You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Namen Stammbaum arrow Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag
Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag E-mail

Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick 

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderung. Die Idee vom Kindergeld ist, Eltern und Alleinerziehende dabei zu unterstützen, die Lebenshaltungskosten für ihren Nachwuchs zu stemmen. Doch wer bekommt eigentlich Kindergeld? Wie hoch ist es? Wo wird es beantragt? Und wie lange wird es gewährt?

 

 

Hier die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick!

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedes Kind, das im eigenen Haushalt lebt. Und dieser Anspruch entsteht bei der Geburt des Kindes und dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an. Unter bestimmten Umständen kann der Kindergeldbezug auch über den 18. Geburtstag hinaus verlängert werden. Dazu später mehr.

Das Kindergeld ist zwar für das Kind gedacht. Den Anspruch auf das Kindergeld hat aber nicht das Kind selbst. Stattdessen gibt es einen sogenannten Kindergeldberechtigten. Er hat Anspruch auf Kindergeld, und zwar wegen des Kindes.

Beim Kindergeldberechtigten handelt es sich meist um einen Elternteil, der das Kindergeld für sein leibliches Kind oder ein Adoptivkind bekommt. Aber auch wenn ein Pflegekind, ein Enkelkind oder ein Stiefkind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde, kann sich der Anspruch auf Kindergeld ergeben.  

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Es wird einkommensunabhängig bezahlt. Wie viel die Eltern verdienen, spielt also keine Rolle. Maßgeblich ist nur, wie viele Kinder im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben. Seit Januar 2017 beträgt das Kindergeld pro Monat

·         192 Euro für das erste und das zweite Kind,
·         198 Euro für das dritte Kind,
·         223 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Als erstes Kind gilt das älteste Kind im Haushalt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Fällt der Kinderanspruch für dieses Kind weg, rückt das zweitälteste Kind auf seine Stelle auf und wird dann zum ersten Kind.Ausbezahlt wird das Kindergeld monatlich, und zwar per Überweisung auf das Konto des Kindergeldberechtigten. 

 

Wie wird Kindergeld beantragt?

Zuständiger Ansprechpartner für Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für den Antrag müssen die Eltern Formulare ausfüllen. Die Formulare sind bei der Familienkasse erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare schicken die Eltern dann zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die für sie zuständige Familienkasse. Strenge Fristen müssen die Eltern bei ihrem Kindergeldantrag nicht einhalten.

Es ist also nicht notwendig, den Antrag sofort nach der Geburt des Kindes zu stellen. Stattdessen können die Eltern das Kindergeld auch später noch beantragen. Es wird nämlich bis zu vier Jahre rückwirkend ausbezahlt. Allerdings müssen sich die Eltern entscheiden, an wen das Kindergeld ausbezahlt werden soll. Denn anspruchsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Seit 2016 müssen auf dem Kindergeldantrag sowohl die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern als auch die des Kindes angegeben werden. Wenn die Eltern die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, leitet das Standesamt die Information über die Geburt in aller Regel an das zuständige Einwohnermeldeamt weiter.

Das Einwohnermeldeamt wiederum informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses erstellt die Steuer-Identifikationsnummer für das Kind und schickt sie den Eltern automatisch zu. Die Eltern müssen die Steuer-Identifikationsnummer also nicht beantragen, sondern können die Post abwarten.    

 

Wie lange wird Kindergeld bezahlt?

Der Anspruch auf Kindergeld beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit dem 18. Geburtstag. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kindergeldbezug aber verlängert werden: 

Berufsausbildung

Absolviert das Kind seine erste Berufsausbildung, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis maximal zum 25. Geburtstag. Dabei werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die notwendig sind, um den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule kommt also genauso in Betracht wie eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Ausbildung oder ein Studium. Sobald das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, endet der Kindergeldanspruch.Außerdem fällt der Kindergeldanspruch weg, wenn das volljährige Kind arbeiten geht und dabei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Ausnahmen gelten allerdings dann, wenn die Tätigkeit

·         im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses stattfindet,
·         geringfügig im Sinne von § 8 oder § 8a des Vierten Sozialgesetzbuches ist,
·         nur vorübergehend und dabei höchstens für zwei Monate ausgeweitet wird und die durchschnittliche Arbeitszeit ansonsten im gesamten Kalenderjahr unter 20 Wochenstunden bleibt.  

 

Ohne Beschäftigung

Steht das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis und ist es bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet, verlängert sich der Kindergeldanspruch bis zum 21. Geburtstag.Eine Verlängerung bis zum 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind eine Berufsausbildung anfangen oder fortsetzen will, aber keinen Ausbildungsplatz findet. In diesem Fall muss allerdings nachgewiesen werden, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Außerdem kann Kindergeld in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten gezahlt werden. Eine Übergangszeit ist beispielsweise der Zeitraum zwischen dem letzten Schultag und dem Beginn der Berufsausbildung. 

 

Freiwilligendienst

Absolviert das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen ähnlichen, berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, besteht in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt, wenn das Kind den freiwilligen Wehrdienst leistet. Je nach Ausgestaltung und Durchführung kann dieser aber als Berufsausbildung gewertet werden. 

 

Behinderung

Hat das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, kann der Kindergeldanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind einer Beschäftigung nachgeht. Maßgeblich für den Kindergeldanspruch ist, ob das Kind seinen Lebensbedarf selbst decken kann.

Solange das Kind seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Nettoeinkommen und/oder Leistungen Dritter wie Pflegegeld oder Zuschüssen bestreiten kann, wird Kindergeld bezahlt. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag bestand.  Haben die Eltern Kindergeld beantragt, läuft der Bezug bis zum 18. Lebensjahr automatisch. Es sei denn, die Familienverhältnisse ändern sich oder die Eltern beantragen eine Änderung. Ist das Kind volljährig geworden und besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen.

Mehr Tipps, Ratgeber, Anleitungen und Vorlagen:

  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
  • Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
  • Familienbaum basteln - 3 Ideen
  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • Thema: Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Tipps zur Auswahl einer Genealogie-Software Einige Tipps, worauf bei der Auswahl einer Genealogie-Software geachtet werden sollte Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb sich Menschen mit der Familien- und Ahnenforschung beschäftigen. So kann das Interesse an Geschichte, Kultur oder Politik dahinter stecken, genauso ist aber möglich, dass jemand einfach nur ein spannendes Hobby sucht. Wieder ein anderer kann sich auf die Suche machen, weil er hofft, wohlhabende oder einflussreiche Verwandte zu finden.    Ganzen Artikel...

    Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2 Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2   In Deutschland leben rund 87.500 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Dabei ist sehr wichtig, dass es Menschen gibt, die als Pflegeeltern einspringen und den Kindern auf Zeit oder dauerhaft ein Zuhause bieten und für sie sorgen. Doch wer mit dem Gedanken spielt, ein Pflegekind aufzunehmen, hat oft viele Fragen. In einem ausführlichen, mehrteiligen Ratgeber klären wir deshalb die wichtigsten Punkte rund um die Aufnahme eines Pflegekindes. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was ein Pflegekind von einem Adoptivkind unterscheidet, wann Pflegefamilien gebraucht werden und wie man Pflegeeltern wird. Außerdem haben wir die verschiedenen Arten der Pflegschaft genannt und beschrieben, welche Voraussetzungen Pflegeeltern erfüllen müssen. Hier ist Teil 2!  Ganzen Artikel...

    Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung? Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung?   Früher war die Betreuung der Kinder in erster Linie eine Familiensache. Neben den Eltern, den großen Geschwistern und anderen Familienmitgliedern spielten dabei auch die Großeltern eine zentrale Rolle. Heute sieht es anders aus. Viele Eltern sind berufstätig und müssen deshalb auf Betreuungsangebote wie Kita und Kindergarten zurückgreifen. Werden Oma und Opa dadurch überflüssig? Wie wichtig sind die Großeltern bei der Kinderbetreuung? Ist ihre Unterstützung überhaupt hilfreich? Und wie wirkt sich die heutige Form der Betreuung auf unsere Kinder aus?   Kaum wissenschaftliche Untersuchungen  Ganzen Artikel...

    Lateinische Redewendungen zum Beeindrucken im Alltag Lateinische Redewendungen, mit denen Schlaumeier auch im Alltag beeindrucken können  Im Zusammenhang mit der Ahnenforschung ist es recht hilfreich, zumindest einige lateinische Vokabeln zu kennen. Viele Eintragungen beispielsweise in Kirchenbüchern, Akten und Dokumenten wurden auf Latein vorgenommen. Aber auch in alltäglichen Situationen kann der Klugscheißer mit gezielt platzierten Sprüchen durchaus glänzen.    Ganzen Artikel...



    Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil Für viele steht fest, dass sie eine eigene Familie gründen möchten. Doch wenn sich der Nachwuchs ankündigt, verändern sich nicht nur der Familienstand, der Alltag und die Lebenssituation. Auch auf die beruflichen und die finanziellen Verhältnisse hat die Familiengründung Auswirkungen. Mit der Familienpolitik macht es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe, Familien bei der Umsetzung und Gestaltung ihres persönlichen Lebens als Familie zu unterstützen.    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
    7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil Ein Fotobuch bringt nicht nur Ordnung in die private Bildersammlung, sondern gibt ihr a...
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3 Einige Kinder werden nach den Eltern oder den Großeltern benannt. Andere Kinder bekommen ei...
    Infos zum Kindergeldantrag 2021
    Infos zum Kindergeldantrag 2021 In Deutschland ist das Kindergeld der wichtigste Baustein zur Förderung von Familien. Es soll Elter...
    Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil
    Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil Es gibt regelmäßig hitzige Debatten darüber, ob eine frühe Fremdbet...
    7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
    7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern Fotobücher sind schön und praktisch - sowohl für die private Bildersammlung als a...
    Lateinische Redewendungen zum Beeindrucken im Alltag
    Lateinische Redewendungen, mit denen Schlaumeier auch im Alltag beeindrucken können Im Zusammenhang mit der Ahnenforschung ist es rech...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag