You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 E-mail

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3

 

Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen auch Fragen auf. Wird die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlaufen? Geht bei der Geburt alles gut? Wie wird der neue Alltag sein? Wie schaffen wir den Spagat zwischen Familie und Beruf? All das sind Überlegungen, die den werdenden Eltern durch den Kopf gehen.

Dass viele bisher eingespielte Abläufe neu organisiert werden müssen, versteht sich von selbst. Aber zumindest was das Finanzielle betrifft, ist die junge Mama abgesichert. Steht sie vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, bekommt sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld.

Allerdings gibt es rund um das Mutterschaftsgeld unterschiedliche Regelungen. Um für Klarheit zu sorgen, beantworten wir in einer kleinen Beitragsreihe sieben Fragen zum Mutterschaftsgeld. Dabei haben wir zunächst erklärt, wann ein Anspruch auf die Geldleistung besteht. Anschließend haben wir erläutert, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt und wie es beantragt wird. Hier ist Teil 3!

 

4. Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das Mutterschaftsgeld für den Tag der Entbindung und während der Schutzfristen vor und nach der Geburt. § 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz) regelt, dass eine Arbeitnehmerin in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und in den ersten Wochen danach nicht beschäftigt werden darf. Diesen Zeitraum deckt das Mutterschaftsgeld ab.

Erwartet die Mutter Zwillinge, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung und damit auch das Mutterschaftsgeld auf zwölf Wochen. Gleiches gilt, wenn das Kind zu früh oder mit einer Behinderung geboren wird. Im Fall einer Frühgeburt wird das Mutterschaftsgeld außerdem auch für die Tage bezahlt, die das Baby vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist zur Welt kam.

Arbeitet die Mutter während der Mutterschutzfristen, bekommt sie anstelle des Mutterschaftsgeldes ihr ganz normales Arbeitsentgelt. Macht sie in Teilzeit oder stundenweise weiter, reduziert sich ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend. Aus finanzieller Sicht macht es deshalb wenig Sinn, während der Schutzfristen arbeiten zu gehen.

 

5. Wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Gemäß § 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wird das Mutterschaftsgeld in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund bekommt die Mutter für die Zeit, in der sie Mutterschaftsgeld bezieht, kein Elterngeld. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mutter das Elterngeld erst beantragt, wenn die Mutterschutzfristen abgelaufen sind. Die Anrechnung wird trotzdem durchgeführt.

Anders sieht es beim verringerten Mutterschaftsgeld aus. Die bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Ob über den Antrag auf Mutterschaftsgeld schon entschieden wurde oder nicht, darf für die Auszahlung des Elterngeldes durch die Elterngeldstelle deshalb auch keine Rolle spielen.

 

6. Wie wird das Mutterschaftsgeld besteuert?

Weder das Mutterschaftsgeld noch der Zuschuss vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb werden die Zahlungen bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die Einkommensteuer erhoben wird, berücksichtigt.

Ganz praktisch bedeutet das, dass das zu versteuernde Einkommen zwar durch das Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss nicht steigt. Aber der Steuersatz, der auf das gesamte Einkommen angewendet wird, erhöht sich durch die Zahlungen geringfügig.

In der Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, bleibt sie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sie hat also weiterhin den vollen Versicherungsschutz, ohne dass sie vom Mutterschaftsgeld eigene Beiträge bezahlen muss. Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Mutter andere Einkünfte hat, die beitragspflichtig sind.

 

7. Was ist der Mutterschaftslohn?

Es kann sein, dass die werdende Mutter aus medizinischen Gründen weit vor Beginn des Mutterschutzes oder über die Schutzfrist hinaus nicht arbeiten darf. Das ist zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft der Fall oder auch, wenn die Mutter durch die Berufstätigkeit erhöhten Risiken für eine Erkrankung ausgesetzt ist, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden könnte. Stellt der Arzt fest, dass die Mutter außerhalb der regulären Mutterschutzfristen pausieren muss, greift das sogenannte Beschäftigungsverbot.

Das Beschäftigungsverbot hat zur Folge, dass die Mutter von ihrem Arbeitgeber Mutterschaftslohn erhält. Die Regelungen dazu ergeben sich aus § 18 MuSchG.

Die Höhe des Mutterschaftslohns entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den letzten drei Kalendermonaten, die vor der Schwangerschaft abgerechnet wurden. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich wegen des Beschäftigungsverbots die Art der Anstellung oder der Vergütung ändert. Hat die Mutter den Job erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten, berechnet sich der Mutterschaftslohn aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses.


Auch wenn die Mutter während des Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeitsleistung erbringt, wird der Mutterschaftslohn wie ein ganz normales Arbeitsentgelt behandelt. Deshalb werden davon sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4 Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4   Kündigt sich Nachwuchs an, stellt sich die Frage, wie das Kind heißen soll. Dabei gehen Eltern bei der Namenswahl sehr unterschiedlich vor. So gibt es in einigen Familien die Tradition, das Kind nach einem Familienmitglied zu benennen, oft sind das die Großeltern. Andere Eltern wählen einen Namen, der für sie eine persönliche Bedeutung hat.  Ganzen Artikel...

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil   Wer einem Kind vorübergehend eine Familie und ein zu Hause bieten oder dauerhaft für ein Pflege- oder Flüchtlingskind sorgen möchte, übernimmt eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn Pflegefamilien werden gebraucht, um sowohl den Kindern als auch deren leiblichen Eltern zu helfen. Nur: Wie wird eine Familie eigentlich zur Pflegefamilie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn jemand ein Pflegekind aufnehmen möchte? Wie ist der Ablauf? Und was genau ist überhaupt ein Pflegekind? In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir die wichtigsten Infos rund um Pflegekinderwesen zusammengestellt.  Ganzen Artikel...

Anleitung Stammbaum Spiegel Anleitung für einen gemalten Stammbaum auf einem Spiegel Um einen Stammbaum oder eine Ahnentafel anzufertigen, der allerdings weniger Forschungszwecken dient, sondern vielmehr als dekoratives Element in die Wohnung integriert werden soll, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die klassische Variante ist ein Bild im Format eines Posters, das die Namen oder Bilder der Familienmitglieder zeigt und die Beziehungen zueinander durch die entsprechende Anordnung oder mithilfe von Linien und Verästelungen darstellt.   Ganzen Artikel...

7 Fragen zum Patenamt, Teil I 7 Fragen zum Patenamt, Teil I   Auch wenn die Eltern mit der Kirche wenig am Hut haben, führt die Geburt eines Kindes oft zur Besinnung auf christliche Traditionen. Dabei kann die Motivation sehr unterschiedlich sein. So ist es für die einen nur ein Akt, der eben irgendwie dazugehört. Anderen ist es ein Anliegen, dass das Kind Teil einer kirchlichen Gemeinschaft wird. Wieder andere erhoffen sich bessere Chancen auf einen Platz in einer Kita in kirchlicher Trägerschaft. Doch so oder so: In vielen Familien hat die Taufe auch heute noch einen festen Platz.  Ganzen Artikel...



Der Entscheidungsbaum Der Entscheidungsbaum Entscheidungsbäume, die auch als Klassifikationsbäume bezeichnet werden, zeigen aufeinanderfolgende Entscheidungen, die in Baumstrukturen dargestellt werden. Dabei bildet der Stamm die Ausgangssituation, die sich in mehrere Verzweigungen teilt, wobei jede dieser Verzweigungen in weitere, ebenfalls verzweigte Äste führt. Jede Verzweigung ist mit einer Wahrscheinlichkeit gekennzeichnet und jeder Endpunkt des Baumes ist durch einen bestimmten Weg erreichbar.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Uneheliche Kinder in der Familienforschung
Uneheliche Kinder in der Familienforschung Auf der Suche nach den Ahnen und Vorfahren treten immer wieder Hürden und Hindernisse auf. S...
Beliebte und sehr teure Katzenrassen
Einige beliebte, aber sehr teure Katzenrassen in der Übersicht In der Liste mit den beliebtesten und am häufigsten gehaltenen Haus...
Infos und Fakten zu den Blutgruppen
Die wichtigsten Infos und Fakten zu den Blutgruppen (und den verschiedenen Blutgruppensystemen) Die meisten haben sicherlich schon von dem B...
Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 1. Teil
Die richtige Hebamme finden - Infos und Tipps, 1. Teil Wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist die Freude meist groß. Und für vie...
Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya
Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya Der Maya-Kalender prophezeit, dass die Welt am 21. Dezember 2012 untergehen wird....
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil Pflegefamilien leisten eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn sie bieten e...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag