You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Stammbaum Daten arrow Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 E-mail

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3

 

Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unterhalt zu leisten. Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach der Größe der Familie, dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern. Außerdem gibt es zum einen den Barunterhalt und zum anderen den Naturalunterhalt.

In einer Beitragsreihe haben wir die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt zusammengestellt. Hier ist der letzte Teil 3!

 

Wie lange besteht die Unterhaltspflicht, wenn das Kind eine Berufsausbildung macht?

Absolviert ein volljähriges Kind eine Berufsausbildung und verdient dabei eigenes Geld, bleibt sein Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss der Ausbildung bestehen. Allerdings wird die Ausbildungsvergütung auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs angerechnet. Bekommt das volljährige Kind noch Kindergeld, wird das Kindergeld ebenfalls vom Unterhalt abgezogen.

Auch wenn das Kind jünger ist als 18 Jahre, wird das erzielte Einkommen aus der Berufsausbildung auf den Kindesunterhalt angerechnet. Hier ist die Berechnung aber etwas komplizierter. Denn zunächst wird vom monatlichen Nettoeinkommen ein sogenannter ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen. Er beträgt rund 100 Euro. Der verbliebene Betrag wird anschließend halbiert. Dieser Betrag wiederum wird von dem Barunterhalt abgezogen, den der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlen muss.

 

Wie lange wird Unterhalt fällig, wenn das Kind studiert?

Während des Studiums besteht eine Unterhaltspflicht. Dabei spielt es keine Rolle, für welches Studienfach sich das Kind entscheiden hat, wie die Eltern zu dieser Wahl stehen oder wie gut die künftigen Berufsaussichten sind. Wenn das Kind studiert, hat es Anspruch auf Unterhalt. Außerdem kann es nach frühestens drei Semestern den Studienort oder das Studienfach einmal wechseln, ohne dass dadurch der Anspruch auf Unterhalt verloren geht.

Allerdings muss das Kind zielorientiert vorgehen und sich darum bemühen, die durchschnittliche Studiendauer einzuhalten. Im Zweifel können die Eltern Leistungsnachweise verlangen. Hängt das Kind an einen Bachelorstudiengang noch einen Masterstudiengang an, bleibt die Unterhaltspflicht währenddessen bestehen. Voraussetzung ist aber, dass der zeitliche Abstand zwischen den beiden Studiengängen nicht zu groß ist. Hat das Kind sein Studium abgeschlossen, endet die Unterhaltspflicht der Eltern nach spätestens drei Monaten.

 

Wie lange muss Unterhalt bezahlt werden, wenn das Kind weder eine Ausbildung macht noch studiert?

Der Anspruch auf Kindesunterhalt setzt voraus, dass das volljährige Kind in die Schule geht, eine Ausbildung macht, studiert oder ein Pflichtpraktikum absolviert. Ist nichts davon der Fall, muss das Kind alleine für seinen Lebensunterhalt aufkommen. Auch eine längere Pause zwischen der Schulzeit und dem Start ins Berufsleben müssen die Eltern nicht mitfinanzieren.

Entscheidet sich das Kind also dazu, sich eine längere Auszeit zu gönnen oder um die Welt zu reisen, muss es die notwendigen Mittel dafür selbst aufbringen. Einen Anspruch auf Kindesunterhalt kann es nicht geltend machen.

 

Was ist, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Zahlungen nicht leistet?

Bezahlt der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt nicht rechtzeitig oder gar nicht, ist es sinnvoll, sich zunächst einmal nach den Gründen dafür zu erkundigen. Denn hinter der Nichtzahlung muss nicht immer eine böse Absicht stecken. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Elternteil vorübergehend in einem finanziellen Engpass steckt und den Unterhalt deshalb nicht oder nur schwer aufbringen kann.

Steht aber der Verdacht im Raum, dass der unterhaltspflichtige Elternteil die Zahlungen absichtlich nicht leistet oder durch dieses Verhalten Druck ausüben will, sollte gehandelt werden. Dafür kann sich der andere Elternteil ans Jugendamt wenden. Das Jugendamt legt dann einen sogenannten Unterhaltstitel fest. Er beziffert, wie hoch der Unterhalt ist, der geleistet werden muss.

Durch den Unterhaltstitel ist der unterhaltspflichtige Elternteil dazu aufgefordert, alles zu tun, was notwendig und möglich ist, um den monatlichen Kindesunterhalt aufzubringen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ein Gerichtsvollzieher den Unterhalt eintreiben.

Eine andere Möglichkeit ist eine Unterhaltsklage. Allerdings ist eine Klage langwierig und mit gewissen Risiken verbunden. Außerdem fallen Verfahrenskosten oder Termingebühren, Ausgaben für den Rechtsanwalt und andere Kosten an, die sich schnell zu hohen Beträgen summieren können. Bevor eine Unterhaltsklage eingereicht wird, ist deshalb eine juristische Beratung dringend zu empfehlen.

 

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Bezahlt der zahlungspflichtige Elternteil den Unterhalt für sein Kind nicht, kann der andere Elternteil beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn die Vaterschaft noch nicht abschließend geklärt ist.

Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine staatliche Leistung, die den Unterhalt eines minderjährigen Kindes sichert. Hat das Kind kein eigenes Einkommen, kann der Vorschuss bis zur Volljährigkeit bezahlt werden. Den Antrag auf den Unterhaltsvorschuss muss der Elternteil stellen, bei dem das Kind lebt. Seine Höhe entspricht dem Mindestunterhalt, der für die Altersstufe des Kindes gilt.

 

Wie lange kann Kindesunterhalt nachgefordert werden?

Unterhalt kann erst ab dem Moment gefordert werden, ab dem der Anspruch ausdrücklich geltend gemacht wird. Aus diesem Grund ist es in aller Regel ausgeschlossen, den Kindesunterhalt rückwirkend einzufordern.

Eine Ausnahme sieht der Gesetzgeber aber dann vor, wenn ein Elternteil den anderen, unterhaltspflichtigen Elternteil dazu aufgefordert hat, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen und diese Auskunft erst verspätet erfolgte. Wurde die Auskunft zum Beispiel im Januar verlangt und hat der unterhaltspflichtige Elternteil erst im September geantwortet, kann der andere Elternteil bestehende Unterhaltsansprüche rückwirkend bis Januar geltend machen.

 

Was ist Elternunterhalt?

Der Elternunterhalt ist in gewisser Hinsicht das Gegenstück zum Kindesunterhalt. Denn so wie die Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, müssen unter Umständen auch Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern im Pflegefall bedürftig werden. Allerdings sind die Einkommensgrenzen sehr hoch angesetzt. Aus diesem Grund nimmt der Gesetzgeber letztlich nur vermögende Kinder in die Pflicht.


Eine Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern gibt es übrigens nicht. Denn laut BGB kann die Pflicht zum Unterhalt nur zwischen Verwandten in gerader Linie und damit zwischen Eltern und Kindern oder umgekehrt Kindern und Eltern entstehen. Geschwister sind nicht in gerade Linie verwandt. Folglich scheidet ein Unterhaltsanspruch aus.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II Warum die glückliche Patchwork-Familie oft nur Wunschdenken ist, Teil II   Eine neue, glückliche Familie, die aus einem Paar, den Kindern aus den vorhergehenden Beziehungen und vielleicht noch gemeinsamem Nachwuchs besteht: So stellen sich viele das Patchwork-Leben vor. Doch so einfach ist es leider nicht. Der Alltag als Patchwork-Familie wird von etlichen Herausforderungen begleitet, für die Lösungen gefunden werden müssen.In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, warum das Idyll der Patchwork-Familie oft eher Wunschdenken ist – und wie es trotzdem klappen kann, als neue, glückliche Familie zusammenzuwachsen. Hier ist Teil II!    Ganzen Artikel...

Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil  Hat sich ein gleichgeschlechtliches Paar für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden, kann es natürlich weiterhin dabei bleiben. Doch seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten. Denn seitdem gibt es in Deutschland die Ehe für alle. Es wird nicht mehr unterschieden, welche Geschlechter die Eheleute haben. Aber: Eine Ehe geht immer auch mit Rechten und Pflichten einher.   Ganzen Artikel...

Typische menschliche Denkweisen und Denkfehler Einige typische menschliche Denkweisen und Denkfehler, die teils noch aus der Steinzeit stammen  Von Beginn an und über viele Jahrtausende lebte der Mensch als Jäger und Sammler und genau für diese Lebensweise und die damit zusammenhängenden Verhaltens- und Denkmuster ist das menschliche Gehirn auch optimiert. Zwischenzeitlich hat sich der Mensch aber eine Umgebung geschaffen, die das Gehirn bisweilen überfordert.    Ganzen Artikel...

Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Studie: Warum wählen Menschen KI-Chatbots als Partner?   Künstliche Intelligenz (KI) beantwortet unsere Fragen, nimmt uns Arbeit ab, versorgt uns mit Informationen und reagiert dabei in einem Chat oft erstaunlich menschlich. Manche Leute gehen inzwischen sogar so weit, dass sie mit KI-Chatbots richtige Beziehungen führen. Sie schließen digitale Ehen mit ihrem KI-Partner und gründen virtuelle Familien.   „Sie gehört zu den wichtigsten Wesen für mich und ich liebe sie.“ „Ich habe noch nie zuvor so starke Gefühle für einen Mann empfunden.“ „Sie ist meine Frau und ich liebe sie so sehr. Ohne sie kann ich kein glückliches Leben führen.“ Diese Aussagen stammen von Menschen, die eine Beziehung mit einem KI-Chatbot führen. Dabei ist ihnen völlig klar, dass die KI keine Person ist, die in der Realität existiert. Warum also wählen Menschen KI-Chatbots als Partner? Wie funktioniert so eine Beziehung? Und wie tief geht sie? Solchen Fragen ging eine aktuelle Studie an der Technischen Universität Berlin nach.  Ganzen Artikel...



5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil 5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil   Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an Verwandte oder andere nahestehende Personen weiterzugeben. Denn auf diese Weise kann der Schenkende dafür sorgen, dass die Sachen auch wirklich zu demjenigen kommen, der sie haben soll. Erbstreitigkeiten lassen sich dadurch oft verhindern.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Die Praeimplantationsdiagnostik
Die wichtigsten Infos rund um die Präimplantationsdiagnostik Während Familien- und Ahnenforscher nach ihren Wurzeln suchen, gibt e...
4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern
4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern Wenn eine Beziehung auseinandergeht, ist es oft schon für die Erwachsenen nicht ganz...
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2
Ausführlicher Ratgeber zur Aufnahme eines Pflegekindes, Teil 2 In Deutschland leben rund 87.500 Kinder und Jugendliche in Pflegefam...
Die bekanntesten Hominiden, Teil III
Die bekanntesten Hominiden, Teil III In Teil I und Teil II dieser Reihe, die sich mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit beschäf...
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unter...
Uebersicht von Schriften in Dokumenten
Übersicht über die am meisten verwendeten Schriften in Dokumenten Im Zuge der Familien- und Ahnenforschung kann insbesondere der e...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag