You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1 E-mail

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1

 

Eltern sind ihren Kindern gegenüber immer unterhaltspflichtig. Dabei wird zwischen dem sogenannten Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Alter der Kinder, der Größe der Familie und dem monatlichen Einkommen der Eltern ab. In einer Beitragsreihe beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt!

 

Was genau bedeutet Unterhalt?

Grundsätzlich wird immer dann von Unterhalt gesprochen, wenn eine Person für den Lebensbedarf einer anderen Person aufkommt. In einer erweiterten Definition kann der Unterhalt zwar auch in Form von Betreuung, Pflege und Erziehung geleistet werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Begriff aber für finanzielle Leistungen und hier in erster Linie für Kindesunterhalt.

Minderjährige Kinder haben von Gesetzes wegen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Aus diesem Grund werden Fragen zum Kindesunterhalt vor allem dann zum Thema, wenn sich die Eltern trennen. Gehen die Wege auseinander, muss nämlich nicht nur geklärt werden, bei wem die Kinder leben werden und wer sich in welcher Form um die Erziehung kümmert. Vielmehr steht auch im Raum, welcher Elternteil wie viel Unterhalt zahlen muss.

 

Wer ist zum Kindesunterhalt verpflichtet?

Gegenüber ihren Kindern sind beide Elternteile immer in der Unterhaltspflicht. Allerdings gibt es eine Unterscheidung zwischen dem Natural- und dem Barunterhalt.

Der Elternteil, der die Kinder betreut und versorgt, leistet in aller Regel Naturalunterhalt. Deshalb ist er nicht mehr zu Barunterhalt verpflichtet. Der Elternteil hingegen, der getrennt lebt, muss Barunterhalt leisten, also Unterhalt bezahlen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, wer das höhere Einkommen erzielt. Entscheidend ist vielmehr, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, muss finanzielle Unterstützung leisten.

Komplizierter wird es, wenn die Kinder im Wechsel bei beiden Elternteilen leben. In diesem Fall sind nämlich beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.

Ein Beispiel: Die Kinder wohnen jeweils die halbe Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte der Zeit beim Vater. Der Vater verdient mehr als die Mutter. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden beide Einkommen berücksichtigt. Weil der Vater das höhere Einkommen hat, bezahlt er mehr. Dadurch, dass die Kinder aber im Wechsel bei beiden Elternteilen leben, reduzieren sich die Anteile der Eltern jeweils um den halben Zahlbetrag. Jeder zahlt also nur die Hälfte des Unterhalts, den er bezahlen würde, wenn die Kinder nur beim anderen Elternteil leben würden. Der Elternteil, der das Kindergeld nicht bekommt, kann außerdem das halbe Kindergeld von seinem Anteil abziehen.

 

Was umfasst der Kindesunterhalt?

Die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt enthalten folgende Kostenfaktoren:

·Unterkunft

·Ernährung

·Kleidung und Körperpflege

·Schulausbildung und Unterrichtsmaterial

Ein Teil der Regelsätze ist außerdem für Taschengeld, Ferien sowie Sport und Musik vorgesehen. Je nach Einzelfall können dann noch Mehr- oder Sonderbedarfe dazukommen.

 

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie viel Unterhalt geleistet werden muss, richtet sich danach, wie alt die unterhaltsberechtigten Kinder sind, wie groß die Familie ist und wie hoch das monatliche Einkommen ausfällt. Als Leitlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts wird die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Sie wird regelmäßig überarbeitet. Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, dient der Rechtsprechung aber als Richtlinie.

Beläuft sich das monatliche Nettoeinkommen zum Beispiel auf 1.800 Euro und ist das Kind drei Jahre alt, wird im Jahr 2023 ein Unterhalt von 437 Euro pro Monat fällig. Liegt das Einkommen über 1.900 Euro, steigt der Unterhalt, weil der Elternteil damit einer höheren Einkommensstufe zugeordnet wird. Bei einem Einkommen von zum Beispiel 2.500 Euro beträgt der monatliche Unterhalt für ein dreijähriges Kind 481 Euro. Ist das Kind älter, wird auch der Kindesunterhalt höher. So werden bei einem Einkommen von 2.500 Euro für ein acht Jahre altes Kind 553 Euro und für einen 14-jährigen Teenager 647 Euro monatlich fällig.

 

Welche Höhe hat der Mindestunterhalt?

Für minderjährige Kinder leitet sich der Mindestunterhalt aus der Mindestunterhaltsverordnung gemäß § 1612a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab. Er richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das steuerfrei gestellt ist.

Im Jahr 2023 gelten diese Sätze für den Mindestunterhalt:

·437 Euro bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres

·502 Euro bis zum zwölften Geburtstag des Kindes

·588 Euro bis zum Erreichen der Volljährigkeit

Diese Sätze entsprechen der ersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle und müssen bis zu einem Nettoeinkommen von 1.900 Euro bezahlt werden.

 

Was gilt bei einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei oder mehr Kindern?

Grundsätzlich muss der Elternteil, der getrennt von seinen Kindern lebt, alle unterhaltsberechtigten Kinder gemäß ihrer Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle finanziell unterstützen. Es gibt keine Rangfolge nach Erst-, Zweit- oder Drittgeborenen. Reicht das Einkommen nicht aus, um für alle Kinder den Unterhalt zu zahlen, der ihnen zusteht, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung durchgeführt. Dabei wird das verfügbare Einkommen so aufgeteilt, dass die Bedarfssätze der Kinder prozentual sinken.


Was die Unterhaltspflicht betrifft, sind und bleiben alle Kinder gleichberechtigt. Hat ein Elternteil Kinder aus erster Ehe und bekommt mit einem anderen Partner weiteren Nachwuchs, gibt es mit Blick auf den Kindesunterhalt keine Unterschiede. Stattdessen haben alle Kinder die gleichen Ansprüche, die sich je nach ihrem Alter und dem Einkommen des Elternteils aus der Düsseldorfer Tabelle ergeben.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Was ist eine "Familienaufstellung"?, 2. Teil Was ist eine "Familienaufstellung"?, 2. Teil Es gibt nur sehr wenige Therapieansätze, die derart kontroverse Diskussionen auslösen wie die “Familienaufstellung”. Während die Befürworter hellauf begeistert sind und fast schon wunderähnliche Erfolge sehen, werten die Gegner die Methode als gefährlichen Blödsinn.   Ganzen Artikel...

Die bekanntesten Hominiden Teil I Die bekanntesten Hominiden, Teil I Die Wissenschaft, die sich mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit beschäftigt, nennt sich Paläoanthropologie. Dieses doch recht komplizierte Wort leitet sich von den griechischen Vokabeln palaios für alt, anthropos für Mensch und logos für Lehre ab. Nun fragt sich die Menschheit schon seit jeher, woher sie stammt, wie sie entstanden ist und wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt und verändert hat.   Ganzen Artikel...

Die schwäbisch-alemannische Fasnet Die schwäbisch-alemannische Fasnet Den meisten ist der rheinische Karneval ein Begriff. Alljährlich am 11.11. um 11.11 Uhr wird die fünfte Jahreszeit eingeläutet und bis zum Aschermittwoch fröhlich und ausgelassen gefeiert. Bunte Umzüge mit Musik und liebevoll gestalteten Wagen ziehen durch die Straßen, begleitet von unzähligen Menschen in verschiedensten Kostümen.    Ganzen Artikel...

Vererbung von Blutgruppen und Rhesusfaktor Infos und Übersicht über die Vererbung von Blutgruppen und des Rhesusfaktors Die Eigenschaften der roten Blutkörperchen bestimmen das jeweils einzigartige Blutgruppenmuster eines Menschen. Eine sehr große Rolle spielen die Blutgruppen und deren Muster beispielsweise bei Bluttransfusionen, denn die wichtigsten Merkmale des Spender- und des Empfängerblutes müssen übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, könnte es zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen, die als Blutverklumpung bezeichnet werden. Blutverklumpung bedeutet, dass der Körper eine Abwehrreaktion gegen Spenderblut einer anderen Blutgruppe zeigt.   Ganzen Artikel...



Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 1. Teil Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 1. Teil Das Sterben, der Tod und das Trauern sind keine reinen Erwachsenenthemen, sondern gehören auch zum Leben von Kindern dazu. Doch viele Erwachsene möchten Kinder instinktiv vor der Begegnung mit dem Tod schützen. Dabei können Kinder trauern. Und es ist wichtig, dass sie lernen, den Verlust zu bewältigen.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1
Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1 Eine Hochzeit oder auch eine Scheidung sind typische Gründe für den Wechsel de...
Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder Mit dem 18. Geburtstag beginnt die Volljährigkeit. Das Kind gilt nun offiziel...
Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht
Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht Gemäß der UN-Konvention haben Kinder das Recht auf die Fürsorge i...
Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können
Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Sehr viele Adoptierte hatten eine schöne und glückliche Kindheit. In ihren Ad...
Stammbaum erstellen: die ersten Schritte
Stammbaum erstellen: die ersten Schritte Die eigenen Wurzeln und die Geschichte der eigenen Familie sind spannende Themenfelder. Und wer sic...
Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 1
Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 1 Meistens üben die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam aus. Doch wen...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag