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Die Entwicklung des Namensrechts bei Ehen E-mail

Die Entwicklung des Namensrechts bei Ehen

 

Wenn ein Paar heiratet, stellen sich viele Fragen. Eine wichtige Frage darunter ist, was mit dem Nachnamen passieren soll. Wollen wir den Namen des Mannes oder der Frau tragen? Behält einfach jeder seinen Namen? Oder entscheiden wir uns für einen Doppelnamen?

Bis vor rund 50 Jahren waren solche Überlegungen kein Thema. Denn nach dem damals geltenden Recht war es fast immer so, dass die Frau automatisch den Namen des Mannes angenommen hat. Doch seitdem hat sich vieles verändert. Schauen wir uns die Entwicklung des Namensrechts bei Ehen einmal genauer an!

 

Verschiedene Möglichkeiten bei der Namenswahl

Brautkleid, Location, Menü, Hochzeitstorte, Dekoration, Eheringe: Eine Hochzeit erfordert jede Menge Planung und bringt es mit sich, dass ein Paar viele Entscheidungen treffen muss. Eine Entscheidung mit großer Tragweite dabei ist die Namenswahl.

Grundsätzlich kann das Paar zwischen verschiedenen Varianten wählen:

·Beide Partner behalten ihren eigenen Namen. Heißt die Braut zum Beispiel Frau Müller und der Bräutigam Herr Meier, bleibt das auch nach der Eheschließung so.

·Die Frau nimmt den Namen des Mannes an. In diesem Fall wird aus dem Ehepaar nach der Hochzeit Frau und Herr Meier.

·Der Mann nimmt den Namen der Frau an. Dadurch heißen die beiden dann Frau und Herr Müller.

·Ein Partner behält seinen Namen, während der andere Partner künftig einen Doppelnamen trägt. Dabei kann sich der Partner mit dem Doppelnamen entscheiden, ob sein eigener Nachname oder der Name des Ehepartners an erster Stelle stehen soll. Behält Herr Meier seinen Namen, kann Frau Müller bei einem Doppelnamen also zwischen Frau Müller-Meier und Frau Meier-Müller wählen. Möchte Herr Meier den Doppelnamen tragen, ist er künftig Herr Meier-Müller oder Herr Müller-Meier, während seine Frau weiterhin Frau Müller heißt.

 

Der Name des Mannes hatte mehr Gewicht

Diese vielen Wahlmöglichkeiten gibt es aber erst seit rund 50 Jahren. Davor konnte sich eine Frau kaum namentlich in die Ehe einbringen. Dass eine verheiratete Frau einen Doppelnamen tragen durfte, wurde erst im Jahr 1958 offiziell erlaubt. In der Praxis kam diese Erlaubnis aber kaum zum Tragen. Stattdessen orientierten sich die meisten Paare nach wie vor am Preußischen Allgemeinen Landrecht aus dem Jahr 1794. Es besagte, dass der Nachname des Mannes bei einer Eheschließung automatisch zum Ehenamen wurde.

In den 1970er-Jahren schienen diese patriarchalen Bestimmungen endgültig aus der Zeit gefallen. Der damalige Bundestag beschloss im Februar 1975 deshalb eine umfangreiche Namensrechtsreform, die ein Jahr später in Kraft trat. Diese Reform brachte es mit sich, dass ein Paar jetzt auch den Nachnamen der Frau als Ehenamen wählen durfte. Außerdem konnte sich der Mann ebenso für einen Doppelnamen entscheiden.

Einen Haken gab es aber nach wie vor. Konnte sich ein Paar nicht einigen, blieb nämlich weiterhin der Name des Mannes automatisch der Ehename. Erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1991 korrigierte dieses altertümliche Überbleibsel. Die dazugehörige Gesetzesänderung trat drei Jahre später in Kraft. Seitdem war es so, dass jeder Partner zunächst seinen eigenen Namen behielt, wenn sich das Paar nicht auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen konnte.

 

Weitere Änderungen folgen

Obwohl seit der Namensrechtsreform mehrere Jahrzehnte vergangen sind, bleiben viele Ehepaare bei der traditionellen Namenswahl. Eine Erhebung der Gesellschaft für deutsche Sprache im Jahr 2018 ergab, dass sich rund drei Viertel der Paare für den Namen des Mannes als Ehenamen entschieden. Etwa zwölf Prozent der Paare behielten jeweils ihre eigenen Nachnamen, während acht Prozent beschlossen, dass ein Partner einen Doppelnamen trägt. Mit nur sechs Prozent bildete die Variante, dass der Mann den Namen der Frau annahm, das Schlusslicht.

Diese Verteilung könnte sich aber bald deutlich ändern. Denn am 12. April 2024 hat der Bundestag eine weitere Namensrechtsreform verabschiedet. Sie tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und bringt zwei weitere Optionen mit sich. Diese bestehen darin, dass in Zukunft beide Ehepartner denselben Doppelnamen als Ehenamen tragen können, und das wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Frau Müller und Herr Meier könnten dann also Frau und Herr Müller-Meier, Frau und Herr Müller Meier, Frau und Herr Meier-Müller oder Frau und Herr Meier Müller werden.


Durch diese Reform soll es mehr Gleichberechtigung geben. Der Ansatz ist, dass mehr Wahlfreiheit beim Nachnamen die Autonomie stärken soll und sowohl identitätsstiftend als auch integrativ wirken kann. Auf die Kinder aus einer Ehe wurde die Regelung ebenfalls ausgeweitet. So können die Kinder in Zukunft auch den gemeinsamen Doppelnamen ihrer Eltern tragen. Heiraten dann aber die Kinder irgendwann, müssen sie sich entscheiden. Denn um zu verhindern, dass Nachnamen im Laufe der Zeit aus unendlich vielen aneinandergereihten Namen bestehen, begrenzt das Gesetz Namensketten auf maximal zwei Namen.

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