You are at: Der Stammbaum arrow Mein Stammbaum arrow Stammbaum Ahnen arrow Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil E-mail

Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil 

Familien brauchen nicht nur Rahmenbedingungen, die ein glückliches Leben als Familie ermöglichen. Sondern sie brauchen auch finanzielle Stabilität. Deshalb hat der Gesetzgeber verschiedene Familienleistungen auf den Weg gebracht. In einer zweiteiligen Übersicht stellen wir die wichtigsten Leistungen für Familien vor.

 

 

Geborgenheit, Liebe und Zeit füreinander bilden das Fundament für ein glückliches Familienleben. Doch das alleine reicht nicht aus. Denn das Leben als Familie kann die beruflichen und die wirtschaftlichen Verhältnisse gehörig durcheinanderwirbeln. Mit seiner Familienpolitik möchte der Gesetzgeber Familien unterstützen.

Und in diesem Zuge hat er auch verschiedene finanzielle Leistungen eingeführt, die Familien in Anspruch nehmen können. Im ersten Teil der Übersicht haben wir mit dem Mutterschaftsgeld, dem Kindergeld und den steuerlichen Freibeträgen für Kinder drei Familienleistungen vorgestellt.

Hier geht es nun mit dem 2. Teil weiter: 

 

Das Elterngeld

Wenn sich die Eltern entscheiden, ihre berufliche Tätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um nach der Geburt für ihr Kind da zu sein, fällt damit ein Einkommen weg. Das Elterngeld möchte diese finanzielle Lücke zumindest anteilig schließen. Dabei gibt es das Elterngeld zum einen als sogenanntes Basiselterngeld. Das Basiselterngeld wird maximal 14 Monate lang gewährt.

Die Eltern können selbst festlegen, wie sie den Zeitraum untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann das Elterngeld dabei für mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Beteiligt sich auch der andere Elternteil an der Kinderbetreuung, verlängert sich der Elterngeldanspruch um zwei weitere Monate.  Die andere Variante ist das ElterngeldPlus.

Es trägt der Entscheidung Rechnung, zwar nicht komplett zu Hause zu bleiben, die Berufstätigkeit aber auf eine Teilzeittätigkeit zu reduzieren. Das ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte des Basiselterngelds, wird dafür aber doppelt so lange ausbezahlt. Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde, können wählen, ob sie das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus oder eine Kombination aus beidem in Anspruch nehmen möchten.

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt davon ab, wie viel der betreuende Elternteil im Vorjahr durchschnittlich verdient hat. Die Mindesthöhe beläuft sich beim Elterngeld auf 300 Euro pro Monat, die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es entsprechend mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro pro Monat.

Die Einkommenshöhe entscheidet außerdem über die Ersatzrate. So ersetzt das Elterngeld das fehlende Einkommen mit einer Quote zwischen 65 und 100 Prozent. Dabei gilt, dass die Ersatzrate umso höher ist, je geringer das Einkommen war. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern ist ein sogenannter Geschwisterbonus vorgesehen. Er erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro monatlich. Und bei Mehrlingen gibt es einen Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere Kind. Ausführliche Infos rund ums Elterngeld, einen Online-Rechner sowie Antragsformulare stellt der Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. 

 

Der Kinderzuschlag

Das Einkommen reicht nicht immer aus, um den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu sichern. Die Bemühungen von Eltern mit geringem Einkommen, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften und dadurch den Bezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden, honoriert der Gesetzgeber mit dem Kinderzuschlag. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Kinderzuschlag sind, dass ·         das Kind im Haushalt der Eltern lebt,

·         die Eltern Kindergeld für das Kind erhalten,

·         die Eltern ein Einkommen von mindestens 900 Euro brutto erzielen (bei Alleinerziehenden muss das Bruttoeinkommen mindestens 600 Euro betragen),

·         das monatliche Einkommen unter der Höchsteinkommensgrenze bleibt,

·         das Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag verhindert, dass Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches II gegeben ist.

Der Kinderzuschlag beläuft sich auf maximal 160 Euro monatlich pro Kind. Zum 1. Januar 2017 wird der Kinderzuschlag auf bis zu 170 Euro angehoben. Zusammen mit dem Kindergeld soll der Kinderzuschlag den monatlichen Durchschnittsbedarf eines Kindes decken. Der Kinderzuschlag wird in voller Höhe ausbezahlt, wenn das Einkommen oder Vermögen der Eltern zwar ihren eigenen Bedarf deckt, nicht aber den des Kindes.

Übersteigt das Einkommen oder Vermögen den Mindestbedarf der Eltern, wird der Kinderzuschlag entsprechend gemindert. Was als Einkommen oder Vermögen zählt und wie es angerechnet wird, richtet sich dabei grundsätzlich nach den Bestimmungen, die auch für den Bezug von Arbeitslosengeld II gelten.Zuständig für den Kinderzuschlag ist die Familiekasse. Dort muss der Kinderzuschlag schriftlich beantragt werden. Ausführliche Informationen, Links zu den Familienkassen und den Antragsformularen sowie einen Online-Rechner gibt es beim Bundesfamilienministerium 

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe als Ergänzung zum Kinderzuschlag

Familien, die den Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, haben ergänzend dazu auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Dabei umfasst dieses Paket sieben Leistungen, nämlich

·         die Kosten für eintätige Ausflüge mit der Schule oder der Kita in tatsächlicher Höhe,

·         die Kosten für mehrtätige Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe,

·         bis zu 100 Euro für den Schulbedarf,

·         die Beförderungskosten zur Schule in tatsächlicher Höhe,

·         die Kosten für Nachhilfe und Lernförderungen in tatsächlicher Höhe,

·         einen Zuschuss für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder der Kita,

·         10 Euro pro Monat für die Teilnahme an kulturellen oder sozialen Aktivitäten, beispielsweise in der Musikschule oder im Sportverein.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- und Sachleistungen. Dabei sollen die Sachleistungen sicherstellen, dass die Leistungen auch wirklich dem jeweiligen Kind zugutekommen. Zuständig für das Leistungspaket sind die kommunalen Träger. Ansprechpartner ist somit die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. 

 

Der Unterhaltsvorschuss

Für Alleinerziehende ist die Gesamtsituation oft schwieriger als für Paare. Noch schwieriger wird es, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahlt. Um hier Unterstützung zu bieten, können Alleinerziehende den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen.Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres gewährt. Die maximale Bezugsdauer beträgt 72 Monate und der Unterhaltsvorschuss beläuft sich auf

·         145 Euro monatlich für Kinder im Alter bis zu 5 Jahren und

·         194 Euro monatlich für Kinder im Alter ab 6 Jahren.

Voraussetzung für den Anspruch auf den den Unterhaltsvorschuss ist, dass das Kind beim alleinerziehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen, nur unregelmäßig oder verspätet Unterhalt bezahlt. Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils spielt keine Rolle und auch ein gerichtliches Unterhaltsurteil muss nicht vorliegen. Kann der andere Elternteil den Unterhalt komplett oder anteilig aufbringen, holt sich der Gesetzgeber den gezahlten Unterhaltsvorschuss bei ihm zurück. Zuständiger Ansprechpartner für den Unterhaltsvorschuss ist das örtliche Jugendamt.

Ab 2017 sind beim Unterhaltsvorschuss einige Änderung geplant. So soll der Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden.

Die Höhe soll auf

·         150 Euro monatlich für Kinder im Alter bis zu 5 Jahren,

·         201 Euro monatlich für Kinder im Alter zwischen 6 und 11 Jahren und

·         268 Euro monatlich für Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahrenangehoben werden.

Außerdem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 72 Monate wegfallen.

Mehr Tipps, Anleitungen, Ratgeber und Vorlagen:

5 Basistipps zur Ahnenforschung
7 Behördengänge bei Nachwuchs
Was ist ein Erbschein?
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
Familienbaum basteln - 3 Ideen
Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil

Thema: Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Begriffe der Genealogie Die wichtigsten Begriffe der Genealogie  Die Genealogie kennt einige wesentliche Begriffe, hier eine Auflistung der wichtigsten: •        Ahnentafel und Ahnenliste. Eine Ahnentafel stellt die Vorfahren in einer festen Ordnung dar und eignet sich insbesondere dann, wenn die Verknüpfungen der Vorfahren übersichtlich und anschaulich aufgezeigt werden sollen. Allerdings ist eine Ahnentafel dann nachteilig, wenn weitverzweigte Verwandtschaftsverhältnisse vorliegen. In diesem Fall ist es einfacher und übersichtlicher, die Vorfahren nicht in einer Baumstruktur, sondern im Rahmen einer Listenansicht, der sogenannten Ahnenliste, zu erfassen.  Ganzen Artikel...

Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird? Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird?   Viele Kinder und Teenager haben entweder noch gar kein eigenes Konto oder sie nutzen ein spezielles Kontomodell für Minderjährige. Doch mit Beginn der Volljährigkeit ergeben sich einige Änderungen. Wir fassen zusammen, was sich beim Konto ändert, wenn das Kind 18 wird.   Bleibt ein bestehendes Girokonto über die Volljährigkeit hinaus kostenfrei?  Ganzen Artikel...

Intelligenz - Was ist das eigentlich? Intelligenz - Was ist das eigentlich? Im Laufe seiner Geschichte hat sich der Mensch deutlich weiterentwickelt. Erst nach und nach hat er gelernt, aufrecht zu gehen, mittels Sprache zu kommunizieren, zu schreiben und zu lesen, stabile Häuser zu bauen oder komplexe Gegenstände anzufertigen. Ein Faktor, der in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielt, ist die Intelligenz.   Ganzen Artikel...

Typische menschliche Denkweisen und Denkfehler Einige typische menschliche Denkweisen und Denkfehler, die teils noch aus der Steinzeit stammen  Von Beginn an und über viele Jahrtausende lebte der Mensch als Jäger und Sammler und genau für diese Lebensweise und die damit zusammenhängenden Verhaltens- und Denkmuster ist das menschliche Gehirn auch optimiert. Zwischenzeitlich hat sich der Mensch aber eine Umgebung geschaffen, die das Gehirn bisweilen überfordert.    Ganzen Artikel...



Mythen und Irrtuemer aus der Psychologie Einige der berühmtesten Mythen und Irrtümer aus der Psychologie Das Fühlen, Denken und Handeln eines Menschen wird von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst. Im Laufe seines Lebens macht jeder Mensch unterschiedlichste Erfahrungen und trifft unzählige Entscheidungen, die sich im Nachhinein als gut oder schlecht und als richtig oder falsch herausstellen können. Gleichzeitig wird schon seit jeher nach Erklärungen dafür gesucht, weshalb sich Menschen eigentlich so verhalten, so fühlen und so denken, wie sie es tun.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Was und wie oft sollten Kinder essen?
Was und wie oft sollten Kinder essen? Eine ausgewogene Ernährung ist für Kinder genauso wichtig wie für Erwachsene. Doch...
Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht
Winterliche Brauchtumstage in der Übersicht Vier Wochen vor Weihnachten beginnt die Adventszeit. Dann wird der Adventskranz aufgestellt...
Familie - damals und heute
Familie - damals und heute Früher war es relativ einfach: Mann und Frau verliebten sich ineinander, verlobten sich und heirateten. Durc...
7 Fragen zum Patenamt, Teil II
7 Fragen zum Patenamt, Teil II “Möchtest Du Pate unseres Kindes sein?” Diese Frage wird auch heute noch oft gestellt. S...
2020: Mehr Unterhalt für Trennungskinder
2020: Mehr Unterhalt für Trennungskinder Eine glückliche Familie, in der die Kinder wohlbehütet aufwachsen: Das wüns...
Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit
Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit Ein Kind wirbelt den Alltag mächtig durcheinander. Alles ändert sich, vieles muss neu o...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag