You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Kulturen arrow Stammbaum Goten arrow 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 E-mail

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3

 

Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen auch Fragen auf. Wird die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlaufen? Geht bei der Geburt alles gut? Wie wird der neue Alltag sein? Wie schaffen wir den Spagat zwischen Familie und Beruf? All das sind Überlegungen, die den werdenden Eltern durch den Kopf gehen.

Dass viele bisher eingespielte Abläufe neu organisiert werden müssen, versteht sich von selbst. Aber zumindest was das Finanzielle betrifft, ist die junge Mama abgesichert. Steht sie vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, bekommt sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld.

Allerdings gibt es rund um das Mutterschaftsgeld unterschiedliche Regelungen. Um für Klarheit zu sorgen, beantworten wir in einer kleinen Beitragsreihe sieben Fragen zum Mutterschaftsgeld. Dabei haben wir zunächst erklärt, wann ein Anspruch auf die Geldleistung besteht. Anschließend haben wir erläutert, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt und wie es beantragt wird. Hier ist Teil 3!

 

4. Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das Mutterschaftsgeld für den Tag der Entbindung und während der Schutzfristen vor und nach der Geburt. § 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz) regelt, dass eine Arbeitnehmerin in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und in den ersten Wochen danach nicht beschäftigt werden darf. Diesen Zeitraum deckt das Mutterschaftsgeld ab.

Erwartet die Mutter Zwillinge, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung und damit auch das Mutterschaftsgeld auf zwölf Wochen. Gleiches gilt, wenn das Kind zu früh oder mit einer Behinderung geboren wird. Im Fall einer Frühgeburt wird das Mutterschaftsgeld außerdem auch für die Tage bezahlt, die das Baby vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist zur Welt kam.

Arbeitet die Mutter während der Mutterschutzfristen, bekommt sie anstelle des Mutterschaftsgeldes ihr ganz normales Arbeitsentgelt. Macht sie in Teilzeit oder stundenweise weiter, reduziert sich ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend. Aus finanzieller Sicht macht es deshalb wenig Sinn, während der Schutzfristen arbeiten zu gehen.

 

5. Wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Gemäß § 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wird das Mutterschaftsgeld in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund bekommt die Mutter für die Zeit, in der sie Mutterschaftsgeld bezieht, kein Elterngeld. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mutter das Elterngeld erst beantragt, wenn die Mutterschutzfristen abgelaufen sind. Die Anrechnung wird trotzdem durchgeführt.

Anders sieht es beim verringerten Mutterschaftsgeld aus. Die bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Ob über den Antrag auf Mutterschaftsgeld schon entschieden wurde oder nicht, darf für die Auszahlung des Elterngeldes durch die Elterngeldstelle deshalb auch keine Rolle spielen.

 

6. Wie wird das Mutterschaftsgeld besteuert?

Weder das Mutterschaftsgeld noch der Zuschuss vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb werden die Zahlungen bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die Einkommensteuer erhoben wird, berücksichtigt.

Ganz praktisch bedeutet das, dass das zu versteuernde Einkommen zwar durch das Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss nicht steigt. Aber der Steuersatz, der auf das gesamte Einkommen angewendet wird, erhöht sich durch die Zahlungen geringfügig.

In der Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, bleibt sie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sie hat also weiterhin den vollen Versicherungsschutz, ohne dass sie vom Mutterschaftsgeld eigene Beiträge bezahlen muss. Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Mutter andere Einkünfte hat, die beitragspflichtig sind.

 

7. Was ist der Mutterschaftslohn?

Es kann sein, dass die werdende Mutter aus medizinischen Gründen weit vor Beginn des Mutterschutzes oder über die Schutzfrist hinaus nicht arbeiten darf. Das ist zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft der Fall oder auch, wenn die Mutter durch die Berufstätigkeit erhöhten Risiken für eine Erkrankung ausgesetzt ist, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden könnte. Stellt der Arzt fest, dass die Mutter außerhalb der regulären Mutterschutzfristen pausieren muss, greift das sogenannte Beschäftigungsverbot.

Das Beschäftigungsverbot hat zur Folge, dass die Mutter von ihrem Arbeitgeber Mutterschaftslohn erhält. Die Regelungen dazu ergeben sich aus § 18 MuSchG.

Die Höhe des Mutterschaftslohns entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den letzten drei Kalendermonaten, die vor der Schwangerschaft abgerechnet wurden. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich wegen des Beschäftigungsverbots die Art der Anstellung oder der Vergütung ändert. Hat die Mutter den Job erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten, berechnet sich der Mutterschaftslohn aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses.


Auch wenn die Mutter während des Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeitsleistung erbringt, wird der Mutterschaftslohn wie ein ganz normales Arbeitsentgelt behandelt. Deshalb werden davon sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Ritterturniere - die Idee dahinter und ihr Ablauf Ritterturniere - die Idee dahinter und ihr Ablauf Wenn von Ritterturnieren die Rede ist, haben die meisten folgendes Bild vor Augen: Ein armer, aber ehrlicher und rechtschaffener Landmann und ein wohlhabender, gemeiner Bösewicht aus dem Adelsstand buhlen um die Gunst einer Edeldame. Um die Situation zu klären, messen sie sich in einem Turnier.    Ganzen Artikel...

Familienbaum basteln - 3 Ideen Familienbaum basteln - 3 Ideen Ein Familienbaum ist eine schöne Deko für die eigenen vier Wände und eignet sich prima als Geschenk. Hier sind 3 Bastelideen!   Ganzen Artikel...

Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 2 Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 2   Ein neuer Lebensabschnitt hat begonnen oder die eigene Identität soll offensichtlicher werden: Es kann verschiedene Gründe geben, die es erfordern, den Personenstand zu ändern. Aber wie läuft so eine Änderung ab? In einem zweiteiligen Beitrag klären wir alles Wichtige zur Änderung des Personenstands. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, was der Personenstand überhaupt ist, wer die dazugehörigen Daten verwaltet und worum es sich bei einer Personenstandsurkunde handelt. Außerdem haben wir gezeigt, wann der Personenstand geändert werden kann, wie sich die Änderung gestaltet, welche Kosten anfallen und was für Änderungen gilt, die im Ausland durchgeführt wurden.  Ganzen Artikel...

8 Fragen zur Mut­ter-/Vater-Kind-Kur 8 Fragen zur Mut­ter-/Vater-Kind-Kur   Die Herausforderungen des Berufs- und Privatlebens zu meistern, ist nicht immer einfach. Eltern müssen oft den Spagat zwischen Job, Haushalt und Familie schaffen. Doch ständiger Druck kann die psychische und körperliche Gesundheit gefährden und aus einer Überforderung in eine Überlastung münden. Eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur kann dabei helfen, bestehende Belastungen zu verringern und Erkrankungen vorzubeugen. In der Kur hat der Elternteil mal wieder etwas Zeit für sich und kann neue Energie tanken, um wieder besser für den Alltag gewappnet zu sein.  Ganzen Artikel...



Vorlage Stammbaum-Gliederung Vorlage einer Stammbaum-Gliederung Unter einem Stammbaum versteht man zunächst die graphische Darstellung der Entwicklungsgeschichte einer Person, eines anderen Lebewesens oder auch von anderen Thematiken anhand der Nachkommen.Im Gegensatz hierzu steht die Ahnentafel, die zwar ebenfalls die Entwicklungsgeschichte aufzeigt, jedoch die Bezugsperson in Relation zu ihren Vorfahren setzt.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung
5 Fragen zur Sorgerechtsverfügung Die eigenen Kinder aufwachsen sehen und sie auf ihrem Lebensweg begleiten: Das wünschen sich di...
Uebersicht zum Berufsbild Historiker
Infos und Übersicht zum Berufsbild Historiker Grundsätzlich handelt es sich bei einem Historiker um einen Wissenschaftler, dessen...
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unter...
Anleitung Perlenbaum als Stammbaum
Anleitung für einen Perlenbaum als Stammbaum Stammbäume haben ihren Namen sicherlich nicht zuletzt deshalb, weil die Vorfahren ode...
7 Behördengänge bei Nachwuchs
7 Behördengänge bei Nachwuchs Wenn ein Baby zur Welt kommt, ist die Freude riesengroß. Doch das Leben wird nicht nur geh&oum...
Gene - interessante Fakten und Infos
Gene - interessante Fakten und wissenswerte Infos Wer sich intensiver mit der Familien- und Ahnenforschung beschäftigt oder auch, wer s...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag