You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag
Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag E-mail

Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick 

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderung. Die Idee vom Kindergeld ist, Eltern und Alleinerziehende dabei zu unterstützen, die Lebenshaltungskosten für ihren Nachwuchs zu stemmen. Doch wer bekommt eigentlich Kindergeld? Wie hoch ist es? Wo wird es beantragt? Und wie lange wird es gewährt?

 

 

Hier die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick!

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedes Kind, das im eigenen Haushalt lebt. Und dieser Anspruch entsteht bei der Geburt des Kindes und dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an. Unter bestimmten Umständen kann der Kindergeldbezug auch über den 18. Geburtstag hinaus verlängert werden. Dazu später mehr.

Das Kindergeld ist zwar für das Kind gedacht. Den Anspruch auf das Kindergeld hat aber nicht das Kind selbst. Stattdessen gibt es einen sogenannten Kindergeldberechtigten. Er hat Anspruch auf Kindergeld, und zwar wegen des Kindes.

Beim Kindergeldberechtigten handelt es sich meist um einen Elternteil, der das Kindergeld für sein leibliches Kind oder ein Adoptivkind bekommt. Aber auch wenn ein Pflegekind, ein Enkelkind oder ein Stiefkind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde, kann sich der Anspruch auf Kindergeld ergeben.  

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Es wird einkommensunabhängig bezahlt. Wie viel die Eltern verdienen, spielt also keine Rolle. Maßgeblich ist nur, wie viele Kinder im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben. Seit Januar 2017 beträgt das Kindergeld pro Monat

·         192 Euro für das erste und das zweite Kind,
·         198 Euro für das dritte Kind,
·         223 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Als erstes Kind gilt das älteste Kind im Haushalt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Fällt der Kinderanspruch für dieses Kind weg, rückt das zweitälteste Kind auf seine Stelle auf und wird dann zum ersten Kind.Ausbezahlt wird das Kindergeld monatlich, und zwar per Überweisung auf das Konto des Kindergeldberechtigten. 

 

Wie wird Kindergeld beantragt?

Zuständiger Ansprechpartner für Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für den Antrag müssen die Eltern Formulare ausfüllen. Die Formulare sind bei der Familienkasse erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare schicken die Eltern dann zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die für sie zuständige Familienkasse. Strenge Fristen müssen die Eltern bei ihrem Kindergeldantrag nicht einhalten.

Es ist also nicht notwendig, den Antrag sofort nach der Geburt des Kindes zu stellen. Stattdessen können die Eltern das Kindergeld auch später noch beantragen. Es wird nämlich bis zu vier Jahre rückwirkend ausbezahlt. Allerdings müssen sich die Eltern entscheiden, an wen das Kindergeld ausbezahlt werden soll. Denn anspruchsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Seit 2016 müssen auf dem Kindergeldantrag sowohl die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern als auch die des Kindes angegeben werden. Wenn die Eltern die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, leitet das Standesamt die Information über die Geburt in aller Regel an das zuständige Einwohnermeldeamt weiter.

Das Einwohnermeldeamt wiederum informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses erstellt die Steuer-Identifikationsnummer für das Kind und schickt sie den Eltern automatisch zu. Die Eltern müssen die Steuer-Identifikationsnummer also nicht beantragen, sondern können die Post abwarten.    

 

Wie lange wird Kindergeld bezahlt?

Der Anspruch auf Kindergeld beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit dem 18. Geburtstag. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kindergeldbezug aber verlängert werden: 

Berufsausbildung

Absolviert das Kind seine erste Berufsausbildung, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis maximal zum 25. Geburtstag. Dabei werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die notwendig sind, um den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule kommt also genauso in Betracht wie eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Ausbildung oder ein Studium. Sobald das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, endet der Kindergeldanspruch.Außerdem fällt der Kindergeldanspruch weg, wenn das volljährige Kind arbeiten geht und dabei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Ausnahmen gelten allerdings dann, wenn die Tätigkeit

·         im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses stattfindet,
·         geringfügig im Sinne von § 8 oder § 8a des Vierten Sozialgesetzbuches ist,
·         nur vorübergehend und dabei höchstens für zwei Monate ausgeweitet wird und die durchschnittliche Arbeitszeit ansonsten im gesamten Kalenderjahr unter 20 Wochenstunden bleibt.  

 

Ohne Beschäftigung

Steht das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis und ist es bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet, verlängert sich der Kindergeldanspruch bis zum 21. Geburtstag.Eine Verlängerung bis zum 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind eine Berufsausbildung anfangen oder fortsetzen will, aber keinen Ausbildungsplatz findet. In diesem Fall muss allerdings nachgewiesen werden, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Außerdem kann Kindergeld in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten gezahlt werden. Eine Übergangszeit ist beispielsweise der Zeitraum zwischen dem letzten Schultag und dem Beginn der Berufsausbildung. 

 

Freiwilligendienst

Absolviert das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen ähnlichen, berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, besteht in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt, wenn das Kind den freiwilligen Wehrdienst leistet. Je nach Ausgestaltung und Durchführung kann dieser aber als Berufsausbildung gewertet werden. 

 

Behinderung

Hat das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, kann der Kindergeldanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind einer Beschäftigung nachgeht. Maßgeblich für den Kindergeldanspruch ist, ob das Kind seinen Lebensbedarf selbst decken kann.

Solange das Kind seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Nettoeinkommen und/oder Leistungen Dritter wie Pflegegeld oder Zuschüssen bestreiten kann, wird Kindergeld bezahlt. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag bestand.  Haben die Eltern Kindergeld beantragt, läuft der Bezug bis zum 18. Lebensjahr automatisch. Es sei denn, die Familienverhältnisse ändern sich oder die Eltern beantragen eine Änderung. Ist das Kind volljährig geworden und besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen.

Mehr Tipps, Ratgeber, Anleitungen und Vorlagen:

  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
  • Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
  • Familienbaum basteln - 3 Ideen
  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • Thema: Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht Die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht   Gemäß der UN-Konvention haben Kinder das Recht auf die Fürsorge ihrer Eltern. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Eltern klar dazu, ihre Kinder zu pflegen, zu beaufsichtigen und zu erziehen. Aber das BGB besagt auch, dass Eltern ihre Kinder darin unterstützen sollen, selbstständig und verantwortungsbewusst zu handeln. Aus rechtlicher Sicht ist die Erziehung also nicht ganz eindeutig geregelt. Vielmehr gilt es, die richtige Balance zwischen Kontrolle und Loslassen sowie zwischen Beaufsichtigen und eigenständigem Handeln zu finden. Trotzdem sind Eltern nun einmal für das Wohl ihrer Kinder genauso verantwortlich wie für deren Handlungen. Damit stellt sich die Frage nach der elterlichen Aufsichtspflicht. Welche Regelungen dazu gibt es? Was droht, wenn sie verletzt wird? Und wann können Kinder alleine bleiben? Wir haben die wichtigsten Infos zur elterlichen Aufsichtspflicht zusammengestellt!  Ganzen Artikel...

    Die Geschichte der Ahnenforschung Kurzer Überblick über die Geschichte der Ahnenforschung Auch heute noch werden Menschen in bestimmte Klassen, Gesellschaftsschichten oder Stände eingeteilt, es gibt Kastensysteme und im Rahmen von Erbschaftsfragen wird eine bestimmte Reihenfolge eingehalten. All dies erfolgt mit einem gewissen Selbstverständnis, das sich vielfach in der genealogischen Abstammung begründet. Aber die Genealogie oder die Ahnenforschung spielen nicht nur dann eine Rolle, wenn es darum geht, das Vermögen zu vererben, die Unternehmensnachfolge zu regeln oder seinen Segen für eine Beziehung zu geben.    Ganzen Artikel...

    Anleitung Stammbaum Spiegel Anleitung für einen gemalten Stammbaum auf einem Spiegel Um einen Stammbaum oder eine Ahnentafel anzufertigen, der allerdings weniger Forschungszwecken dient, sondern vielmehr als dekoratives Element in die Wohnung integriert werden soll, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die klassische Variante ist ein Bild im Format eines Posters, das die Namen oder Bilder der Familienmitglieder zeigt und die Beziehungen zueinander durch die entsprechende Anordnung oder mithilfe von Linien und Verästelungen darstellt.   Ganzen Artikel...

    Anleitung dekorativer Stammbaum Anleitung für einen modernen und dekorativen Stammbaum Üblicherweise kennt man Stammbäume und Ahnentafeln als größere Bilder in Posterform, auf denen ein Baum oder ein baumartiges Motiv mit den entsprechenden Namen oder Fotos an dessen Zweigen und Ästen abgebildet ist. Ahnengalerien bestehen häufig aus gerahmten Fotografien, die direkt an einer Wand präsentiert werden.   Ganzen Artikel...



    4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern 4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern   Wenn eine Beziehung auseinandergeht, ist es oft schon für die Erwachsenen nicht ganz einfach, sich mit der neuen Situation zu arrangieren. Sind Kinder im Spiel, wird es noch einmal ein ganzes Stück schwieriger. Kinder brauchen ihre Zeit, bis sie sich daran gewöhnt haben, dass die Eltern nun getrennt leben. Aber auch die Eltern müssen einen Weg finden, wie sie ihre Emotionen zurückstellen können, um weiterhin beide für die Kids da zu sein. Ein wichtiger Punkt dabei ist ein geeignetes Umgangsmodell.    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2
    Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2 Im Zuge einer Hochzeit oder Scheidung ist es kein Problem, den Nachnamen zu ändern....
    7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2
    7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 2 Natürlich ist die Freude riesig, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Doch zu der Freude mischen si...
    Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern
    Spannende Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern Viele Erkenntnisse aus der Forschung und Wissenschaft hätte es vielleicht...
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4 Kündigt sich Nachwuchs an, stellt sich die Frage, wie das Kind heißen soll. Dabei gehe...
    Anleitung fuer ein Ortsfamilienbuch
    Anleitung zum Schreiben und Vermarkten von einem OrtsfamilienbuchGrundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten,...
    Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil
    Wenn Kinder trauern - Infos und Tipps für Eltern, 2. Teil Kinder trauern zwar anders als Erwachsene. Doch auch Kinder trauern. Und es i...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag