You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Namen Stammbaum arrow 5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil E-mail

5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil

 

Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an Verwandte oder andere nahestehende Personen weiterzugeben. Denn auf diese Weise kann der Schenkende dafür sorgen, dass die Sachen auch wirklich zu demjenigen kommen, der sie haben soll. Erbstreitigkeiten lassen sich dadurch oft verhindern.

Der Beschenkte kann seine Erbanteile früher nutzen und die Vermögenswerte im Sinne des Schenkenden verwalten und pflegen. Geht es zum Beispiel um eine Immobilie, kann der Beschenkte darin wohnen und das Haus instand halten. Anders würde das Haus vielleicht lange leer stehen und zunehmend kaputtgehen, weil sich niemand darum kümmert oder notwendige Reparaturen veranlasst. Auch die Steuern können mit Blick auf das Erbe eine Rolle spielen.

Allerdings spielt das Leben manchmal anders, als gedacht. Dinge können sich in einer Art ändern, die so niemand vorhersehen konnte. Und nicht selten steht dann die Überlegung im Raum, die Schenkung wieder rückgängig zu machen. Aber geht das überhaupt? Und wenn ja, welche Bedingungen müssen erfüllt sein? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir fünf Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung!

 

1. Was genau ist eine Schenkung?

Ein Geschenk kann zum Beispiel ein Blumenstrauß, ein Kleidungsstück, ein Buch, ein Schmuckstück, ein Auto oder ein Umschlag mit Geld sein. Und so ein Geschenk kann der Schenkende zum Geburtstag, zu Weihnachten, zur Hochzeit, nach einer bestandenen Prüfung oder einfach so, zwischendurch machen. Das Schenken erfolgt dann formlos. Der Schenkende überreicht dem Beschenkten das Geschenk nämlich, indem er es ihm in die Hand drückt.

Bei einer Schenkung ist der Ablauf anders. Auch hier übergibt der Schenkende dem Beschenkten zwar etwas. Und die Schenkung kann jederzeit erfolgen. Allerdings geht es bei einer Schenkung nicht um kleinere oder größere Geschenke, sondern um Vermögenswerte wie Immobilien, Geldbeträge oder Geschäftsanteile.

Durch die Schenkung tritt der Schenkende die entsprechenden Vermögenswerte an eine Person oder Organisation seiner Wahl ab. Umgekehrt bereichert sich der Beschenkte an den übertragenen Vermögenswerten. Dadurch wird die Schenkung zu einer Vererbung, die schon zu Lebzeiten erfolgt. Juristen sprechen an dieser Stelle auch von einer vorweggenommenen Erbfolge.

Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgt einvernehmlich. Dazu wird ein Vertrag aufgesetzt, der die Schenkung und die Vereinbarungen dazu festhält. Und weil eine Schenkung das gesamte oder anteilige Vermögen des Schenkenden betrifft, muss der Schenkungsvertrag in den meisten Fällen von einem Notar beurkundet werden. Je nach Wert der Schenkung kann dann auch eine Steuerpflicht in Form der Schenkungssteuer entstehen. Die gesetzlichen Regelungen zur Schenkung finden sich in den §§ 516 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

 

2. Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Schenkung zu widerrufen. Allerdings geht der Gesetzgeber zunächst davon aus, dass der Beschenkte die übertragenen Vermögenswerte behalten soll. Deshalb lässt der Gesetzgeber die Rückabwicklung einer Schenkung nur in wenigen Fällen zu. Der Schenkende sollte sich daher im Vorfeld sehr gut überlegen, wem er welche Vermögenswerte durch eine Schenkung überträgt.

Nur geht das Leben manchmal eben seine eigenen Wege. Und so lässt sich nie ausschließen, dass das bisher so gute Verhältnis zum Beschenkten nach einem Streit zerrüttet ist. Genauso kann sich herausstellen, dass der Beschenkte die abgetretenen Vermögenswerte nicht im Sinne des Schenkenden verwaltet oder damit schlichtweg überfordert ist. Doch auch der Schenkende kann völlig unerwartet in eine finanzielle Notlage geraten. Andersherum kann der Beschenkte insolvent werden und so das Familienvermögen in Gefahr bringen. Und nicht zuletzt kann es vorkommen, dass der Schenkende bereut, seine Vermögenswerte jetzt schon abgetreten zu haben.

Persönliche Beweggründe spielen für die Rückabwicklung einer Schenkung aber bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Grund vorliegt, der die Rückabwicklung rechtfertigt. Und dieser Grund muss entweder im Gesetz oder im Schenkungsvertrag verankert sein.

Kann der Schenkende ein gesetzliches oder vertragliches Rückforderungsrecht geltend machen, muss der Schenkungsvertrag im Zuge der Rückabwicklung aufgelöst werden. Ohne juristische Hilfe wird das aber in aller Regel nicht funktionieren. Der richtige Ansprechpartner in solchen Fällen ist dann ein Fachanwalt für Erbrecht. Daneben kann auch ein Anwalt, der auf Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht spezialisiert ist, weiterhelfen. 

 

3. Kann sich der Schenkende vertraglich vorbehalten, die Schenkung zurückzufordern?

Der Schenkende kann sich im Schenkungsvertrag nicht nur ein Rückforderungsrecht vorbehalten, sondern sollte das sogar unbedingt machen. Im Ernstfall wird es dadurch nämlich wesentlich einfacher, die Schenkung zu widerrufen.

In der Praxis listen Schenkungsverträge meist verschiedene Gründe auf, die für eine Rückabwicklung greifen. Diese Gründe beziehen sich größtenteils auf den Beschenkten. So kann der Schenkende festlegen, dass er die übertragenen Vermögenswerte zurückfordern kann, wenn der Beschenkte zum Beispiel in eine Suchterkrankung rutscht, seine Berufsausbildung abbricht, ohne Ehevertrag heiratet oder aus dem Familienunternehmen aussteigt.

Wichtig ist ein vertragliches Rückforderungsrecht außerdem mit Blick auf den Schutz des Familienvermögens. Falls der Beschenkte insolvent wird, kann der Schenkende die Vermögenswerte nämlich zurückholen. Auf diese Weise verhindert er, dass das Familienvermögen an die Gläubiger oder Behörden geht.

Das Recht, die Schenkung rückgängig zu machen, muss der Schenkende aber nicht an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. Vielmehr kann er sich im Schenkungsvertrag grundsätzlich das Recht vorbehalten, die Vermögenswerte jederzeit und unabhängig von Gründen zurückzuverlangen.  

 


Im zweiten Teil klären wir die Gründe, die der Gesetzgeber für eine Rückabwicklung der Schenkung zulässt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die steuerrechtlichen Folgen, wenn die Schenkung rückgängig gemacht wird.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Anleitung Perlenbaum als Stammbaum Anleitung für einen Perlenbaum als Stammbaum Stammbäume haben ihren Namen sicherlich nicht zuletzt deshalb, weil die Vorfahren oder Familienmitglieder in einer baumartigen Struktur angeordnet werden. Die Wurzel oder den Stamm des Baumes stellen die Familiengründer dar und von hier aus gibt es entsprechend viele Zweige und Verästelungen, an denen sich die Nachkommen wiederfinden. Neben eher schlichten Stammbäumen im Posterformat oder anderen Varianten, die als Wanddekoration eingesetzt werden können, gibt es mit einem Perlenbaum auch die Möglichkeit, ein richtiges kleines Bäumchen zu basteln.    Ganzen Artikel...

Bedürfnisorientierte Erziehung - was heißt das? Bedürfnisorientierte Erziehung - was heißt das?   Es gibt viele verschiedene Erziehungskonzepte mit ganz unterschiedlichen Ansätzen. Und als wäre es so nicht schon schwierig genug, den richtigen Erziehungsstil für sich zu finden, kommen auch noch regelmäßig neue Erziehungstrends auf. Einer dieser aktuellen Trends ist die bedürfnisorientierte Erziehung. Doch was heißt das genau? Was sind überhaupt kindliche Bedürfnisse? Sind Bedürfnisse gleichbedeutend mit Wünschen? Und schließt die Orientierung an Bedürfnissen ein Nein aus? Wir haben uns die bedürfnisorientierte Erziehung einmal näher angeschaut!  Ganzen Artikel...

Infos und Tipps zur Ahnenforschung Grundlegende Infos und Tipps zur Ahnenforschung Die überwiegende Motivation für die Suche nach den eigenen Wurzeln und die Erforschung der eigenen Familiengeschichte ist sicherlich zunächst schlichtweg Neugier. Im Laufe der Zeit entwickelt sich diese Neugier dann aber häufig zu wirklichem Interesse. Insbesondere wenig erfahrene Hobbyforscher sehen sich jedoch oft recht schnell mit Hürden konfrontiert, die die Forschungsarbeit deutlich erschweren. Insofern ist es wichtig, von Beginn an systematisch vorzugehen und Fehler zu vermeiden.   Ganzen Artikel...

Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II   Eine neue, glückliche Familie, die aus einem Paar, den Kindern aus den vorhergehenden Beziehungen und vielleicht noch gemeinsamem Nachwuchs besteht: So stellen sich viele das Patchwork-Leben vor. Doch so einfach ist es leider nicht. Der Alltag als Patchwork-Familie wird von etlichen Herausforderungen begleitet, für die Lösungen gefunden werden müssen.In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, warum das Idyll der Patchwork-Familie oft eher Wunschdenken ist – und wie es trotzdem klappen kann, als neue, glückliche Familie zusammenzuwachsen. Hier ist Teil II!    Ganzen Artikel...



Vererbung von Blutgruppen und Rhesusfaktor Infos und Übersicht über die Vererbung von Blutgruppen und des Rhesusfaktors Die Eigenschaften der roten Blutkörperchen bestimmen das jeweils einzigartige Blutgruppenmuster eines Menschen. Eine sehr große Rolle spielen die Blutgruppen und deren Muster beispielsweise bei Bluttransfusionen, denn die wichtigsten Merkmale des Spender- und des Empfängerblutes müssen übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, könnte es zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen, die als Blutverklumpung bezeichnet werden. Blutverklumpung bedeutet, dass der Körper eine Abwehrreaktion gegen Spenderblut einer anderen Blutgruppe zeigt.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Urlaub ohne Kinder - Okay oder No-Go?
Urlaub ohne Kinder - Okay oder No-Go? Endlich Urlaub! Doch der Nachwuchs soll nicht mitfahren?! Ist Urlaub ohne Kinder okay oder ein No-...
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos Wer auf Zeit oder dauerhaft einem Pflegekind eine Familie bieten und ein Zuhause geben m&ou...
Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil
Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil Für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung e...
Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1
Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1 Manchmal kann es notwendig werden, den Personenstand zu ändern. Denkbar...
Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner?
Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet unsere Fragen, nimmt uns Arbeit...
Stammbaum Kelten
Der Stammbaum der Kelten

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag