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Die Geschichte der Ehe E-mail

Die Geschichte der Ehe  

Für Ahnenforscher ist eine Eheschließung ein wichtiger Anhaltspunkt. Durch eine Hochzeit ändert sich nämlich in vielen Fällen nicht nur der Nachname, sondern es entsteht auch ein neuer Familienzweig.

 

 

Gleichzeitig gibt es oft Aufzeichnungen über Eheschließungen. Diese Dokumente können dabei helfen, weitere Familienmitglieder ausfindig zu machen. Die Ehe selbst hat sich im Laufe der Zeit jedoch sehr verändert. Während heute romantische Vorstellungen und Gefühle wie Liebe, Zuneigung und Vertrauen dominieren, wurde die Ehe lange Zeit nüchtern und vor allem als praktische Angelegenheit behandelt.

 

Der folgende Beitrag erzählt die Geschichte der Ehe: 

 

Die Ehe als Lebensform

Die altgermanische Vokabel für Heirat lautet Hîwa und bedeutet übersetzt soviel wie Hausgemeinschaft oder Hausstand. Das Wort Ehe wiederum geht auf das alt- und mittelhochdeutsche ewe und ewa für Gesetz zurück. Demnach ist die Ehe eine Gemeinschaft, die auf einem Gesetz beruht und bestimmten Regeln folgt.

Das deutsche Gesetz definiert die Ehe als eine „auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau“. Die Evolutionsforschung nimmt an, dass die Menschen zunächst in freien Gruppen ohne feste Regeln zusammengelebt haben.

Erst später entwickelte sich die Gruppenehe, die dann von der Polygamie abgelöst wurde. Als letzter Entwicklungsschritt bildete sich schließlich die Monogamie heraus, die bis heute in fast allen Kulturen die am weitesten verbreitete und am höchsten angesehene Form der Ehe ist. 

 

Die Muntehe

Bis ins frühe Mittelalter hinein gab es in Europa verschiedene Formen der Ehe. Eine dieser Formen war die Muntehe. Durch die Muntehe wechselte die Frau aus dem Schutzverhältnis mit ihrer Sippe in ein neues Schutzverhältnis mit ihrem Ehemann. Der Bräutigam musste dafür einen Muntschatz an die Sippe der Frau bezahlen, der sich auf 40 Schillinge in Gold oder Silber belief.

Diese für damalige Zeiten sehr hohe Summe deutet darauf hin, dass das geregelte Verhältnis in Form der Muntehe der Oberschicht vorbehalten war. Später wurde der Mundschatz in eine Art Versicherung umgewandelt.

Nun erhielt nicht mehr die Sippe der Braut das Geld, sondern das Geld gehörte der Frau und wurde für den Fall, dass sie Witwe wurde, zurückgelegt. Übersetzt bedeutet das Wort Munt übrigens Schutz und gleichzeitig auch Herrschaft. Die Braut wurde nicht nach ihrer Meinung gefragt. Die Verhandlungen führten die Sippen und die Eheschließung zielte auf die Verbindung der beiden Sippen aus politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Gründen ab. 

Die Hochzeit wurde als öffentliche Veranstaltung mit feierlichen und weltlichen Zügen gefeiert. So fand zunächst die Verlobung statt. Danach wurde die Braut dem Bräutigam übergeben, begleitet von einem Gegenstand wie einem Schwert, einem Speer oder einem Hut als Symbol für die Schutzgewalt. Der Bräutigam nahm die Hände seiner Braut, stellte seinen Fuß auf ihren Fuß und legte einen Mantel um sie.

Anschließend fand der Brautlauf statt, bei dem die Braut in das Haus des Bräutigams geführt wurde. Im Beisein von Zeugen endete die Eheschließung schließlich mit der sogenannten Beschreitung des Ehebettes. Damit waren aus dem Paar offiziell Eheleute geworden, was am nächsten Morgen mit der Morgengabe, einem kostbaren Geschenk des Ehemannes an seine Ehefrau, honoriert wurde.  

 

Die Friedel- und die Kebsehe

Eine andere Form der Ehe im frühen Mittelalter war die Friedelehe. Hier erfolgte die Eheschließung mit deutlich weniger Aufwand und die Friedelehe war weniger verbindlich als die Muntehe. Eine Verlobung und eine Trauung fanden nicht statt. Mit dem Brautlauf, der Beschreitung des Ehebettes und der Morgengabe war die Friedelehe offiziell besiegelt. Standesrechtliche Folgen ergaben sich aus der Friedelehe nicht.

Deshalb konnte ein Mann auch in Munt- und in Friedelehe verheiratet sein. Eine Friedelehe in eine Muntehe umzuwidmen, war ebenfalls erlaubt. Zwei Muntehen gleichzeitig zu führen, war aber nicht gestattet. Neben der Munt- und der Friedelehe gab es noch die Kebsehe.

Die Kebsehe war eine unverbindliche Form der Ehe und kam gänzlich ohne Formalitäten aus. Schon die Bezeichnung deutet darauf hin, dass die Kebsehe zwischen einem Freien und einer Unfreien geschlossen wurde, denn eine Kebse war eine Dienerin oder Sklavin. Da der Freie über seine Unfreien wie über Sachen verfügen konnte, hatte er jederzeit die Möglichkeit, sie zum Geschlechtsverkehr oder zu einer Heirat aufzufordern.

Die Kebsehe war deshalb oft weniger eine Ehe im eigentlichen Sinne, sondern eher eine auf den Geschlechtsverkehr ausgelegte Verbindung zwischen dem Herrn und seiner Magd. Wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen, konnte aber auch die Kebsehe in eine eheähnliche Rechtsform erhoben werden.  

 

Die Ehe im Sinne der Kirche

Vor allem die Kebsehe war der Kirche ein Dorn im Auge. Eine nennenswerte Rolle spielte die Kirche bei der Eheschließung zwar nicht, aber ab dem 10. Jahrhundert wurde eine Trauung mit kirchlichem Segen zunehmend üblich. Daraus entwickelte sich mit der Hochzeitsliturgie schon bald ein eigenes Ritual.

Die Kirche setzte sich für die monogame und unauflösliche Ehe ein, die rechtlich binden, sozial absichern und vor allem auf der Zustimmung beider Eheleute beruhen sollte. Damit wurde das Ja-Wort zu einem festen Bestandteil bei der Trauzeremonie. Gleichzeitig blieb dem Vormund der Braut, der bisher die Verhandlungen rund um die Eheschließung geführt hatte, nur noch die Funktion als Trauzeuge. Auch wenn der kirchliche Segen bei der Eheschließung weniger Pflicht, sondern vielmehr Brauch war, hatte die Kirche ihre Idee von der Ehe weiter ausgebaut.

Im frühen 13. Jahrhundert wurde die Ehe offiziell zur kirchlichen Angelegenheit erklärt. Gleichzeitig wurde ein eigenes Eherecht eingeführt. Fortan drohten harte Strafen, wenn ein Paar ohne kirchlichen Segen zusammenlebte und Eheschließungen durften nur noch von einem Priester durchgeführt werden. Daran sollte sich auch in den folgenden Jahrhunderten nichts ändern. Erst Martin Luther revolutionierte das Hoheitsrecht der Kirche.

Er stellte fest, dass die Ehe weltliche Züge hat und deshalb auch von weltlichen Autoritäten geregelt werden sollte. Dies führte dazu, dass die kirchliche Trauung letztlich einfach ins Gesetz aufgenommen wurde. Die Eheschließung musste durch einen Priester und mit dem Segen der Kirche vollzogen werden. Gab es jedoch Schwierigkeiten, beispielsweise weil jemand eine Heirat verweigern wollte, schritt die weltliche Autorität und damit eine staatliche Instanz ein.  

 

Die staatlich beurkundete Ehe

Zwischen der katholischen und der protestantischen Kirche gab es mit Blick auf das Eheverständnis einen gravierenden Unterschied. Die katholische Kirche sah in der Ehe nämlich ein Sakrament, die protestantische Kirche nicht. Deshalb schien es immer notwendiger zu werden, eine unabhängige Regelung zu finden.

Einen wichtigen Anstoß dazu trug die Aufklärung bei. Ab dem 17. Jahrhundert wurde Europa moderner, der Humanismus setzte sich durch und Werte wie Freiheit, Vernunft und Verantwortung wurden zu den neuen Idealen erhoben. Der Staat übernahm eine neue Rolle, während die Kirche an Macht verlor. Die entscheidende Wende leitete dann die Französische Revolution ein. 1792 wurde in Frankreich festgelegt, dass die Ehe als Ziviltrauung zu vollziehen ist.

Die kirchliche Trauung wurde zwar nicht verboten, allerdings durfte sie nicht vor der zivilrechtlichen Eheschließung stattfinden. Nach Frankreich wurde diese Regelung nach und nach auch in den Gebieten eingeführt, die unter französischer Herrschaft standen. In Deutschland wurde die Ziviltrauung 1848 beschlossen und gleichzeitig erklärt, dass die Religionsverschiedenheit eine bürgerliche Ehe nicht verhindert. 1876 folgte schließlich das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung“. Seitdem wird eine Eheschließung in Deutschland von einem Standesbeamten vollzogen und beurkundet.

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