You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Stammbaum Familie arrow Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1
Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1 E-mail

Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1

 

Eine Hochzeit oder auch eine Scheidung sind typische Gründe für den Wechsel des Nachnamens. Doch auch in anderen Fällen erlaubt der Gesetzgeber, den bisherigen Namen abzulegen und künftig einen anderen Nachnamen zu tragen. Vorausgesetzt, es gibt einen guten und nachvollziehbaren Grund für die Namensänderung.

So oder so geht ein Namenswechsel aber mit viel Papierkram einher. Denn nachdem der Antrag auf den neuen Namen bewilligt ist, müssen zahlreiche Stellen informiert werden. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Namensänderung. Und neben Infos stellen wir auch eine Vorlage für die Mitteilung über den Namenswechsel zur Verfügung. Los geht’s mit Teil 1!

 

Warum macht der Anlass für die Namensänderung einen Unterschied?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür einen wichtigen Grund. Allein der Umstand, dass ihm sein Name nicht gefällt oder er lieber einen anderen Name hätte, ist keine ausreichende Begründung. Vielmehr muss der Wunsch nach einem neuen Namen eine handfeste Ursache haben.

Dass es einen nachvollziehbaren Grund für die beabsichtigte Namensänderung geben muss, ist immer der Fall. Je nach Anlass unterscheidet der Gesetzgeber aber zwischen einer zivilrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

 

Zivilrechtliche Namensänderung

Ändert sich der Nachname aufgrund einer Eheschließung oder einer Scheidung, handelt es sich um eine zivilrechtliche Namensänderung.

Im Zuge der Heirat legen die Eheleute ihren künftigen Familiennamen fest. Das geschieht bei dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wird. Dabei kann jeder künftige Ehepartner für sich selbst entscheiden, ob er seinen Geburtsnamen behalten, den Nachnamen des Ehepartners annehmen oder einen Doppelnamen tragen möchte. Bei einem Doppelnamen kann er zudem die Reihenfolge von Geburts- und Ehename auswählen.

Doch auch wenn die Ehepartner unterschiedliche Nachnamen haben können, müssen sie sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Diesen Familiennamen bekommen später Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen. Doppelnamen sind bei Kindern nämlich nicht möglich.

Auf der anderen Seite muss sich ein Ehepartner nicht sofort entscheiden. Den Ehenamen kann er vielmehr auch später noch annehmen. Das geht sogar, wenn die Ehe schon seit vielen Jahren besteht. Fristen gibt es bei so einem Namenswechsel nämlich nicht.

Ähnlich unkompliziert ist eine Namensänderung nach einer Scheidung. Möchte der geschiedene Ehepartner den Ehenamen ablegen und seinen Geburtsnamen wieder annehmen, reicht eine kurze Erklärung aus. Auch dafür ist das Standesamt zuständig.

 

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Hat die gewünschte Namensänderung nichts mit einer Heirat oder Scheidung zu tun, liegt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung vor. Und hier gestaltet sich die Sache etwas komplizierter.

Die Namensänderung setzt dann nämlich einen handfesten, wichtigen und plausiblen Grund voraus. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn der Nachname anstößig oder lächerlich klingt. Auch Verwechslungsgefahr kann eine Namensänderung begründen. Möglich ist das zum einen bei den sogenannten Sammelnamen wie Müller, Meier oder Schmidt. Zum anderen kommt eine Änderung in Betracht, wenn der Nachname mit Straftätern oder historisch belasteten Ereignissen verknüpft wird.

Daneben ist eine Namensänderung denkbar, wenn der Name sehr schwer auszusprechen ist oder wegen seiner ungewöhnlichen Schreibweise ständig falsch geschrieben wird. Enthält der Nachname ein ß und befürchtet der Träger, dass ihm dadurch zum Beispiel im Ausland Nachteile entstehen könnten, kommt eine Änderung in ss in Betracht.

Außerdem kann sich der Wunsch nach einem Namenswechsel darin begründen, dass der Träger massiv unter seinem Namen leidet. Allerdings wird es hier meist nicht ausreichen, wenn der Träger eine entsprechende Erklärung abgibt. Stattdessen wird er in aller Regel ein psychologisches Gutachten vorlegen müssen, das die Belastung bestätigt.

 

Wie ist die Vorgehensweise bei einer Namensänderung?

Zuständiger Ansprechpartner für eine Namensänderung ist das Standesamt am eigenen Wohnort. Ein Wechsel des Namens wird zwar im Geburtenregister vermerkt. Und das Geburtenregister führt das Standesamt am Geburtsort. Doch das Standesamt am Wohnort, das die Namensänderung bearbeitet, leitet die Meldung ans Geburtenregister weiter.

Der Namensträger sollte sich vorab ans Standesamt wenden und einen Termin vereinbaren. Der Standesbeamte kann dann nicht nur entsprechend Zeit einplanen und die Änderung vorbereiten, sondern dem Träger auch mitteilen, welche Unterlagen dieser mitbringen muss. Meist sind das:

·         der Personalausweis oder Reisepass

·         die Meldebescheinigung über den Wohnsitz

·         ein Auszug aus dem Geburten- oder Eheregister

·         der Antrag auf die Namensänderung

Das Antragsformular bekommt der Träger vom Standesamt. Teilweise wird es ihm per Post zugeschickt, teilweise kann es auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung heruntergeladen werden.

Bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist außerdem eine Begründung notwendig. Dafür setzt der Träger ein Schreiben auf, in dem er schlüssig erläutert, warum er seinen Namen wechseln will. Diese Erklärung legt er dem Antrag bei.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Liegt der Antrag vollständig vor, muss das Standesamt prüfen, ob die Namensänderung wie gewünscht durchgeführt werden kann. Das kann innerhalb weniger Tage erledigt sein. Bei einer hohen Auslastung ist aber genauso gut möglich, dass der Träger bis zu eineinhalb Jahre auf einen Bescheid warten muss.

Lehnt das Standesamt den Antrag auf eine Namensänderung ab, kann der Träger innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Führt auch der Widerspruch nicht zum Erfolg, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

 

Wie teuer ist eine Namensänderung?

Kostenfrei ist eine Namensänderung nicht. Wie teuer es wird, lässt sich pauschal aber nicht beziffern. Denn die Gebühren, die das Standesamt berechnet, sind je nach Bundesland und Gemeinde verschieden. Außerdem hängt die Gebührenhöhe vom Aufwand ab.

Grundsätzlich kann das Standesamt maximal 255 Euro für eine Änderung des Vornamens und bis zu 1.022 Euro für einen Wechsel des Nachnamens in Rechnung stellen. Diese Höchstsätze werden aber praktisch nie verlangt. Sie wurden in erster Linie festgelegt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.


Zu den Gebühren vom Standesamt kommen dann noch Folgekosten dazu. Nach der Namensänderung muss der Träger nämlich verschiedene Dokumente korrigieren lassen oder frisch beantragen. Außerdem muss er Kopien anfertigen und Schreiben verschicken, um Vertragspartner und andere Stellen über den neuen Namen zu informieren. Unterm Strich kann so eine ordentliche Summe zusammenkommen.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019 Die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019   Einer der wichtigsten Bausteine zur Förderung und gleichzeitig finanziellen Entlastung von Familien in Deutschland ist das Kindergeld. Das Kindergeld soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten der Kids zu stemmen. Nur: Wer bekommt Kindergeld? Wie wird es beantragt? Und wie hoch fällt es derzeit aus? Wir haben die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019 zusammengestellt!   Ganzen Artikel...

Die beliebtesten Gräber prominenter Idole Bizarrer Kult - die "beliebtesten" Gräber prominenter Idole  Eigentlich soll ein Verstorbener in seiner Grabstätte die letzte Ruhe finden und schon als Kind lernt jeder, dass der Friedhof ein Ort der Stille ist. Andächtig, leise, bisweilen fast ein wenig ehrfürchtig und immer im Gedenken an den Toten werden Blumen niedergelegt und Kerzen angezündet. Fröhlich zu lachen, sich lauthals zu unterhalten oder gar ein Erinnerungsfoto mit dem Grabstein zu schießen, gehört sich einfach nicht. Mit den ruhigen und besinnlichen Gepflogenheiten ist es aber schnell vorbei, wenn es sich um das Grab eines Prominenten handelt.   Ganzen Artikel...

Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 2 Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 2   Der Besuch einer Kita soll einerseits der frühkindlichen Förderung dienen. Andererseits sollen die Eltern durch die geregelte Betreuung ihres Nachwuchses unterstützt und entlastet werden, beispielsweise weil sie recht schnell wieder in den Beruf zurückkehren wollen oder müssen. Jedenfalls haben Eltern seit 2013 einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Platz in einer Betreuungseinrichtung für ihr ein bis drei Jahre altes Kind.  Ganzen Artikel...

Tipps zum Tiere kaufen Infos und Tipps zum Thema Tiere mit oder ohne Stammbaum (kaufen) Ist die Entscheidung gefallen, ein Tier ins Haus zu holen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie dies vonstatten gehen kann. Tiere wie Fische, Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen werden in den meisten Fällen in Zoohandlungen erworben, wo auch die passende Ausstattung in Form eines Käfigs, Futter oder Spielzeug angeboten wird. Etwas schwieriger gestaltet sich die Auswahl, wenn es um Hunde und um Katzen geht, denn diese können in einem Tierheim, bei Privatpersonen oder bei professionellen Züchtern ausgewählt werden.   Ganzen Artikel...



Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos Die Geburt eines Kindes, ein Treffen im Familienkreis, eine Geburtstagsfeier, Veranstaltungen im Kindergarten und in der Schule oder einfach nur so zwischendurch: Es gibt ständig Gelegenheiten, um Fotos vom Nachwuchs zu schießen.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

5 Basistipps zur Ahnenforschung
5 Basistipps zur Ahnenforschung Viele kennen nur ihre nächsten Angehörigen und das Wissen über die Familiengeschichte stammt...
Genealogische Zeichen und Symbole
Die wichtigsten genealogischen Zeichen und Symbole Mit einem genealogischen Zeichen oder Symbol ist ein Bild gemeint, das in Form eines Buch...
Die häufigsten Erbkrankheiten
Die häufigsten Erbkrankheiten in der Übersicht Erbkrankheiten sind nicht nur für Erbforscher, Biologen und Mediziner interess...
Historische Adressbuecher
Historische Adressbücher als Vorläufer der heutigen Telefonbücher Auf der Suche nach den eigenen Wurzeln gibt es eine Reihe u...
Tradition über Generationen: Studentenverbindungen
Tradition über Generationen: Studentenverbindungen Merkwürdige Rituale, seltsame Gepflogenheiten, ungewöhnliche Narben im Ges...
Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya
Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya Der Maya-Kalender prophezeit, dass die Welt am 21. Dezember 2012 untergehen wird....

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag