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7 Fragen zum Patenamt, Teil II E-mail

7 Fragen zum Patenamt, Teil II

 

“Möchtest Du Pate unseres Kindes sein?” Diese Frage wird auch heute noch oft gestellt. Sei es, weil die Eltern religiös sind oder weil ihnen Traditionen am Herzen liegen. Für einige gehört die Taufe einfach irgendwie dazu. Andere hoffen, dass so ihre Chancen auf einen Kindergartenplatz in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft steigen.

Derjenige, den die Eltern als Paten für ihr Kind ausgesucht haben, fühlt sich einerseits oft gerührt und geehrt. Andererseits kommt mitunter ein Gefühl von Unsicherheit auf. Denn nicht jedem ist klar, was es bedeutet, Patentante oder Patenonkel zu sein.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, beantworten wir in einem zweiteiligen Beitrag sieben Fragen zum Patenamt. Dabei haben wir in Teil I erklärt, wie das Patenamt entstanden ist, welche Aufgaben ein Pate hat und wer überhaupt Pate werden kann. Hier ist Teil II!

 

4. Wie lange dauert die Patenschaft?

Aus kirchlicher Sicht beginnt die Patenschaft mit der Taufe und endet mit der Konfirmation oder Firmung. Denn durch die Konfirmation oder Firmung ist das Kind religionsmündig. In kirchlichem Sinne ist das Kind damit gewissermaßen erwachsen und braucht die Begleitung auf dem Weg zum gläubigen Christen dann nicht mehr.

In der weltlichen Gesellschaft hat sich oft der 18. Geburtstag als offizielles Ende der Patenschaft eingebürgert. Tatsächlich bleibt die Verbindung aber meist weit länger bestehen.

Für das erwachsene Patenkind verlieren Bezugspersonen zwar an Bedeutung. Es wird selbstbewusster, geht seinen eigenen Weg und benötigt seltener moralische Unterstützung. Trotzdem verbindet die Paten und das Patenkind eine liebevolle, vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehung. Und nicht selten kehrt sich das Verhältnis um und im Alter ist es das Patenkind, das seinen Paten besucht, nach dem Rechten schaut und ein offenes Ohr für seine Anliegen hat.  

 

5. Müssen die Paten einspringen, wenn den Eltern etwas zustößt?

Früher war es tatsächlich so, dass die Paten ihr Patenkind zu sich genommen haben, wenn den Eltern etwas passiert ist. Doch das ist nicht mehr so. Das Patenamt hat in rechtlicher Hinsicht keine Bedeutung. Die Patenschaft ist mit einer moralischen Verantwortung verknüpft und beinhaltet die Verpflichtung, das Kind in christlichem Sinne zu begleiten und zu unterstützen.

Sollte den Eltern etwas zustoßen, müssen die Paten nicht eintreten und die Vormundschaft oder das Sorgerecht übernehmen. Tatsächlich würden sie das Sorgerecht auch gar nicht automatisch bekommen. Möchten die Eltern und die Paten, dass die Paten im Fall der Fälle zum Vormund werden, müssen sie gesondert eine entsprechende Regelung treffen, zum Beispiel im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Diese Regelung hat dann aber rechtliche Bedeutung und letztlich nichts mit dem Patenamt zu tun.

 

6. Ist es in Ordnung, eine Patenschaft abzulehnen?

Wählen die Eltern jemanden als Patentante oder Patenonkel aus, ist das ein großer Freundschafts- und Vertrauensbeweis. Aus diesem Grund möchten die Ausgewählten die Eltern nicht vor den Kopf stoßen. Aber: Niemandem ist damit geholfen, das Patenamt anzunehmen, ohne dahinterzustehen. Pate zu sein, bedeutet nun einmal mehr, als nur zum Geburtstag und zu Weihnachten ein Geschenk zu überreichen.

Es kann viele verschiedene Gründe geben, warum jemand nicht Pate werden möchte. Vielleicht steht ein Umbruch im persönlichen Leben an, möglicherweise wird sich der Auserwählte beruflich verändern oder wegziehen. Eventuell hat er schon mehrere Patenkinder oder er fühlt sich der Aufgabe aufgrund seines jungen oder hohen Alters nicht gewachsen. Genauso ist denkbar, dass er mit Religion nichts am Hut hat und für sich ein kirchliches Amt ablehnt.

Natürlich werden die meisten Eltern enttäuscht sein, wenn der Befragte das Patenamt zurückweist. Aber wenn er seine Entscheidung begründet, werden es die Eltern verstehen. Denn am Ende zählt, was für das Kind das Beste ist. Und das Kind hat nichts davon, wenn das Patenamt aus Sicht des Paten zu einer lästigen Pflicht wird.

Generell sollten sich die Eltern und die gewünschten Paten zusammensetzen und in Ruhe miteinander besprechen, wie sie sich jeweils die Patenschaft vorstellen und welche Erwartungen sie daran knüpfen. Vielleicht gehen die Eltern gar nicht davon aus, dass der Pate ständig präsent ist. Möglicherweise möchten sie nur jemanden haben, der Ansprechpartner und Freund ihres Kindes ist. Eventuell ist den Eltern der Glaube selbst gar nicht so wichtig und sie legen keinen großen Wert auf eine Begleitung im christlichen Sinne.

Bei einem Gespräch lassen sich Missverständnisse aus dem Weg räumen. Doch wenn der Gefragte keine Verpflichtung eingehen will, sollte er das eben offen und ehrlich sagen, statt sich zu etwas überreden zu lassen.

 

7. Kann nachträglich ein neuer oder anderer Pate benannt werden?

Wege können sich trennen und Freundschaften zerbrechen. Manchmal schlafen Kontakte ein, mitunter erfüllen sich die Erwartungen, die Eltern oder Paten in das Patenamt gesetzt haben, nicht. In solchen Fällen kommt die Frage auf, ob es möglich ist, eine Patenschaft rückgängig zu machen oder nachträglich einen anderen Paten auszuwählen.

Kirchenrechtlich geht das nicht. Denn die Paten sollen bei der Taufe dabei sein und sie bezeugen. Und um diesen Akt festzuhalten, werden die Paten in die Taufurkunde und ins Kirchenbuch eingetragen. Im Nachhinein kann die beurkundete Handlung nicht mehr abgeändert werden. Es wird also weder ein Pate gestrichen noch ein anderer oder weiterer Pate ergänzt.


Wer einmal als Pate im Kirchen- und Stammbuch steht, bleibt es auch. Trotzdem kann natürlich eine andere Person das schon getaufte Kind auf seinem Weg begleiten. Nur dann eben nicht als offizieller Taufpate im kirchenrechtlichen Sinne.

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