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Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1 E-mail

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 1

 

Eltern sind ihren Kindern gegenüber immer unterhaltspflichtig. Dabei wird zwischen dem sogenannten Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt vom Alter der Kinder, der Größe der Familie und dem monatlichen Einkommen der Eltern ab. In einer Beitragsreihe beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt!

 

Was genau bedeutet Unterhalt?

Grundsätzlich wird immer dann von Unterhalt gesprochen, wenn eine Person für den Lebensbedarf einer anderen Person aufkommt. In einer erweiterten Definition kann der Unterhalt zwar auch in Form von Betreuung, Pflege und Erziehung geleistet werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Begriff aber für finanzielle Leistungen und hier in erster Linie für Kindesunterhalt.

Minderjährige Kinder haben von Gesetzes wegen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Aus diesem Grund werden Fragen zum Kindesunterhalt vor allem dann zum Thema, wenn sich die Eltern trennen. Gehen die Wege auseinander, muss nämlich nicht nur geklärt werden, bei wem die Kinder leben werden und wer sich in welcher Form um die Erziehung kümmert. Vielmehr steht auch im Raum, welcher Elternteil wie viel Unterhalt zahlen muss.

 

Wer ist zum Kindesunterhalt verpflichtet?

Gegenüber ihren Kindern sind beide Elternteile immer in der Unterhaltspflicht. Allerdings gibt es eine Unterscheidung zwischen dem Natural- und dem Barunterhalt.

Der Elternteil, der die Kinder betreut und versorgt, leistet in aller Regel Naturalunterhalt. Deshalb ist er nicht mehr zu Barunterhalt verpflichtet. Der Elternteil hingegen, der getrennt lebt, muss Barunterhalt leisten, also Unterhalt bezahlen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, wer das höhere Einkommen erzielt. Entscheidend ist vielmehr, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, muss finanzielle Unterstützung leisten.

Komplizierter wird es, wenn die Kinder im Wechsel bei beiden Elternteilen leben. In diesem Fall sind nämlich beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.

Ein Beispiel: Die Kinder wohnen jeweils die halbe Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte der Zeit beim Vater. Der Vater verdient mehr als die Mutter. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden beide Einkommen berücksichtigt. Weil der Vater das höhere Einkommen hat, bezahlt er mehr. Dadurch, dass die Kinder aber im Wechsel bei beiden Elternteilen leben, reduzieren sich die Anteile der Eltern jeweils um den halben Zahlbetrag. Jeder zahlt also nur die Hälfte des Unterhalts, den er bezahlen würde, wenn die Kinder nur beim anderen Elternteil leben würden. Der Elternteil, der das Kindergeld nicht bekommt, kann außerdem das halbe Kindergeld von seinem Anteil abziehen.

 

Was umfasst der Kindesunterhalt?

Die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt enthalten folgende Kostenfaktoren:

·Unterkunft

·Ernährung

·Kleidung und Körperpflege

·Schulausbildung und Unterrichtsmaterial

Ein Teil der Regelsätze ist außerdem für Taschengeld, Ferien sowie Sport und Musik vorgesehen. Je nach Einzelfall können dann noch Mehr- oder Sonderbedarfe dazukommen.

 

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie viel Unterhalt geleistet werden muss, richtet sich danach, wie alt die unterhaltsberechtigten Kinder sind, wie groß die Familie ist und wie hoch das monatliche Einkommen ausfällt. Als Leitlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts wird die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Sie wird regelmäßig überarbeitet. Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, dient der Rechtsprechung aber als Richtlinie.

Beläuft sich das monatliche Nettoeinkommen zum Beispiel auf 1.800 Euro und ist das Kind drei Jahre alt, wird im Jahr 2023 ein Unterhalt von 437 Euro pro Monat fällig. Liegt das Einkommen über 1.900 Euro, steigt der Unterhalt, weil der Elternteil damit einer höheren Einkommensstufe zugeordnet wird. Bei einem Einkommen von zum Beispiel 2.500 Euro beträgt der monatliche Unterhalt für ein dreijähriges Kind 481 Euro. Ist das Kind älter, wird auch der Kindesunterhalt höher. So werden bei einem Einkommen von 2.500 Euro für ein acht Jahre altes Kind 553 Euro und für einen 14-jährigen Teenager 647 Euro monatlich fällig.

 

Welche Höhe hat der Mindestunterhalt?

Für minderjährige Kinder leitet sich der Mindestunterhalt aus der Mindestunterhaltsverordnung gemäß § 1612a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab. Er richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das steuerfrei gestellt ist.

Im Jahr 2023 gelten diese Sätze für den Mindestunterhalt:

·437 Euro bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres

·502 Euro bis zum zwölften Geburtstag des Kindes

·588 Euro bis zum Erreichen der Volljährigkeit

Diese Sätze entsprechen der ersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle und müssen bis zu einem Nettoeinkommen von 1.900 Euro bezahlt werden.

 

Was gilt bei einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei oder mehr Kindern?

Grundsätzlich muss der Elternteil, der getrennt von seinen Kindern lebt, alle unterhaltsberechtigten Kinder gemäß ihrer Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle finanziell unterstützen. Es gibt keine Rangfolge nach Erst-, Zweit- oder Drittgeborenen. Reicht das Einkommen nicht aus, um für alle Kinder den Unterhalt zu zahlen, der ihnen zusteht, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung durchgeführt. Dabei wird das verfügbare Einkommen so aufgeteilt, dass die Bedarfssätze der Kinder prozentual sinken.


Was die Unterhaltspflicht betrifft, sind und bleiben alle Kinder gleichberechtigt. Hat ein Elternteil Kinder aus erster Ehe und bekommt mit einem anderen Partner weiteren Nachwuchs, gibt es mit Blick auf den Kindesunterhalt keine Unterschiede. Stattdessen haben alle Kinder die gleichen Ansprüche, die sich je nach ihrem Alter und dem Einkommen des Elternteils aus der Düsseldorfer Tabelle ergeben.

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