You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Stammbaum Juden arrow 5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil E-mail

5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil

 

Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an Verwandte oder andere nahestehende Personen weiterzugeben. Denn auf diese Weise kann der Schenkende dafür sorgen, dass die Sachen auch wirklich zu demjenigen kommen, der sie haben soll. Erbstreitigkeiten lassen sich dadurch oft verhindern.

Der Beschenkte kann seine Erbanteile früher nutzen und die Vermögenswerte im Sinne des Schenkenden verwalten und pflegen. Geht es zum Beispiel um eine Immobilie, kann der Beschenkte darin wohnen und das Haus instand halten. Anders würde das Haus vielleicht lange leer stehen und zunehmend kaputtgehen, weil sich niemand darum kümmert oder notwendige Reparaturen veranlasst. Auch die Steuern können mit Blick auf das Erbe eine Rolle spielen.

Allerdings spielt das Leben manchmal anders, als gedacht. Dinge können sich in einer Art ändern, die so niemand vorhersehen konnte. Und nicht selten steht dann die Überlegung im Raum, die Schenkung wieder rückgängig zu machen. Aber geht das überhaupt? Und wenn ja, welche Bedingungen müssen erfüllt sein? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir fünf Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung!

 

1. Was genau ist eine Schenkung?

Ein Geschenk kann zum Beispiel ein Blumenstrauß, ein Kleidungsstück, ein Buch, ein Schmuckstück, ein Auto oder ein Umschlag mit Geld sein. Und so ein Geschenk kann der Schenkende zum Geburtstag, zu Weihnachten, zur Hochzeit, nach einer bestandenen Prüfung oder einfach so, zwischendurch machen. Das Schenken erfolgt dann formlos. Der Schenkende überreicht dem Beschenkten das Geschenk nämlich, indem er es ihm in die Hand drückt.

Bei einer Schenkung ist der Ablauf anders. Auch hier übergibt der Schenkende dem Beschenkten zwar etwas. Und die Schenkung kann jederzeit erfolgen. Allerdings geht es bei einer Schenkung nicht um kleinere oder größere Geschenke, sondern um Vermögenswerte wie Immobilien, Geldbeträge oder Geschäftsanteile.

Durch die Schenkung tritt der Schenkende die entsprechenden Vermögenswerte an eine Person oder Organisation seiner Wahl ab. Umgekehrt bereichert sich der Beschenkte an den übertragenen Vermögenswerten. Dadurch wird die Schenkung zu einer Vererbung, die schon zu Lebzeiten erfolgt. Juristen sprechen an dieser Stelle auch von einer vorweggenommenen Erbfolge.

Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgt einvernehmlich. Dazu wird ein Vertrag aufgesetzt, der die Schenkung und die Vereinbarungen dazu festhält. Und weil eine Schenkung das gesamte oder anteilige Vermögen des Schenkenden betrifft, muss der Schenkungsvertrag in den meisten Fällen von einem Notar beurkundet werden. Je nach Wert der Schenkung kann dann auch eine Steuerpflicht in Form der Schenkungssteuer entstehen. Die gesetzlichen Regelungen zur Schenkung finden sich in den §§ 516 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

 

2. Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Schenkung zu widerrufen. Allerdings geht der Gesetzgeber zunächst davon aus, dass der Beschenkte die übertragenen Vermögenswerte behalten soll. Deshalb lässt der Gesetzgeber die Rückabwicklung einer Schenkung nur in wenigen Fällen zu. Der Schenkende sollte sich daher im Vorfeld sehr gut überlegen, wem er welche Vermögenswerte durch eine Schenkung überträgt.

Nur geht das Leben manchmal eben seine eigenen Wege. Und so lässt sich nie ausschließen, dass das bisher so gute Verhältnis zum Beschenkten nach einem Streit zerrüttet ist. Genauso kann sich herausstellen, dass der Beschenkte die abgetretenen Vermögenswerte nicht im Sinne des Schenkenden verwaltet oder damit schlichtweg überfordert ist. Doch auch der Schenkende kann völlig unerwartet in eine finanzielle Notlage geraten. Andersherum kann der Beschenkte insolvent werden und so das Familienvermögen in Gefahr bringen. Und nicht zuletzt kann es vorkommen, dass der Schenkende bereut, seine Vermögenswerte jetzt schon abgetreten zu haben.

Persönliche Beweggründe spielen für die Rückabwicklung einer Schenkung aber bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Grund vorliegt, der die Rückabwicklung rechtfertigt. Und dieser Grund muss entweder im Gesetz oder im Schenkungsvertrag verankert sein.

Kann der Schenkende ein gesetzliches oder vertragliches Rückforderungsrecht geltend machen, muss der Schenkungsvertrag im Zuge der Rückabwicklung aufgelöst werden. Ohne juristische Hilfe wird das aber in aller Regel nicht funktionieren. Der richtige Ansprechpartner in solchen Fällen ist dann ein Fachanwalt für Erbrecht. Daneben kann auch ein Anwalt, der auf Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht spezialisiert ist, weiterhelfen. 

 

3. Kann sich der Schenkende vertraglich vorbehalten, die Schenkung zurückzufordern?

Der Schenkende kann sich im Schenkungsvertrag nicht nur ein Rückforderungsrecht vorbehalten, sondern sollte das sogar unbedingt machen. Im Ernstfall wird es dadurch nämlich wesentlich einfacher, die Schenkung zu widerrufen.

In der Praxis listen Schenkungsverträge meist verschiedene Gründe auf, die für eine Rückabwicklung greifen. Diese Gründe beziehen sich größtenteils auf den Beschenkten. So kann der Schenkende festlegen, dass er die übertragenen Vermögenswerte zurückfordern kann, wenn der Beschenkte zum Beispiel in eine Suchterkrankung rutscht, seine Berufsausbildung abbricht, ohne Ehevertrag heiratet oder aus dem Familienunternehmen aussteigt.

Wichtig ist ein vertragliches Rückforderungsrecht außerdem mit Blick auf den Schutz des Familienvermögens. Falls der Beschenkte insolvent wird, kann der Schenkende die Vermögenswerte nämlich zurückholen. Auf diese Weise verhindert er, dass das Familienvermögen an die Gläubiger oder Behörden geht.

Das Recht, die Schenkung rückgängig zu machen, muss der Schenkende aber nicht an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. Vielmehr kann er sich im Schenkungsvertrag grundsätzlich das Recht vorbehalten, die Vermögenswerte jederzeit und unabhängig von Gründen zurückzuverlangen.  

 


Im zweiten Teil klären wir die Gründe, die der Gesetzgeber für eine Rückabwicklung der Schenkung zulässt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die steuerrechtlichen Folgen, wenn die Schenkung rückgängig gemacht wird.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Stammbaeume in der Psychotherapie Stammbäume als Hilfsmittel in der Psychotherapie Früher oder später muss sicherlich jeder die Erfahrung machen, dass das Leben nicht immer einfach, unkompliziert und nach den eigenen Vorstellungen verläuft. Allerdings gibt es auch unangenehme und schwierige Situationen oder Probleme, die eine Person nicht selbst beeinflussen konnte, sondern die familiäre Ursachen haben. Dabei kann es sich einerseits um Problemstellungen handeln, die aus Spannungen und Konflikten innerhalb der Familie resultieren, und andererseits um ungelöste Probleme oder negative Erfahrungen, die von den Folgegenerationen bewusst oder unbewusst aufgenommen wurden und diese nun negativ beeinflussen.   Ganzen Artikel...

Tipps zum Tiere kaufen Infos und Tipps zum Thema Tiere mit oder ohne Stammbaum (kaufen) Ist die Entscheidung gefallen, ein Tier ins Haus zu holen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie dies vonstatten gehen kann. Tiere wie Fische, Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen werden in den meisten Fällen in Zoohandlungen erworben, wo auch die passende Ausstattung in Form eines Käfigs, Futter oder Spielzeug angeboten wird. Etwas schwieriger gestaltet sich die Auswahl, wenn es um Hunde und um Katzen geht, denn diese können in einem Tierheim, bei Privatpersonen oder bei professionellen Züchtern ausgewählt werden.   Ganzen Artikel...

Uebersicht zum Berufsbild Historiker Infos und Übersicht zum Berufsbild Historiker Grundsätzlich handelt es sich bei einem Historiker um einen Wissenschaftler, dessen Hauptaufgabenfeld in der Erforschung und Darstellung von Geschichte liegt. Da nach dem Grundgesetz jedoch jeder forschen und lehren kann, darf sich prinzipiell auch jeder Historiker nennen, der sich wissenschaftlich oder publizistisch mit historischen Fragen auseinandersetzt. Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschland erkennt allerdings nur solche Mitglieder an, die über einen entsprechenden Universitätsabschluss verfügen oder eine publizistische Auseinandersetzung mit historischen Themen belegen können.    Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2   Gegenüber ihren Kindern sind Eltern grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Wie hoch die Unterhaltsansprüche ausfallen, hängt davon ab, wie groß die Familie ist, wie alt die Kinder sind und wie viel die Elternteile verdienen. Außerdem wird zwischen dem Natural- und dem Barunterhalt unterschieden. Doch was heißt das genau? In einer Beitragsreihe beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt. Hier ist Teil 2!  Ganzen Artikel...



Bezeichnungen fuer Familienmitglieder Übersicht über die wichtigsten Bezeichnungen für Familienmitglieder in alten QuellenIm Zuge der Familienforschung und der Suche nach Vorfahren wird es früher oder später unumgänglich, sich auch mit älteren oder alten Quellen zu beschäftigen. Die Problematik, die sich hierbei ergeben kann, ist, dass in eben diesen alten Quellen teils sehr unterschiedliche Begriffe für die Benennung der Vorfahren benutzt werden.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Stammbaeume in der Psychotherapie
Stammbäume als Hilfsmittel in der Psychotherapie Früher oder später muss sicherlich jeder die Erfahrung machen, dass das Lebe...
Mythen und Irrtuemer der Astronomie
Die größten Mythen und Irrtümer der Astronomie Viele führt die Suche nach den eigenen Wurzeln zumindest ein Stück...
Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 1
Das Sorgerecht abtreten - Infos und Tipps, Teil 1 Meistens üben die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam aus. Doch wen...
Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal
Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal Früher war der Beruf des Dienstmädchens die häufigste T&a...
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1 Kündigt sich Nachwuchs an, fahren die Gefühle Achterbahn. Auf der einen Seite ist die V...
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 3
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 3 Nicht alle Kinder finden bei ihrer leiblichen Familie das Zuhause, d...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag