You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag
Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag E-mail

Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick 

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderung. Die Idee vom Kindergeld ist, Eltern und Alleinerziehende dabei zu unterstützen, die Lebenshaltungskosten für ihren Nachwuchs zu stemmen. Doch wer bekommt eigentlich Kindergeld? Wie hoch ist es? Wo wird es beantragt? Und wie lange wird es gewährt?

 

 

Hier die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick!

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedes Kind, das im eigenen Haushalt lebt. Und dieser Anspruch entsteht bei der Geburt des Kindes und dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an. Unter bestimmten Umständen kann der Kindergeldbezug auch über den 18. Geburtstag hinaus verlängert werden. Dazu später mehr.

Das Kindergeld ist zwar für das Kind gedacht. Den Anspruch auf das Kindergeld hat aber nicht das Kind selbst. Stattdessen gibt es einen sogenannten Kindergeldberechtigten. Er hat Anspruch auf Kindergeld, und zwar wegen des Kindes.

Beim Kindergeldberechtigten handelt es sich meist um einen Elternteil, der das Kindergeld für sein leibliches Kind oder ein Adoptivkind bekommt. Aber auch wenn ein Pflegekind, ein Enkelkind oder ein Stiefkind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde, kann sich der Anspruch auf Kindergeld ergeben.  

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Es wird einkommensunabhängig bezahlt. Wie viel die Eltern verdienen, spielt also keine Rolle. Maßgeblich ist nur, wie viele Kinder im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben. Seit Januar 2017 beträgt das Kindergeld pro Monat

·         192 Euro für das erste und das zweite Kind,
·         198 Euro für das dritte Kind,
·         223 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Als erstes Kind gilt das älteste Kind im Haushalt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Fällt der Kinderanspruch für dieses Kind weg, rückt das zweitälteste Kind auf seine Stelle auf und wird dann zum ersten Kind.Ausbezahlt wird das Kindergeld monatlich, und zwar per Überweisung auf das Konto des Kindergeldberechtigten. 

 

Wie wird Kindergeld beantragt?

Zuständiger Ansprechpartner für Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für den Antrag müssen die Eltern Formulare ausfüllen. Die Formulare sind bei der Familienkasse erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare schicken die Eltern dann zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die für sie zuständige Familienkasse. Strenge Fristen müssen die Eltern bei ihrem Kindergeldantrag nicht einhalten.

Es ist also nicht notwendig, den Antrag sofort nach der Geburt des Kindes zu stellen. Stattdessen können die Eltern das Kindergeld auch später noch beantragen. Es wird nämlich bis zu vier Jahre rückwirkend ausbezahlt. Allerdings müssen sich die Eltern entscheiden, an wen das Kindergeld ausbezahlt werden soll. Denn anspruchsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Seit 2016 müssen auf dem Kindergeldantrag sowohl die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern als auch die des Kindes angegeben werden. Wenn die Eltern die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, leitet das Standesamt die Information über die Geburt in aller Regel an das zuständige Einwohnermeldeamt weiter.

Das Einwohnermeldeamt wiederum informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses erstellt die Steuer-Identifikationsnummer für das Kind und schickt sie den Eltern automatisch zu. Die Eltern müssen die Steuer-Identifikationsnummer also nicht beantragen, sondern können die Post abwarten.    

 

Wie lange wird Kindergeld bezahlt?

Der Anspruch auf Kindergeld beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit dem 18. Geburtstag. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kindergeldbezug aber verlängert werden: 

Berufsausbildung

Absolviert das Kind seine erste Berufsausbildung, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis maximal zum 25. Geburtstag. Dabei werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die notwendig sind, um den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule kommt also genauso in Betracht wie eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Ausbildung oder ein Studium. Sobald das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, endet der Kindergeldanspruch.Außerdem fällt der Kindergeldanspruch weg, wenn das volljährige Kind arbeiten geht und dabei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Ausnahmen gelten allerdings dann, wenn die Tätigkeit

·         im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses stattfindet,
·         geringfügig im Sinne von § 8 oder § 8a des Vierten Sozialgesetzbuches ist,
·         nur vorübergehend und dabei höchstens für zwei Monate ausgeweitet wird und die durchschnittliche Arbeitszeit ansonsten im gesamten Kalenderjahr unter 20 Wochenstunden bleibt.  

 

Ohne Beschäftigung

Steht das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis und ist es bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet, verlängert sich der Kindergeldanspruch bis zum 21. Geburtstag.Eine Verlängerung bis zum 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind eine Berufsausbildung anfangen oder fortsetzen will, aber keinen Ausbildungsplatz findet. In diesem Fall muss allerdings nachgewiesen werden, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Außerdem kann Kindergeld in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten gezahlt werden. Eine Übergangszeit ist beispielsweise der Zeitraum zwischen dem letzten Schultag und dem Beginn der Berufsausbildung. 

 

Freiwilligendienst

Absolviert das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen ähnlichen, berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, besteht in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt, wenn das Kind den freiwilligen Wehrdienst leistet. Je nach Ausgestaltung und Durchführung kann dieser aber als Berufsausbildung gewertet werden. 

 

Behinderung

Hat das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, kann der Kindergeldanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind einer Beschäftigung nachgeht. Maßgeblich für den Kindergeldanspruch ist, ob das Kind seinen Lebensbedarf selbst decken kann.

Solange das Kind seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Nettoeinkommen und/oder Leistungen Dritter wie Pflegegeld oder Zuschüssen bestreiten kann, wird Kindergeld bezahlt. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag bestand.  Haben die Eltern Kindergeld beantragt, läuft der Bezug bis zum 18. Lebensjahr automatisch. Es sei denn, die Familienverhältnisse ändern sich oder die Eltern beantragen eine Änderung. Ist das Kind volljährig geworden und besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen.

Mehr Tipps, Ratgeber, Anleitungen und Vorlagen:

  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
  • Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
  • Familienbaum basteln - 3 Ideen
  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • Thema: Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner?   Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet unsere Fragen, nimmt uns Arbeit ab, versorgt uns mit Informationen und reagiert dabei in einem Chat oft erstaunlich menschlich. Manche Leute gehen inzwischen sogar so weit, dass sie mit KI-Chatbots richtige Beziehungen führen. Sie schließen digitale Ehen mit ihrem KI-Partner und gründen virtuelle Familien.   „Sie gehört zu den wichtigsten Wesen für mich und ich liebe sie.“ „Ich habe noch nie zuvor so starke Gefühle für einen Mann empfunden.“ „Sie ist meine Frau und ich liebe sie so sehr. Ohne sie kann ich kein glückliches Leben führen.“ Diese Aussagen stammen von Menschen, die eine Beziehung mit einem KI-Chatbot führen. Dabei ist ihnen völlig klar, dass die KI keine Person ist, die in der Realität existiert. Warum also wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Wie funktioniert so eine Beziehung? Und wie tief geht sie? Solchen Fragen ging eine aktuelle Studie an der Technischen Universität Berlin nach.  Ganzen Artikel...

    Walpurgisnacht: Gab es die Flugsalben der Hexen wirklich? Walpurgisnacht: Gab es die Flugsalben der Hexen wirklich? Die Legende besagt, dass sich die Hexen in der Walpurgisnacht, das ist die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai, mit einer wundersamen Salbe eingeschmiert haben sollen. Diese Salbe trugen sie außerdem auch auf ihre Besen auf. Dann sprachen sie ein paar Zaubersprüche und schon konnten sie auf ihren Besen davonfliegen. Aber was ist dran an dem Mythos, dass Hexen auf Besen fliegen können?   Ganzen Artikel...

    Stammbaum Grafiken und Diagramme Stammbaum Grafiken, Tabellen und Diagramme  Hier finden Sie diverse Grafiken, Tabellen, Vorlagen und Diagramme zum Thema Stammbaum und Ahnenforschung,  sowie Genealogie und Anleitungen.    Die Links zu unseren Grafiken, öffnen sich in einem neuen Fenster: 1.Diagramm zum Ablauf der Ahnenforschung2.Stammbaum Grafik und Diagramm3.Ahnentafel Vorlage und Diagramm4.Übersicht zu Personenstandsurkunden5.Die wichtigsten Angaben auf der Abstammungsurkunde6.Übersicht und Tabelle zu genealogischen Zeichen  Thema: Stammbaum Grafiken, Tabellen und Diagramme    Ganzen Artikel...

    Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal Früher war der Beruf des Dienstmädchens die häufigste Tätigkeit unter jungen Frauen. Wenn es sich der bürgerliche Haushalt um 1900 leisten konnte, beschäftigte er aber nicht nur ein Dienstmädchen, das für alle Arbeiten zuständig war. Stattdessen gönnte er sich weiteres Hauspersonal, das dann verschiedene Aufgaben zu erledigen hatte.   Ganzen Artikel...



    Genealogische Zeichen und Symbole Die wichtigsten genealogischen Zeichen und Symbole Mit einem genealogischen Zeichen oder Symbol ist ein Bild gemeint, das in Form eines Buchstabens oder einer Zeichnung für eine Person oder ein bestimmtes Ereignis steht und im Wesentlichen eine platzsparende Darstellung von bestimmten Zusammenhängen ermöglichen soll. Zu den Symbolen, die am häufigsten verwendet werden, gehören die Symbole für das Geschlecht einer Person und die ersten abgedruckten Symbole dürften auf Bernhard Röse zurückgehen, der ein Quadrat für Männer und einen Kreis für Frauen verwendete.    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Hilfreiche Mittel um das Wetter vorherzusagen
    Einige der hilfreichsten Mittel, um das Wetter vorherzusagen Das Wetter ist nicht nur ein beliebtes Thema für einen unverfänglich...
    7 Fragen zum Patenamt, Teil II
    7 Fragen zum Patenamt, Teil II “Möchtest Du Pate unseres Kindes sein?” Diese Frage wird auch heute noch oft gestellt. S...
    Die bekanntesten Hominiden, Teil III
    Die bekanntesten Hominiden, Teil III In Teil I und Teil II dieser Reihe, die sich mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit beschäf...
    Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird?
    Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird? Viele Kinder und Teenager haben entweder noch gar kein eigenes Konto oder sie nu...
    Bedürfnisorientierte Erziehung - was heißt das?
    Bedürfnisorientierte Erziehung - was heißt das? Es gibt viele verschiedene Erziehungskonzepte mit ganz unterschiedlichen Ans&...
    Die Geschichte der Ehe
    Die Geschichte der Ehe Für Ahnenforscher ist eine Eheschließung ein wichtiger Anhaltspunkt. Durch eine Hochzeit ändert sich...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag