You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Namen Stammbaum arrow Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil E-mail

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil

 

Pflegefamilien leisten eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn sie bieten einem Kind zeitweise ein Zuhause und die Geborgenheit einer Familie. Damit unterstützen sie nicht nur das Pflegekind, sondern entlasten auch seine leiblichen Eltern.

In einem zweiteiligen Ratgeber vermitteln wir die wichtigsten Infos zum Pflegekinderwesen. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was ein Pflegekind genau ist, wann Pflegeeltern gebraucht werden, welche Voraussetzungen eine Pflegefamilie mitbringen muss und wie das Bewerbungsverfahren abläuft. Hier ist der 2. Teil!

 

Werden die Pflegeeltern zum Vormund des Kindes?

Im Unterschied zu leiblichen Eltern und Adoptiveltern haben Pflegeeltern die rechtliche Elternschaft nicht. Sie erhalten zwar die Befugnis, in alltäglichen Fragen zu entscheiden. Doch das Sorgerecht verbleibt beim Vormund. Der Vormund können die leiblichen Eltern des Pflegekindes sein. Häufiger ist es aber so, dass das Jugendamt oder ein gerichtlich bestellter Vormund die Vormundschaft hat.

Bleibt das Kind in Dauerpflege bei seinen Pflegeeltern, besteht die Möglichkeit, dass das Sorgerecht auf einen oder beide Pflegeelternteile übertragen wird. Um die Vormundschaft zu erhalten, muss das zuständige Familiengericht eine entsprechende Entscheidung treffen. Für die Pflegeeltern wird es einfacher, wenn sie offiziell das Sorgerecht für das Pflegekind haben. Denn als Vormund können sie weiter reichende Entscheidungen treffen, ohne jedes Mal auf das Okay des Jugendamtes oder der leiblichen Eltern angewiesen zu sein. Die Einigung darüber, dass der aktuelle Vormund das Sorgerecht freiwillig auf die Pflegeeltern überträgt, gestaltet sich in der Praxis aber mitunter schwierig.

Haben die leiblichen Eltern kein Sorgerecht mehr, bleibt die Vormundschaft zunächst beim Jugendamt. Wohnt das Pflegekind schon seit vielen Jahren in seiner Pflegefamilie, wird es etwas einfacher. Denn dann können die Eltern die Vormundschaft vergleichsweise unbürokratisch beantragen.

 

Bekommen die Pflegeeltern eine finanzielle Vergütung?

Ganz nüchtern betrachtet, erbringen die Pflegeeltern eine Dienstleistung, wenn sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen, es betreuen und versorgen. Aus diesem Grund bekommen sie auch ein Pflegekindergeld. Das Pflegegeld umfasst verschiedene Fördermittel und ist je nach Kommune unterschiedlich hoch.

Das Grundpflegegeld, das die materiellen Aufwendungen ausgleichen soll, ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt. Es steigt, je älter das Pflegekind ist. Dazu kommt eine Pauschale für die Erziehungsleistung. Insgesamt bewegt sich das monatliche Pflegegeld dann in einem Rahmen zwischen rund 700 und 900 Euro.

Zusätzlich dazu können die Eltern verschiedene Beihilfen beim Jugendamt beantragen, zum Beispiel für die Erstausstattung, Klassenfahrten oder Urlaubsreisen. Außerdem bekommen die Eltern Kindergeld. Dieses wird allerdings anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Ist das Pflegekind das älteste Kind im Haushalt, wird das halbe Kindergeld auf das Pflegekindergeld angerechnet, bei älteren Pflegegeschwistern zu einem Viertel.

 

Was ist, wenn die Pflegeeltern ein Flüchtlingskind aufnehmen möchten?

Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung ihrer Eltern aus ihrem Heimatland flüchten mussten, haben auf ihrer gefährlichen Reise oft Traumatisches erlebt. Die Jugendämter bemühen sich deshalb darum, möglichst schnell Pflegefamilien zu finden. Die finanzielle Unterstützung entspricht den Leistungen bei einer klassischen Pflegschaft.

Allerdings werden die Pflegeeltern meist von einem Vormund unterstützt, der rechtlichen Beistand leistet, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Asylantrag. Verschiedene Träger bieten außerdem spezielle Fortbildungen an, die dabei helfen, die Kinder aufzufangen, ein Verständnis für ihr Verhalten zu entwickeln und kommunikative Hürden abzubauen. Abgesehen von der intensiveren Begleitung, gibt es bei den Abläufen keine großen Unterschiede.

 

Was bedeutet Bereitschaftspflege?

Sehr viele Pflegekinder wachsen in ihrer Pflegefamilie auf oder bleiben zumindest solange, bis sie als Heranwachsende in eine betreute Wohngruppe umziehen. Neben dieser Dauerpflege gibt es aber noch die Kurzzeitpflege, die auch als Bereitschaftspflege bezeichnet wird.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege ist die Pflegefamilie tatsächlich nur eine Familie auf Zeit. Die Pflegefamilie springt zum Beispiel ein, wenn die Herkunftsfamilie überfordert ist oder sich aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht um das Kind kümmern kann. Auch wenn die Eltern vor Gericht um das Sorgerecht streiten, wird ein Kind bis zur Entscheidung mitunter in einer Pflegefamilie untergebracht. Daneben sind es oft Alleinerziehende, die sich über die Kurzzeitpflege Hilfe holen, etwa wenn sie medizinisch behandelt werden müssen oder erschöpft sind.

Bei der Bereitschaftspflege stehen die Pflegeeltern also gewissermaßen bereit und springen kurzfristig ein, wenn das Jugendamt anfragt. Die Pflegedauer ist dabei in aller Regel auf ein paar Wochen oder wenige Monate begrenzt.

 

Können die Pflegeeltern das Kind später adoptieren?


Eine Pflegschaft versteht sich nicht als Vorstufe einer Adoption. Das Ziel ist vielmehr, das Pflegekind zu versorgen, zu betreuen und im Sinne der Eltern zu erziehen, bis es wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Außerdem müssten die leiblichen Eltern ihr Kind überhaupt zur Adoption freigeben. Es gibt zwar Fälle, in denen sich das Jugendamt darum bemüht, so eine Freigabe zu erwirken. Doch das ist eher die Ausnahme. Denn die Pflegschaft soll grundsätzlich dazu beitragen, dass das Pflegekind und seine Herkunftsfamilie wieder vereint werden.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Weltweit kuriose Riten und Bräuche zu Karneval Einige der weltweit kuriosesten Riten und Bräuche zu Karneval   Weltweit gibt es einige Karnevalshochburgen und ob Rio de Janeiro, Venedig, Köln oder Mainz, das Feiern der närrischen Tage blickt auf eine lange Geschichte zurück. Zu den typischen Traditionen gehören bunte Kostüme und Umzüge mit aufwändig geschmückten Wagen, es wird bis in die Morgenstunden zu einschlägiger Karnevalsmusik getanzt, es gibt deftiges Essen und auch Alkohol gehört zur fünften Jahreszeit irgendwie dazu.    Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 2. Teil Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 2. Teil   In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt, können sie alle Leistungen nutzen, ohne eigene Beiträge bezahlen zu müssen. In der privaten Krankenversicherung gibt es das Modell der Familienversicherung nicht. Hier muss jeder Versicherte einen eigenen, kostenpflichtigen Vertrag abschließen. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, für wen die Familienversicherung möglich ist und welche Bedingungen dafür gelten. Außerdem haben wir aufgezeigt, wann Kinder nicht familienversichert werden können. Hier ist der 2. Teil!    Ganzen Artikel...

So lösen Paare Konflikte in der Schwangerschaft So lösen Paare Konflikte in der Schwangerschaft   Eine Schwangerschaft ist mit vielen Emotionen verbunden und bringt jede Menge Veränderungen mit sich. Auch wenn die Vorfreude auf das Baby riesig ist, kann die Schwangerschaft die Liebesbeziehung aber auf eine harte Probe stellen. Wir geben Anregungen, wie Paare aufkommende Konflikte in der Schwangerschaft lösen können und künftig nicht nur Eltern sind, sondern auch ein Liebespaar bleiben.    Ganzen Artikel...

Familienbaum basteln - 3 Ideen Familienbaum basteln - 3 Ideen Ein Familienbaum ist eine schöne Deko für die eigenen vier Wände und eignet sich prima als Geschenk. Hier sind 3 Bastelideen!   Ganzen Artikel...



5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil 5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil   Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an Verwandte oder andere nahestehende Personen weiterzugeben. Denn auf diese Weise kann der Schenkende dafür sorgen, dass die Sachen auch wirklich zu demjenigen kommen, der sie haben soll. Erbstreitigkeiten lassen sich dadurch oft verhindern.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3 Einige Kinder werden nach den Eltern oder den Großeltern benannt. Andere Kinder bekommen ei...
6 Fragen zur Vaterschaftsanerkennung
6 Fragen zur Vaterschaftsanerkennung Vor dem Gesetz ist die Frau die Mutter eines Kindes, die es zur Welt bringt. Der Vater des Kindes i...
7 Fragen zum Patenamt, Teil II
7 Fragen zum Patenamt, Teil II “Möchtest Du Pate unseres Kindes sein?” Diese Frage wird auch heute noch oft gestellt. S...
Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner?
Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet unsere Fragen, nimmt uns Arbeit...
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil Familien brauchen nicht nur Rahmenbedingungen, die ein glückliche...
5 Fragen zum alleinigen Sorgerecht
5 Fragen zum alleinigen Sorgerecht Wenn sich die Eltern trennen, steht bei der Frage nach dem Sorgerecht immer das Wohl des Kindes im Vo...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag