You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Römischer Stammbaum arrow Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil
Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil E-mail

Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil

 

Für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung eine attraktive und hilfreiche Lösung. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Das versicherte Mitglied muss den jeweiligen Angehörigen dazu nur bei seiner Krankenkasse anmelden. Der Angehörige bekommt daraufhin seine eigene Krankenkassenkarte und kann alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Doch wann ist eine Familienversicherung überhaupt möglich? Wie hoch ist der Beitrag? Und wie geht es weiter, wenn die Familienversicherung endet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse!

 

Für wen ist eine Familienversicherung möglich?

Über die Familienversicherung kann der Ehegatte oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Kommt es zur Trennung, können beide Ehe- oder Lebenspartner in der Familienversicherung bleiben, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Das gilt auch für die Zeit, in der die Partner schon getrennt voneinander leben.

Kinder können in aller Regel bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein. Außerdem ist eine Familienversicherung für Stiefkinder und Enkel möglich, wenn das versicherte Mitglied überwiegend für ihren Unterhalt aufkommt. Auch Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten leben, können über ihn familienversichert werden.

Ist das Kind nicht erwerbstätig, weil es zum Beispiel noch zur Schule geht, verlängert sich die mögliche Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr. Bis zum 25. Lebensjahr kann die Familienversicherung bestehen bleiben, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Unterbricht das Kind die Berufsausbildung für den Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer, kann eine zusätzliche Verlängerung um weitere zwölf Monate erfolgen.

Kann sich ein Kind wegen einer Behinderung selbst nicht versorgen, gilt keine zeitliche Befristung. Vielmehr kann das Kind dann unbegrenzt lange familienversichert sein.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Familienversicherung erfüllt sein?

Die Familienversicherung ist für den Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder einer Familie vorgesehen. Zu den eben genannten Bedingungen, die sich auf die Familienkonstellation beziehen, kommen noch einige Voraussetzungen dazu, die der mitzuversichernde Familienangehörige erfüllen muss. Dabei gilt, dass der Partner oder das Kind

·seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben muss.

·keine andere Krankenversicherung haben darf, die eine Familienversicherung ausschließt. Es darf also zum Beispiel keine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder Rentner bestehen.

·selbst keine oder nur geringe Einnahmen erzielen darf. Im Jahr 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 505 Euro monatlich. Für Minijobber gelten andere Regelungen. Übt das Familienmitglied eine geringfügige Beschäftigung aus, muss sein jährliches Gesamteinkommen innerhalb der Minijob-Grenzen bleiben. Elterngeld wird in der Krankenversicherung nicht zu den Einnahmen gezählt.

·keiner hauptberuflichen Selbstständigkeit nachgeht.

·nicht auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit ist.

Die Aufnahme in die Familienversicherung ist außerdem für bestimmte Berufsgruppen ausgeschlossen. Dazu gehören Beamte, Richter, Geistliche und Soldaten.

 

Ist ein Wechsel von der freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung möglich?

Besteht eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sind alle anderen Voraussetzungen erfüllt, kann sie zugunsten einer Familienversicherung gekündigt werden. Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt in diesem Fall nicht. Ob die Familienversicherung ab dem Zeitpunkt der Kündigung oder mit dem Vorliegen der Voraussetzungen beginnt, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Nähere Angaben dazu stehen in der Satzung.

In der privaten Krankenversicherung existiert keine Familienversicherung. Hier braucht jedes Familienmitglied seinen eigenen Vertrag. Allerdings besteht die Möglichkeit, aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung zu wechseln, sofern die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.

Die private Krankenversicherung endet aber nicht automatisch. Stattdessen muss der Familienversicherte sie rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung kündigen. Verpasst er diese Frist, ist eine Kündigung immer nur zum Monatsende möglich. Dadurch bestehen dann für den jeweiligen Monat zwei Versicherungen, für die Beiträge bezahlt werden müssen. Außerdem ist der Familienversicherte verpflichtet, der privaten Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss der Grund für den Wechsel zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hervorgehen.

 

Wann kann ein Kind nicht familienversichert werden?

Eine besondere Situation ist gegeben, wenn ein Elternteil privat und der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. Eine beitragsfreie Familienversicherung des gemeinsamen Kindes ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn

·der privat versicherte Elternteil ein höheres Einkommen erzielt als der gesetzlich versicherte Elternteil und

·das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze beläuft sich im Jahr 2024 auf 5.775 Euro monatlich.

Ein Beispiel: Frau Müller ist als angestellte Arbeitnehmerin tätig. Sie verdient rund 2.500 Euro brutto monatlich und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Herr Müller arbeitet als Führungskraft. Er erzielt ein Einkommen, das deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Herr Müller ist Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Aufgrund des deutlichen höheren Einkommens von Herrn Müller kann das Kind des Ehepaares nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung von Frau Müller familienversichert werden. Stattdessen müssen die Müllers entweder eine private Krankenversicherung für ihr Kind abschließen oder ihr Kind als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Die Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in etwa genauso hoch oder minimal höher als eine private Krankenversicherung für Kinder. Der Ausschluss einer Familienversicherung setzt aber voraus, dass wirklich alle drei Bedingungen erfüllt sind. Würde die gesetzlich krankenversicherte Frau Müller zum Beispiel mehr verdienen als ihr Ehemann, könnten die Kinder familienversichert werden, obwohl Herr Müller privat krankenversichert ist.


Außerdem werden beide Elternteile nur dann gemeinsam betrachtet, wenn sie miteinander verheiratet sind oder eine gesetzliche Lebenspartnerschaft gegründet haben. Leben die Eltern hingegen in einer sogenannten wilden Ehe zusammen, können sie selbst entscheiden, ob ihr Kind privat oder gesetzlich krankenversichert sein soll.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Stammbaumanalyse Uebungen Stammbaumanalyse Übungen Die Stammbaumanalyse gehört zusammen mit der Zwillingsforschung, der Analyse von Karyogrammen und der populationsstatistischen Methode zu den ältesten Verfahren im Zusammenhang mit der Erbforschung beim Menschen.Im Wesentlichen kümmert sich die Stammbaumanalyse dabei um drei Fragen, nämlich:1.       ob das jeweilige Merkmal dominant oder rezessiv vererbt wird,2.       ob die Vererbung des jeweiligen Merkmales gonosomal oder autosomal erfolgt und3.       welche sicheren und welche möglichen Genotypen auftreten.   Ganzen Artikel...

Die bekanntesten Hominiden Teil I Die bekanntesten Hominiden, Teil I Die Wissenschaft, die sich mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit beschäftigt, nennt sich Paläoanthropologie. Dieses doch recht komplizierte Wort leitet sich von den griechischen Vokabeln palaios für alt, anthropos für Mensch und logos für Lehre ab. Nun fragt sich die Menschheit schon seit jeher, woher sie stammt, wie sie entstanden ist und wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt und verändert hat.   Ganzen Artikel...

5 gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids 5 gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids   Die Blätter werfen ihr Laub ab, die Temperaturen sinken, es wird neblig und früh dunkel - keine Frage, der Herbst hat Einzug gehalten. Ging es gerade noch bei warmem Sonnenscheinwetter in den Garten und ins Schwimmbad, wird es jetzt Zeit, die dicken Pullover und die wetterfesten Stiefel aus dem Schrank zu holen. Gleichzeitig muss eine Beschäftigung für die kühlen und verregneten Tage und die immer längeren Abende her. Dabei gibt es etwas, das sich ganz besonders anbietet: das Basteln. Warum? Hier sind fünf gute Gründe fürs Basteln im Herbst mit den Kids!  Ganzen Artikel...

4 Alltagstipps für berufstätige Mütter 4 Alltagstipps für berufstätige Mütter   Im Einklang mit sich selbst zu sein, klingt toll. Doch die Realität sieht oft anders aus. Vor allem dann, wenn eine Frau die Doppelbelastung aus Familie und Beruf stemmt. Der Alltag an sich ist oft schon stressig genug und die viel beschworene Work-Life-Balance ein hehres Ziel. Kommt dann noch eine Familie mit Kindern dazu, reichen die 24 Stunden eines Tages oft nicht aus, um alles abzuarbeiten. Zwischen dem Versorgen der Kinder, der Partnerschaft, dem Haushalt, dem Zubereiten der Mahlzeiten und dem Beruf bleibt einfach kein Raum mehr, um sich Zeit für sich selbst zu nehmen.  Ganzen Artikel...



Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1   Eltern sind ihren Kindern gegenüber immer unterhaltspflichtig. Dabei wird zwischen dem sogenannten Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Alter der Kinder, der Größe der Familie und dem monatlichen Einkommen der Eltern ab. In einer Beitragsreihe beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt!   Was genau bedeutet Unterhalt?  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Die schwäbisch-alemannische Fasnet
Die schwäbisch-alemannische Fasnet Den meisten ist der rheinische Karneval ein Begriff. Alljährlich am 11.11. um 11.11 Uhr wird di...
Saetze in lateinischen Kirchenbuechern
Auflistung von häufigen Sätzen in lateinischen Kirchenbüchern Zunächst unterscheidet man im Zusammenhang mit Kirchenb&uu...
Familie - damals und heute
Familie - damals und heute Früher war es relativ einfach: Mann und Frau verliebten sich ineinander, verlobten sich und heirateten. Durc...
Die Geschichte der Ehe
Die Geschichte der Ehe Für Ahnenforscher ist eine Eheschließung ein wichtiger Anhaltspunkt. Durch eine Hochzeit ändert sich...
Wichtige Errungenschaften der Wissenschaft durch Zufall
Einige der wichtigsten Errungenschaften, die die Wissenschaft nur durch Zufall entdeckt hat Es gibt eine ganze Reihe von Errungenschaften, d...
Fakten und Informationen zum Vaterschaftstest
Fakten und Informationen zum Vaterschaftstest So mancher Vater stellt sich die Frage, ob er tatsächlich der leibliche Vater eines Kinde...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag