You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Menschen arrow Stammbaum Fussballmannschaft arrow Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil E-mail

Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil  

Gleichgeschlechtliche Paare müssen es nicht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft belassen. Stattdessen steht ihnen inzwischen die Ehe offen. Doch mit welchen Rechten und Pflichten geht die gleichgeschlechtliche Ehe einher? Wir klären die wichtigsten Punkte.

 

 

Der 1. Oktober 2017 war vor allem für gleichgeschlechtliche Paare ein wichtiger, fast schon historischer Tag. Denn seit diesem Tag gibt es in Deutschland ganz offiziell die Ehe für alle. Während gleichgeschlechtliche Paare bis dahin nur eine Lebenspartnerschaft begründen und eintragen lassen konnten, können Sie seitdem vor einen Standesbeamten treten, heiraten und das Standesamt dann als rechtmäßig verbundene Eheleute wieder verlassen.

Die Ehe kann also unabhängig vom Geschlecht vollzogen werden. Und weil nicht mehr unterschieden wird, ob ein Mann und eine Frau, zwei Frauen oder zwei Männer den Bund fürs Leben schließen, gibt es auch keine Unterschiede mehr, was die Rechte und Pflichten der Eheleute betrifft. Doch was heißt das für die Praxis? Was hat sich durch das Gesetz für gleichgeschlechtliche Paare verändert? Und was wird nun aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft?

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen. Dabei klären wir im 1. Teil, welche Veränderungen das Gesetz zur Ehe für alle mit sich bringt. Im 2. Teil schauen wir uns die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Eheleuten dann im Detail an. 

 

Ersetzt die gleichgeschlechtliche Ehe die eingetragene Lebenspartnerschaft?

Die gleichgeschlechtliche Ehe läutete gewissermaßen das Ende der eingetragenen Lebenspartnerschaft ein. Das gilt zumindest für Paare, die bisher einfach nur so zusammenleben. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft können sie nun nämlich nicht mehr begründen. Möchten sie ihre Partnerschaft auch vor dem Gesetz offiziell machen, müssen sie, wie gemischtgeschlechtliche Paare, heiraten.Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und daran nichts ändern möchten, sind aus gesetzlicher Sicht nach wie vor nicht miteinander verheiratet.

Für sie gilt stattdessen § 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG). Demnach sind die Lebenspartner verpflichtet, füreinander zu sorgen, sich gegenseitig zu unterstützen, ihr Leben gemeinsam zu gestalten und füreinander Verantwortung zu übernehmen. Diese und andere grundlegende Leitlinien ermöglichen es, konkrete Ansprüche abzuleiten. Daran ändert sich auch in Zukunft nichts. Für Paare, die sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden haben und es dabei belassen möchten, bleibt also sowohl persönlich als auch rechtlich alles beim Alten.  

 

Was ändert sich, wenn die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird?

Bei einer Ehe sind die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter gefasst als bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Da gleichgeschlechtliche Ehen genauso behandelt werden wie Ehen zwischen Mann und Frau, ergeben sich bei einer Umwandlung Veränderungen vor allem in solchen Bereichen, die bislang der Ehe im traditionellen Sinne vorbehalten waren.

Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind Beispiele dafür. Im Unterschied dazu bleiben die Auswirkungen etwa im Vermögens- und Steuerrecht überschaubar. Denn hier wurden schon vor längerem Anpassungen vorgenommen, die die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichstellen. 

 

Wie kann ein Paar eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?

Möchte ein Paar seine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln, muss es sich ans zuständige Standesamt wenden. Das ist das Standesamt, das für den Bereich zuständig ist, in dem einer der beiden Partner seinen Wohnsitz hat. Da eingetragene Lebenspartner aber meist ohnehin zusammenwohnen, ist das für ihren Wohnort zuständige Standesamt also der richtige Ansprechpartner. Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein rechtsverbindlicher Akt und ähnelt im Prinzip einer standesamtlichen Eheschließung.

Beide Partner müssen bei dem Termin persönlich anwesend sein. Gegenüber dem Standesbeamten müssen sie dann ihre Identität, ihren Wohnsitz, ihren Familienstand und ihre Staatsangehörigkeit erklären. Außerdem müssen sie festlegen, welchen Nachnamen sie künftig führen möchten. Anschließend wird die Ehe offiziell geschlossen und durch die Unterschriften der Beteiligten besiegelt.

Übrigens: Ob die Voraussetzungen für eine Ehe erfüllt sind, wird bei einer Umwandlung nicht überprüft. Denn die Prüfung gemäß § 13 des Personenstandsgesetzes (PStG) wurde schon bei der Gründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durchgeführt. 

 

Welches Datum gilt bei einer Umwandlung als Hochzeitstag?

Entschließt sich ein Paar dazu, seine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, wird der Tag, an dem die Lebenspartnerschaft begründet und eingetragen wurde, gleichzeitig zum Tag der Eheschließung. Die Eheschließung gilt also rückwirkend. Die Partner werden so gestellt, als wären sie schon seit der Gründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander verheiratet.

Diese rückwirkende Gleichstellung kann rückwirkend auch Rechte und Ansprüche mit sich bringen. Das ist beispielsweise bei Beamten der Fall. Denn ihre Besoldung richtet sich nach dem Familienstand. Bevor das Paar die Umwandlung durchführt, kann sich deshalb eine rechtliche Beratung lohnen. Die Praxis zeigt aber, dass es Betroffene mitunter schwer haben, ihre Rechte rückwirkend geltend zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang künftig zu mehr Rechtssicherheit verhelfen können.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
  • Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Stammbaum erstellen: die ersten Schritte
  • Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 2. Teil
  • Thema: Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Was ist eine "Familienaufstellung"? (1. Teil) Was ist eine "Familienaufstellung"? (1. Teil) Wenn der Begriff “Familienaufstellung” fällt, löst dies höchst unterschiedliche Reaktionen aus. So geraten die einen ins Schwärmen und erzählen begeistert von den unglaublichen Erfolgen, die durch diese Methode innerhalb kürzester Zeit erzielt werden konnten. Die anderen hingegen winken sofort ab oder kommentieren die Methode mit Wörtern wie Quatsch, Humbug oder gar Scharlatanerie.    Ganzen Artikel...

    5 Basistipps zur Ahnenforschung 5 Basistipps zur Ahnenforschung Viele kennen nur ihre nächsten Angehörigen und das Wissen über die Familiengeschichte stammt aus Erzählungen, die bestenfalls zwei, drei Generationen zurückreichen. Wer mehr über seine Vorfahren wissen möchte, muss sich der Familienforschung widmen. Der Fachbegriff für die Familienforschung lautet Genealogie.    Ganzen Artikel...

    Rechtliche Aspekte der Ahnenforschung Infos zu den rechtlichen Aspekten der Ahnenforschung Die Ahnenforschung steht in engem Zusammenhang mit dem Umgang mit unterschiedlichen Daten aus verschiedenen Quellen, die teils ausschließlich in den eigenen Aufzeichnungen genutzt werden, teils jedoch auch veröffentlicht werden, beispielsweise um sich mit anderen auszutauschen. Dabei gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte, die in Verbindung mit der Ahnenforschung zum Tragen kommen.    Ganzen Artikel...

    Tabelle und Tipps zum Hausbaum - Lebensbaum Tabelle, Infos und Tipps zum Hausbaum/Lebensbaum Bäume haben schon seit jeher eine tiefe, sinnbildliche Bedeutung. Viele Völker verehrten Bäume und sahen sie als heilige Stätten, die von Göttern oder Geistern bewohnt werden. Auch in der Bibel werden Bäume genannt, etwa der Baum des Lebens oder der Baum der Erkenntnis. Im Mittelalter wurde häufig das Bild eines dreiteiligen Baumes verwendet. So finden sich beispielsweise auf Türen und Toren von Burgen und Kirchen oder auf Grabeskreuzen zwei Bäume, die sich kreuzen und zu einem Baum werden.   Ganzen Artikel...



    Stammbaum erstellen: die ersten Schritte Stammbaum erstellen: die ersten Schritte Die eigenen Wurzeln und die Geschichte der eigenen Familie sind spannende Themenfelder. Und wer sich auf Spurensuche begibt, kann seine Ergebnisse in einem Stammbaum dokumentieren.   Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Stammbaum-Vorlage deutscher Adel
    Stammbaum-Vorlage deutscher Adel Der deutsche Adel geht zunächst auf die Edelfreien des frühen Mittelalters zurück, die in ih...
    Was ist eine "Familienaufstellung"?, 2. Teil
    Was ist eine Familienaufstellung ?, 2. Teil Es gibt nur sehr wenige Therapieansätze, die derart kontroverse Diskussionen auslösen...
    Uneheliche Kinder in der Familienforschung
    Uneheliche Kinder in der Familienforschung Auf der Suche nach den Ahnen und Vorfahren treten immer wieder Hürden und Hindernisse auf. S...
    Kinder in suchtbelasteten Familien
    Kinder in suchtbelasteten Familien Die Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten, Glücksspiel und anderen Faktoren betrif...
    Was ist eine "Familienaufstellung"? (1. Teil)
    Was ist eine Familienaufstellung ? (1. Teil) Wenn der Begriff “Familienaufstellung” fällt, löst dies höchst unte...
    Kultur der Kelten
    Die Kultur der Kelten

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag