You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Römischer Stammbaum arrow 5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung
5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung E-mail

5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung

 

 

Die eigenen Kinder aufwachsen sehen und sie auf ihrem Lebensweg begleiten: Das wünschen sich die meisten Eltern. Und eigentlich ist das auch der normale Lauf der Dinge. Doch was, wenn den Eltern dieses Geschenk nicht vergönnt ist? Was, wenn das Schicksal bitter zuschlägt und sich die Eltern nicht mehr um ihren Nachwuchs kümmern können? Natürlich ist das keine schöne Vorstellung. Umso beruhigender ist es, wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder im Fall der Fälle in gute Hände kommen. Mit einer Sorgerechtsverfügung können die Eltern genau dafür Vorsorge treffen. Nur: Was ist eine Sorgerechtsverfügung genau? Wie sollte sie aussehen? Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen zur Sorgerechtsverfügung!

 

1. Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen die Eltern, was aus ihren Kindern werden soll, wenn sie selbst als Erziehungsberechtigte ausfallen. Sie legen fest, wer das Sorgerecht übernehmen und in wessen Obhut die Kinder aufwachsen sollen. Genauso können die Eltern festhalten, wen sie nicht als Vormund möchten.

Sollte der Ernstfall tatsächlich eintreten, wird das Familiengericht in aller Regel den Wünschen der Eltern entsprechen. Vorausgesetzt, die Sorgerechtsverfügung ist richtig verfasst und inhaltlich schlüssig. 

 

2. Wer soll als Vormund eingesetzt werden?

Bevor die Eltern den gewünschten Vormund für ihre Kinder auswählen und in die Verfügung einsetzen, sollten sie sich Zeit nehmen und sorgfältig abwägen. Denn am Ende sollte die Entscheidung für alle Beteiligten - also die Eltern, den Vormund und die Kinder - eine gute Lösung sein. Bei ihren Überlegungen sollten die Eltern vor allem die folgenden Fragen durchdenken und klären:

·         Wer aus dem Verwandten- und Freundeskreis kommt als Vormund für die Kinder in Frage?

·         Wer im näheren Umfeld hat die beste Beziehung zu den Kindern? Bei wem fühlen sich die Kids wohl?

·         Ist der gewünschte Vormund bereit, das Sorgerecht und damit auch die Verantwortung für die Kinder zu übernehmen?

·         Ist der Wunschkandidat volljährig und geschäftsfähig?

·         Hat der gewünschte Vormund die Möglichkeit, die Kinder bei sich aufzunehmen? Ist genug Platz da?

·         Besteht die Möglichkeit, dass Geschwisterkinder zusammenbleiben?

·         Kann der gewünschte Vormund die Versorgung der Kinder auch finanziell sicherstellen?

·         Wird der ausgewählte Vormund die Kinder im Sinne der Eltern erziehen?

·         Ist der Wunschkandidat auch auf längere Sicht gesehen in der Lage, die Kinder großzuziehen, zu betreuen und zu versorgen?

·         Ist das Vertrauen in die ausgewählte Person wirklich groß genug?

Übrigens: Entgegen der häufigen Annahme werden die Taufpaten eines Kindes nicht automatisch auch zu dessen Vormund. Die Aufgabe der Taufpaten bestand ursprünglich darin, die Eltern bei der Erziehung und Vermittlung von Werten im christlichen Sinne zu unterstützen. Sie hatten und haben also vor allem eine Funktion im Zusammenhang mit dem Glauben. Doch die religiöse Patenschaft und das weltliche Sorgerecht haben nicht miteinander zu tun.

 

3. Wie muss die Sorgerechtsverfügung aussehen?

Ist ein passender Vormund gefunden und ist er damit einverstanden, diese Aufgabe zu übernehmen, können die Eltern die Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Das muss schriftlich erfolgen. Vordrucke oder allgemeingültiger Muster dafür gibt es aber nicht. Denn damit die Verfügung wirksam werden kann, muss sie - ähnlich wie ein Testament - in eigenen Worten und vor allem handschriftlich verfasst sein.

Das Schriftstück selbst können die Eltern ruhig einfach halten. Es genügt, wenn sie erklären, wer die Fürsorge für ihre Kinder übernehmen und das Sorgerecht bekommen soll, falls sie selbst die Erziehung und Betreuung nicht mehr übernehmen können. Außerdem sollten die Eltern schlüssig und nachvollziehbar begründen, warum sie sich gerade für diese Person entschieden haben. Gibt es im Umfeld Angehörige, zu denen die Kinder auf keinen Fall kommen sollen, können die Eltern das ebenfalls angeben. Ratsam ist zudem, sicherheitshalber einen zweiten Vormund zu benennen, falls der Wunschkandidat ausfällt oder es sich im Nachhinein doch anders überlegt.

Rechtskräftig wird die Sorgerechtsverfügung in zwei Formen, nämlich

·         entweder als selbst verfasstes Schriftstück, das die Eltern von Hand geschrieben und handschriftlich mit Datum und Unterschrift versehen haben,

·         oder als Testament, in dem auch die Vormundschaft geregelt ist und das ein Notar beglaubigt hat.

Vor Gericht sind beide Varianten gleichwertig. Es ist also nicht notwendig, einen Notar aufzusuchen. Aber Achtung: Eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung beider Elternteile ist nur dann möglich, wenn sie verheiratet sind. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, muss jeder seine eigene Verfügung verfassen!

 

4. Wie gehen die Familiengerichte mit Sorgerechtsverfügungen um?

Liegt eine Sorgerechtsverfügung vor, wird das Gericht den Vorgaben der Eltern in den meisten Fällen folgen. Das ist vor allem dann so, wenn aus der Verfügung nachvollziehbar hervorgeht, warum die Eltern ihre Kinder in der Obhut der benannten Person wissen möchten.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Gericht den bestimmten Vormund für nicht geeignet hält. Sieht das Gericht das Kindeswohl gefährdet, kann es die Sorgerechtsverfügung übergehen und einen anderen Angehörigen oder das Jugendamt zum Vormund bestimmen.

 

5. Was ist, wenn es keine Sorgerechtsverfügung gibt?

Existiert keine Sorgerechtsverfügung, wird das Familiengericht zunächst das Jugendamt anhören und anschließend einen Vormund auswählen. Gibt es einen Familienangehörigen wie beispielsweise Oma, Opa, eine Tante oder einen Onkel und ist der Verwandte einverstanden, wird das Gericht meist ihn mit der Obhut und Fürsorge beauftragen.

Bei der Entscheidung spielt aber immer auch der persönliche Bezug der Kinder zur jeweiligen Person eine wichtige Rolle. Die Lebensumstände und die wirtschaftlichen Verhältnisse werden ebenfalls berücksichtigt. Da das Kindeswohl an erster Stelle steht, kann es deshalb durchaus sein, dass das Gericht einen guten Freund der Familie den Verwandten vorzieht. Gibt es im Verwandten- und Bekanntenkreis wirklich niemanden, der als Vormund in Frage kommt, bleibt als letzter Ausweg noch das Jugendamt oder ein Vormundschaftsverein.

 

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Die Vorteile des Singledaseins Die Vorteile des Singledaseins   „Verliebt, verlobt, verheiratet“ gilt gemeinhin als das Ideal für ein glückliches und erfülltes Leben. Dabei bietet auch das Leben ohne einen festen Partner Pluspunkte, die sogar wissenschaftlich bewiesen sind. Aber inwiefern geht es Singles besser als Menschen in einer Beziehung? Und warum kommen nicht jedem die Vorzüge des Lebens als Single gleichermaßen zugute?  Ganzen Artikel...

Versöhnungsgesten in den vergangenen Jahrzehnten Einige der beeindruckendsten Versöhnungsgesten in den vergangenen Jahrzehnten   Überall auf der Welt und zu allen Zeiten gab und gibt es immer wieder Konflikte. Teilweise hinterlassen die Auseinandersetzungen dabei Spuren, die die Regionen und die beteiligten Völker über Generationen beeinflussen. Eine gemeinsame, friedliche Zukunft setzt voraus, dass zumindest die Bereitschaft zu einer Versöhnung vorhanden ist. Aber Völkermorde, erlittenes Unrecht oder nachhaltige wirtschaftliche Konsequenzen hinterlassen nicht selten so tiefe Wunden, dass die Betroffenen keinen Weg für einen dauerhaften Frieden sehen können.    Ganzen Artikel...

Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil Kinder trauern zwar anders als Erwachsene. Doch auch Kinder trauern. Und es ist wichtig, dass Kinder lernen, den Tod als Teil des Lebens zu akzeptieren und mit Trauer umzugehen.   Ganzen Artikel...

Infos Familienwappen Infos rund um das Familienwappen Zunächst handelt es sich bei Wappen um bildliche, gleichbleibende Kennzeichen einer Körperschaft oder einer Familie. Dabei sind Wappen nicht nur dem Adel vorbehalten, das bedeutet, grundsätzlich kann jede Familie ein eigenes Wappen führen. In den Anfängen wurden Wappen verwendet, um Ritter, die in Rüstungen kämpften, eindeutig erkennen und zuordnen zu können. Insofern mussten Wappen so gestaltet sein, dass sie auch aus größerer Distanz, und zwar konkret 200 Schritte, deutlich zu unterscheiden waren.  Ganzen Artikel...



Sünde Vergebung und Ablass in der katholischen Kirche Sünde, Vergebung und Ablass in der katholischen Kirche Jeder leistet sich ab und an die eine oder andere Sünde. Doch im katholischen Glauben ist nicht jede Sünde gleich, sondern es wird zwischen verschiedenen Schweregraden unterschieden. Wer seine Sünden bereut und sich wünscht, dass ihm seine Sünden vergeben werden, kann zur Beichte gehen.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 3. Teil
Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 3. Teil Klar, eine Hebamme ist eine Geburtshelferin. Sie unterstützt die Mutter dabe...
2020: Mehr Unterhalt für Trennungskinder
2020: Mehr Unterhalt für Trennungskinder Eine glückliche Familie, in der die Kinder wohlbehütet aufwachsen: Das wüns...
Was hat es mit dem phänologischen Kalender auf sich?
Was hat es mit dem phänologischen Kalender auf sich? Wir teilen das Jahr in vier Jahreszeiten ein. Wir erwarten, dass die Natur im Fr&u...
Genealogische Zeichen und Symbole
Die wichtigsten genealogischen Zeichen und Symbole Mit einem genealogischen Zeichen oder Symbol ist ein Bild gemeint, das in Form eines Buch...
Was ist ein Erbenermittler?
Was ist ein Erbenermittler? Wenn eine Person verstirbt, wird der Nachlass gemäß Testament vererbt oder die gesetzliche Erbfolge t...
Evolution und Ahnenforschung
Die Evolution und Ahnenforschung Dass die Evolution eine stetige Entwicklung ist, bei der innerhalb einer Spezies neue Eigenschaften auftauc...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag