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8 Fragen zur Mut­ter-/Vater-Kind-Kur

 

Die Herausforderungen des Berufs- und Privatlebens zu meistern, ist nicht immer einfach. Eltern müssen oft den Spagat zwischen Job, Haushalt und Familie schaffen. Doch ständiger Druck kann die psychische und körperliche Gesundheit gefährden und aus einer Überforderung in eine Überlastung münden.

Eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur kann dabei helfen, bestehende Belastungen zu verringern und Erkrankungen vorzubeugen. In der Kur hat der Elternteil mal wieder etwas Zeit für sich und kann neue Energie tanken, um wieder besser für den Alltag gewappnet zu sein.

Doch wer kann so eine Kur beantragen? Wo findet sie statt? Und welche Kosten entstehen? Wir beantworten acht Fragen zur Mutter-/Vater-Kind-Kur!

 

1. Welche Gründe sind Voraussetzungen für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Den Beruf und das Privatleben mit allen damit verbundenen Aufgaben und Terminen unter einen Hut zu bekommen, kostet Eltern viel Kraft. Noch größer sind die Herausforderungen für Alleinerziehende. Die Nachfrage nach Kuren ist deshalb nach wie vor groß. Dabei finden sie im Idealfall als vorbeugende Gesundheitsmaßnahme statt, und nicht erst, wenn sich Erkrankungen schon eingestellt haben.

Zu den wichtigen Gründen für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur zählen zum Beispiel:

·Erschöpfungszustände

·chronische Krankheiten

·psychische und psychosomatische Erkrankungen

·Atemwegsbeschwerden

·familiäre und finanzielle Belastungen

Eine der häufigsten Ursachen für die Beantragung einer Mutter-/Vater-Kind-Kur ist die körperliche oder mentale Erschöpfung. Aber auch die Belastung, die die Pflege eines kranken Kindes oder Angehörigen mit sich bringt, ist ein wichtiger Grund für Mütter und Väter, eine Kur zu beantragen.

 

2. Wie wird eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur beantragt?

Mütter und Väter haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kur, wenn der Hausarzt oder ein Facharzt eine entsprechende Diagnose stellt. Die Voraussetzung für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist zum einen ein ärztliches Attest. Zum anderen muss die Krankenkasse die Kur bewilligen. Der erste Ansprechpartner im Zuge der Beantragung ist demnach der Hausarzt oder ein Facharzt. Er erstellt ein Attest und führt darin alle Gründe auf, die die Kur notwendig machen.

Außerdem helfen die Beratungsstellen der Krankenkassen dabei, den Antrag zu stellen und eine passende Einrichtung zu finden. Kinder können bis zu einem Alter von 14 Jahren als Begleitperson zur Kur mitfahren.

Die Krankenkassen prüfen, ob es ausreichende Gründe für die Kur gibt. Neben körperlichen und seelischen Beschwerden berücksichtigen sie auch schwierige Lebensumstände der Elternteile. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Selbstauskunftsbogen auszufüllen und dem ärztlichen Attest als Ergänzung beizulegen.

Übrigens: Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist in erster Linie für den Elternteil gedacht. Doch auch Kinder können unter Krankheiten oder Erschöpfungszuständen leiden. In diesem Fall kann eine Kinder-Kur beantragt werden. Der zuständige Ansprechpartner dafür ist der Kinderarzt. Eine Kinder-Kur ist auf das Kind ausgerichtet, der Elternteil ist dann nur die Begleitperson.

 

3. Wer bezahlt die Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Dient die Kur der Vorsorge, bezahlt die Krankenkasse die Behandlungskosten der Mutter oder des Vaters. Handelt es sich um eine Rehabilitationsmaßnahme, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten.

Der Elternteil, der die Kur in Anspruch nimmt, muss einen kleinen Eigenteil beisteuern. Dieser beläuft sich auf 10 Euro pro Tag. Je nach Einkommen kann die Zuzahlung aber unter Umständen auch erlassen werden. Außerdem erstattet der Kostenträger gegen Vorlage der Zugtickets oder Tank-Belege bis zu einem bestimmten Betrag die Fahrtkosten zur Kur.

Übrigens: Urlaub beim Arbeitgeber muss die Mutter oder der Vater nicht beantragen. Hat der Arzt die Kur verordnet, muss der Arbeitgeber den Elternteil für die Dauer der Kur von der Arbeit freistellen und wie im Krankheitsfall den Lohn fortzahlen.

 

4. Wie oft ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur möglich?

Der gesetzliche Anspruch sieht eine dreiwöchige Mutter- oder Vater-Kind-Kur alle vier Jahre vor. Ob der Elternteil berufstätig oder alleinerziehend ist, spielt dabei keine Rolle.

Liegen medizinische Gründe vor, kann eine Kur auch häufiger in Anspruch genommen werden. Bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen können Mütter und Väter alle zwei Jahre eine Kur beantragen.

Daneben besteht natürlich immer die Möglichkeit, als Selbstzahler in Kur zu gehen. Dafür ist keine Bewilligung der Krankenkasse notwendig. Allerdings trägt der Elternteil die Kosten dann auch komplett selbst.

 

5. Wo findet eine Mutter-/Vater-Kind-Kur statt?

Grundsätzlich entscheidet die Krankenkasse darüber, wo die Kur stattfindet. Der Elternteil kann aber eine Wunschklinik angeben. Liegt ein berechtigter Grund dafür vor, dass die Kur in der angegebenen Wunschklinik erfolgt, muss die Krankenkasse dem Wunsch nachkommen.

 

6. Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Antritt der Kur?

Hat der Elternteil alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht, kann es bis zu drei Wochen dauern, bis die Krankenkasse den Antrag bewilligt. Von der Bewilligung bis zum Beginn der Kur können noch einmal mehrere Wochen vergehen.

Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, kann der Elternteil Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. An wen der Widerspruch zu richten ist, steht am Ende des Bescheids.

 

7. Was kommt bei der Kur auf die Mutter oder den Vater zu?

Die Kur ist kein Urlaub, sondern beinhaltet ein vielseitiges Programm aus Entspannung, Sport und Beratung, das der Erholung und der Gesundheit auf die Sprünge helfen soll. Der Elternteil kann aber natürlich mitentscheiden, welche Anwendungen er in Anspruch nehmen will. Während die Mutter oder der Vater behandelt wird, wird das Kind betreut und versorgt.

Zu typischen Anwendungen, die auf dem Therapieplan des Elternteils stehen, gehören zum Beispiel:

·Bewegungsübungen

·Atemtherapie

·Entspannungsverfahren

·Ernährungsberatung

·psychologische Beratung und Gruppengespräche

·Erziehungsberatung

·Sport

Je nach Diagnose können noch medizinische Anwendungen dazukommen. Außerdem finden verschiedene Freizeitaktivitäten und Unternehmungen mit anderen Kurgästen statt. Viele Elternteile finden während der Kur aber auch die Zeit, einfach mal wieder ein Buch zu lesen, spazieren zu gehen oder in Ruhe Musik zu hören.

 

8. Wie wird das Kind während der Kur betreut?

Da das Kind während der Mutter- oder Vater-Kind-Kur nur die Begleitperson ist, hat es keine eigenen Anwendungen. Es wird aber altersgerecht betreut.

Schulkinder sind für die Dauer der Kur von der Schule befreit. Sie können sich vom Schulalltag erholen, Freundschaften schließen und die Natur erleben. Um den Anschluss nicht zu verlieren, können die Kinder außerdem bei Bedarf eine Hausaufgabenbetreuung erhalten. In diesem Fall bearbeiten sie die mitgebrachten Schulaufgaben gemeinsam mit anderen Kindern.


Jüngere Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, werden ebenfalls betreut. Sie können dann zum Beispiel basteln, spielen oder die Natur erkunden. Kann oder will das Kind nicht an der Kur teilnehmen, kann die Mutter oder der Vater eine ambulante Familienpflege beantragen. Die Pflegehilfe versorgt das Kind während der Abwesenheit des Elternteils und kümmert sich um den Haushalt.

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