You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Römischer Stammbaum arrow 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 E-mail

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3

 

Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen auch Fragen auf. Wird die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlaufen? Geht bei der Geburt alles gut? Wie wird der neue Alltag sein? Wie schaffen wir den Spagat zwischen Familie und Beruf? All das sind Überlegungen, die den werdenden Eltern durch den Kopf gehen.

Dass viele bisher eingespielte Abläufe neu organisiert werden müssen, versteht sich von selbst. Aber zumindest was das Finanzielle betrifft, ist die junge Mama abgesichert. Steht sie vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, bekommt sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld.

Allerdings gibt es rund um das Mutterschaftsgeld unterschiedliche Regelungen. Um für Klarheit zu sorgen, beantworten wir in einer kleinen Beitragsreihe sieben Fragen zum Mutterschaftsgeld. Dabei haben wir zunächst erklärt, wann ein Anspruch auf die Geldleistung besteht. Anschließend haben wir erläutert, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt und wie es beantragt wird. Hier ist Teil 3!

 

4. Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das Mutterschaftsgeld für den Tag der Entbindung und während der Schutzfristen vor und nach der Geburt. § 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz) regelt, dass eine Arbeitnehmerin in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und in den ersten Wochen danach nicht beschäftigt werden darf. Diesen Zeitraum deckt das Mutterschaftsgeld ab.

Erwartet die Mutter Zwillinge, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung und damit auch das Mutterschaftsgeld auf zwölf Wochen. Gleiches gilt, wenn das Kind zu früh oder mit einer Behinderung geboren wird. Im Fall einer Frühgeburt wird das Mutterschaftsgeld außerdem auch für die Tage bezahlt, die das Baby vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist zur Welt kam.

Arbeitet die Mutter während der Mutterschutzfristen, bekommt sie anstelle des Mutterschaftsgeldes ihr ganz normales Arbeitsentgelt. Macht sie in Teilzeit oder stundenweise weiter, reduziert sich ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend. Aus finanzieller Sicht macht es deshalb wenig Sinn, während der Schutzfristen arbeiten zu gehen.

 

5. Wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Gemäß § 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wird das Mutterschaftsgeld in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund bekommt die Mutter für die Zeit, in der sie Mutterschaftsgeld bezieht, kein Elterngeld. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mutter das Elterngeld erst beantragt, wenn die Mutterschutzfristen abgelaufen sind. Die Anrechnung wird trotzdem durchgeführt.

Anders sieht es beim verringerten Mutterschaftsgeld aus. Die bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Ob über den Antrag auf Mutterschaftsgeld schon entschieden wurde oder nicht, darf für die Auszahlung des Elterngeldes durch die Elterngeldstelle deshalb auch keine Rolle spielen.

 

6. Wie wird das Mutterschaftsgeld besteuert?

Weder das Mutterschaftsgeld noch der Zuschuss vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb werden die Zahlungen bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die Einkommensteuer erhoben wird, berücksichtigt.

Ganz praktisch bedeutet das, dass das zu versteuernde Einkommen zwar durch das Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss nicht steigt. Aber der Steuersatz, der auf das gesamte Einkommen angewendet wird, erhöht sich durch die Zahlungen geringfügig.

In der Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, bleibt sie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sie hat also weiterhin den vollen Versicherungsschutz, ohne dass sie vom Mutterschaftsgeld eigene Beiträge bezahlen muss. Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Mutter andere Einkünfte hat, die beitragspflichtig sind.

 

7. Was ist der Mutterschaftslohn?

Es kann sein, dass die werdende Mutter aus medizinischen Gründen weit vor Beginn des Mutterschutzes oder über die Schutzfrist hinaus nicht arbeiten darf. Das ist zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft der Fall oder auch, wenn die Mutter durch die Berufstätigkeit erhöhten Risiken für eine Erkrankung ausgesetzt ist, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden könnte. Stellt der Arzt fest, dass die Mutter außerhalb der regulären Mutterschutzfristen pausieren muss, greift das sogenannte Beschäftigungsverbot.

Das Beschäftigungsverbot hat zur Folge, dass die Mutter von ihrem Arbeitgeber Mutterschaftslohn erhält. Die Regelungen dazu ergeben sich aus § 18 MuSchG.

Die Höhe des Mutterschaftslohns entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den letzten drei Kalendermonaten, die vor der Schwangerschaft abgerechnet wurden. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich wegen des Beschäftigungsverbots die Art der Anstellung oder der Vergütung ändert. Hat die Mutter den Job erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten, berechnet sich der Mutterschaftslohn aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses.


Auch wenn die Mutter während des Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeitsleistung erbringt, wird der Mutterschaftslohn wie ein ganz normales Arbeitsentgelt behandelt. Deshalb werden davon sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil Die Erforschung der eigenen Familiengeschichte kann sehr spannend sein und überaus interessante Erkenntnisse liefern. Und die Ergebnisse der Recherche lassen sich in einer Ahnentafel dokumentieren.    Ganzen Artikel...

Corona - 6 positive Effekte für Familien Corona - 6 positive Effekte für Familien   Kaum jemand hätte sich vorstellen können, wie sehr ein Virus den normalen, gewohnten Alltag durcheinanderwirbeln kann. Die wenigsten hätten für möglich gehalten, welche Auswirkungen Corona für die ganze Welt haben würde. Und vermutlich niemand hätte sich ausgesucht, Zeiten mit geschlossenen Schulen und Geschäften, Kontaktbeschränkungen und ähnlichen Dingen zu erleben.  Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht   Gemäß der UN-Konvention haben Kinder das Recht auf die Fürsorge ihrer Eltern. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Eltern klar dazu, ihre Kinder zu pflegen, zu beaufsichtigen und zu erziehen. Aber das BGB besagt auch, dass Eltern ihre Kinder darin unterstützen sollen, selbstständig und verantwortungsbewusst zu handeln. Aus rechtlicher Sicht ist die Erziehung also nicht ganz eindeutig geregelt. Vielmehr gilt es, die richtige Balance zwischen Kontrolle und Loslassen sowie zwischen Beaufsichtigen und eigenständigem Handeln zu finden. Trotzdem sind Eltern nun einmal für das Wohl ihrer Kinder genauso verantwortlich wie für deren Handlungen. Damit stellt sich die Frage nach der elterlichen Aufsichtspflicht. Welche Regelungen dazu gibt es? Was droht, wenn sie verletzt wird? Und wann können Kinder alleine bleiben? Wir haben die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht zusammengestellt!  Ganzen Artikel...

7 Behördengänge bei Nachwuchs 7 Behördengänge bei Nachwuchs Wenn ein Baby zur Welt kommt, ist die Freude riesengroß. Doch das Leben wird nicht nur gehörig durcheinandergewirbelt. Stattdessen stehen zwischen Verwandtenbesuchen, Windeln wechseln und Fläschchen machen auch einige Formalitäten auf dem Programm.    Ganzen Artikel...



Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil I Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil I   Zwei Personen kommen als Paar zusammen. Mit den Kindern, die sie in die Beziehung mitbringen, und vielleicht auch gemeinsamem Nachwuchs bilden sie eine neue Familie, die einen harmonischen Alltag lebt. Diese Vorstellung haben viele. Doch in der Realität läuft es häufig ganz anders. Da wollen viele Herausforderungen gemeistert und etliche Konflikte gelöst werden. In einem zweiteiligen Beitrag gehen wir der Frage nach, warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist – und wie es trotzdem gelingen kann.   Vielschichtige Konflikte im Patchwork-Leben  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Tipps zum Scannen alter Familienfotos
Tipps zum Scannen alter Familienfotos Nicht nur Familienforscher scannen alte Familienfotos ein, um diese dann in einen bebilderten Stammbau...
Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
Infos zum Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder Mit dem 18. Geburtstag beginnt die Volljährigkeit. Das Kind gilt nun offiziel...
Beliebte und sehr teure Katzenrassen
Einige beliebte, aber sehr teure Katzenrassen in der Übersicht In der Liste mit den beliebtesten und am häufigsten gehaltenen Haus...
Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 2. Teil
Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 2. Teil Bräuche, Traditionen und routinierte Abläufe vermitteln Sicherheit und he...
Die wichtigsten Infos zur Kindersitzpflicht im Auto
Die wichtigsten Infos zur Kindersitzpflicht im Auto Kinder haben großen Spaß daran, die Welt zu entdecken. Dabei bleibt nat&...
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, Teil 2
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, Teil 2 Erbstreitigkeiten vorbeugen, den Angehörigen schon zu Lebzeiten unter die...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag