You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Stammbaum Azteken arrow 5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil E-mail

5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil

 

Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an Verwandte oder andere nahestehende Personen weiterzugeben. Denn auf diese Weise kann der Schenkende dafür sorgen, dass die Sachen auch wirklich zu demjenigen kommen, der sie haben soll. Erbstreitigkeiten lassen sich dadurch oft verhindern.

Der Beschenkte kann seine Erbanteile früher nutzen und die Vermögenswerte im Sinne des Schenkenden verwalten und pflegen. Geht es zum Beispiel um eine Immobilie, kann der Beschenkte darin wohnen und das Haus instand halten. Anders würde das Haus vielleicht lange leer stehen und zunehmend kaputtgehen, weil sich niemand darum kümmert oder notwendige Reparaturen veranlasst. Auch die Steuern können mit Blick auf das Erbe eine Rolle spielen.

Allerdings spielt das Leben manchmal anders, als gedacht. Dinge können sich in einer Art ändern, die so niemand vorhersehen konnte. Und nicht selten steht dann die Überlegung im Raum, die Schenkung wieder rückgängig zu machen. Aber geht das überhaupt? Und wenn ja, welche Bedingungen müssen erfüllt sein? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir fünf Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung!

 

1. Was genau ist eine Schenkung?

Ein Geschenk kann zum Beispiel ein Blumenstrauß, ein Kleidungsstück, ein Buch, ein Schmuckstück, ein Auto oder ein Umschlag mit Geld sein. Und so ein Geschenk kann der Schenkende zum Geburtstag, zu Weihnachten, zur Hochzeit, nach einer bestandenen Prüfung oder einfach so, zwischendurch machen. Das Schenken erfolgt dann formlos. Der Schenkende überreicht dem Beschenkten das Geschenk nämlich, indem er es ihm in die Hand drückt.

Bei einer Schenkung ist der Ablauf anders. Auch hier übergibt der Schenkende dem Beschenkten zwar etwas. Und die Schenkung kann jederzeit erfolgen. Allerdings geht es bei einer Schenkung nicht um kleinere oder größere Geschenke, sondern um Vermögenswerte wie Immobilien, Geldbeträge oder Geschäftsanteile.

Durch die Schenkung tritt der Schenkende die entsprechenden Vermögenswerte an eine Person oder Organisation seiner Wahl ab. Umgekehrt bereichert sich der Beschenkte an den übertragenen Vermögenswerten. Dadurch wird die Schenkung zu einer Vererbung, die schon zu Lebzeiten erfolgt. Juristen sprechen an dieser Stelle auch von einer vorweggenommenen Erbfolge.

Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgt einvernehmlich. Dazu wird ein Vertrag aufgesetzt, der die Schenkung und die Vereinbarungen dazu festhält. Und weil eine Schenkung das gesamte oder anteilige Vermögen des Schenkenden betrifft, muss der Schenkungsvertrag in den meisten Fällen von einem Notar beurkundet werden. Je nach Wert der Schenkung kann dann auch eine Steuerpflicht in Form der Schenkungssteuer entstehen. Die gesetzlichen Regelungen zur Schenkung finden sich in den §§ 516 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

 

2. Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Schenkung zu widerrufen. Allerdings geht der Gesetzgeber zunächst davon aus, dass der Beschenkte die übertragenen Vermögenswerte behalten soll. Deshalb lässt der Gesetzgeber die Rückabwicklung einer Schenkung nur in wenigen Fällen zu. Der Schenkende sollte sich daher im Vorfeld sehr gut überlegen, wem er welche Vermögenswerte durch eine Schenkung überträgt.

Nur geht das Leben manchmal eben seine eigenen Wege. Und so lässt sich nie ausschließen, dass das bisher so gute Verhältnis zum Beschenkten nach einem Streit zerrüttet ist. Genauso kann sich herausstellen, dass der Beschenkte die abgetretenen Vermögenswerte nicht im Sinne des Schenkenden verwaltet oder damit schlichtweg überfordert ist. Doch auch der Schenkende kann völlig unerwartet in eine finanzielle Notlage geraten. Andersherum kann der Beschenkte insolvent werden und so das Familienvermögen in Gefahr bringen. Und nicht zuletzt kann es vorkommen, dass der Schenkende bereut, seine Vermögenswerte jetzt schon abgetreten zu haben.

Persönliche Beweggründe spielen für die Rückabwicklung einer Schenkung aber bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Grund vorliegt, der die Rückabwicklung rechtfertigt. Und dieser Grund muss entweder im Gesetz oder im Schenkungsvertrag verankert sein.

Kann der Schenkende ein gesetzliches oder vertragliches Rückforderungsrecht geltend machen, muss der Schenkungsvertrag im Zuge der Rückabwicklung aufgelöst werden. Ohne juristische Hilfe wird das aber in aller Regel nicht funktionieren. Der richtige Ansprechpartner in solchen Fällen ist dann ein Fachanwalt für Erbrecht. Daneben kann auch ein Anwalt, der auf Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht spezialisiert ist, weiterhelfen. 

 

3. Kann sich der Schenkende vertraglich vorbehalten, die Schenkung zurückzufordern?

Der Schenkende kann sich im Schenkungsvertrag nicht nur ein Rückforderungsrecht vorbehalten, sondern sollte das sogar unbedingt machen. Im Ernstfall wird es dadurch nämlich wesentlich einfacher, die Schenkung zu widerrufen.

In der Praxis listen Schenkungsverträge meist verschiedene Gründe auf, die für eine Rückabwicklung greifen. Diese Gründe beziehen sich größtenteils auf den Beschenkten. So kann der Schenkende festlegen, dass er die übertragenen Vermögenswerte zurückfordern kann, wenn der Beschenkte zum Beispiel in eine Suchterkrankung rutscht, seine Berufsausbildung abbricht, ohne Ehevertrag heiratet oder aus dem Familienunternehmen aussteigt.

Wichtig ist ein vertragliches Rückforderungsrecht außerdem mit Blick auf den Schutz des Familienvermögens. Falls der Beschenkte insolvent wird, kann der Schenkende die Vermögenswerte nämlich zurückholen. Auf diese Weise verhindert er, dass das Familienvermögen an die Gläubiger oder Behörden geht.

Das Recht, die Schenkung rückgängig zu machen, muss der Schenkende aber nicht an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. Vielmehr kann er sich im Schenkungsvertrag grundsätzlich das Recht vorbehalten, die Vermögenswerte jederzeit und unabhängig von Gründen zurückzuverlangen.  

 


Im zweiten Teil klären wir die Gründe, die der Gesetzgeber für eine Rückabwicklung der Schenkung zulässt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die steuerrechtlichen Folgen, wenn die Schenkung rückgängig gemacht wird.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben? Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben? Die Kinder und der Ehe- oder Lebenspartner müssen nicht befürchten, beim Erbe leer auszugehen. Denn es gibt ja den Pflichtteil.   Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Infos zur Kindersitzpflicht im Auto Die wichtigsten Infos zur Kindersitzpflicht im Auto   Kinder haben großen Spaß daran, die Welt zu entdecken. Dabei bleibt natürlich auch die eine oder andere Autofahrt nicht aus. Weil Kinder aber kleiner und leichter sind als Erwachsene, haben sie ein deutlich größeres Risiko, bei einem Unfall schwere Verletzungen zu erleiden. Aus diesem Grund brauchen sie einen geeigneten Kindersitz, der sie sichert.  Ganzen Artikel...

Was kennzeichnet einen modernen Vater? Was kennzeichnet einen modernen Vater?   Der Vater geht arbeiten, bringt das Geld nach Hause und ernährt so die Familie, während sich die Mutter um die Kinder und den Haushalt kümmert: Diese klassische Rollenverteilung ist längst überholt. Sie wurde von moderneren Modellen abgelöst, die mehr Selbstbestimmung bei der Aufgabenverteilung enthalten. Doch was kennzeichnet einen modernen Vater? Wie sieht er seine Rolle in der heutigen Zeit? Wann ist ein Vater ein guter Vater? Und wie schwer tun sich die Väter damit, den Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen? Wissenschaftler sind solchen Fragen nachgegangen und dabei auf große Abweichungen zwischen der idealisierten Vaterrolle und der praktischen Umsetzung in der Realität gestoßen.   Die eigenen Väter als Negativbeispiele  Ganzen Artikel...

Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1 Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 1   Rund 87.500 Kinder und Jugendliche leben in einer Pflegefamilie. Keine sichergestellte Versorgung oder ein Ausfall der Bezugsperson und die Gefährdung des Kindeswohls sind laut Statistischem Bundesamt die Hauptgründe für die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Doch wie ist das Pflegekinderwesen eigentlich geregelt? Welche Formen der Pflegschaft gibt es? Und welche Voraussetzungen muss eine Pflegefamilie erfüllen? In einem ausführlichen Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes!    Ganzen Artikel...



Wenn das Haustier stirbt: Infos zu Tierbestattungen Wenn das Haustier stirbt: Infos zu Tierbestattungen    Rund 30 Millionen Haustiere leben in Deutschland treu an der Seite ihrer Besitzer. Mit etwa 13 Millionen Tieren stehen Katzen auf Platz 1. An zweiter Stelle folgen etwa 8 Millionen Hunde. Kleintiere wie Hamster und Meerschweinchen belegen den dritten Platz.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil
Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil Die Suche nach den eigenen Vorfahren kann sehr spannend sein. Die Ergebnisse dieser...
Stammbaum-Vorlage deutscher Adel
Stammbaum-Vorlage deutscher Adel Der deutsche Adel geht zunächst auf die Edelfreien des frühen Mittelalters zurück, die in ih...
Die berühmtesten europäischen Hexer
Einige der berühmtesten europäischen Hexer Wenn von schwarzer oder weißer Magie die Rede ist, denken die meisten im ersten M...
Stammbaeume in der Psychotherapie
Stammbäume als Hilfsmittel in der Psychotherapie Früher oder später muss sicherlich jeder die Erfahrung machen, dass das Lebe...
Lateinische Redewendungen zum Beeindrucken im Alltag
Lateinische Redewendungen, mit denen Schlaumeier auch im Alltag beeindrucken können Im Zusammenhang mit der Ahnenforschung ist es rech...
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3 Einige Kinder werden nach den Eltern oder den Großeltern benannt. Andere Kinder bekommen ei...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag