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Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können E-mail

Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können 

Sehr viele Adoptierte hatten eine schöne und glückliche Kindheit. In ihren Adoptivfamilien, die sich ja bewusst dazu entschieden haben, ein Adoptivkind bei sich aufzunehmen, haben sie Schutz, Geborgenheit, Zuneigung und Liebe erfahren. Trotzdem bleiben häufig Fragen offen.

 

 

So möchten viele Adoptierte wissen, wo ihre Wurzeln sind, und erfahren, warum sie ihre leiblichen Eltern seinerzeit weggegeben haben. Dabei geht es meist nicht um Vorwürfe, sondern letztlich einfach nur um Verstehen und Gewissheit.

 

Die wichtigsten Infos dazu, wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können,
fasst die folgende Übersicht zusammen:
 
 

 

Wann der Adoptierte seine Suche beginnen kann

Früher war die Adoption ein Tabuthema und viele Adoptiveltern haben versucht, das Thema zu vermeiden. So kamen einige Adoptionen mehr oder weniger durch Zufall heraus, andere Adoptivkinder haben erst spät erfahren, dass sie kein leibliches Kind ihrer Eltern sind. Gleichzeitig wurden viele Adoptionen anonym durchgeführt und kaum Informationen über die leiblichen Eltern erfasst.

Dies hat sich inzwischen geändert. Wenn die Adoptiveltern ihr Adoptivkind bei der Suche unterstützen und über Unterlagen verfügen, kann der Adoptionsbeschluss eine große Hilfe sein. In dem Adoptionsbeschluss ist der Name der leiblichen Mutter zum Zeitpunkt der Adoption vermerkt.

Manchmal ist auch der Name des Vaters erfasst. Die Adoptiveltern erhalten außerdem eine Kopie des Adoptionsantrags, den ein Notar beglaubigt hat. In diesem Antrag steht neben dem Namen und dem Geburtsdatum auch, wo die leibliche Mutter oder die leiblichen Eltern zu dem Zeitpunkt, als sie sich für die Adoption entschieden haben, wohnten.

Muss oder möchte der Adoptierte alleine suchen, kann er seine Suche beginnen, wenn er 16 Jahre alt ist. 

 

Wie der Geburtseintrag weiterhelfen kann

Ein sehr wichtiges Dokument bei der Suche nach den leiblichen Eltern ist der Geburtseintrag. Bis 2008 konnte der Adoptierte eine sogenannte Abstammungsurkunde beantragen. Diese wurde inzwischen abgeschafft, jetzt gibt es nur noch den Geburtseintrag. § 61 des Personenstandsgesetzes besagt, dass der Adoptierte das Recht hat, den Geburtseintrag einzusehen, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Geburtseintrag liegt bei dem Standesamt vor, das die Geburt beurkundet hat.

Durch den Eintrag erfährt der Adoptierte den Namen, das Geburtsdatum und den Wohnort seiner leiblichen Mutter, manchmal auch beider Elternteile, zum Zeitpunkt der Adoption. Um den Geburtseintrag einzusehen, muss der Adoptierte das Standesamt aber nicht persönlich aufsuchen. Stattdessen kann er schriftlich eine Abschrift des Geburtseintrags beantragen.

Dazu setzt er ein kurzes Schreiben auf, in dem er mit der Begründung, dass er Auskunft über seine leiblichen Eltern möchte, um eine Abschrift bittet. Als Identitätsnachweis muss er seinem Schreiben außerdem eine Kopie von der Vorder- und der Rückseite seines Personalausweises beilegen. Das Standesamt wird den Adoptierten dann zunächst über die anfallenden Gebühren informieren und den Auszug nach Zahlungseingang zuschicken.

Zusätzlich zum Geburtseintrag kann der Adoptierte auch eine Abschrift seiner Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde enthält allerdings keine Hinweise auf die Adoption und als Eltern sind die Adoptiveltern genannt. Insofern wird die Geburtsurkunde dem Adoptierten nicht unbedingt weiterhelfen. 

 

Wann der Adoptierte seine Adoptionsakte einsehen kann

Aus dem Grundgesetz ergibt sich, dass der Adoptierte das Recht darauf hat, seine eigene Abstammung und damit seine genetische Herkunft zu kennen. § 9b des Adoptionsvermittlungsgesetzes unterstützt dieses Grundrecht. Er besagt nämlich, dass ein Adoptierter ab seinem 16. Lebensjahr Einsicht in seine Vermittlungsakte nehmen kann.

Die Adoptionsakten liegen bei dem Jugendamt vor, das die Adoption vermittelt hat. Allerdings beschränkt sich das Recht auf Akteneinsicht nur auf die Daten, die die Herkunft und die Lebensgeschichte des Adoptierten betreffen. Das bedeutet, dass sich der Adoptierte nicht die gesamte Akte durchlesen kann, sondern nur die Daten einsehen darf, die ihn selbst betreffen. Gleichzeitig müssen die Interessen und Belange aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Wenn schutzwürdige Belange eines Betroffenen verletzt werden würden, kann das Jugendamt die Akteneinsicht verweigern. In diesem Fall hat das Jugendamt allerdings die Möglichkeit, entweder allgemeine Hinweise zu geben oder das Einverständnis der betroffenen Person einzuholen. Seit 2002 muss das Jugendamt die Adoptionsakten bis zum 60. Geburtstag des Adoptierten aufbewahren.

Davor wurden die Akten bereits nach 30 Jahren vernichtet. Existiert die Vermittlungsakte beim Jugendamt nicht mehr, kann sich der Adoptierte neben dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat, auch an das Amtsgericht wenden, das für den Wohnort der Adoptiveltern zum Adoptionszeitpunkt zuständig war.

Sowohl die Standesämter als auch die Amtsgerichte haben auch vor 2002 Unterlagen länger aufbewahrt als die Jugendämter. Das Amtsgericht ist außerdem auch dann der richtige Ansprechpartner, wenn die Adoption nicht durch ein Jugendamt vermittelt wurde, sondern auf einen Gerichtsbeschluss zurückgeht. 

 

Wie der Adoptierte weitersuchen kann, wenn er grundlegende Daten kennt

Konnte der Adoptierte durch den Geburtseintrag, die Vermittlungsakte oder den gerichtlichen Adoptionsbeschluss die Namen, die Geburtstage und den Wohnort seiner leiblichen Eltern (oder zumindest seiner leiblichen Mutter) herausfinden, sollte er sich zunächst an das Einwohnermeldeamt dieses Wohnortes wenden. Gegen Gebühr erhält er dort Auskunft darüber, ob die leiblichen Eltern nach wie vor in dem Ort wohnen.

Sind sie umgezogen, teilt das Einwohnermeldeamt mit, wohin sie gezogen sind. Gab es mehrere Umzüge, muss der Adoptierte nach und nach die jeweiligen Meldeämter kontaktieren. Hilfreich kann es außerdem sein, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, das die Adoption vermittelt hat. Die leiblichen Eltern und andere leibliche Verwandte erhalten vom Jugendamt zwar keinerlei Auskünfte, denn dies wäre nur erlaubt, wenn die Adoptiveltern oder der Adoptierte dem schriftlich zugestimmt hätten.

Aber wenn leibliche Verwandte nach dem Adoptierten gesucht haben, so ist dies in der Adoptionsakte vermerkt. Kennt der Adoptierte die Namen von leiblichen Verwandten, kann er versuchen, sie über Telefonbücher, Online-Telefonverzeichnisse, Personensuchen im Internet oder auch soziale Netzwerke ausfindig zu machen. Hat der Adoptierte etwas herausgefunden, sollte er behutsam vorgehen.

Zum einen muss er sich nämlich zunächst einmal vergewissern, dass er tatsächlich die richtige Person gefunden hat und nicht nur eine Person, die genauso heißt. Zum anderen kennt er die Lebensumstände nicht. Vielleicht wissen die Verwandten und das Umfeld nichts davon, dass seinerzeit ein Kind zur Adoption freigegeben wurde. Möglicherweise brauchen alle Beteiligten etwas Zeit, um mit der Situation umgehen zu können. Ratsam ist deshalb, die Erwartungen zurückzuschrauben. 

 

Worüber sich der Adoptierte bei seiner Suche bewusst sein sollte

Auch wenn der Gesetzgeber mittlerweile viele Regelungen getroffen hat, die die Suche nach den eigenen Wurzeln erleichtern, kann die Suche langwierig und mühsam sein. Je länger die Adoption zurückliegt, desto schwieriger wird es, an Informationen zu kommen. Selbst wenn die Behörden verständnisvoll reagieren und ihr Bestes geben, um weiterzuhelfen, geht die Suche meist nicht so schnell vorwärts wie erhofft.

Vor allem aber muss sich der Adoptierte darüber im Klaren sein, dass er nicht weiß, was er finden wird. Vielleicht nimmt seine Suche ein positives Ende und für seine leiblichen Eltern geht damit, dass sie ihr Kind wiedergefunden haben, ein langgehegter Wunsch in Erfüllung. Möglicherweise kann der Adoptierte Fragen klären, die ihn beschäftigen, ohne dass sich eine Beziehung zu seinen leiblichen Verwandten aufbaut.

Aber genauso ist möglich, dass seine Eltern keinen Kontakt möchten, weil sie dieses Kapitel für sich abgeschlossen und gelöscht haben. Der Adoptierte sollte also für sich beantworten, wie wichtig es ihm ist, seine Wurzeln zu kennen und ob er mit dem Sucherergebnis zurechtkommt, egal wie es ausfällt.

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

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