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Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil E-mail

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil

 

Wer einem Kind vorübergehend eine Familie und ein zu Hause bieten oder dauerhaft für ein Pflege- oder Flüchtlingskind sorgen möchte, übernimmt eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn Pflegefamilien werden gebraucht, um sowohl den Kindern als auch deren leiblichen Eltern zu helfen.

Nur: Wie wird eine Familie eigentlich zur Pflegefamilie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn jemand ein Pflegekind aufnehmen möchte? Wie ist der Ablauf? Und was genau ist überhaupt ein Pflegekind? In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir die wichtigsten Infos rund um Pflegekinderwesen zusammengestellt.

 

Was ist ein Pflegekind?

Aus juristischer Sicht unterscheidet sich die Pflegschaft deutlich von einer Adoption. Adoptiert eine Familie ein Kind, haben die Adoptiveltern automatisch alle Rechte. Dazu gehört auch das Sorgerecht. Adoptiveltern sind damit letztlich leiblichen Eltern gleichgestellt.

Im Unterschied dazu sollen Pflegeeltern die leiblichen Eltern des Kindes eine bestimmte Zeit lang entlasten. Sie nehmen das Pflegekind bei sich auf und geben ihm vorübergehend Geborgenheit und ein zu Hause. Das Ziel ist dabei immer, dass das Kind so schnell wie möglich zu seiner Herkunftsfamilie zurückkehren kann.

Sowohl den Zeitrahmen als auch den Umfang an Aufgaben, die die Pflegefamilie übernimmt, legen die Jugendämter und die Gerichte fest. Anders als ein Adoptivkind bleibt ein Pflegekind rechtlich gesehen das Kind seiner leiblichen Eltern.

Da den leiblichen Eltern das Sorgerecht meist nicht entzogen wird, können sie weiterhin alle wesentlichen Entscheidungen treffen. Das gilt zum Beispiel für die Schulwahl, Urlaube im Ausland oder größere medizinische Eingriffe. Die Pflegeeltern entscheiden hingegen in alltäglichen Dingen, solange das Pflegekind bei ihnen lebt. Weil die Pflegeeltern unterm Strich eine Art Dienstleistung erbringen, haben sie gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. 

 

Wann springen Pflegefamilien ein?

Die Pflegefamilie arbeitet im weitesten Sinne als Partner für und mit dem Jugendamt zusammen. Können die leiblichen Eltern ihr Kind alleine nicht versorgen, betreuen und erziehen, haben sie die Möglichkeit, eine Pflegschaft über das Jugendamt zu beantragen. Ob das Kind dann nur kurzfristig in der Pflegefamilie untergebracht wird oder dauerhaft dort lebt, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Die Pflegeeltern brauchen Geduld, Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Belastbarkeit. Denn in vielen Fällen bringt ein Pflegekind einen schwierigen Hintergrund mit, kommt aus zerrütteten Verhältnissen, hat schwierige Situationen durchlebt oder kennt das typische Familienleben gar nicht. Schließlich wird ein Kind nicht ohne Grund aus seiner Familie genommen und in die Pflegschaft übergeben.

Als weitere Herausforderung kann die Kommunikation mit den leiblichen Eltern dazukommen. Nicht immer sind die Eltern mit der Entscheidung des Jugendamts einverstanden oder zu einer Zusammenarbeit bereit. Manchmal haben sie andere Ansichten darüber, was das Beste für ihr Kind ist, oder sind selbst körperlich oder psychisch angeschlagen. Tragbare Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten gut leben können, ist dann nicht einfach und erfordert viel Kompromissbereitschaft von den Pflegeeltern.

 

Welche Vorraussetzungen muss eine Pflegefamilie erfüllen?

Künftige Pflegeeltern müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Ein Punkt dabei ist der Familienstand. Das Pflegschaftsrecht schreibt zwar keinen bestimmten Familienstand vor. In der Praxis ist es aber so, dass Paare, die verheiratet sind oder lange in einer festen Partnerschaft leben, deutlich bessere Chancen auf eine Zusage haben als Singles. Gehören eigene Kinder zum Haushalt, muss das Pflegekind mindestens zwei Jahre jünger sein als das jüngste leibliche Kind.

Wichtig ist auch, dass die Pflegeeltern in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Bei einer Ehe oder Partnerschaft sollte nachweislich sichergestellt sein, dass der Lebensunterhalt der Familie samt Pflegekind auch ohne das Einkommen des Partners finanziert werden kann. 

Außerdem muss genug Wohnraum vorhanden sein. In vielen Städten und Gemeinden gehört ein eigenes Zimmer für das Pflegekind, das mindestens zehn Quadratmeter groß sein muss, zu den Voraussetzungen für eine Pflegschaft. Generell muss das Pflegekind einen Bereich haben, in dem es sich frei entfalten und in den es sich bei Bedarf zurückziehen kann.

Die künftigen Pflegeeltern müssen zudem Atteste zu ihrem Gesundheitszustand und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Daneben prüfen die Jugendämter sehr genau, ob die Pflegeeltern bereit sind, das Kind mit seiner Lebensgeschichte anzunehmen. Und ob sie ihm den Halt geben können, den das Pflegekind in seiner Situation braucht. Im Vordergrund steht immer, das Kind aufzufangen und zu unterstützen. Eine Pflegschaft versteht sich nicht als alternative Lösung, wenn der eigene Kinderwunsch unerfüllt geblieben ist und auch eine Adoption nicht geklappt hat.

 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren als Pflegefamilie ab?

Die erste Anlaufstelle für Familien, die sich als Pflegefamilien bewerben möchten, ist das örtliche Jugendamt. Am Telefon oder im persönlichen Gespräch können die wichtigsten Fragen geklärt und die verschiedenen Möglichkeiten besprochen werden.

In den meisten Jugendämtern ist ein Pflegekinder-Fachdienst eingerichtet. Über ihn können angehende Pflegeeltern ohne großen bürokratischen Aufwand den Erstkontakt herstellen. Teilweise gibt es in den Städten und Gemeinden auch Verbände, die als Vermittlungsstellen für Pflegschaften tätig sind. Meist zeigt sich schon im Erstgespräch, ob die Bewerbung als Pflegeeltern Aussicht auf Erfolg hat.

Der nächste Schritt ist dann, dass die Pflegeeltern ihre Bewerbung abgeben. Danach folgen mehrere Gespräche mit dem Jugendamt. Diese finden teils im Amt und teils zu Hause bei den Pflegeeltern statt. Denn das Jugendamt schaut sich an, wo und wie das Pflegekind wohnen würde. Zwischen der Aufnahme auf die Bewerberliste bis zur Entscheidung, ob die Familie tatsächlich als Pflegefamilie ausgesucht wird, können mehrere Monate vergehen. An dieser Stelle ist also Geduld gefragt.


War die Bewerbung erfolgreich, nehmen die künftigen Pflegeeltern an Schulungen und Seminaren teil, die sie auf ihre neuen Aufgaben als Pflegemutter und Pflegevater vorbereiten. Wenn dann ein Kind in Pflegschaft gegeben werden soll, prüft das Jugendamt, ob das Kind zu den Lebensumständen der Pflegefamilie passt und die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass alle Beteiligten gut miteinander zurechtkommen. Gerade diese Auswahl kann dauern. Denn nicht jedes Pflegekind ist in jeder Pflegefamilie richtig aufgehoben. Auch hier müssen die Pflegealtern also wieder geduldig abwarten.

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