You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Stammbaum Rennpferde arrow Die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019
Die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019 E-mail

Die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019

 

Einer der wichtigsten Bausteine zur Förderung und gleichzeitig finanziellen Entlastung von Familien in Deutschland ist das Kindergeld. Das Kindergeld soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten der Kids zu stemmen. Nur: Wer bekommt Kindergeld? Wie wird es beantragt? Und wie hoch fällt es derzeit aus? Wir haben die wichtigsten Infos zum Kindergeld 2019 zusammengestellt! 

 

Der Anspruch auf Kindergeld

Der Anspruch auf Kindergeld gilt in Deutschland für jedes Kind ab seiner Geburt bis zum 18. Geburtstag. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern spielen dabei keine Rolle. Ob sie viel oder wenig verdienen, ändert also nichts am Anspruch und der Höhe vom Kindergeld.

Tatsächlich hat aber nicht das Kind selbst Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch entsteht vielmehr dadurch, dass das Kind da ist. Derjenige, der das Kind in seinen Haushalt aufnimmt, großzieht, betreut und versorgt, wird dann zum Kindergeldberechtigten. Im Normalfall sind das die Eltern des Kindes. Lebt ein Kind nicht bei seinen Eltern, kann aber auch eine andere Person kindergeldberechtigt sein. Denn Kindergeld kann nicht nur für leibliche Kinder und für Adoptivkinder, sondern zum Beispiel auch für Enkelkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder gewährt werden.

 

Die Höhe des Kindergelds 2019

Wie schon erwähnt, spielt das Einkommen der Eltern beim Kindergeld keine Rolle. Denn das Kindergeld ist ein Pauschalbetrag, der einkommensunabhängig immer in der gleichen Höhe ausgezahlt wird. Was aber eine Rolle spielt, ist die Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben. Die Stufen des Kindergeldes sind nämlich nach der Kinderzahl gestaffelt.

Im Juni 2018 hat die Regierung ein Entlastungspaket verabschiedet. Dieses Paket sieht einen höheren Grundfreibetrag bei der Steuer und zusätzlich dazu einen erhöhten steuerlichen Kinderfreibetrag vor. Außerdem wird das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat erhöht. Demnach ergibt sich folgende Kindergeldhöhe:

 

Höhe des Kindergeldes pro Monat

bis Juni 2019

ab Juli 2019

1. (= ältestes) und 2. Kind

194 Euro

204 Euro

3. Kind

200 Euro

210 Euro

4. und jedes weitere Kind

225 Euro

235 Euro

 

Eine weitere Erhöhung des Kindergeldes ist für Januar 2021 geplant. Dann soll das monatliche Kindergeld noch einmal um 15 Euro angehoben werden.

 

Der Antrag auf Kindergeld

Zuständiger Ansprechpartner für das Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort sind die Antragsformulare erhältlich. Sie stehen aber auch online zum Download zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag schicken die Eltern dann zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die für sie zuständige Familienkasse. Nach der Prüfung des Antrags wird das Kindergeld automatisch jeden Monat an den Kindergeldberechtigten überweisen.

Achtung: Schon seit Anfang 2016 müssen auf dem Antrag die Steuer-Identifikationsnummern vom Kindergeldberechtigten und vom Kind angegeben werden. Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes schickt das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern automatisch zu, sobald das Kind beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist. Die Eltern müssen sich um die Anmeldung aber meist nicht selbst kümmern. Denn in aller Regel informiert das Standesamt, das die Geburtsurkunde ausgestellt hat, das zuständige Einwohnermeldeamt über die Geburt des Kindes.

Sollte es etwas länger dauern, bis die Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist das nicht schlimm. Denn die Eltern müssen das Kindergeld nicht unmittelbar nach der Geburt beantragen. Und sie verlieren auch kein Geld, wenn sie den Antrag später stellen. Das Kindergeld wird nämlich bis zu vier Jahre lang rückwirkend ab dem Geburtsmonat ausbezahlt.

 

Die Dauer der Kindergeldzahlung

Grundsätzlich beginnt der Anspruch auf Kindergeld mit der Geburt und endet mit der Volljährigkeit. Allerdings kann der Anspruch über den 18. Geburtstag hinaus verlängert werden. Möglich ist das in folgenden Fällen:

 

1. Das Kind absolviert eine berufliche Erstausbildung.

Wird das Kind erstmalig in einem Beruf ausgebildet, ist eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Dabei erkennt die Familienkasse alle Maßnahmen an, die notwendig sind, um den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Ausbildung, ein Studium oder auch der Besuch einer allgemeinbildenden Schule.

Sobald das Kind erstmals einen Abschluss erworben hat, der es für einen Beruf qualifiziert, endet der Anspruch auf Kindergeld. Außerdem entfällt der Kindergeldanspruch, wenn das Kind nach der Erstausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Es sei denn, die Arbeit

·         erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses,

·         ist geringfügig im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Sozialgesetzbuches oder

·         wird nur vorübergehend für höchstens zwei Monate ausgeweitet und bleibt ansonsten im Jahresdurchschnitt bei unter 20 Arbeitsstunden pro Woche.

 

2. Das Kind ist arbeitslos.

Steht das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis und ist es bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet, kann das Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt werden. Möchte das Kind eine Berufsausbildung machen, kann es diese aber nicht beginnen oder fortsetzen, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, ist eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Voraussetzung ist dann aber, dass sich das Kind ernsthaft darum bemüht, so schnell wie möglich eine Lehrstelle zu finden.

Ebenfalls bis zum 25. Geburtstag ist Kindergeld für Übergangszeiten möglich. So eine Übergangszeit kann beispielsweise der Zeitraum zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn einer Berufsausbildung sein. Und dieser Zeitraum kann bis zu vier Monate betragen.

 

3. Das Kind macht einen Freiwilligendienst.

Leistet das Kind einen Freiwilligendienst, der berücksichtigungsfähig ist, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen. Zu solchen Diensten gehört beispielsweise ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Rahmen vom Bundesfreiwilligendienst oder dem internationalen Jugendfreiwilligendienst. Auch der Freiwillige Wehrdienst bei der Bundeswehr zählt dazu. Je nachdem, wie der Freiwillige Wehrdienst ausgestaltet ist, kann er aber wie eine Berufsausbildung behandelt werden.

 

4. Das Kind hat ein Handicap.

Liegt eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor und ist diese vor dem 25. Lebensjahr eingetreten, ist der Kindergeldanspruch an keine Altersgrenze gebunden. Stattdessen wird solange Kindergeld ausgezahlt, bis das Kind seinen notwendigen Lebensbedarf durch das eigene Einkommen und/oder durch Leistungen Dritter (z.B. Pflegegeld, Sozialgeld oder andere Zuschüsse) decken kann. Das gilt auch dann, wenn das Kind einer Beschäftigung nachgeht. 


Achtung: Die Zahlung von Kindergeld wird zum 18. Geburtstag eingestellt. Soll der Anspruch über die Volljährigkeit hinaus verlängert werden, müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen.

Mehr Anleitungen, Ratgeber, Tipps und Vorlagen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Irrtümer in der Geschichte der Menschheit Große Irrtümer in der Geschichte der Menschheit richtiggestellt Die Menschheit hat viel geforscht und experimentiert. Dadurch verfügen wir über ein breites Wissen, können vieles erklären und viele Erkenntnisse für Erfindungen verwerten und alltägliche Dinge nutzen. Doch im Laufe der Geschichte gab es immer wieder auch große Irrtümer.   Ganzen Artikel...

Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten Sagt ein Paar “Ja” zum Kind, aber “Nein” zur Ehe, ist das heutzutage eigentlich weder ungewöhnlich noch problematisch. Eigentlich deshalb, weil die Gesellschaft solche Lebensmodelle längst akzeptiert hat. Eltern, Großeltern und andere Verwandte sehen es zwar oft lieber, wenn ein Paar heiratet und die Kinder in den sogenannten geordneten Verhältnissen aufwachsen. Ein Muss ist der Trauschein aus Sicht der Gesellschaft aber eben nicht mehr.    Ganzen Artikel...

Personen- und Zivilstandregister Was sind Personenregister und Zivilstandregister? Die Suche nach den eigenen Wurzeln beginnt üblicherweise mit dem Sammeln und Auswerten unterschiedlicher Informationen, die bei bekannten Familienmitgliedern und anderen Personen erfragt oder mittels verschiedener Dokumente und Aufzeichnungen in Erfahrung gebracht werden. Zwei Auskunftsquellen, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden, sind das Personen- und das Zivilstandsregister. Nun stellen sich jedoch die Fragen, was sich dahinter verbirgt und welche Ankünfte dort auf welche Weise angefordert werden können.   Ganzen Artikel...

So lösen Paare Konflikte in der Schwangerschaft So lösen Paare Konflikte in der Schwangerschaft   Eine Schwangerschaft ist mit vielen Emotionen verbunden und bringt jede Menge Veränderungen mit sich. Auch wenn die Vorfreude auf das Baby riesig ist, kann die Schwangerschaft die Liebesbeziehung aber auf eine harte Probe stellen. Wir geben Anregungen, wie Paare aufkommende Konflikte in der Schwangerschaft lösen können und künftig nicht nur Eltern sind, sondern auch ein Liebespaar bleiben.    Ganzen Artikel...



Die Geschichte der deutschen Flagge Die Geschichte der deutschen Flagge Wenn Sportereignisse oder hochoffizielle Anlässe anstehen, wird heutzutage ganz selbstverständlich die schwarz-rot-goldene Bundesflagge geschwenkt. Dabei hat die deutsche Flagge eine durchaus bewegte Geschichte. So war sie keineswegs immer Schwarz-Rot-Gold. Seit 1871 das Deutsche Reich gegründet wurde, gab es in Deutschland nämlich drei offizielle Nationalflaggen.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Die wichtigsten Infos zur Kindersitzpflicht im Auto
Die wichtigsten Infos zur Kindersitzpflicht im Auto Kinder haben großen Spaß daran, die Welt zu entdecken. Dabei bleibt nat&...
Die Geschichte der Ahnenforschung
Kurzer Überblick über die Geschichte der Ahnenforschung Auch heute noch werden Menschen in bestimmte Klassen, Gesellschaftsschicht...
Vorlage Stammbaum-Gliederung
Vorlage einer Stammbaum-Gliederung Unter einem Stammbaum versteht man zunächst die graphische Darstellung der Entwicklungsgeschichte ei...
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil Für viele steht fest, dass sie eine eigene Familie gründen m...
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil Pflegefamilien leisten eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn sie bieten e...
Anleitung dekorativer Stammbaum
Anleitung für einen modernen und dekorativen Stammbaum Üblicherweise kennt man Stammbäume und Ahnentafeln als größ...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag