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Was ist ein Erbenermittler? 

Wenn eine Person verstirbt, wird der Nachlass gemäß Testament vererbt oder die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Nun kann es aber durchaus sein, dass der Erblasser alleine gelebt hat und nicht bekannt ist, ob überhaupt Erben existieren. In diesem Fall kann ein Erbenermittler eingeschaltet werden.

 

 

Seine Aufgabe besteht darin, Verwandte des Erblassers, die als Erben in Fragen kommen, ausfindig zu machen. Doch wenn jemand aus heiterem Himmel von einem Erbenermittler kontaktiert wird, wird er mitunter skeptisch reagieren.

Denn zum einen rechnet er mit keinem Erbe und zum anderen wird er vielleicht gar nicht wissen, was ein Erbenermittler überhaupt ist. Der folgende Beitrag beantwortet deshalb die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. 

 

Was ist ein Erbenermittler?

Ein Erbenermittler ist ein gewerblicher Dienstleister, der sich darauf spezialisiert hat, Erben ausfindig zu machen. Für den Beruf als solches gibt es keine geregelte Berufsausbildung. Viele Erbenermittler sind aber Juristen oder Historiker, die sich in Eigeninitiative oder durch den Besuch von Lehrveranstaltungen entsprechendes Zusatzwissen angeeignet haben. Auch Genealogen werden häufig als Erbenermittler tätig.

Um Erben zu ermitteln, braucht es nämlich nicht nur Rechts- und Geschichtswissen, sondern auch spezielle Kenntnisse im Bereich der Familien- und Ahnenforschung. Dabei kann ein Erbenermittler selbstständig tätig sein oder für ein größeres Erbenermittlungsunternehmen arbeiten. In Deutschland gibt es die Erbenermittlung schon seit weit über 100 Jahren.

Seinerzeit wurde die Erbenermittlung ins Leben gerufen, um unbekannte Erben von Auswanderern, die nach Übersee gezogen waren, zu finden. Auch heute noch führen die geschichtlichen Entwicklungen, allen voran die Folgen der beiden Weltkriege dazu, dass die Familiengeschichte und damit auch mögliche Erben nicht bekannt sind.    

 

Wann und durch wen wird ein Erbenermittler eingeschaltet?

Verstirbt eine Person und hinterlässt sie Vermögenswerte, ist zunächst einmal das Nachlassgericht oder ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger dafür zuständig, die Erben zu ermitteln. Gelingt dies, ist die Erbfolge aus Sicht des Nachlassgerichts nachgewiesen und die Erben können im nächsten Schritt einen Erbschein beantragen.

Können keine Erben ausfindig gemacht werden, kann der Nachlass gerichtlich hinterlegt werden. In der gerichtlichen Hinterlegung verbleibt der Nachlass maximal 30 Jahre lang, danach fällt er dem Fiskus zu. Hat das Nachlassgericht oder der Nachlasspfleger alle notwendigen und zumutbaren Möglichkeiten im Rahmen des Erbenermittlungsverfahrens ausgeschöpft und trotzdem keine Erben gefunden, kann aber auch ein Erbenermittler eingeschaltet werden.

Als professioneller und spezialisierter Experte kümmert er sich dann um die mitunter sehr komplexe und zeitaufwändige Suche nach Erbberechtigten. Dabei ist die Einschaltung eines Erbenermittlers für die Erben letztlich von Vorteil. Der Erbenermittler stellt dem Erben seine Arbeit zwar in Rechnung. Weiß der Erbe aber gar nicht, dass überhaupt ein Nachlass besteht, nützt es ihm auch nichts, wenn der Nachlass gerichtlich hinterlegt ist.

Das Nachlassgericht oder der Nachlasspfleger schaltet in erster Linie dann einen Erbenermittler ein, wenn gar keine Erben ausfindig gemacht werden können oder wenn der Verbleib von weiteren Miterben geklärt werden muss.

Daneben kann ein Erbenermittler zum Einsatz kommen, wenn Unterlagen und Nachweise, die für Klärung der Erbfolge oder die Beantragung eines Erbscheins notwendig sind, fehlen. Rechtsanwälte, Notare und Testamentsvollstrecker, aber auch Erbengemeinschaften und Privatpersonen können sich ebenfalls an einen Erbenermittler wenden, um Erbangelegenheiten und Nachlassfragen aufzuklären.   

 

Wie kommt ein Erbenermittler an die Daten?

Um Erben ausfindig machen zu können, muss mit teils sensiblen Personendaten gearbeitet werden. Solche Daten unterliegen oft dem Datenschutz und sind folglich nicht für jeden frei zugänglich.

Damit der Erbenermittler persönliche Daten bei Ämtern wie dem Standes- oder Einwohnermeldeamt abfragen und Einsicht in die verschiedenen Unterlagen, Dokumente und Urkunden nehmen kann, braucht er eine Ermittlungsvollmacht. Diese Vollmacht erhält der Erbenermittler üblicherweise zusammen mit den bereits vorhandenen Informationen von demjenigen, der den Erbenermittler eingeschaltet hat. 

 

Wie hoch ist das Honorar, das ein Erbenermittler in Rechnung stellt?

Bevor ein Erbenermittler seine Tätigkeit aufnimmt, wird das anfallende Honorar vereinbart. Der Erbenermittler sichert sich auf diese Weise dahingehend ab, dass seine Arbeit vergütet wird, wenn er einen oder mehrere Erben ausfindig machen konnte. Diese Absicherung ist für den Erbenermittler deshalb wichtig, weil er auf Erfolgsbasis arbeitet und das Kostenrisiko trägt. Zunächst fallen für den Auftraggeber oder Erben also keinerlei Vorauszahlungen an.

Stattdessen streckt der Erbenermittler alle Kosten, die im Zuge der Suche nach Erben, der Beschaffung von Erbnachweisen und der Abwicklung des Nachlasses anfallen, vor. War die Erbensuche erfolgreich und wird der Nachlass an den ermittelten Erben ausbezahlt, erhält der Erbenermittler die vorab vereinbarte Vergütung. Bleibt die Suche nach Erben hingegen erfolglos und kommt es folglich nicht zu einer Auszahlung des Nachlasses an einen Erben, geht auch der Erbenermittler leer aus.

Als Vergütung wird ein prozentuales Erfolgshonorar vereinbart. Wie hoch dieses ausfällt, hängt davon ab, wie komplex der Fall ist. Grundsätzlich bewegt sich das vereinbarte Honorar meist in einem Rahmen zwischen 10 und 40 Prozent des Erbteils. Ist abzusehen, dass die Suche nach Erben sehr schwierig, kosten- und zeitintensiv sein wird, beispielsweise weil sich die Erbensuche über mehrere Länder erstrecken wird, kann im Einzelfall auch ein höherer Prozentsatz gerechtfertigt sein.  

Die Kosten des Erbenermittlers kann der Erbe aber auf die Höhe der Erbschaftsteuer anrechnen. Von dem Erbe werden also zunächst die Freibeträge und das Honorar des Erbenermittlers abgezogen. Nur für den Betrag, der danach verbleibt, muss der Erbe gegebenenfalls Erbschaftssteuern bezahlen. Weitere Kosten, die für den Erben entstehen, sind die eigentlichen Kosten für das Nachlassverfahren.

Sie umfassen in erster Linie die Gebühren für die Beurkundung des Erbscheinsantrages durch den Notar und die Erteilung des Erbscheins durch das Nachlassgericht. Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von der Höhe des Nachlasses ab. Die Verfahrenskosten und eventuell die Erbschaftsteuer kommen auf den Erben aber immer zu, unabhängig davon, ob ein Erbenermittler eingeschaltet wird oder ob nicht.  

 

Kann es sein, dass der Erbe nur Schulden erbt?

Wenn ein Erbe von einem Erbenermittler kontaktiert wird, kann er sich sicher sein, dass Vermögenswerte auf ihn warten. Ein Erbenermittler wird grundsätzlich nur dann vom Nachlassgericht oder einem Nachlasspfleger eingeschaltet, wenn ein positiver Nachlass vorhanden ist. Zudem würde ein Erbenermittler einen überschuldeten Nachlass nicht bearbeiten.

Dies liegt daran, dass der Erbenermittler einen bestimmten Prozentsatz des Nachlasses als Vergütung bekommt, wenn das Erbe an den Erben ausgezahlt wird. Bei einem überschuldeten Nachlass käme es aber zu keiner Auszahlung und somit würde auch der Erbenermittler keine Vergütung bekommen. Deshalb muss der ermittelte Erbe nicht befürchten, dass nur unerwartete Kosten auf ihn zukommen, wenn er von einem Erbenermittler kontaktiert wird. Vielmehr kann er sich auf jeden Fall über eine unerwartete Finanzspritze freuen.

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