You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos
Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos E-mail

Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos 

Die Geburt eines Kindes, ein Treffen im Familienkreis, eine Geburtstagsfeier, Veranstaltungen im Kindergarten und in der Schule oder einfach nur so zwischendurch: Es gibt ständig Gelegenheiten, um Fotos vom Nachwuchs zu schießen.

 

 

Schließlich sind Fotos oder kleine Videos eine ideale Möglichkeit, um schöne und wichtige Momente für immer festzuhalten. Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und andere Einrichtungen erstellen dann gerne Fotogalerien mit den Aufnahmen.

Und auch viele Eltern möchten die Schnappschüsse ihrer Kids nicht nur im eigenen Fotoalbum aufbewahren oder den Großeltern schenken, sondern mit möglichst vielen teilen. Also werden die Kinderbilder immer häufiger im Internet veröffentlicht. Doch dabei lauern einige Stolperfallen.

 

Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Infos
zur Veröffentlichung von Kinderfotos zusammen:

 

Kinderfotos und das Recht am eigenen Bild

Im Zusammenhang mit Fotos und Videos greift grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht. Das bedeutet: Jeder kann selbst entscheiden, welche Fotos von ihm an welcher Stelle und in welcher Form veröffentlicht werden. § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) besagt dazu, dass Bildnisse nur dann verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen, wenn die aufgenommene Person ihre Einwilligung dazu erteilt hat. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang ein paar Ausnahmen, die sich aus § 23 KUG ergeben.

Demnach ist keine Zustimmung des Aufgenommenen notwendig, wenn es sich um zeitgeschichtliche Bildnisse oder um Fotos von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Veranstaltungen handelt. Gleiches gilt für Bilder, bei denen ein anderes Motiv das Hauptmotiv bildet und die aufgenommene Person nur als Beiwerk zu sehen ist, beispielsweise weil sie zufällig durchs Bild läuft. Auch solche Bilder dürfen aber die berechtigten Interessen der abgebildeten Person nicht verletzen.

Was das übertragen auf die Praxis heißt, lässt sich an einem Beispiel veranschaulichen:

Nimmt ein Kind zusammen mit seiner Kindergartengruppe und anderen Kindergartenkindern am Laternenumzug am St.-Martins-Tag teil und wird ein Foto davon später in der örtlichen Zeitung veröffentlicht, können seine Eltern dagegen nicht vorgehen. Erscheint hingegen ein Portraitfoto des Kindes in der Zeitung oder ist das Kind in der Beschreibung des Fotos namentlich genannt, wäre für eine solche Veröffentlichung die Zustimmung notwendig gewesen.

Ist der Rahmen, in dem das Foto entstanden ist, weniger öffentlich, muss überprüft werden, inwiefern das Kind eindeutig erkennbar ist. Dabei bestimmt sich die Erkennbarkeit nicht nur durch das Gesicht oder die Angabe des Namens, sondern kann sich auch aus der Statur oder besonderen, charakteristischen Merkmalen ergeben.

 

Übrigens: Das Recht am eigenen Bild kann die aufgenommene Person immer geltend machen. Ob das Foto kommerziell verwendet wird oder ob nicht, spielt also zunächst einmal keine Rolle.   

 

Die Zustimmung zur Veröffentlichung von Kinderfotos

Dass für die Verbreitung oder Veröffentlichung von Kinderfotos in sehr vielen Fällen zuvor eine Einwilligung eingeholt werden muss, ist klar. Allerdings stellt sich mitunter die Frage, wer für die Erteilung der Zustimmung zuständig ist. Bei Babys, Kleinkindern und Kindern unter 12 Jahren ist die Frage recht einfach zu beantworten. Hier sind es nämlich die Erziehungsberechtigen, die darüber bestimmen, ob die Kinderfotos veröffentlicht werden (dürfen) oder ob nicht. Deutlich schwieriger wird es bei größeren Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren.

Teilweise muss hier ein Gericht entscheiden, ob die Kids ihr Handeln mit all seinen möglichen Konsequenzen schon richtig einschätzen können und folglich in der Lage sind, ihr Persönlichkeitsrecht selbst wahrzunehmen. Um Streitigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen, kann es eine sinnvolle Lösung sein, sich gleich das Einverständnis beider Seiten einzuholen, also sowohl die Zustimmung des fotografierten Jugendlichen als auch die Einwilligung seiner Eltern.

Kindergärten, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen wiederum sichern sich gerne durch eine pauschale Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ab, die dann für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise ein ganzes Schuljahr, gilt. Allerdings ist es nicht unbedingt ratsam, eine solche Erklärung zu unterschreiben. Stattdessen sollten die Eltern vor jeder Veröffentlichung prüfen, wo und zu welchem Zweck die Fotos erscheinen.

Ein Foto, das in der Schülerzeitung abgedruckt wird, ist beispielsweise weit weniger problematisch als ein Bild, das auf der Homepage der Schule, in sozialen Netzwerken oder in einer Imagebroschüre zu sehen ist, denn hier haben weit mehr Fremde Zugriff darauf. Zudem sollten die Eltern sicherstellen, dass Fotos ihrer Kinder stets ohne Angabe des vollständigen Namens oder gar der Anschrift verbreitet werden.  

 

Die Vorgehensweise bei unzulässig veröffentlichten Kinderfotos

Stoßen die Eltern auf Fotos ihrer Kinder, die ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung veröffentlicht wurden, können sie die weitere Nutzung untersagen. Dazu sollten sie sich zunächst an den Betreiber der Internetseite oder den Inhaber des Accounts wenden. Zeigt sich derjenige, der die Kinderfotos verwertet, uneinsichtig, können die Eltern einen Schritt weitergehen und eine Abmahnung veranlassen. Sie geht mit der Aufforderung einher, die Fotos zu entfernen und sich gleichzeitig dazu zu verpflichten, eine Nutzung auch in Zukunft zu unterlassen.

Andernfalls kann eine Vertragsstrafe verhängt werden. Schadensersatz und Schmerzensgeld hingegen können die Eltern nur dann fordern, wenn die Rechte des abgebildeten Kindes durch die Veröffentlichung tatsächlich erheblich verletzt wurden.  

 

Was Eltern bedenken sollten, wenn sie Kinderfotos im Internet veröffentlichen

Umfragen zeigen immer wieder, dass viele Eltern recht offen mit der Veröffentlichung von Fotos ihrer Sprösslinge umgehen. So werden Ultraschallbilder und Neugeborenenfotos ebenso im Internet präsentiert wie Fotos der Kids beim Spielen, beim Schlafen, beim Essen, im Urlaub oder bei bedeutsamen Anlässen. Auch wenn die Eltern verständlicherweise stolz auf ihren Nachwuchs sind und ihre Freude mit der ganzen Welt teilen möchten, sollten sie sich allein schon zum Schutz ihres Kindes aber ein wenig zurückhalten.

Gerade in sozialen Netzwerken und in Foren treten die Eltern nämlich gewisse Rechte an den Betreiber ab, wenn sie dort Bilder veröffentlichen. Die Folge davon ist, dass die Eltern nur noch begrenzt steuern können, wie sich die Bilder verbreiten und wo sie in welchem Zusammenhang genutzt werden.  Wichtig ist auch, dass Eltern ihren Kindern erklären, dass Fotos, Videos und Textbeiträge Spuren im Internet hinterlassen, die sich kaum wieder löschen lassen.

Zwar ist meist ein Mindestalter notwendig, um überhaupt ein Profil anlegen zu können. Allerdings reicht letztlich die Angabe eines falschen Geburtsdatums aus, um diese Barriere zu überwinden. Ebenso bringen Verbote nicht viel, denn der Reiz wird so nur noch größer und die Kids finden ohnehin einen Weg. Die Eltern sind deshalb besser beraten, wenn sie ihren Kids einen verantwortungsbewussten Umgang mit Fotos und dem Internet im Allgemeinen beibringen - und als gutes Vorbild vorleben.

Mehr Dokumentationen, Anleitungen, Ratgeber und Tipps:
  • Was ist ein Friedwald?
  • Haben es Einzelkinder leichter oder schwerer?
  • Was ist eine "Familienaufstellung"?, 2. Teil
  • Was ist eine "Familienaufstellung"? (1. Teil)
  • Familie - damals und heute
  • Klatsch und Tratsch als menschliche Besonderheit
  • Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal
  • Thema: Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1 Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1   Eine Hochzeit oder auch eine Scheidung sind typische Gründe für den Wechsel des Nachnamens. Doch auch in anderen Fällen erlaubt der Gesetzgeber, den bisherigen Namen abzulegen und künftig einen anderen Nachnamen zu tragen. Vorausgesetzt, es gibt einen guten und nachvollziehbaren Grund für die Namensänderung.  Ganzen Artikel...

    Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht Vier Wochen vor Weihnachten beginnt die Adventszeit. Dann wird der Adventskranz aufgestellt und an jedem Sonntag eine Kerze mehr angezündet. Die Wohnung wird zunehmend weihnachtlich geschmückt, Weihnachtsplätzchen werden gebacken und die Kinder dürfen jeden Tag ein Türchen an ihrem Adventskalender öffnen.    Ganzen Artikel...

    Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht   Gemäß der UN-Konvention haben Kinder das Recht auf die Fürsorge ihrer Eltern. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Eltern klar dazu, ihre Kinder zu pflegen, zu beaufsichtigen und zu erziehen. Aber das BGB besagt auch, dass Eltern ihre Kinder darin unterstützen sollen, selbstständig und verantwortungsbewusst zu handeln. Aus rechtlicher Sicht ist die Erziehung also nicht ganz eindeutig geregelt. Vielmehr gilt es, die richtige Balance zwischen Kontrolle und Loslassen sowie zwischen Beaufsichtigen und eigenständigem Handeln zu finden. Trotzdem sind Eltern nun einmal für das Wohl ihrer Kinder genauso verantwortlich wie für deren Handlungen. Damit stellt sich die Frage nach der elterlichen Aufsichtspflicht. Welche Regelungen dazu gibt es? Was droht, wenn sie verletzt wird? Und wann können Kinder alleine bleiben? Wir haben die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht zusammengestellt!  Ganzen Artikel...

    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3 Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3   Einige Kinder werden nach den Eltern oder den Großeltern benannt. Andere Kinder bekommen einen Namen, zu dem die Eltern einen besonderen Bezug haben. Manche Eltern lassen sich von Büchern, Filmen oder Promis inspirieren, andere Eltern orientieren sich an den Listen mit den beliebtesten Vornamen eines Jahres.  Ganzen Artikel...



    Mythen und Irrtuemer aus der Psychologie Einige der berühmtesten Mythen und Irrtümer aus der Psychologie Das Fühlen, Denken und Handeln eines Menschen wird von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst. Im Laufe seines Lebens macht jeder Mensch unterschiedlichste Erfahrungen und trifft unzählige Entscheidungen, die sich im Nachhinein als gut oder schlecht und als richtig oder falsch herausstellen können. Gleichzeitig wird schon seit jeher nach Erklärungen dafür gesucht, weshalb sich Menschen eigentlich so verhalten, so fühlen und so denken, wie sie es tun.   Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht
    Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht Vier Wochen vor Weihnachten beginnt die Adventszeit. Dann wird der Adventskranz aufgestellt...
    Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil
    Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil Hat sich ein gleichgeschlechtliches Paar für eine eingetragene Lebenspart...
    Das Kind auf ein Geschwisterchen vorbereiten - Infos und Tipps
    Das Kind auf ein Geschwisterchen vorbereiten - Infos und Tipps Kündigt sich Familienzuwachs an, spürt ein Kind, dass die Stimm...
    Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 2
    Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 2 Vor allem wenn eine Beziehung in die Brüche geht und sich die Wege des Paares tre...
    Stammbaum-Vorlage deutscher Adel
    Stammbaum-Vorlage deutscher Adel Der deutsche Adel geht zunächst auf die Edelfreien des frühen Mittelalters zurück, die in ih...
    Tipps zur Familienforschung im Internet
    Infos und Tipps, um das Internet optimal für die Familienforschung zu nutzen Grundsätzlich erweist sich das Internet als über...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag