You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil E-mail

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil

 

Wer einem Kind vorübergehend eine Familie und ein zu Hause bieten oder dauerhaft für ein Pflege- oder Flüchtlingskind sorgen möchte, übernimmt eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn Pflegefamilien werden gebraucht, um sowohl den Kindern als auch deren leiblichen Eltern zu helfen.

Nur: Wie wird eine Familie eigentlich zur Pflegefamilie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn jemand ein Pflegekind aufnehmen möchte? Wie ist der Ablauf? Und was genau ist überhaupt ein Pflegekind? In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir die wichtigsten Infos rund um Pflegekinderwesen zusammengestellt.

 

Was ist ein Pflegekind?

Aus juristischer Sicht unterscheidet sich die Pflegschaft deutlich von einer Adoption. Adoptiert eine Familie ein Kind, haben die Adoptiveltern automatisch alle Rechte. Dazu gehört auch das Sorgerecht. Adoptiveltern sind damit letztlich leiblichen Eltern gleichgestellt.

Im Unterschied dazu sollen Pflegeeltern die leiblichen Eltern des Kindes eine bestimmte Zeit lang entlasten. Sie nehmen das Pflegekind bei sich auf und geben ihm vorübergehend Geborgenheit und ein zu Hause. Das Ziel ist dabei immer, dass das Kind so schnell wie möglich zu seiner Herkunftsfamilie zurückkehren kann.

Sowohl den Zeitrahmen als auch den Umfang an Aufgaben, die die Pflegefamilie übernimmt, legen die Jugendämter und die Gerichte fest. Anders als ein Adoptivkind bleibt ein Pflegekind rechtlich gesehen das Kind seiner leiblichen Eltern.

Da den leiblichen Eltern das Sorgerecht meist nicht entzogen wird, können sie weiterhin alle wesentlichen Entscheidungen treffen. Das gilt zum Beispiel für die Schulwahl, Urlaube im Ausland oder größere medizinische Eingriffe. Die Pflegeeltern entscheiden hingegen in alltäglichen Dingen, solange das Pflegekind bei ihnen lebt. Weil die Pflegeeltern unterm Strich eine Art Dienstleistung erbringen, haben sie gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. 

 

Wann springen Pflegefamilien ein?

Die Pflegefamilie arbeitet im weitesten Sinne als Partner für und mit dem Jugendamt zusammen. Können die leiblichen Eltern ihr Kind alleine nicht versorgen, betreuen und erziehen, haben sie die Möglichkeit, eine Pflegschaft über das Jugendamt zu beantragen. Ob das Kind dann nur kurzfristig in der Pflegefamilie untergebracht wird oder dauerhaft dort lebt, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Die Pflegeeltern brauchen Geduld, Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Belastbarkeit. Denn in vielen Fällen bringt ein Pflegekind einen schwierigen Hintergrund mit, kommt aus zerrütteten Verhältnissen, hat schwierige Situationen durchlebt oder kennt das typische Familienleben gar nicht. Schließlich wird ein Kind nicht ohne Grund aus seiner Familie genommen und in die Pflegschaft übergeben.

Als weitere Herausforderung kann die Kommunikation mit den leiblichen Eltern dazukommen. Nicht immer sind die Eltern mit der Entscheidung des Jugendamts einverstanden oder zu einer Zusammenarbeit bereit. Manchmal haben sie andere Ansichten darüber, was das Beste für ihr Kind ist, oder sind selbst körperlich oder psychisch angeschlagen. Tragbare Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten gut leben können, ist dann nicht einfach und erfordert viel Kompromissbereitschaft von den Pflegeeltern.

 

Welche Vorraussetzungen muss eine Pflegefamilie erfüllen?

Künftige Pflegeeltern müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Ein Punkt dabei ist der Familienstand. Das Pflegschaftsrecht schreibt zwar keinen bestimmten Familienstand vor. In der Praxis ist es aber so, dass Paare, die verheiratet sind oder lange in einer festen Partnerschaft leben, deutlich bessere Chancen auf eine Zusage haben als Singles. Gehören eigene Kinder zum Haushalt, muss das Pflegekind mindestens zwei Jahre jünger sein als das jüngste leibliche Kind.

Wichtig ist auch, dass die Pflegeeltern in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Bei einer Ehe oder Partnerschaft sollte nachweislich sichergestellt sein, dass der Lebensunterhalt der Familie samt Pflegekind auch ohne das Einkommen des Partners finanziert werden kann. 

Außerdem muss genug Wohnraum vorhanden sein. In vielen Städten und Gemeinden gehört ein eigenes Zimmer für das Pflegekind, das mindestens zehn Quadratmeter groß sein muss, zu den Voraussetzungen für eine Pflegschaft. Generell muss das Pflegekind einen Bereich haben, in dem es sich frei entfalten und in den es sich bei Bedarf zurückziehen kann.

Die künftigen Pflegeeltern müssen zudem Atteste zu ihrem Gesundheitszustand und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Daneben prüfen die Jugendämter sehr genau, ob die Pflegeeltern bereit sind, das Kind mit seiner Lebensgeschichte anzunehmen. Und ob sie ihm den Halt geben können, den das Pflegekind in seiner Situation braucht. Im Vordergrund steht immer, das Kind aufzufangen und zu unterstützen. Eine Pflegschaft versteht sich nicht als alternative Lösung, wenn der eigene Kinderwunsch unerfüllt geblieben ist und auch eine Adoption nicht geklappt hat.

 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren als Pflegefamilie ab?

Die erste Anlaufstelle für Familien, die sich als Pflegefamilien bewerben möchten, ist das örtliche Jugendamt. Am Telefon oder im persönlichen Gespräch können die wichtigsten Fragen geklärt und die verschiedenen Möglichkeiten besprochen werden.

In den meisten Jugendämtern ist ein Pflegekinder-Fachdienst eingerichtet. Über ihn können angehende Pflegeeltern ohne großen bürokratischen Aufwand den Erstkontakt herstellen. Teilweise gibt es in den Städten und Gemeinden auch Verbände, die als Vermittlungsstellen für Pflegschaften tätig sind. Meist zeigt sich schon im Erstgespräch, ob die Bewerbung als Pflegeeltern Aussicht auf Erfolg hat.

Der nächste Schritt ist dann, dass die Pflegeeltern ihre Bewerbung abgeben. Danach folgen mehrere Gespräche mit dem Jugendamt. Diese finden teils im Amt und teils zu Hause bei den Pflegeeltern statt. Denn das Jugendamt schaut sich an, wo und wie das Pflegekind wohnen würde. Zwischen der Aufnahme auf die Bewerberliste bis zur Entscheidung, ob die Familie tatsächlich als Pflegefamilie ausgesucht wird, können mehrere Monate vergehen. An dieser Stelle ist also Geduld gefragt.


War die Bewerbung erfolgreich, nehmen die künftigen Pflegeeltern an Schulungen und Seminaren teil, die sie auf ihre neuen Aufgaben als Pflegemutter und Pflegevater vorbereiten. Wenn dann ein Kind in Pflegschaft gegeben werden soll, prüft das Jugendamt, ob das Kind zu den Lebensumständen der Pflegefamilie passt und die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass alle Beteiligten gut miteinander zurechtkommen. Gerade diese Auswahl kann dauern. Denn nicht jedes Pflegekind ist in jeder Pflegefamilie richtig aufgehoben. Auch hier müssen die Pflegealtern also wieder geduldig abwarten.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 


 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

7 Fragen zum Patenamt, Teil II 7 Fragen zum Patenamt, Teil II   “Möchtest Du Pate unseres Kindes sein?” Diese Frage wird auch heute noch oft gestellt. Sei es, weil die Eltern religiös sind oder weil ihnen Traditionen am Herzen liegen. Für einige gehört die Taufe einfach irgendwie dazu. Andere hoffen, dass so ihre Chancen auf einen Kindergartenplatz in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft steigen. Derjenige, den die Eltern als Paten für ihr Kind ausgesucht haben, fühlt sich einerseits oft gerührt und geehrt. Andererseits kommt mitunter ein Gefühl von Unsicherheit auf. Denn nicht jedem ist klar, was es bedeutet, Patentante oder Patenonkel zu sein.  Ganzen Artikel...

Wenn die Kids flügge werden: Sinnvolle Geschenke zum Auszug Wenn die Kids flügge werden: Sinnvolle Geschenke zum Auszug   Erst Baby, dann Kindergartenkind, danach Schüler - und plötzlich erwachsen: Kommt Nachwuchs auf die Welt, freuen sich die Eltern auf viele schöne Jahre, in denen sie ihr Kind aufwachsen sehen. Doch wenn der Sprössling irgendwann Umzugskisten packt und die Wände in seiner ersten eigenen Wohnung streicht, scheint die Zeit wie im Fluge und viel zu schnell vergangen zu sein.  Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3   Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unterhalt zu leisten. Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach der Größe der Familie, dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern. Außerdem gibt es zum einen den Barunterhalt und zum anderen den Naturalunterhalt.  Ganzen Artikel...

Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird? Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird?   Viele Kinder und Teenager haben entweder noch gar kein eigenes Konto oder sie nutzen ein spezielles Kontomodell für Minderjährige. Doch mit Beginn der Volljährigkeit ergeben sich einige Änderungen. Wir fassen zusammen, was sich beim Konto ändert, wenn das Kind 18 wird.   Bleibt ein bestehendes Girokonto über die Volljährigkeit hinaus kostenfrei?  Ganzen Artikel...



Die Geschichte der Ahnenforschung Kurzer Überblick über die Geschichte der Ahnenforschung Auch heute noch werden Menschen in bestimmte Klassen, Gesellschaftsschichten oder Stände eingeteilt, es gibt Kastensysteme und im Rahmen von Erbschaftsfragen wird eine bestimmte Reihenfolge eingehalten. All dies erfolgt mit einem gewissen Selbstverständnis, das sich vielfach in der genealogischen Abstammung begründet. Aber die Genealogie oder die Ahnenforschung spielen nicht nur dann eine Rolle, wenn es darum geht, das Vermögen zu vererben, die Unternehmensnachfolge zu regeln oder seinen Segen für eine Beziehung zu geben.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Hilfreiche Mittel um das Wetter vorherzusagen
Einige der hilfreichsten Mittel, um das Wetter vorherzusagen Das Wetter ist nicht nur ein beliebtes Thema für einen unverfänglich...
Gene - interessante Fakten und Infos
Gene - interessante Fakten und wissenswerte Infos Wer sich intensiver mit der Familien- und Ahnenforschung beschäftigt oder auch, wer s...
Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 1. Teil
Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 1. Teil Wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist die Freude meist groß. Und für vie...
Uebersicht zum Berufsbild Historiker
Infos und Übersicht zum Berufsbild Historiker Grundsätzlich handelt es sich bei einem Historiker um einen Wissenschaftler, dessen...
Basistipps für die Ahnenforschung, 3. Teil
Basistipps für die Ahnenforschung, 3. Teil Fragen nach den eigenen Wurzeln beschäftigen viele Menschen. Als wissenschaftliche...
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2 In Deutschland leben rund 87.500 Kinder und Jugendliche in Pflegefam...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag