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Sünde Vergebung und Ablass in der katholischen Kirche E-mail

Sünde, Vergebung und Ablass in der katholischen Kirche 

Jeder leistet sich ab und an die eine oder andere Sünde. Doch im katholischen Glauben ist nicht jede Sünde gleich, sondern es wird zwischen verschiedenen Schweregraden unterschieden. Wer seine Sünden bereut und sich wünscht, dass ihm seine Sünden vergeben werden, kann zur Beichte gehen.

 

 

Letztlich kann zwar nur Gott Sünden vergeben, doch die Kirche kann einen Ablass gewähren. Für den Sünder hat der Ablass zur Folge, dass seine Seele das Fegefeuer schneller wieder verlässt.  

 

Die Sünde in der katholischen Kirche

Der katholische Glaube unterscheidet bei Sünden zwischen verschiedenen Schweregraden und teilt Sünden folglich in drei Kategorien ein:

 

1.       Sünden, die zum Himmel schreien.

Der Katechismus nennt fünf himmelschreiende Sünden. Das Blut, das Kain vergoss, als er seinen Bruder Abel tötete, ist die erste davon. Papst Johannes Paul II. definierte die Sünden, die zum Himmel schreien, 1999 neu.

Dabei ordnete er dieser Kategorie alle Sünden zu, die Gewalt auslösen, den Frieden zerstören und die Harmonie aufheben. Konkret zählte er in diesem Zusammenhang die Aufrüstung, den Drogenhandel, die Geldwäsche, Gewalt und Korruption, Rassendiskriminierung, Ungleichheit innerhalb sozialer Schichten und die sinnlose Zerstörung der Natur auf.

 

2.       Todsünden.

Eine Todsünde kennzeichnet sich durch drei Merkmale. So liegt ihr zum einen ein bedeutender Inhalt zugrunde. Meist handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen eines der zehn Gebote, etwa Ehebruch, Mord oder Abkehr vom Glauben. Zum anderen hat der Sünder die Sünde aus freiem Willen begangen. Außerdem war sich der Sünder seines Vergehens bewusst, wusste also schon vorher, dass er eine schwere Sünde begeht.

Die Kirche geht davon aus, dass Todsünden das Ergebnis von schlechten Charaktereigenschaften sind, wobei sie in diesem Zusammenhang mit Hochmut, Faulheit, Geiz, Neid, Völlerei, Wolllust und Zorn sieben Laster nennt. Landläufig werden diese sieben Charaktereigenschaften manchmal als die sieben Todsünden bezeichnet. Dies ist so aber falsch.

Die schlechten Charaktereigenschaften sind an sich noch keine Sünden. Sie gelten vielmehr als die Wurzeln von Todsünden und werden in der Theologie deshalb mitunter auch Wurzelsünden genannt. 

 

3.       Lässliche Sünden.

Sünden, die keine himmelschreienden Sünden sind und auch die Voraussetzungen für eine Todsünde nicht erfüllen, sind lässliche Sünden. Bei lässlichen Sünden ist es möglich, sich wieder vollständig zu Gott hinzuwenden. Zudem können lässliche Sünden vergeben werden, wodurch dann auch das Fegefeuer als Strafe nicht droht. Voraussetzung für eine Vergebung ist aber, dass der Sünder seine Vergehen aufrichtig bereut und sie beichtet. 

 

Die Vergebung in der katholischen Kirche

Geht ein Sünder zur Beichte, können ihm seine Sünden vergeben werden. Die Vergebung von Sünden ist jedoch allein Gott vorbehalten. Die Kirche tritt also als Vermittler auf, kann selbst jedoch keine Sünden vergeben. Zudem kann Gott zwar die Sünden vergeben, wenn der Sünder gebeichtet hat, allein durch die Beichte und die göttliche Vergebung sind die Folgen der Sünden aber noch nicht aus der Welt geschaffen.

Dies muss der Sünder zu seinen Lebzeiten selbst tun, beispielsweise durch Gebete, gute Taten und Pilgerfahrten. Hat der Sünder Buße getan und seine Sünden wieder gutgemacht, ist seine Seele rein. Stirbt jemand hingegen im Zustand der Sünde, kann er erst vor Gott treten, wenn seine Seele gereinigt wurde.

Dies erfolgt im und durch das Fegefeuer, wobei die Reinigung und damit der Aufenthalt im Fegefeuer umso länger dauert, je höher die Anzahl und die Schwere der Sünden ist. An dieser Stelle kommt der Ablass ins Spiel. Erwirbt der Sünder einen Ablass, verkürzt dies die Zeit seiner Seele im Fegefeuer. Damit wirkt sich der Ablass im Prinzip strafmildernd aus.

  

Der Ablass in der katholischen Kirche

Die Wurzeln des Ablasshandels reichen weit zurück. In der katholischen Kirche wurde bereits im 5. Jahrhundert damit begonnen, Sündern schwere Bußen aufzuerlegen, um ihre Schuld wieder gutzumachen. Im Laufe der Zeit erhöhte sich das Strafmaß zusehends. Gleichzeitig etablierte sich ein Konzept, das einem weltlichen Gericht ähnelte.

So wurden verschiedene Leistungen als Strafen entwickelt, die der Sünder als Ersatz für die Buße erbringen konnte. Im 11. Jahrhundert führte die katholische Kirche dann den Ablass ein. Der Papst und die Bischöfe konnten fortan entscheiden, dass die auferlegten Bußstrafen gemindert oder sogar ganz erlassen wurden.

 

Die Idee hinter dem Ablass war dabei folgende:

Jesus und die Heiligen hatten so viele Opfer gebracht und so viele gute Taten vollbracht, dass ein unerschöpflicher Gnadenschatz vorhanden war. Mithilfe der Kirche könnte nun jeder Gläubige von dieser Gnade profitieren. Durch Fürbitten könnte sogar Verstorbenen der Gnadenschatz zuteil werden.

Findige Geistliche erkannten im Laufe des Mittelalters dann aber das Geschäftspotenzial, das die Idee des Ablasses bot. So entstand der Ablasshandel. Theologen verkauften Ablassbriefe, die wie Wertpapiere gehandelt wurden. Während sich wohlhabende Gläubige von ihren Strafen freikauften, konnten sich die Geistlichen mit den Einnahmen repräsentative Gottes- und Wohnhäuser, Grundstücke und einen luxuriösen Lebensstil finanzieren.

Einen Höhepunkt erreichte der Ablasshandel zu Zeiten Martin Luthers und die Kritik am missbräuchlichen Umgang mit dem Ablass war einer der Gründe für die Reformation.

Papst Pius V. verfügte 1567, dass der Ablass gegen Geldzahlungen aufgehoben wurde. Drei Jahre später folgte der Erlass, dass diejenigen, die Ablasshandel betrieben, zur Strafe exkommuniziert wurden. Bis 1983 behielten diese beiden Verfügungen Gültigkeit. Gleichzeitig gab die katholische Kirche die grundsätzliche Idee des Ablasses aber nie auf, wobei sie seit 1967 zwischen einem Generalablass und einem Teilablass unterscheidet.

Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen sind im Ablassverzeichnis, dem Enchiridion Indulgentiarum, festgehalten. So steht darin beispielsweise, dass ein Generalablass nur unter bestimmten Umständen und an gewissen Tagen oder Orten erteilt werden kann und dies wiederum einigen wenigen Personen vorbehalten ist.

So können Gläubige etwa alljährlich zu Ostern einen Generalablass erhalten, wenn sie den Segen „Urbi et Orbi“ des Papstes sehen oder hören. Dazu müssen die Gläubigen übrigens nicht mehr nach Rom reisen, denn mittlerweile gilt der Generalablass auch dann als gültig empfangen, wenn die Segnung über das Radio, den Fernseher oder das Internet verfolgt wird.

Mehr Anleitungen, Tipps und Vorlagen:

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