You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Mann Stammbaum arrow Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten
Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten E-mail

Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten 

Sagt ein Paar “Ja” zum Kind, aber “Nein” zur Ehe, ist das heutzutage eigentlich weder ungewöhnlich noch problematisch. Eigentlich deshalb, weil die Gesellschaft solche Lebensmodelle längst akzeptiert hat. Eltern, Großeltern und andere Verwandte sehen es zwar oft lieber, wenn ein Paar heiratet und die Kinder in den sogenannten geordneten Verhältnissen aufwachsen. Ein Muss ist der Trauschein aus Sicht der Gesellschaft aber eben nicht mehr.

 

 

Doch um auf das eigentlich zurückzukommen: Rechtlich sieht die Sache schon etwas anders aus. Unverheiratete Eltern müssen mehr Dinge beachten als verheiratete Eltern. Denn gesetzliche Regelungen zu den Rechten und den Pflichten gibt es in Deutschland (bisher) nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Wilde Ehen sind hingegen gesetzlich nicht ausdrücklich geschützt.

Und das hat nicht nur Auswirkungen auf die Absicherung des Partners, sondern betrifft auch den gemeinsamen Nachwuchs.

Wir erklären, was die Eltern wissen sollten,
wenn sie sich für eine Familiengründung ohne Trauschein entscheiden:

 

Die Elternschaft

Bekommt ein unverheiratetes Paar Nachwuchs, hat das Kind aus rechtlicher Sicht neben der Mutter nicht automatisch auch einen Vater. Die Mutter ist zweifelsfrei immer die Frau, die das Kind geboren hat. Das steht so in § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch damit das Kind rechtlich gesehen auch einen Vater hat, muss der Mann die Vaterschaft gemäß § 1592 BGB offiziell anerkennen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung ist das unverheiratete Paar in Sachen Elternschaft einem verheirateten Paar gleichgestellt.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann auf dem Standesamt, dem Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen. Beim Standes- und Jugendamt ist der Vorgang kostenfrei, beim Notar fallen Gebühren an. Möglich ist die Vaterschaftsanerkennung jederzeit, also schon vor oder kurz nach der Geburt des Kindes genauso wie irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist aber immer, dass die Mutter des Kindes zustimmt. Sind ein oder beide Elternteile noch nicht volljährig, müssen außerdem auch ihre gesetzlichen Vertreter einwilligen.

Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt, ist er nicht mehr nur der biologische, sondern auch der rechtliche Vater. Damit ist er sowohl was das Unterhaltsrecht als auch was das Erbrecht angeht mit seinem Nachwuchs verbunden.  

 

Das Sorgerecht

Durch die Anerkennung der Vaterschaft ist der Partner zunächst einmal nur der rechtliche Vater. Damit er auch in Sachen Erziehung mitbestimmen kann, müssen die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Nur dann teilen sich die Eltern das Sorgerecht. Gibt es die gemeinsame Sorgeerklärung nicht, steht das Sorgerecht ausschließlich der Mutter zu.

Den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht müssen die unverheirateten Eltern beim Jugendamt stellen. Das ist nach, aber auch schon vor der Geburt möglich. Und oft ist es die bessere Lösung, diese Angelegenheit noch während der Schwangerschaft zu erledigen. Denn den Termin müssen beide Elternteile wahrnehmen, was weniger stressig ist, solange das Baby noch nicht geboren ist. Stellen die Eltern den Antrag auf das Sorgerecht gemeinsam, wird das Jugendamt den Antrag in aller Regel bewilligen. Dem Vater wird das Sorgerecht nur dann verwehrt, wenn das Wohl des Kindes dadurch gefährdet wäre. Andersherum gibt es seit 2013 die Regelung, dass auch einem unverheirateten Vater das volle und alleinige Sorgerecht für sein Kind zugesprochen werden kann.

Zur Not selbst gegen den Willen der Mutter. Sollte sich das unverheiratete Paar trennen, hat das für das gemeinsame Sorgerecht für den Nachwuchs übrigens keine Folgen. Hier bleibt erst einmal alles beim Alten.  

 

Der Unterhalt und die Steuern

Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt. Ob die Eltern verheiratet sind, verheiratet waren oder nur in wilder Ehe zusammenleben, spielt dabei keine Rolle. Vorausgesetzt natürlich, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Im Unterschied dazu haben die Partner keine gegenseitigen Ansprüche. So etwas wie einen Ehegattenunterhalt gibt es bei unverheirateten Paaren nicht.

Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil den Job aufgegeben hat, um sich um das gemeinsame Kind zu kümmern. In diesem Fall hat der Partner, der das Kind hauptsächlich betreut, aber Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Er ähnelt dem Betreuungsunterhalt und deckt üblicherweise den Zeitraum ab vier Monaten vor der Geburt bis zu drei Jahren danach ab. Sofern es keine plausiblen Gründe für eine Verlängerung gibt, muss der Partner im Anschluss alleine über die Runden kommen.

Steuervorteile wie das Ehegattensplitting kann ein unverheiratetes Ehepaar nicht nutzen. Stattdessen wird die Einkommensteuer so berechnet wie bei Alleinstehenden. Und was viele nicht wissen: Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen und kümmert sich gemeinsam um den minderjährigen Nachwuchs, erfolgt die Einordnung in Steuerklasse 1. Die günstigere Steuerklasse 2 bleibt Alleinerziehenden, die nicht in einer Partnerschaft leben, vorbehalten.  

 

Die Rente und das Erbe

Durch die Mutter und die Anerkennung der Vaterschaft ist das Kind renten- und erbrechtlich abgesichert. Sollte den Eltern etwas zustoßen, hat es Anspruch auf eine Waisen- oder Halbwaisenrente. In der gesetzlichen Erbfolge ist der Nachwuchs Kindern von verheirateten Paaren gleichgestellt.

Bei den Partnern sieht es anders aus. Sie sind nämlich aus Sicht des Renten- und des Erbrechts Fremde. Einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben sie somit nicht. An dieser Stelle müssen die Partner deshalb privat vorsorgen.

In der gesetzlichen Erbfolge kommen erst die Kinder, dann Verwandte und erst zum Schluss der hinterbliebene Partner an die Reihe. Und während Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, bleiben bei unverheirateten Partnern nur 20.000 Euro des Erbvermögens steuerfrei. Dazu kommt, dass der Partner strenggenommen noch nicht einmal bei den Trauerfeierlichkeiten ein Mitspracherecht hat. Deshalb sind unverheiratete Paare gut beraten, wenn sie ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen.  

 

Die Adoption und der Kinderwunsch

In Deutschland können bislang nur verheiratete Paare ein Kind gemeinsam adoptieren. Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, bleibt deshalb nur die Möglichkeit, dass einer der Partner ein Kind adoptiert. Da die Hürden bei einer Adoption sehr hoch sind und es Jahre dauern kann, bis es überhaupt mit einer Adoption klappt, schließen viele Jugendämter die Vermittlung eines Adoptivkindes an Einzelpersonen aber von vorneherein aus.

Möchte sich ein Paar den Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung erfüllen, ist ein Trauschein nicht notwendig. Und seit 2016 können grundsätzlich auch unverheiratete Paare finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Ob sich der Gesetzgeber an den Kosten beteiligt, hängt aber vom Bundesland ab, in dem das unverheiratete Paar wohnt. Denn das Bundesland muss mindestens die Hälfte der Förderungen übernehmen. Bisher haben Niedersachsen, Sachsen und Thüringen ihre Förderrichtlinien schon angepasst. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind aktuell dabei, ihre Kriterien zu überarbeiten.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

  • Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
  • Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Thema: Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Tabelle und Tipps zum Hausbaum - Lebensbaum Tabelle, Infos und Tipps zum Hausbaum/Lebensbaum Bäume haben schon seit jeher eine tiefe, sinnbildliche Bedeutung. Viele Völker verehrten Bäume und sahen sie als heilige Stätten, die von Göttern oder Geistern bewohnt werden. Auch in der Bibel werden Bäume genannt, etwa der Baum des Lebens oder der Baum der Erkenntnis. Im Mittelalter wurde häufig das Bild eines dreiteiligen Baumes verwendet. So finden sich beispielsweise auf Türen und Toren von Burgen und Kirchen oder auf Grabeskreuzen zwei Bäume, die sich kreuzen und zu einem Baum werden.   Ganzen Artikel...

    Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1   Eltern sind ihren Kindern gegenüber immer unterhaltspflichtig. Dabei wird zwischen dem sogenannten Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Alter der Kinder, der Größe der Familie und dem monatlichen Einkommen der Eltern ab. In einer Beitragsreihe beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt!   Was genau bedeutet Unterhalt?  Ganzen Artikel...

    Tipps zur Auswahl einer Genealogie-Software Einige Tipps, worauf bei der Auswahl einer Genealogie-Software geachtet werden sollte Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb sich Menschen mit der Familien- und Ahnenforschung beschäftigen. So kann das Interesse an Geschichte, Kultur oder Politik dahinter stecken, genauso ist aber möglich, dass jemand einfach nur ein spannendes Hobby sucht. Wieder ein anderer kann sich auf die Suche machen, weil er hofft, wohlhabende oder einflussreiche Verwandte zu finden.    Ganzen Artikel...

    Anleitung dekorativer Stammbaum Anleitung für einen modernen und dekorativen Stammbaum Üblicherweise kennt man Stammbäume und Ahnentafeln als größere Bilder in Posterform, auf denen ein Baum oder ein baumartiges Motiv mit den entsprechenden Namen oder Fotos an dessen Zweigen und Ästen abgebildet ist. Ahnengalerien bestehen häufig aus gerahmten Fotografien, die direkt an einer Wand präsentiert werden.   Ganzen Artikel...



    Stammbaum Grafiken und Diagramme Stammbaum Grafiken, Tabellen und Diagramme  Hier finden Sie diverse Grafiken, Tabellen, Vorlagen und Diagramme zum Thema Stammbaum und Ahnenforschung,  sowie Genealogie und Anleitungen.    Die Links zu unseren Grafiken, öffnen sich in einem neuen Fenster: 1.Diagramm zum Ablauf der Ahnenforschung2.Stammbaum Grafik und Diagramm3.Ahnentafel Vorlage und Diagramm4.Übersicht zu Personenstandsurkunden5.Die wichtigsten Angaben auf der Abstammungsurkunde6.Übersicht und Tabelle zu genealogischen Zeichen  Thema: Stammbaum Grafiken, Tabellen und Diagramme    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 1. Teil
    Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 1. Teil Kinder profitieren sehr von Ritualen. Denn Routinen, Bräuche und Traditionen g...
    Regeln zur Forschung im Archiv
    Infos und Regeln zur Forschung im Archiv Im Zuge der Forschung nach Familienmitgliedern und Vorfahren gibt es viele Quellen, die wertvolle I...
    Beliebte und sehr teure Katzenrassen
    Einige beliebte, aber sehr teure Katzenrassen in der Übersicht In der Liste mit den beliebtesten und am häufigsten gehaltenen Haus...
    Uebersicht zum Berufsbild Historiker
    Infos und Übersicht zum Berufsbild Historiker Grundsätzlich handelt es sich bei einem Historiker um einen Wissenschaftler, dessen...
    Was und wie oft sollten Kinder essen?
    Was und wie oft sollten Kinder essen? Eine ausgewogene Ernährung ist für Kinder genauso wichtig wie für Erwachsene. Doch...
    Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird?
    Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird? Viele Kinder und Teenager haben entweder noch gar kein eigenes Konto oder sie nu...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag