You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Stammbaum Ahnenforschung arrow Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag
Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag E-mail

Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick 

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderung. Die Idee vom Kindergeld ist, Eltern und Alleinerziehende dabei zu unterstützen, die Lebenshaltungskosten für ihren Nachwuchs zu stemmen. Doch wer bekommt eigentlich Kindergeld? Wie hoch ist es? Wo wird es beantragt? Und wie lange wird es gewährt?

 

 

Hier die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick!

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedes Kind, das im eigenen Haushalt lebt. Und dieser Anspruch entsteht bei der Geburt des Kindes und dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an. Unter bestimmten Umständen kann der Kindergeldbezug auch über den 18. Geburtstag hinaus verlängert werden. Dazu später mehr.

Das Kindergeld ist zwar für das Kind gedacht. Den Anspruch auf das Kindergeld hat aber nicht das Kind selbst. Stattdessen gibt es einen sogenannten Kindergeldberechtigten. Er hat Anspruch auf Kindergeld, und zwar wegen des Kindes.

Beim Kindergeldberechtigten handelt es sich meist um einen Elternteil, der das Kindergeld für sein leibliches Kind oder ein Adoptivkind bekommt. Aber auch wenn ein Pflegekind, ein Enkelkind oder ein Stiefkind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde, kann sich der Anspruch auf Kindergeld ergeben.  

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Es wird einkommensunabhängig bezahlt. Wie viel die Eltern verdienen, spielt also keine Rolle. Maßgeblich ist nur, wie viele Kinder im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben. Seit Januar 2017 beträgt das Kindergeld pro Monat

·         192 Euro für das erste und das zweite Kind,
·         198 Euro für das dritte Kind,
·         223 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Als erstes Kind gilt das älteste Kind im Haushalt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Fällt der Kinderanspruch für dieses Kind weg, rückt das zweitälteste Kind auf seine Stelle auf und wird dann zum ersten Kind.Ausbezahlt wird das Kindergeld monatlich, und zwar per Überweisung auf das Konto des Kindergeldberechtigten. 

 

Wie wird Kindergeld beantragt?

Zuständiger Ansprechpartner für Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für den Antrag müssen die Eltern Formulare ausfüllen. Die Formulare sind bei der Familienkasse erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare schicken die Eltern dann zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die für sie zuständige Familienkasse. Strenge Fristen müssen die Eltern bei ihrem Kindergeldantrag nicht einhalten.

Es ist also nicht notwendig, den Antrag sofort nach der Geburt des Kindes zu stellen. Stattdessen können die Eltern das Kindergeld auch später noch beantragen. Es wird nämlich bis zu vier Jahre rückwirkend ausbezahlt. Allerdings müssen sich die Eltern entscheiden, an wen das Kindergeld ausbezahlt werden soll. Denn anspruchsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Seit 2016 müssen auf dem Kindergeldantrag sowohl die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern als auch die des Kindes angegeben werden. Wenn die Eltern die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, leitet das Standesamt die Information über die Geburt in aller Regel an das zuständige Einwohnermeldeamt weiter.

Das Einwohnermeldeamt wiederum informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses erstellt die Steuer-Identifikationsnummer für das Kind und schickt sie den Eltern automatisch zu. Die Eltern müssen die Steuer-Identifikationsnummer also nicht beantragen, sondern können die Post abwarten.    

 

Wie lange wird Kindergeld bezahlt?

Der Anspruch auf Kindergeld beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit dem 18. Geburtstag. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kindergeldbezug aber verlängert werden: 

Berufsausbildung

Absolviert das Kind seine erste Berufsausbildung, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis maximal zum 25. Geburtstag. Dabei werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die notwendig sind, um den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule kommt also genauso in Betracht wie eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Ausbildung oder ein Studium. Sobald das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, endet der Kindergeldanspruch.Außerdem fällt der Kindergeldanspruch weg, wenn das volljährige Kind arbeiten geht und dabei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Ausnahmen gelten allerdings dann, wenn die Tätigkeit

·         im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses stattfindet,
·         geringfügig im Sinne von § 8 oder § 8a des Vierten Sozialgesetzbuches ist,
·         nur vorübergehend und dabei höchstens für zwei Monate ausgeweitet wird und die durchschnittliche Arbeitszeit ansonsten im gesamten Kalenderjahr unter 20 Wochenstunden bleibt.  

 

Ohne Beschäftigung

Steht das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis und ist es bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet, verlängert sich der Kindergeldanspruch bis zum 21. Geburtstag.Eine Verlängerung bis zum 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind eine Berufsausbildung anfangen oder fortsetzen will, aber keinen Ausbildungsplatz findet. In diesem Fall muss allerdings nachgewiesen werden, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Außerdem kann Kindergeld in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten gezahlt werden. Eine Übergangszeit ist beispielsweise der Zeitraum zwischen dem letzten Schultag und dem Beginn der Berufsausbildung. 

 

Freiwilligendienst

Absolviert das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen ähnlichen, berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, besteht in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt, wenn das Kind den freiwilligen Wehrdienst leistet. Je nach Ausgestaltung und Durchführung kann dieser aber als Berufsausbildung gewertet werden. 

 

Behinderung

Hat das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, kann der Kindergeldanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind einer Beschäftigung nachgeht. Maßgeblich für den Kindergeldanspruch ist, ob das Kind seinen Lebensbedarf selbst decken kann.

Solange das Kind seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Nettoeinkommen und/oder Leistungen Dritter wie Pflegegeld oder Zuschüssen bestreiten kann, wird Kindergeld bezahlt. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag bestand.  Haben die Eltern Kindergeld beantragt, läuft der Bezug bis zum 18. Lebensjahr automatisch. Es sei denn, die Familienverhältnisse ändern sich oder die Eltern beantragen eine Änderung. Ist das Kind volljährig geworden und besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen.

Mehr Tipps, Ratgeber, Anleitungen und Vorlagen:

  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
  • Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
  • Familienbaum basteln - 3 Ideen
  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • Thema: Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Die bekanntesten Hominiden, Teil III Die bekanntesten Hominiden, Teil III In Teil I und Teil II dieser Reihe, die sich mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit beschäftigt, haben wir bereits mehrere Urformen und Vorfahren des Menschen kennengelernt. Dieser dritte und zugleich letzte Teil der Reihe stellt weitere Hominiden vor und spannt dabei den Bogen zum heutigen, modernen Menschen.   Ganzen Artikel...

    Die Bedeutung adeliger Vorfahren Die Bedeutung adeliger Vorfahren Auf der Suche nach den eigenen familiären Wurzeln kann es durchaus passieren, dass unerwarteter Weise adelige Vorfahren auftauchen, die als solche beispielsweise in alten Kirchenbüchern vermerkt sind. In diesem Fall stellt sich natürlich die Frage, welche Bedeutung diese adeligen Vorfahren für die eigene Geschichte haben und welchen Einfluss sie auf die weitere Suche nehmen.   Ganzen Artikel...

    Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern Infos und Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern  Kirchenbücher können sehr hilfreiche Quellen für den Ahnenforscher sein. Die Aufzeichnungen der Standesämter sind zwar meist sehr akkurat geführt und die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden enthalten zahlreiche Informationen, die auf der Suche nach Vorfahren verwertet werden können. Allerdings sind die Standesämter in Deutschland erst seit 1875 für die Verwaltung der Personenstandsdaten zuständig. Daten aus der Zeit davor sind in den Kirchenbüchern der jeweiligen Orte erfasst.    Ganzen Artikel...

    Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers Ein Haustier ist ein Lebewesen, das einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang verdient. Bevor ein vierbeiniger oder gefiederter Mitbewohner angeschafft wird, sollten deshalb einige grundlegende Punkte geklärt sein.     Ganzen Artikel...



    Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 1 Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Was heißt das eigentlich? Teil 1   Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ihr ein bis drei Jahre altes Kind. Der gesetzlich verankerte Anspruch soll die frühkindliche Förderung stärken und die Eltern entlasten. Doch was in der Theorie gut klingt, erweist sich in der Praxis mitunter als schwierig. Aktuellen Zahlen zufolge fehlen in Deutschland nämlich über 340.000 Krippen- und Kita-Plätze.  Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Die beruehmtesten Wissenschaftlerinnen der Geschichte
    Die berühmtesten Wissenschaftlerinnen der Geschichte Auch wenn Frauen in vielen Bereichen bahnbrechende Leistungen erbracht und Pionier...
    Uneheliche Kinder in der Familienforschung
    Uneheliche Kinder in der Familienforschung Auf der Suche nach den Ahnen und Vorfahren treten immer wieder Hürden und Hindernisse auf. S...
    Tipps zum Tiere kaufen
    Infos und Tipps zum Thema Tiere mit oder ohne Stammbaum (kaufen) Ist die Entscheidung gefallen, ein Tier ins Haus zu holen, gibt es mehrere...
    Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus?
    Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus? Wer ein Kind erzieht, bekommt dafür in der gesetzlichen Rentenversicheru...
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 2
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 2 Eine Emma kann wenige Tage alt sein, mitten im Leben stehen oder im betagten Alter ihren Lebensab...
    Infos zum Kindergeldantrag 2021
    Infos zum Kindergeldantrag 2021 In Deutschland ist das Kindergeld der wichtigste Baustein zur Förderung von Familien. Es soll Elter...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag