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Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest E-mail

Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest 

Bestehen Zweifel daran, ob ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist, kann ein Vaterschaftstest Klarheit bringen. Aber weil ein Vaterschaftstest in die Persönlichkeitsrechte eingreift, gelten strenge Regeln.

 

 

Manchmal kommen Zweifel daran auf, ob ein Kind wirklich das eigene Kind ist. Manchmal ist sich ein Mann ziemlich sicher, dass er nicht oder eben gerade doch der biologische Vater eines Kindes ist und möchte dieses Wissen schwarz auf weiß haben.

 Gewissheit über die Abstammungsverhältnisse kann ein Vaterschaftstest bringen. Allerdings kann ein Vaterschaftstest die familiären Strukturen auch gewaltig durcheinanderwirbeln. Um das Wohl aller Beteiligten zu wahren und außerdem keine Rechte zu verletzen, unterliegt der Vaterschaftstest klaren Regelungen. Doch was ist zu beachten? Wie wird ein Vaterschaftstest durchgeführt? Und was sagt ein Vaterschaftstest überhaupt aus?

Hier die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest!

 

Wer ist die Mutter, wer der Vater?

Wer die Mutter eines Kindes ist, definiert der Gesetzgeber in § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach ist die Mutter eines Kindes die Frau, die das Kind geboren hat. Das klingt im ersten Moment selbstverständlich. Doch weil die Möglichkeit besteht, dass ein Kind das erfolgreiche Ergebnis einer künstlichen Befruchtung ist oder von einer Leihmutter ausgetragen wird, ist eine klare gesetzliche Regelung erforderlich.

Etwas schwieriger ist die Frage nach der Vaterschaft. Gemäß § 1592 BGB definiert der Gesetzgeber den Mann als den Vater eines Kindes,

·         der zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind zur Welt kam, mit der Kindesmutter verheiratet war,

·         der die Vaterschaft anerkannt hat oder

·         dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Wird ein Kind geboren und sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht oder nicht mehr verheiratet, ist der Mann also offiziell nicht der Vater des Kindes. Allerdings kann er die Vaterschaft anerkennen. Stimmt die Mutter der Vaterschaft zu, wird der Mann auch vor dem Gesetz der Vater. Ein Vaterschaftstest ist in diesem Fall nicht notwendig.

Zweifelt der Mann aber daran, dass er der Vater des Kindes ist, beispielsweise weil die Frau anderweitig liiert war oder ist, kann er die Vaterschaft ablehnen. Der neue Partner der Mutter hat seinerseits die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen und dadurch zum rechtlichen Vater zu werden. Auch in diesem Fall muss kein Vaterschaftstest durchgeführt werden.

Möchte jedoch kein Mann die Vaterschaft anerkennen, kann die Mutter veranlassen, dass die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Das zuständige Gericht ordnet daraufhin ein sogenanntes humangenetisches Abstammungsgutachten, also einen Vaterschaftstest an. Dieses Prozedere findet recht oft statt, denn die Vaterschaft geht auch mit Unterhaltsverpflichtungen einher. 

 

Wie läuft ein Vaterschaftstest ab?

Um eine Vaterschaft festzustellen, wird in aller Regel eine DNA-Analyse durchgeführt. Die DNA ist in allen Körperzellen vorhanden. Aus diesem Grund können für die Analyse unter anderem Blut, Speichel oder Haare verwendet werden. Für einen Vaterschaftstest kommen aber üblicherweise Speichelproben zum Einsatz, die durch einen Abstrich der Mundschleimhaut mit einem Wattestäbchen gewonnen werden.

Denn die Entnahme von Blutproben ist aufwändiger und bei Haaren ist eine eindeutige Zuordnung nicht immer sichergestellt. Für einen Vaterschaftstest reichen grundsätzlich Speichelproben vom potenziellen Vater und vom Kind aus. Ideal ist allerdings, wenn auch eine Speicheprobe der Mutter vorliegt.Die Speichelproben werden dann in einem Labor analysiert.

Dazu wird die DNA aus den Speichelproben isoliert. Anschließend werden die Abschnitte untersucht, die zwischen den Genen liegen. Dadurch unterscheidet sich ein Vaterschaftstest auch von einem Gentest. Denn die Analyse bezieht sich nicht auf die Gene selbst, sondern nur auf die Abschnitte dazwischen. Diese Abschnitte, die sogenannten Marker, weisen unterschiedliche Längen auf. Und weil ein Kind je einen Abschnitt von der Mutter und vom Vater erbt, ergibt sich ein bestimmtes Muster.

Damit verlässliche Aussagen zur Verwandtschaft getroffen werden können, werden im Labor mindestens 15 Marker ausgewertet. Stellt sich dabei heraus, dass beim Kind mindestens vier Marker vorhanden sind, die weder vom potenziellen Vater noch von der Mutter stammen, kann der Mann nicht der Vater des Kindes sein. Eine oder zwei Abweichungen im Erbgut könnten das Ergebnis von spontanen Mutationen sein. Aber es ist praktisch unmöglich, dass vier oder mehr Mutationen gleichzeitig auftreten. 

 

Was sagt ein Vaterschaftstest aus?

Mit absoluter Gewissheit kann ein Vaterschaftstest eine Vaterschaft nur ausschließen. Wenn sich mindestens vier DNA-Marker des Kindes nicht aus den Erbinformationen der Mutter und des potenziellen Vaters herleiten lassen, kann der Mann nicht der Vater sein. Andersherum heißt ein stimmiges Muster aber nicht zwangsläufig, dass der Mann der biologische Vater des Kindes ist.

Denn theoretisch wäre möglich, dass ein anderer Mann das gleiche Muster aufweist. Aus diesem Grund werden komplexe statistische Berechnungen durchgeführt, die verschiedene Faktoren berücksichtigen. Im Ergebnis wird die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft angegeben.

Vor Gericht gilt die Vaterschaft als bewiesen, wenn die Wahrscheinlichkeit bei 99,9 Prozent liegt. Je nachdem, wie viele Marker im Zuge des Vaterschaftstests analysiert werden, kann die Wahrscheinlichkeit auf einen Wert von bis zu 99,9999 Prozent erhöht werden.  

 

Wann darf ein Vaterschaftstest durchgeführt werden?

Ein Vaterschaftstest setzt voraus, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind. Sowohl die Mutter als auch der potenzielle Vater müssen ihre Einwilligung schriftlich erklären. Für ein minderjähriges Kind entscheiden die Sorgerechtsberechtigten. Ist das Kind volljährig, kann es selbst entscheiden und muss dann ebenfalls schriftlich in den Vaterschaftstest einwilligen.

Ein heimlicher Vaterschaftstest, von dem einer der Beteiligten nichts weiß, darf nicht in Auftrag gegeben werden. Denn zum einen unterliegt Genmaterial aus juristischer Sicht dem Datenschutz. Und ohne Zustimmung des Betroffenen dürfen solche Informationen nicht verwendet oder verarbeitet werden. Zum anderen greift ein Vaterschaftstest in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Wer sich nicht an die Vorgaben hält und ohne Zustimmung eines Beteiligten einen Vaterschaftstest durchführen lässt, muss mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Zudem wird der Vaterschaftstest vor Gericht nicht anerkannt.  Doch was ist, wenn die Mutter oder der potenzielle Vater die Einwilligung in den Vaterschaftstest verweigert? In diesem Fall kann die Feststellung der Vaterschaft vor Gericht beantragt werden. Sofern das Kindeswohl durch den Vaterschaftstest nicht gefährdet ist, wird das zuständige Gericht dem Antrag im Normalfall zustimmen und die Durchführung des Vaterschaftstests anordnen.

Diese richterliche Anordnung ersetzt dann die fehlende Einwilligung des Beteiligten. Die Abstammung eines Kindes kann auch schon vor seiner Geburt festgestellt werden. Ein pränatales Abstammungsgutachten, also ein Vaterschaftstest noch während der Schwangerschaft, darf in Deutschland aber nur dann durchgeführt werden, wenn ein Arzt von einer Zeugung des Kindes durch eine Verwaltung oder einen sexuellen Missbrauch ausgeht. In diesem Fall können die Behörden den vorgeburtlichen Vaterschaftstest anordnen. Die Eltern können einen Vaterschaftstest erst dann durchführen lassen, wenn das Kind auf der Welt ist. 

 

Was kostet ein Vaterschaftstest?

Wie teuer ein Vaterschaftstest ist, hängt vom Anbieter und vom Umfang ab. Ein einfacher Test ohne amtliches Gutachten kostet ab etwa 100 Euro aufwärts. Für einen umfangreicheren Test, bei dem mehr Marker analysiert werden oder zu dem ein amtliches Gutachten erstellt wird, werden mehrere hundert Euro fällig.

Ein Labor darf einen Vaterschaftstest nur dann durchführen, wenn es ein entsprechendes Zertifikat hat. Dadurch soll die Qualität sichergestellt werden. Das Ergebnis liegt nach wenigen Tagen vor. Und nach Aussage der Anbieter ist das Ergebnis oft keine Überraschung, denn in rund acht von zehn Fällen bestätigen sich die Vermutungen. 

Mehr Dokumentationen, Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • 5 Basistipps zur Ahnenforschung
  • Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit
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  • Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos
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