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Stammbaum-Vorlage deutscher Adel E-mail

Stammbaum-Vorlage deutscher Adel 

Der deutsche Adel geht zunächst auf die Edelfreien des frühen Mittelalters zurück, die in ihrer gesellschaftlichen Position unmittelbar auf den Kaiser oder den König folgten. Aus dieser Schicht entwickelte sich der Hochadel der Landesfürsten und Standesherren.

Im hohen Mittelalter entstand infolge von ritterlichem Kriegsdienst und des Lehnswesens der Ritterstand als Mittelpunkt des niederen Adels, seit dem 14. Jahrhundert gab es zudem durch kaiserlichen Adelsbrief verliehenen Adel, den sogenannten Briefadel.

Im Laufe der Jahrhunderte kam es jedoch immer wieder zu neuen Adelstiteln und Rangstufen, während andere Adelstitel zeitweise oder gar gänzlich verschwanden. Ein Stammbaum für den deutschen Adel gliedert sich, wenn die einzelnen Rangstufen zunächst unbeachtet bleiben, wie folgt:

        Edelfreie.

Im Mittelalter bedeutete die Zugehörigkeit zu den Edelfreien, dass die entsprechende Person lediglich dem Kaiser oder dem König Untertan war. 

        Uradel oder Alter Adel.

Hierzu gehören die Familien, die spätestens um 1400 dem Ritterstand angehörten. In Deutschland unterscheidet man in den Adelshandbüchern der Reihe A dabei zwischen Familien aus adligen, freiherrlichen oder gräflichen Häusern. 

        Briefadel.

Zum Briefadel werden die Häuser gezählt, die entweder ausländischem Adel entstammten oder bürgerlicher Herkunft waren, jedoch durch einen kaiserlichen Adelsbrief in den Stand des deutschen Adels erhoben wurden.

Meist wurde diesen Familien ein Wappen verliehen, der Briefadel wird in Reihe B der Adelshandbücher geführt. Bis 1806 war es Brauch, den Namen des nun Adligen durch einen wohlklingenden Ortnamen zu ergänzen. Um die Namen von adeligen Familien abzugrenzen, wurde das “von” im Familiennamen ausgeschrieben, während es bei nichtadeligen Familien durch “v.” abgekürzt wurde.

        Schwertadel.

Dieser Adelstand war denjenigen vorbehalten, die als Offizier gedient hatten. Nach einem 30jährigen Dienst in der Reichsarmee konnte jeder Offizier seinen rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adelsstand geltend machen, im Deutschen Kaiserreich musste der Offizier jedoch zumindest das Divisionskommando erreicht haben. 

       

Im Zuge der Erstellung eines Stammbaumes kommt jedoch erschwerend hinzu, dass nicht alle Adligen zwangsläufig auch einen Adelstitel oder ein “von” im Namen tragen, während ein “von” nicht zwangsläufig auch auf eine adelige Herkunft schließen lässt.

 

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