You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Evolution Stammbaum arrow Was ist ein Erbschein?
Was ist ein Erbschein? E-mail

Was ist ein Erbschein? 

Für den Erben kann der Erbschein zu einem sehr wichtigen Dokument werden. Denn das amtliche Zeugnis weist ihn als rechtmäßigen Erben aus und ermöglicht ihm damit, über den Nachlass zu verfügen. Doch auch für Familienforscher kann der Erbschein wertvolle Informationen bereithalten.

 

 

Wenn ein Angehöriger stirbt, ist die Situation für die Angehörigen oft sehr schwierig. Denn es gilt nicht nur, den Abschiedsschmerz zu bewältigen. Stattdessen müssen neben der Trauer verschiedene Formalitäten erledigt werden. Und hierzu kann gehören, einen Erbschein zu beantragen.  

 

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde. Seine Funktion besteht darin, einen Erben im Rechtsverkehr als rechtmäßigen Nachfolger des Verstorbenen zu legitimieren. Der Erbschein legt somit verbindlich fest, wer der Erbe ist.

Für den Erben ist der Erbschein dadurch eine Art Ausweisdokument, durch das der gegenüber Dritter nachweisen kann, dass er über den Nachlass verfügen darf. Gleichzeitig wird im Erbschein vermerkt, ob der Erbe bestimmten Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Vor- oder Nacherbfolge oder die Testamentsvollstreckung angeordnet wurde.   

 

Wer braucht einen Erbschein?

Nach dem Tod eines Verstorbenen müssen meist Bankkonten aufgelöst, Verhandlungen mit Versicherungen geführt und mitunter Immobilien umgeschrieben werden. Um diese Erledigungen tätigen zu können, braucht der Erbe in vielen Fällen einen Erbschein. Denn nicht immer ist ein Testament vorhanden oder das vorhandene Testament reicht als Nachweis nicht aus. Hat der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen notariell beurkundeten Erbvertrag hinterlassen, braucht der Erbe keinen Erbschein.

Stattdessen reicht es aus, wenn er eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments oder Erbvertrags und das gerichtliche Eröffnungsprotokoll vorlegt. Gibt es aber keine letztwillige Verfügung, die von einem Notar beurkundet wurde, oder erbt der Erbe aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, muss er meist einen Erbschein beantragen. Dies gilt vor allem dann, wenn Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen zum Nachlass gehören und der Erbe diese umschreiben lassen will.

Denn nach § 35 Abs. 1 der Grundbuchordnung muss der Erbe sein Erbrecht gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder eben ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll nachweisen. Auch Banken und Versicherungen verlangen die Vorlage eines Erbscheins, wenn es kein notarielles Testament gibt und Zweifel an der Erbberechtigung bestehen.

Ist der Erbe der Bank bekannt und ist der Erbfolgefall klar, muss die Bank aber sogar ein privates Testament als Nachweis akzeptieren. Die Vorlage eines Erbscheins darf sie dann nicht fordern. So hat es der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (BGH, Az. XI ZR 440/15, Urteil vom 5. April 2016). Anstelle eines Testaments in Verbindung mit dem Eröffnungsbeschluss genügt es außerdem, wenn der Erbe eine wirksame Kontovollmacht vorlegen kann, die über den Tod hinaus gültig ist oder erst mit dem Tod wirksam wird.

Der Eintrag des Erben in den Vertrag als Begünstigter im Todesfall reicht ebenfalls aus. Hat der Verstorbene solche Vorkehrungen getroffen, braucht der Erbe keinen zusätzlichen Erbschein mehr, um die Bank- und Versicherungsgeschäfte abzuwickeln.   

 

Wo und wie wird ein Erbschein beantragt?

Um einen Erbschein zu beantragen, kann sich der Erbe entweder an einen Notar oder direkt an das Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht gehört zum Amtsgericht und für den Erbschein ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Gibt es nur einen Erben, wird der Erbschein als Alleinerbschein erteilt.

Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft, wird der Erbschein als ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle Miterben oder als Teilerbschein für jeden Miterben einzeln angefertigt. Um den Antrag auf einen Erbschein zu stellen, braucht der Erbe folgende Unterlagen:

·         seinen Personalausweis oder Reisepass

·         die Sterbeurkunde des Erblassers

·         das Familienstammbuch oder eine Urkunde wie beispielsweise die Heiratsurkunde, um das Verwandtschaftsverhältnis zu belegen

·         die Namen und Adressen von Miterben

·         die Namen und Adressen von (lebenden oder verstorbenen) Verwandten des Erblassers, auch wenn sie nichts erben

·         das Testament oder den Erbvertrag, sofern vorhanden

·         Angaben dazu, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht geführt wird Verschweigt der Erbe ein vorhandenes Testament oder macht er absichtlich falsche Angaben, macht er sich strafbar.

Taucht im Nachhinein noch ein neueres Testament auf, das eine andere Person zum Alleinerben bestimmt, oder stellt sich heraus, dass der Erbschein auf falschen Inhalten beruht, ist der Erbschein nichtig und wird vom Gericht eingezogen.  

 

Müssen bei der Beantragung des Erbscheins Fristen eingehalten werden?

Erbt der Erbe aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder legt er ein Testament vor, das eindeutig und unstrittig ist, stellt das Nachlassgericht den Erbschein meist recht zeitnah aus. Voraussetzung ist aber, dass der Antrag vollständig ist, also keine relevanten Unterlagen oder Nachweise fehlen. Muss das Gericht umfangreichere Untersuchungen anstellen, kann es etwas dauern, bis der Erbschein erteilt wird. Bestimmte Fristen muss der Erbe beim Erbschein nicht einhalten.

Ratsam ist aber, nicht zu lange zu warten. Denn je schneller der Erbe den Erbschein beantragt, desto schneller kann er sich beispielsweise Bank- und Versicherungsguthaben auszahlen lassen. Wichtig wird eine Frist aber dann, wenn der Erbe das Erbe nicht antreten will. Um ein Erbe auszuschlagen, hat der Erbe nämlich nur sechs Wochen lang Zeit. Innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Nachlass erfahren hat, muss er also eine entsprechende Erklärung abgeben, wenn er das Erbe nicht annehmen möchte.

Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist geht das Erbe automatisch auf ihn über. Andersherum muss der Erbe die sechs Wochen aber natürlich nicht abwarten, sondern kann das Erbe sofort annehmen und direkt den Erbschein beantragen. 

 

Welche Gebühren fallen für den Erbschein an?

Die Erteilung eines Erbscheins ist kostenpflichtig. Berechnet werden die Gebühren nach der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Maßgeblich dabei ist der Wert des Nachlasses. Für den Erbschein werden dann zwei Gebühren erhoben, nämlich

1.       die Gebühren für die eigentliche Erteilung des Erbscheins und

2.       die Gebühren für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung, durch die der Erbe seine Angaben bestätigt.

In beiden Fällen wird, abhängig vom Wert des Nachlasses, die entsprechende Gebühr aus Tabelle B in Rechnung gestellt. Der Erbe bezahlt also letztlich den doppelten Betrag aus Tabelle B. Bei einem Nachlass mit einem Wert von beispielsweise 50.000 Euro fallen für den Erbschein somit 330 Euro (2x 165 Euro) an.

Mehr Tipps, Ratgeber, Anleitungen und Dokumentationen:
  • 5 Basistipps zur Ahnenforschung
  • Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit
  • Was ist ein Erbenermittler?
  • Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos
  • Was ist eine Leihoma?
  • Was ist ein Friedwald?
  • Thema: Was ist ein Erbschein?

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Was ist eine Leihoma? Was ist eine Leihoma? Auch wenn es inzwischen viele verschiedene Möglichkeiten gibt, ist es nicht immer ganz einfach, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Denn trotz flexibler Arbeitszeitmodelle lassen sich die Arbeitszeiten nicht immer mit den Öffnungszeiten von Kita oder Kindergarten vereinbaren.    Ganzen Artikel...

    Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil Familien brauchen nicht nur Rahmenbedingungen, die ein glückliches Leben als Familie ermöglichen. Sondern sie brauchen auch finanzielle Stabilität. Deshalb hat der Gesetzgeber verschiedene Familienleistungen auf den Weg gebracht. In einer zweiteiligen Übersicht stellen wir die wichtigsten Leistungen für Familien vor.   Ganzen Artikel...

    Kita: Gut oder schlecht fürs Kind?, 2. Teil Kita: Gut oder schlecht fürs Kind?, 2. Teil   Die Mutter bleibt zu Hause, kümmert sich um den Haushalt und betreut den Nachwuchs. Jedenfalls solange, bis das Kind in den Kindergarten kommt. - Was früher fast schon eine Selbstverständlichkeit war, sieht inzwischen anders aus. Immer mehr Kinder besuchen früh eine Kita. Zum Beispiel, weil beide Elternteile nach einer kurzen Babypause ins Berufsleben zurückkehren wollen oder müssen.  Ganzen Artikel...

    Erscheinungen von Geistern und Dämonen Einige der schaurigsten Erscheinungen von Geistern und Dämonen Die meisten Menschen haben keine Geister oder Dämonen gesehen und insbesondere in der heutigen, modernen Welt glauben viele nicht an Übersinnliches und halten irgendwelche schaurigen Spukgeschichten für reine Phantasie. Dennoch gibt es eine ganze Reihe von Berichten und Aufzeichnungen über unerklärliche Erscheinungen.   Ganzen Artikel...



    Anleitung fuer ein Ortsfamilienbuch Anleitung zum Schreiben und Vermarkten von einem OrtsfamilienbuchGrundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten, wie ein Ortsfamilienbuch geschrieben und gestaltet werden kann. Insofern ist es durchaus sinnvoll, zunächst ein Archiv oder eine Bibliothek aufzusuchen und sich mithilfe der dortigen Sammlung einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen.  Ratsam ist außerdem, mit einer Art Probelauf zu beginnen.  Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Stammbaum Aegypten
    Der Stammbaum von Ägypten
    8 Fragen zur Mut­ter-/Vater-Kind-Kur
    8 Fragen zur Mut­ter-/Vater-Kind-Kur Die Herausforderungen des Berufs- und Privatlebens zu meistern, ist nicht immer einfach. Eltern...
    Saetze in lateinischen Kirchenbuechern
    Auflistung von häufigen Sätzen in lateinischen Kirchenbüchern Zunächst unterscheidet man im Zusammenhang mit Kirchenb&uu...
    Aktivitäten für ein spannendes erstes Lebensjahr
    Aktivitäten für ein spannendes erstes Lebensjahr Das erste Lebensjahr des Kindes ist für alle Beteiligten spannend. Vor...
    Stammbaum der am haeufigsten gezuechteten Hunderassen
    Stammbaum der am häufigsten gezüchteten Hunderassen Bei einem Rassehund sind der Stammbaum oder die Ahnentafel keineswegs nur eine...
    Kauf von Stammbaum-Software
    Tipps zum Kauf von Stammbaum-Software Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, einen Stammbaum selbst zu erstellen. Die erste M&o...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag