You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Mormonen Stammbaum arrow 5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung
5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung E-mail

5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung

 

 

Die eigenen Kinder aufwachsen sehen und sie auf ihrem Lebensweg begleiten: Das wünschen sich die meisten Eltern. Und eigentlich ist das auch der normale Lauf der Dinge. Doch was, wenn den Eltern dieses Geschenk nicht vergönnt ist? Was, wenn das Schicksal bitter zuschlägt und sich die Eltern nicht mehr um ihren Nachwuchs kümmern können? Natürlich ist das keine schöne Vorstellung. Umso beruhigender ist es, wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder im Fall der Fälle in gute Hände kommen. Mit einer Sorgerechtsverfügung können die Eltern genau dafür Vorsorge treffen. Nur: Was ist eine Sorgerechtsverfügung genau? Wie sollte sie aussehen? Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen zur Sorgerechtsverfügung!

 

1. Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen die Eltern, was aus ihren Kindern werden soll, wenn sie selbst als Erziehungsberechtigte ausfallen. Sie legen fest, wer das Sorgerecht übernehmen und in wessen Obhut die Kinder aufwachsen sollen. Genauso können die Eltern festhalten, wen sie nicht als Vormund möchten.

Sollte der Ernstfall tatsächlich eintreten, wird das Familiengericht in aller Regel den Wünschen der Eltern entsprechen. Vorausgesetzt, die Sorgerechtsverfügung ist richtig verfasst und inhaltlich schlüssig. 

 

2. Wer soll als Vormund eingesetzt werden?

Bevor die Eltern den gewünschten Vormund für ihre Kinder auswählen und in die Verfügung einsetzen, sollten sie sich Zeit nehmen und sorgfältig abwägen. Denn am Ende sollte die Entscheidung für alle Beteiligten - also die Eltern, den Vormund und die Kinder - eine gute Lösung sein. Bei ihren Überlegungen sollten die Eltern vor allem die folgenden Fragen durchdenken und klären:

·         Wer aus dem Verwandten- und Freundeskreis kommt als Vormund für die Kinder in Frage?

·         Wer im näheren Umfeld hat die beste Beziehung zu den Kindern? Bei wem fühlen sich die Kids wohl?

·         Ist der gewünschte Vormund bereit, das Sorgerecht und damit auch die Verantwortung für die Kinder zu übernehmen?

·         Ist der Wunschkandidat volljährig und geschäftsfähig?

·         Hat der gewünschte Vormund die Möglichkeit, die Kinder bei sich aufzunehmen? Ist genug Platz da?

·         Besteht die Möglichkeit, dass Geschwisterkinder zusammenbleiben?

·         Kann der gewünschte Vormund die Versorgung der Kinder auch finanziell sicherstellen?

·         Wird der ausgewählte Vormund die Kinder im Sinne der Eltern erziehen?

·         Ist der Wunschkandidat auch auf längere Sicht gesehen in der Lage, die Kinder großzuziehen, zu betreuen und zu versorgen?

·         Ist das Vertrauen in die ausgewählte Person wirklich groß genug?

Übrigens: Entgegen der häufigen Annahme werden die Taufpaten eines Kindes nicht automatisch auch zu dessen Vormund. Die Aufgabe der Taufpaten bestand ursprünglich darin, die Eltern bei der Erziehung und Vermittlung von Werten im christlichen Sinne zu unterstützen. Sie hatten und haben also vor allem eine Funktion im Zusammenhang mit dem Glauben. Doch die religiöse Patenschaft und das weltliche Sorgerecht haben nicht miteinander zu tun.

 

3. Wie muss die Sorgerechtsverfügung aussehen?

Ist ein passender Vormund gefunden und ist er damit einverstanden, diese Aufgabe zu übernehmen, können die Eltern die Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Das muss schriftlich erfolgen. Vordrucke oder allgemeingültiger Muster dafür gibt es aber nicht. Denn damit die Verfügung wirksam werden kann, muss sie - ähnlich wie ein Testament - in eigenen Worten und vor allem handschriftlich verfasst sein.

Das Schriftstück selbst können die Eltern ruhig einfach halten. Es genügt, wenn sie erklären, wer die Fürsorge für ihre Kinder übernehmen und das Sorgerecht bekommen soll, falls sie selbst die Erziehung und Betreuung nicht mehr übernehmen können. Außerdem sollten die Eltern schlüssig und nachvollziehbar begründen, warum sie sich gerade für diese Person entschieden haben. Gibt es im Umfeld Angehörige, zu denen die Kinder auf keinen Fall kommen sollen, können die Eltern das ebenfalls angeben. Ratsam ist zudem, sicherheitshalber einen zweiten Vormund zu benennen, falls der Wunschkandidat ausfällt oder es sich im Nachhinein doch anders überlegt.

Rechtskräftig wird die Sorgerechtsverfügung in zwei Formen, nämlich

·         entweder als selbst verfasstes Schriftstück, das die Eltern von Hand geschrieben und handschriftlich mit Datum und Unterschrift versehen haben,

·         oder als Testament, in dem auch die Vormundschaft geregelt ist und das ein Notar beglaubigt hat.

Vor Gericht sind beide Varianten gleichwertig. Es ist also nicht notwendig, einen Notar aufzusuchen. Aber Achtung: Eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung beider Elternteile ist nur dann möglich, wenn sie verheiratet sind. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, muss jeder seine eigene Verfügung verfassen!

 

4. Wie gehen die Familiengerichte mit Sorgerechtsverfügungen um?

Liegt eine Sorgerechtsverfügung vor, wird das Gericht den Vorgaben der Eltern in den meisten Fällen folgen. Das ist vor allem dann so, wenn aus der Verfügung nachvollziehbar hervorgeht, warum die Eltern ihre Kinder in der Obhut der benannten Person wissen möchten.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Gericht den bestimmten Vormund für nicht geeignet hält. Sieht das Gericht das Kindeswohl gefährdet, kann es die Sorgerechtsverfügung übergehen und einen anderen Angehörigen oder das Jugendamt zum Vormund bestimmen.

 

5. Was ist, wenn es keine Sorgerechtsverfügung gibt?

Existiert keine Sorgerechtsverfügung, wird das Familiengericht zunächst das Jugendamt anhören und anschließend einen Vormund auswählen. Gibt es einen Familienangehörigen wie beispielsweise Oma, Opa, eine Tante oder einen Onkel und ist der Verwandte einverstanden, wird das Gericht meist ihn mit der Obhut und Fürsorge beauftragen.

Bei der Entscheidung spielt aber immer auch der persönliche Bezug der Kinder zur jeweiligen Person eine wichtige Rolle. Die Lebensumstände und die wirtschaftlichen Verhältnisse werden ebenfalls berücksichtigt. Da das Kindeswohl an erster Stelle steht, kann es deshalb durchaus sein, dass das Gericht einen guten Freund der Familie den Verwandten vorzieht. Gibt es im Verwandten- und Bekanntenkreis wirklich niemanden, der als Vormund in Frage kommt, bleibt als letzter Ausweg noch das Jugendamt oder ein Vormundschaftsverein.

 

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Wichtige Errungenschaften der Wissenschaft durch Zufall Einige der wichtigsten Errungenschaften, die die Wissenschaft nur durch Zufall entdeckt hat Es gibt eine ganze Reihe von Errungenschaften, die heute alltäglich und selbstverständlich sind, letztlich aber nur durch einen Zufall entstanden. In einigen Fällen waren Vergesslichkeit oder eine gewisse Schlamperei die Ursache, in anderen Fällen war ein Irrtum der Grund.   Ganzen Artikel...

Tagebuch schreiben - 7 Tipps Tagebuch schreiben - 7 Tipps  Viele haben einmal Tagebuch geschrieben. Doch die meisten hören irgendwann damit auf. Dabei kann ein Tagebuch sowohl für den Schreiber als auch für seine Nachkommen äußerst hilfreich sein.    Ganzen Artikel...

2020: Mehr Unterhalt für Trennungskinder 2020: Mehr Unterhalt für Trennungskinder   Eine glückliche Familie, in der die Kinder wohlbehütet aufwachsen: Das wünschen sich sicher die meisten. Doch die Realität sieht oft anders aus. Nicht jede Beziehung hält bis ans Lebensende. Finanzielle Unterstützung macht dann die ganze Sache zumindest ein bisschen leichter. Und hier bringt das Jahr 2020 ein paar erfreuliche Änderungen mit sich.   Ganzen Artikel...

Stammbaum Blog Der Stammbaum Blog Zeugnisse der Zeitgeschichte bei der Ahnenforschung und der geologischen Wissenschaft. Meldungen und Nachrichten im Stammbaum Blog, mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und diversen Theorien zur Ahnenforschung und Evolution. Interessant für Schüler und Studenten, aber auch für jeden anderen, der sich für die Geschichte interessiert. Forschung und Wissen vereinen und Familienmitglieder zusammenführen. Wenn auch Sie Anteil nehmen möchten, senden Sie uns gerne ihre Meinungen.  Mehr zu Genealogie, Stammbäumen und Familienforschung: Richtige Bezeichnungen in der Ahnenreihe Tabelle und Tipps zum Hausbaum - Lebensbaum Vererbung von Blutgruppen und Rhesusfaktor Stammbaumanalyse Uebungen Infos zu den Mendelschen Regeln Fachinformationen zur Stammbaumanalyse  Ganzen Artikel...



Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird? Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird?   Viele Kinder und Teenager haben entweder noch gar kein eigenes Konto oder sie nutzen ein spezielles Kontomodell für Minderjährige. Doch mit Beginn der Volljährigkeit ergeben sich einige Änderungen. Wir fassen zusammen, was sich beim Konto ändert, wenn das Kind 18 wird.   Bleibt ein bestehendes Girokonto über die Volljährigkeit hinaus kostenfrei?  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

5 Basistipps zur Ahnenforschung
5 Basistipps zur Ahnenforschung Viele kennen nur ihre nächsten Angehörigen und das Wissen über die Familiengeschichte stammt...
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: M...
Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 2
Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 2 Ein neuer Lebensabschnitt hat begonnen oder die eigene Identität soll o...
Beliebte und sehr teure Katzenrassen
Einige beliebte, aber sehr teure Katzenrassen in der Übersicht In der Liste mit den beliebtesten und am häufigsten gehaltenen Haus...
Bezeichnungen fuer Familienmitglieder
Übersicht über die wichtigsten Bezeichnungen für Familienmitglieder in alten QuellenIm Zuge der Familienforschung und der Suc...
Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil
Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil Kinder trauern zwar anders als Erwachsene. Doch auch Kinder trauern. Und es i...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag