You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Stammbaum Vorfahren arrow Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen E-mail

Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen 

Wer erbt, hat die Wahl, ob er die Erbschaft annehmen möchte oder ob nicht. Und in einigen Fällen ist es sinnvoller, das Erbe auszuschlagen. Manch einer träumt davon, unerwartet eine größere Erbschaft zu machen und so auf einen Schlag die finanziellen Sorgen los zu sein.

Allerdings kann ein Erbe nicht nur mit Vermögen einhergehen. Genauso gut kann es dem Erben Verpflichtungen bescheren, beispielsweise wenn der Erblasser einen Schuldenberg hinterlässt. Doch auch wenn Geld, eine Immobilie oder andere Wertgegenstände winken, ist der Erbe manchmal besser beraten, das Erbe nicht anzunehmen. 

 

 

Wenn der Erbe die Erbschaft ausschlägt

Bei einer Erbschaft gilt grundsätzlich das Motto: Alles oder nichts. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, muss er also die Schulden des Erblassers nicht bezahlen. Andersherum hat er aber auch keinen Anspruch auf die Vermögenswerte. Nicht einmal den Pflichtteil kann er einfordern und selbst private Erinnerungsstücke wie Fotos oder Schriftstücke darf er nicht behalten. Der Erbe muss also entweder die komplette Erbmasse übernehmen oder auf alles verzichten.

Blind muss der Erbe die Entscheidung aber nicht treffen. Vielmehr hat er die Möglichkeit, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers zu verschaffen. Entscheidet sich der Erbe dann gegen die Erbschaft, wird er aus rechtlicher Sicht so behandelt, als wäre er verstorben. Das ist notwendig, damit die Erbfolge fortgeführt werden kann. Gibt es ein Testament und ist darin ein Ersatzerbe benannt, tritt er dadurch an die Stelle des ursprünglichen Erben.

Gibt es kein Testament, sind die Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge als nächstes erbberechtigt sind, an der Reihe. Das können beispielsweise die Kinder des ursprünglichen Erben sein. Sind die Kinder noch nicht volljährig, müssen ihre Eltern das Erbe für sie ausschlagen. Bei einer Erbengemeinschaft entscheidet jeder Erbe für sich selbst, ob er das Erbe annimmt oder nicht. Lehnen alle Erben, die aus gesetzlicher Sicht als Erben in Frage kommen, die Erbschaft ab, erbt der Staat. Sowohl das Vermögen als auch die Schulden gehen in diesem Fall ans jeweilige Bundesland.

Sonderregelungen gelten nur für Ehepaare, die eine Zugewinngemeinschaft gebildet haben. Hier kann der Ehegatte die Erbschaft ausschlagen, den Pflichtteil aber trotzdem bekommen. Hatte der verstorbene Ehegatte einen hohen Zugewinn erwirtschaftet, ist es zudem möglich, die Erbschaft abzulehnen und stattdessen den Ausgleich des Zugewinns einzufordern. Dieser wird dann noch durch den Pflichtteil vom übrigen Erbe aufgestockt.  

Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen

Wenn der Erbe anstelle einer Finanzspritze nur Schulden und Verbindlichkeiten erben würde, wird er sich vermutlich gegen das Erbe entscheiden. Doch auch wenn keine Schulden im Raum stehen, handelt der Erbe mitunter klüger, wenn er die Erbschaft ausschlägt.

Dazu drei Beispiele: 

1. Fall: Der Erbe ist Alleinerbe, aber hoch verschuldet.

Er hat zwei Kinder. Nimmt er die Erbschaft an, kann er zwar seine Schulden bezahlen. Doch während letztlich nur seine Gläubiger profitieren, kann er seinen Kindern nichts hinterlassen. Schlägt der Erbe die Erbschaft hingegen aus, treten seine Kinder an seine Stelle und erben. So haben die Kinder etwas von dem Vermögen, ohne dass die Gläubiger Zugriff auf den Nachlass haben. 

 

2. Fall: Der Erblasser vermacht seinem Kind per Testament ein Vermögen von 25.000 Euro.

Der Pflichtteil des Kindes würde sich auf 20.000 Euro belaufen. Das Erbe beinhaltet aber die Auflage, dass das Kind einem örtlichen Verein in den kommenden 25 Jahren mindestens 200 Euro jährlich spenden muss. In diesem Fall kann das Kind das Erbe ausschlagen und seinen Pflichtteil einfordern. Dadurch fällt die Auflage weg und das Kind kann frei über das Geld verfügen. 

3. Fall: Der alleinstehende und kinderlose Erblasser war vermögend.

Sein gesamter Nachlass geht an seine Schwester. Die Schwester, die selbst schon ein sehr hohes Alter erreicht hat, ist verwitwet, hat drei Kinder und ist ebenfalls vermögend. Nimmt die Schwester das Erbe an, wird die Erbschaftssteuer zweimal fällig. Denn einmal muss die Schwester die Steuer beim Antritt des Erbes bezahlen und danach bezahlen ihre Kinder die Steuer ein zweites Mal, wenn deren Mutter stirbt und sie erben. Schlägt die Schwester das Erbe hingegen aus, erben ihre Kinder den Nachlass des Onkels gleich. Dadurch muss das Erbe nur einmal versteuert werden.  

 

Wie ein Erbe ausgeschlagen wird

Erfährt jemand, dass ein Verwandter verstorben und er dadurch erbberechtigt ist, sollte er am besten wie folgt vorgehen:

·         Zunächst sollte sich der potenzielle Erbe möglichst rasch einen Überblick über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse des Erblassers verschaffen. Dazu sollte er die Unterlagen des Erblassers studieren und sich mit seiner Bank in Verbindung setzen.

·         Für die Entscheidung, ob er die Erbschaft antritt oder ablehnt, hat der Erbe sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem er von der Erbschaft erfahren hat. Hält sich der potenzielle Erbe zu diesem Zeitpunkt im Ausland auf oder lebte der Erblasser zuletzt im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Verpasst der Erbe die Frist, gilt die Erbschaft automatisch und mit allen Konsequenzen als angenommen.

·         Solange noch keine Entscheidung gefallen ist, sollte der potenzielle Erbe keinen Erbschein beantragen. Denn die Beantragung des Erbscheins ist gleichbedeutend mit der Annahme des Erbes. Zudem sollte der potenzielle Erbe alle Handlungen, die mit dem Nachlass verbunden sind, ausdrücklich als vorläufiger Erbe durchführen.

·         Entscheidet sich der Erbe gegen die Erbschaft, muss er sich ans Amtsgericht an seinem Wohnort oder am Wohnort des Erblassers wenden. Dort erklärt er beim Nachlassgericht, dass er das Erbe ausschlägt. Um die Erklärung abzugeben, braucht der Erbe nur seinen Personalausweis. Alternativ kann der Erbe einen Notar einschalten. Der Notar übermittelt dem Nachlassgericht dann eine notariell beglaubigte Erklärung darüber, dass das Erbe ausgeschlagen wird.

·         Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, werden Gebühren fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Hätte der Erbe nur Schulden geerbt, erhebt das Nachlassgericht die Mindestgebühr von 30 Euro. 

 

Wer die Bestattung bezahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde

Grundsätzlich müssen die Erben die Bestattungskosten übernehmen. Haben alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen, werden diejenigen zur Kasse gebeten, die dem Erblasser gegenüber unterhaltspflichtig waren. Das können der hinterbliebene Ehepartner, erwachsene Kinder bei den Eltern oder die Eltern bei minderjährigen Kindern sein. Darüber hinaus lässt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu, dass die nächsten Angehörigen in die Haftung genommen werden und damit die Bestattung bezahlen müssen. Fehlen die finanziellen Mittel für die Bestattung, springt unter Umständen die Sozialhilfe ein und übernimmt die Bestattungskosten.

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Stammbaum erstellen: die ersten Schritte
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil
  • Tagebuch schreiben - 7 Tipps
  • Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil
  • Thema: Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht   Gemäß der UN-Konvention haben Kinder das Recht auf die Fürsorge ihrer Eltern. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Eltern klar dazu, ihre Kinder zu pflegen, zu beaufsichtigen und zu erziehen. Aber das BGB besagt auch, dass Eltern ihre Kinder darin unterstützen sollen, selbstständig und verantwortungsbewusst zu handeln. Aus rechtlicher Sicht ist die Erziehung also nicht ganz eindeutig geregelt. Vielmehr gilt es, die richtige Balance zwischen Kontrolle und Loslassen sowie zwischen Beaufsichtigen und eigenständigem Handeln zu finden. Trotzdem sind Eltern nun einmal für das Wohl ihrer Kinder genauso verantwortlich wie für deren Handlungen. Damit stellt sich die Frage nach der elterlichen Aufsichtspflicht. Welche Regelungen dazu gibt es? Was droht, wenn sie verletzt wird? Und wann können Kinder alleine bleiben? Wir haben die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht zusammengestellt!  Ganzen Artikel...

    Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil   Wer einem Kind vorübergehend eine Familie und ein zu Hause bieten oder dauerhaft für ein Pflege- oder Flüchtlingskind sorgen möchte, übernimmt eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn Pflegefamilien werden gebraucht, um sowohl den Kindern als auch deren leiblichen Eltern zu helfen. Nur: Wie wird eine Familie eigentlich zur Pflegefamilie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn jemand ein Pflegekind aufnehmen möchte? Wie ist der Ablauf? Und was genau ist überhaupt ein Pflegekind? In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir die wichtigsten Infos rund um Pflegekinderwesen zusammengestellt.  Ganzen Artikel...

    Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II   Eine neue, glückliche Familie, die aus einem Paar, den Kindern aus den vorhergehenden Beziehungen und vielleicht noch gemeinsamem Nachwuchs besteht: So stellen sich viele das Patchwork-Leben vor. Doch so einfach ist es leider nicht. Der Alltag als Patchwork-Familie wird von etlichen Herausforderungen begleitet, für die Lösungen gefunden werden müssen.In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, warum das Idyll der Patchwork-Familie oft eher Wunschdenken ist – und wie es trotzdem klappen kann, als neue, glückliche Familie zusammenzuwachsen. Hier ist Teil II!    Ganzen Artikel...

    5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil 5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil   Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an Verwandte oder andere nahestehende Personen weiterzugeben. Denn auf diese Weise kann der Schenkende dafür sorgen, dass die Sachen auch wirklich zu demjenigen kommen, der sie haben soll. Erbstreitigkeiten lassen sich dadurch oft verhindern.  Ganzen Artikel...



    Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung? Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung?   Früher war die Betreuung der Kinder in erster Linie eine Familiensache. Neben den Eltern, den großen Geschwistern und anderen Familienmitgliedern spielten dabei auch die Großeltern eine zentrale Rolle. Heute sieht es anders aus. Viele Eltern sind berufstätig und müssen deshalb auf Betreuungsangebote wie Kita und Kindergarten zurückgreifen. Werden Oma und Opa dadurch überflüssig? Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung? Ist ihre Unterstützung überhaupt hilfreich? Und wie wirkt sich die heutige Form der Betreuung auf unsere Kinder aus?   Kaum wissenschaftliche Untersuchungen  Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps
    Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps Mehr Flexibilität, eigenständiges Arbeiten, keine Pendlerwege und eine bessere Verei...
    Physikalische ungelöste Rätsel
    Einige der spannendsten physikalischen Rätsel, die die Forschung bis heute nicht gelöst hat Die Wissenschaft neigt durchaus ein we...
    Basistipps für die Ahnenforschung, 2. Teil
    Basistipps für die Ahnenforschung, 2. Teil Wo habe ich meine Wurzeln? Woher stammen meine Vorfahren? In welchen Verhältnissen...
    Infos und Tipps zur Ahnenforschung
    Grundlegende Infos und Tipps zur Ahnenforschung Die überwiegende Motivation für die Suche nach den eigenen Wurzeln und die Erforsc...
    Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
    Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil Für viele steht fest, dass sie eine eigene Familie gründen m...
    4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern
    4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern Wenn eine Beziehung auseinandergeht, ist es oft schon für die Erwachsenen nicht ganz...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag