You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Stammbaum Wirbeltiere arrow Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil
Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil E-mail

Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil  

Hat sich ein gleichgeschlechtliches Paar für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden, kann es natürlich weiterhin dabei bleiben. Doch seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten.

Denn seitdem gibt es in Deutschland die Ehe für alle. Es wird nicht mehr unterschieden, welche Geschlechter die Eheleute haben. Aber: Eine Ehe geht immer auch mit Rechten und Pflichten einher.

 

 

Bis es überhaupt einen offiziellen Status für gleichgeschlechtliche Paare gab, war es schon ein langer Weg. Als Lösung wurde die Lebenspartnerschaft ins Leben gerufen. Gleichgeschlechtliche Paare konnten eine solche Partnerschaft gründen und eintragen lassen. Damit waren sie vor dem Gesetz verpartnert.

Und in vielen Punkten war die Lebenspartnerschaft genauso ausgestaltet wie eine Ehe. Aber es gab eben auch einige Bereiche, die der klassischen Ehe zwischen Mann und Frau vorbehalten waren. Im Familien- und im Erbrecht war das beispielsweise so. Also wurde weiterdiskutiert und debattiert, demonstriert, abgewogen und abgestimmt.

Und irgendwann gelang schließlich eine Einigung: Seit dem 1. Oktober 2017 kann in Deutschland jedes Paar, unabhängig vom Geschlecht der Partner, standesamtlich heiraten. Die Ehe steht damit gleichgeschlechtlichen Paaren genauso offen wie gemischtgeschlechtlichen Paaren. Doch oft herrscht Unsicherheit darüber, was sich für gleichgeschlechtliche Paare durch das Gesetz konkret ändert. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir deshalb die wichtigsten Fragen. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, welche Veränderungen sich durch die Ehe für alle ergeben, etwa mit Blick auf die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Jetzt, im 2. Teil, gehen wir auf die Rechte und Pflichten
bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe ein:

 

Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten

Durch die Öffnung der Ehe für alle unterscheidet der Gesetzgeber nicht mehr zwischen Ehepaaren im traditionellen Sinne aus Mann und Frau und gleichgeschlechtlichen Paaren. Vor dem Gesetz werden alle Eheleute, die rechtmäßig miteinander verbunden sind, gleich behandelt. Damit unterliegt die gleichgeschlechtliche Ehe denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie eine gemischtgeschlechtliche Ehe.

Zwei Männer oder zwei Frauen, die miteinander verheiratet sind, haben somit genau die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Ehepaare auch. Alle gesetzlichen Regelungen rund um die Lebenspartnerschaft und die Ehe zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte herausgesucht, die für gleichgeschlechtliche Paare von Bedeutung sind. 

 

Die Unterhaltspflichten

Sowohl Lebenspartner als auch Eheleute sind dazu verpflichtet, füreinander einzustehen und gegenseitig Verantwortung zu übernehmen. Das betrifft auch den Unterhalt. Die Partner müssen also durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, dass die Lebensgemeinschaft in einer angemessenen Form unterhalten wird. Um der Unterhaltspflicht nachzukommen, kann das im Einzelfall bedeuten, dass der unterhaltspflichtige Partner neben seinem laufenden Einkommen auch sein vorhandenes Vermögen einsetzen muss.

Der Anspruch auf Unterhalt schließt dabei alles ein, was notwendig ist, um angemessene Bedürfnisse zu befriedigen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Wohnung und den Haushalt, die Ernährung und die ärztliche Versorgung. Aber der Unterhaltsanspruch berücksichtigt nicht nur die klassischen Lebenshaltungskosten. Vielmehr schließt er auch persönliche Bedürfnisse ein. Dazu zählen beispielsweise die Ausgaben für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. 

 

Das Ehegatten-Splitting

Bei der Einkommensteuer sind gleichgeschlechtliche Paare schon seit 2013 Eheleuten gleichgestellt. Dieser Entscheidung des Bundestags ging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts voraus, das seinerzeit für viel Aufsehen gesorgt hatte. 

 

Das Vermögens- und Güterrecht

Das, was einem Partner vor der Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Eheschließung gehörte, bleibt auch später noch sein Eigentum. Das wiederum gilt nicht nur für positive Vermögenswerte, sondern genauso für Schulden. Was ein Partner in die Gemeinschaft mitgebracht hat, nimmt er im Zweifel nach einer Trennung wieder mit. Im Unterschied dazu besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die Lebenspartnerschaft eingetragen oder die Ehe geschlossen wurde, eine Zugewinngemeinschaft. Was die beiden Partner in dieser Zeit erwirtschaften, gehört ihnen somit jeweils zur Hälfte. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Partner ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

An diesem Punkt unterscheidet sich das geltende Recht von den Regelungen, die bis Ende 2004 galten. Bis dahin mussten gleichgeschlechtliche Paare nämlich zusammen mit dem Eintrag der Lebenspartnerschaft einen Güterstand (der damals noch Vermögensstand hieß) vereinbaren. Nach jetzigem Recht wird automatisch ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn eine Lebenspartnerschaft oder eine Ehe, die nach dem 1. Januar 2005 geschlossen wurde, aufgelöst wird. Die in dieser Zeit erworbenen Versorgungsanwartschaften werden ebenfalls aufgeteilt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden also die Ansprüche auf Altersrenten, die während der gemeinsamen Zeit erworben wurden, auf beide Ex-Partner verteilt.   

 

Der Anspruch auf Kindergeld

Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass ein Lebenspartner auch für die Kinder seines Lebenspartners, die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen wurden, Anspruch auf Kindergeld hat. Damit wandte der Bundesfinanzhof die gleiche Regelung an, die für Eheleute gilt.

Die Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, werden demnach zusammengezählt. Von Vorteil ist diese Regelung, wenn die Ehe- oder Lebenspartner zusammen mehr als zwei Kinder haben. Denn dann fällt das Kindergeld höher aus, als wenn jeder Partner das Kindergeld für seine Kinder einzeln beantragt. 

 

Die Witwen- oder Witwerrente

Die Begriffe Witwe und Witwer werden seit dem 1. Januar 2005 bei Eheleuten und Lebenspartnern gleichermaßen angewendet. Folglich haben Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Das ergibt sich aus § 46 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VI. 

 

Das Erb- und Erbschaftssteuerrecht

Die Erbschaftssteuer unterscheidet nicht mehr zwischen Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern. Mit dem Jahressteuergesetz von 2010 wurde die vollständige Gleichstellung im Erbschaftssteuer- und im Schenkungssteuerrecht vollzogen. Damit gelten für Ehepartner wie für Lebenspartner die gleichen Regelungen bei den Freibeträgen, den Versorgungsfreibeträgen, der Steuerklasseneinteilung und den Steuersätzen. 

 

Zuschläge für Beamte


Beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag darf nicht zwischen Lebenspartnern und Ehegatten unterschieden werden. Die Ungleichbehandlung wurde rückwirkend zum 1. Januar 2009 aufgehoben. Gleichzeitig urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass auch im Zeitraum vom 01. August 2001 bis Ende 2008 eine Ungleichbehandlung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoße.

Ähnlich sieht es beim Ortszuschlag aus, den Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen. Dieser Zuschlag soll die finanziellen Belastungen ausgleichen, die mit einem bestimmten Familienstand einhergehen. Die Höhe des Ortszuschlags richtet sich nach den familiären Verhältnissen des Angestellten. Folglich erhält ein Angestellter, der verheiratet, verwitwet oder geschieden und unterhaltspflichtig ist, einen höheren Zuschlag als ein unverheirateter oder geschiedener und nicht unterhaltspflichtiger Kollege.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass in diesem Zusammenhang keine Unterschiede zwischen Eheleuten und Lebenspartnern gemacht werden dürfen. Denn eine eingetragene Lebenspartnerschaft sei genauso wie die Ehe auf Dauer angelegt, durch einen staatlichen Akt begründet und nur durch eine gerichtliche Entscheidung vorzeitig auflösbar. Damit wären alle Merkmale, die im Bundesangestellten-Tarifvertrag als Bedingungen für einen höheren Ortzuschlag definiert sind, erfüllt.

Mehr Ratgeber, Tipps, Anleitungen und Vorlagen:

  • Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
  • Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Stammbaum erstellen: die ersten Schritte
  • Thema: Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 2. Teil

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Tipps zum Scannen alter Familienfotos Tipps zum Scannen alter Familienfotos Nicht nur Familienforscher scannen alte Familienfotos ein, um diese dann in einen bebilderten Stammbaum zu integrieren. Generell lösen digitale Fotoalben auf dem Rechner oder auf eine CD gebrannt klassische Fotoalben immer mehr ab. Nun ist es recht einfach, neue Fotos von der Digitalkamera oder dem Handy auf den Computer zu übertragen, denn benötigt wird lediglich ein entsprechendes Kabel. Ältere Fotos hingegen müssen in aller Regel eingescannt werden.    Ganzen Artikel...

    Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Sehr viele Adoptierte hatten eine schöne und glückliche Kindheit. In ihren Adoptivfamilien, die sich ja bewusst dazu entschieden haben, ein Adoptivkind bei sich aufzunehmen, haben sie Schutz, Geborgenheit, Zuneigung und Liebe erfahren. Trotzdem bleiben häufig Fragen offen.   Ganzen Artikel...

    Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil Eine Ahnentafel selber machen - Infos und Tipps, 1. Teil Die Suche nach den eigenen Vorfahren kann sehr spannend sein. Die Ergebnisse dieser Suche können in einer Ahnentafel festgehalten werden.    Ganzen Artikel...

    Was kennzeichnet einen modernen Vater? Was kennzeichnet einen modernen Vater?   Der Vater geht arbeiten, bringt das Geld nach Hause und ernährt so die Familie, während sich die Mutter um die Kinder und den Haushalt kümmert: Diese klassische Rollenverteilung ist längst überholt. Sie wurde von moderneren Modellen abgelöst, die mehr Selbstbestimmung bei der Aufgabenverteilung enthalten. Doch was kennzeichnet einen modernen Vater? Wie sieht er seine Rolle in der heutigen Zeit? Wann ist ein Vater ein guter Vater? Und wie schwer tun sich die Väter damit, den Beruf und die Familie unter einen Hut zu bekommen? Wissenschaftler sind solchen Fragen nachgegangen und dabei auf große Abweichungen zwischen der idealisierten Vaterrolle und der praktischen Umsetzung in der Realität gestoßen.   Die eigenen Väter als Negativbeispiele  Ganzen Artikel...



    Die Praeimplantationsdiagnostik Die wichtigsten Infos rund um die Präimplantationsdiagnostik Während Familien- und Ahnenforscher nach ihren Wurzeln suchen, gibt es viele Paare, die gerne überhaupt erst einmal eine Familie gründen möchten. Nicht immer klappt die Familienplanung aber wie gewünscht und die Zahl der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch steigt kontinuierlich an. Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Präimplantationsdiagnostik.    Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 1
    Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 1 Für die meisten Menschen ist der Name weit mehr als nur irgendeine Bezeichnu...
    Wenn die Kids flügge werden: Sinnvolle Geschenke zum Auszug
    Wenn die Kids flügge werden: Sinnvolle Geschenke zum Auszug Erst Baby, dann Kindergartenkind, danach Schüler - und plötzl...
    Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
    Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2 Wenn der Ehepartner oder ein Elternteil stirbt, verändert sich die gesamte Lebenssitua...
    Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers
    Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers Ein Haustier ist ein Lebewesen, das einen respektvollen und verantwortungsbewusst...
    7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
    7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen...
    Checkliste: Die Grundausstattung für ein Baby
    Checkliste: Die Grundausstattung für ein Baby Wenn sich der erste eigene Nachwuchs ankündigt, haben Familie und Freunde viele Tipp...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag