Fakten und Informationen zum Vaterschaftstest |
Fakten und Informationen zum VaterschaftstestSo mancher Vater stellt sich die Frage, ob er tatsächlich der leibliche Vater eines Kindes ist. Aber genauso gibt es auch Mütter, die sich Gewissheit über den Erzeuger ihres Kindes wünschen. Klarheit kann ein Vaterschaftstest bringen.
Was ein Vaterschaftstest aber genau ist, wie er durchgeführt wird und für wen ein Vaterschaftstest überhaupt in Frage kommt, erklärt die folgende Übersicht mit den grundlegenden Fakten und Informationen zum Vaterschaftstest:
Was ist ein Vaterschaftstest überhaupt? Wenn von einem Vaterschaftstest die Rede ist, so ist damit heute in aller Regel ein DNA-Vaterschaftstest gemeint, bei dem bestimmte DNA-Regionen der Testpersonen miteinander verglichen werden. Das Erbgut jedes Menschen ist einzigartig und besteht aus einer Mischung der elterlichen Erbgutinformationen. Durch den Vergleich dieser Informationen kann eine Vaterschaft festgestellt werden.Im Hinblick auf die Erbinformationen steht nur ein kleiner Teil der Gene zur Verfügung. Dies liegt daran, dass Gene aus größeren Zell-Bausteinen, den Chromosomen, bestehen. Die Chromosomen enthalten alle die Informationen, die notwendig sind, damit Leben entstehen kann. Bei einem Vaterschaftstest werden nun bestimmte Genorte der DNA vervielfältigt, die Größenmuster analysiert und mit den Mustern der Testpersonen abgeglichen. Da jede Zelle einen doppelten Chromosomensatz enthält, von dem eine Hälfte von der Mutter und eine Hälfte vom Vater stammt, kann eine Vaterschaft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt oder ausgeschlossen werden. Durchgeführt wird der Vaterschaftstest auf Basis der PCR-Methode und verglichen werden in aller Regel 16 Vergleichsmerkmale. Liegen bei dem Test drei Proben vor, also von Vater, Mutter und Kind, kann die Vaterschaft durch eine biostatistische Berechnung mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,999% festgestellt oder zu praktisch 100% ausgeschlossen werden. Aber grundsätzlich ergibt sich auch dann ein ausreichend hoher Aussagewert, wenn nur zwei Proben vorliegen, denn eine Vaterschaft gilt bei einer Wahrscheinlichkeit ab 99,9% als erwiesen.
Womit wird ein Vaterschaftstest durchgeführt? Bei dem heute üblichen Vaterschaftstest werden nicht codierte Bereiche der DNA untersucht und dabei kann die DNA prinzipiell aus jeder menschlichen Zelle gewonnen werden. In aller Regel wird aber ein Abstrich der Mundschleimhaut entnommen, weil eine solche Probe sehr einfach, schnell und sicher gewonnen werden kann. Ist der Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet, wird zusätzlich meist noch eine Blutprobe entnommen. Dies hat den Hintergrund, dass dadurch mehr Vergleichsmaterial zur Verfügung steht. Für einen eindeutigen Nachweis reicht der Mundschleimhautabstrich aber aus. Hinzu kommt, dass eine Blutanalyse erst dann durchgeführt werden kann, wenn das Kind älter ist als neun Monate, denn erst dann ist das Blutgruppensystem so weit ausgebildet, dass es sicher bestimmt werden kann. Bevor das Gendiagnostikgesetz in Kraft trat, wurde die DNA häufig auch aus Proben wie beispielsweise Haaren, dem Schnuller des Kindes oder privaten Gegenständen der Testpersonen gewonnen. Dies war jedoch deutlich aufwändiger und teurer und ist heute praktisch auch nicht mehr notwendig, weil heimliche Tests ohnehin nicht mehr erlaubt sind. Daher kommen solche Proben heute nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung, beispielsweise wenn der Vater bereits verstorben ist und eine Probe nur noch durch private Gegenstände gewonnen werden kann.
Wer führt einen Vaterschaftstest durch? Infolge des Gendiagnostikgesetzes dürfen Vaterschaftstests nur noch von qualifizierten Wissenschaftlern durchgeführt werden, die ein naturwissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben. Dabei müssen die Sachverständigen keine Mediziner sein und meist handelt es sich auch um Biologen, Chemiker, Biochemiker oder Naturwissenschaftler aus verwandten Disziplinen. 2011 tritt außerdem eine Akkreditierungsregelung in Kraft, durch die die Labore nach internationalen Normen anerkannt sein müssen. Anders als vielfach angenommen, kann der Hausarzt also keinen Vaterschaftstest durchführen. Allerdings kann der Arzt dann eine Rolle spielen, wenn ein Vaterschaftsgutachten erstellt wird. Ein privater, außergerichtlicher Vaterschaftstest kann durchgeführt werden, wenn die Beteiligten zustimmen. Soll das Testergebnis jedoch vor Gericht oder einer Behörde wie beispielsweise dem Jugendamt oder der Ausländerbehörde Anwendung finden, muss eine unabhängige Person die Entnahme der Proben bezeugen. Dies ist erforderlich, um einen möglichen Betrug auszuschließen. Als Zeuge kommen beispielsweise eben der Arzt, aber auch ein Anwalt oder der Vertreter einer Behörde in Frage.
Wie ist die Rechtslage zum Vaterschaftstest?Welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit ein Vaterschaftstest durchgeführt werden kann, und wessen Zustimmung dafür erforderlich ist, ist seit 2010 durch das Gendiagnostikgesetz geregelt. Grundsätzlich besagt dieses Gesetz, dass alle die Personen, deren DNA im Rahmen des Tests untersucht werden, mit dieser Untersuchung einverstanden sein müssen. Ein heimlicher Test ist damit letztlich ausgeschlossen. Bei einem minderjährigen Kind muss derjenige zustimmen, der sorgeberechtigt ist. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist somit dessen schriftliche Einwilligung erforderlich, teilen sich die Eltern das Sorgerecht, sieht das Gesetz vor, dass auch beide Sorgeberechtigten zustimmen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann bei Gericht ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmung gestellt werden. Dies ist dadurch möglich geworden, dass infolge einer Gesetzesänderung 2008 Vater, Mutter und Kind grundsätzlich Anspruch darauf haben, dass in eine Feststellung der Vaterschaft eingewilligt wird. Allerdings muss hierbei unterschieden werden, ob es sich um einen Vaterschaftstest handelt, der lediglich die leibliche Abstammung feststellen soll, oder ob der Test in Zusammenhang mit einer Klage zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft durchgeführt wird. Erfolgt der Vaterschaftstest außergerichtlich und soll er auf privater Ebene lediglich klären, ob der Vater tatsächlich der Erzeuger ist, hat seit 2008 grundsätzlich jeder Anspruch darauf, dass die anderen Testpersonen zustimmen. Anders als früher muss dabei kein Anfangsverdacht mehr bestehen und auch die Vaterschaft muss nicht gleichzeitig angefochten werden.
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