You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Stammbaum Familie arrow Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil E-mail

Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil 

Für viele steht fest, dass sie eine eigene Familie gründen möchten. Doch wenn sich der Nachwuchs ankündigt, verändern sich nicht nur der Familienstand, der Alltag und die Lebenssituation. Auch auf die beruflichen und die finanziellen Verhältnisse hat die Familiengründung Auswirkungen.

Mit der Familienpolitik macht es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe, Familien bei der Umsetzung und Gestaltung ihres persönlichen Lebens als Familie zu unterstützen. 

 

 

Und dabei weiß der Gesetzgeber natürlich auch, dass Liebe, Geborgenheit und Zeit für die Kleinen zwar die wichtigsten Faktoren sind, alleine aber eben nicht ausreichen. Deshalb hat er nicht nur verschiedene Modelle geschaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Kinderbetreuung sicherstellen sollen. Sondern er hat auch eine Reihe von finanziellen Leistungen etabliert. Doch welche wirtschaftlichen Unterstützungen können Eltern eigentlich in Anspruch nehmen? In einer zweiteiligen Übersicht stellen wir die wichtigsten Leistungen für Familien vor.

Hier ist Teil 1.:

 

Das Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ersetzt das Einkommen der Mutter in der Zeit, in der sie wegen des Mutterschutzes nicht arbeiten darf. Diese Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung, schließt den Entbindungstag ein und endet acht Wochen nach der Geburt des Babys. Bezahlt wird das Mutterschaftsgeld von den gesetzlichen Krankenkassen. Einen Anspruch darauf hat die werdende oder frischgebackene Mutter, wenn sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und in einem Arbeitsverhältnis steht.

Vereinfacht erklärt bekommt die Mutter also dann Mutterschaftsgeld, wenn sie im Krankheitsfall ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse bekommen würde. Wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Arbeitsentgelt in den drei letzten, komplett abgerechneten Monaten vor dem Mutterschutz war. Von diesem durchschnittlichen Arbeitsentgelt werden die gesetzlichen Abgaben abgezogen. Als Berechnungsgrundlage dient somit der Nettolohn.

Gleichzeitig liegt der Höchstbetrag für das Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse bei 13 Euro pro Tag. Hat die Mutter aber mehr als 13 Euro netto pro Tag verdient, muss der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen. Diese Zahlung nennt sich dann Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.  Ist die Mutter zwar berufstätig, aber selbst kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern beispielsweise privat- oder familienversichert, geht sie ebenfalls nicht leer aus.

Sie kann das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt bekommen. Dabei beträgt das Mutterschaftsgeld hier maximal 210 Euro. Ausführliche Informationen und auch die Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Mutterschaftsgeldstelle.

Und: Spricht der Arzt ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft oder über die Mutterschutzfrist hinaus aus, muss sich die Mutter keine Sorgen wegen der Finanzen machen. Denn in diesem Fall bekommt sie den sogenannten Mutterschutzlohn. Dieser entspricht mindestens ihrem Durchschnittsverdienst. Außerdem hat die Mutter Anspruch auf den Mutterschutzlohn, wenn sie während der Schwangerschaft auf einen anderen Arbeitsplatz ausweichen muss.   

 

Das Kindergeld

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Familienleistungen überhaupt. Es wird an die Familien ausbezahlt und trägt dadurch direkt zu einer finanziellen Entlastung bei. Dabei ist das Kindergeld eine Leistung, die unabhängig vom Einkommen bezahlt wird.

Voraussetzung ist lediglich, dass die Eltern in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und dass das Kind in Deutschland bzw. der EU lebt. Ob und wie viel Geld die Eltern monatlich erwirtschaften, spielt mit Blick auf das Kindergeld also keine Rolle. Stattdessen besteht für jedes Kind Anspruch auf Kindergeld, und zwar ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Über den 18. Geburtstag hinaus wird das Kindergeld dann bezahlt, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert, arbeitslos ist oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung nur einen Teilzeitjob gefunden hat.

Absolviert das Kind seine erste Berufsausbildung, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezahlt. Hat das Kind seine Ausbildung schon beendet und danach keinen Job gefunden oder nur eine Stelle mit einer Wochenarbeitszeit bis 20 Stunden, gibt es Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr. Für pflegebedürftige und behinderte Kinder gelten Sonderregelungen.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die in der Familie leben. Nachdem das Kindergeld Anfang 2016 erhöht wurde, beträgt es derzeit

·         190 Euro für das erste und das zweite Kind,
·         196 Euro für das dritte Kind und
·         221 Euro für das vierte und jedes weitere Kind pro Monat.

Dabei wird das Kindergeld an die Person ausbezahlt, die das Kind in ihrer Obhut hat. Leben beide Elternteile und das Kind als eine Familie zusammen, können die Eltern bestimmen, ob die Mutter oder der Vater das Kindergeld erhalten soll. Die rechtlichen Grundlagen für das Kindergeld ergeben sich aus §§ 62 ff. des Einkommensteuergesetzes.

Um das Kindergeld zu bekommen, müssen sich die Eltern an die für sie zuständige Familienkasse bei der Arbeitsagentur wenden. Ist das Kind Vollwaise oder kennt es seine Eltern nicht, kann es für sich selbst Kindergeld beantragen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung auf Basis des Bundeskindergeldgesetzes. Detaillierte Infos zum Kindergeld stellt das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite zur Verfügung. 

 

Die Freibeträge für Kinder

Durch die Kinderfreibeträge soll das Existenzminimum von Kindern steuerfrei bleiben. Je nach Einkommenssituation der Eltern können die Kinderfreibeträge für sie günstiger sein als das Kindergeld. Das Finanzamt prüft deshalb bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob sich für die Eltern das ausbezahlte Kindergeld oder die Kinderfreibeträge besser lohnen.

Dabei gibt es zwei Freibeträge, nämlich

·         den Kinderfreibetrag von 4.608 Euro und

·         den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes von 2.640 Euro. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge addiert. Sind die Eltern verheiratet und werden sie zusammen veranlagt, wird somit ein jährlicher Betrag von 7.248 Euro berücksichtigt. Ansonsten wird bei jedem Elternteil der halbe Gesamtbetrag angerechnet. Solange der Nachwuchs noch nicht volljährig ist, müssen wie auch beim Kindergeld keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach dem 18. Lebensjahr werden die Kinderfreibeträge bei den Eltern berücksichtigt, wenn das Kind

·         eine Berufsausbildung absolviert oder einen Freiwilligendienst leistet und noch keine 25 Jahre alt ist,

·         arbeitslos und jünger als 21. Jahre ist oder

·         eine Behinderung hat und sich deshalb nicht selbst versorgen kann. Ob die Kindergeldbeträge gewährt werden, entscheidet das Finanzamt.

Stellt sich bei der Günstigerprüfung heraus, dass das ausbezahlte Kindergeld die steuerliche Wirkung der Freibeträge nicht erreicht, werden die Kinderfreibeträge vom Einkommen abgezogen und das Kindergeld verrechnet. Hat eine Familie beispielsweise zwei Kinder, beträgt das Kindergeld 190 Euro x 12 Monate x 2 Kinder = 4.560 Euro pro Jahr. Damit ist das Kindergeld niedriger als die Freibeträge. Also zieht das Finanzamt die Kinderfreibeträge von 7.248 Euro vom Einkommen ab und rechnet das ausbezahlte Kindergeld wieder dazu.

Mehr Ratgeber, Anleitungen, Vorlagen und Tipps:

  • Familienbaum basteln - 3 Ideen
  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • 5 Basistipps zur Ahnenforschung
  • Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit
  • Was ist ein Erbenermittler?
  • Thema: Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Die Praeimplantationsdiagnostik Die wichtigsten Infos rund um die Präimplantationsdiagnostik Während Familien- und Ahnenforscher nach ihren Wurzeln suchen, gibt es viele Paare, die gerne überhaupt erst einmal eine Familie gründen möchten. Nicht immer klappt die Familienplanung aber wie gewünscht und die Zahl der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch steigt kontinuierlich an. Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Präimplantationsdiagnostik.    Ganzen Artikel...

    7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil Ein Fotobuch bringt nicht nur Ordnung in die private Bildersammlung, sondern gibt ihr auch einen schönen Rahmen. Ein paar Kleinigkeiten sollten bei der Gestaltung aber beachtet werden.   Ganzen Artikel...

    5 gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids 5 gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids   Die Blätter werfen ihr Laub ab, die Temperaturen sinken, es wird neblig und früh dunkel - keine Frage, der Herbst hat Einzug gehalten. Ging es gerade noch bei warmem Sonnenscheinwetter in den Garten und ins Schwimmbad, wird es jetzt Zeit, die dicken Pullover und die wetterfesten Stiefel aus dem Schrank zu holen. Gleichzeitig muss eine Beschäftigung für die kühlen und verregneten Tage und die immer längeren Abende her. Dabei gibt es etwas, das sich ganz besonders anbietet: das Basteln. Warum? Hier sind fünf gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids!  Ganzen Artikel...

    Infos rund um Urbarien Infos rund um Urbarien  Nachdem sich Familien- und Ahnenforscher unterschiedlicher Quellen bedienen, um Informationen zu sammeln, können für sie sicher auch Urbarien interessant sein.  Bei einem Urbar handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem die Besitzverhältnisse einer Grundherrschaft erfasst sind. In den Grundzügen ist ein Urbar damit mit dem heutigen Grundbuch vergleichbar.  Neben den Besitzrechten sind in einem Urbar darüber hinaus jedoch auch die Leistungen dokumentiert, die die Grunduntertanen der Grundherrschaft gegenüber erbringen mussten.     Ganzen Artikel...



    7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1   Kündigt sich Nachwuchs an, fahren die Gefühle Achterbahn. Auf der einen Seite ist die Vorfreude groß und die Eltern können es kaum erwarten, bis das Baby endlich da ist. Doch auf der anderen Seite machen sich Sorgen breit: Verläuft die Schwangerschaft ohne Komplikationen? Wie wird die Geburt? Ist das Kind gesund? Wie wird der neue Alltag sein? Wird es klappen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen? Zumindest was das Finanzielle angeht, müssen sich Mütter, die vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis stehen, keine Sorgen machen. Als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld. Allerdings ist unterschiedlich geregelt, wer wann welchen Anspruch hat.  Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht
    Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht Vier Wochen vor Weihnachten beginnt die Adventszeit. Dann wird der Adventskranz aufgestellt...
    Die Geschichte der deutschen Flagge
    Die Geschichte der deutschen Flagge Wenn Sportereignisse oder hochoffizielle Anlässe anstehen, wird heutzutage ganz selbstverständ...
    Stammbaeume in der Psychotherapie
    Stammbäume als Hilfsmittel in der Psychotherapie Früher oder später muss sicherlich jeder die Erfahrung machen, dass das Lebe...
    Einige der skurrilsten Forschungsvorhaben
    Einige der skurrilsten Forschungsvorhaben in der Übersicht Wenn von einem Wissenschaftler die Rede ist, haben viele einen Mann mit Bril...
    Basistipps für die Ahnenforschung, 1. Teil
    Basistipps für die Ahnenforschung, 1. Teil Viele Leute interessieren sich für ihre Herkunft und ihre Vorfahren. Vor allem, wen...
    Stammbaumanalyse Uebungen
    Stammbaumanalyse Übungen Die Stammbaumanalyse gehört zusammen mit der Zwillingsforschung, der Analyse von Karyogrammen und der pop...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag