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Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos E-mail

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos 

Wer auf Zeit oder dauerhaft einem Pflegekind eine Familie bieten und ein Zuhause geben möchte, braucht etwas Geduld. Denn Pflegeeltern werden zwar gesucht, doch es müssen auch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hier die wichtigsten Infos für angehende Pflegeeltern.

 

 

Die erste Anlaufstelle für angehende Pflegeeltern ist das örtliche Jugendamt. Die meisten Jugendämter haben einen sogenannten Pflegekinderfachdienst eingerichtet, der sich um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Pflegekindern kümmert. In einigen Regionen übernehmen auch Verbände die Vermittlung von Pflegschaften.

Meist klärt sich schon im Erstgespräch, wie die Erfolgsaussichten für eine Bewerbung stehen. Haben die angehenden Eltern ihre Bewerbung eingereicht, finden mehrere Gespräche mit dem Jugendamt statt. Auch ein Hausbesuch wird durchgeführt. Außerdem besuchen die Pflegeeltern ein Seminar, das sie auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Letztlich geht es darum, ein Pflegekind zu finden, das einerseits eine Ersatzfamilie braucht. Andererseits müssen die Lebensumstände der Pflegeeltern berücksichtigt werden, denn es würde nichts bringen, wenn die Pflegeeltern mit dem Pflegekind überfordert sind.

Da diese Suche nicht ganz einfach ist, können von der Bewerbung bis zum Einzug eines Pflegekindes durchaus einige Monate vergehen.

 

Was angehende Pflegeeltern sonst noch über das Pflegekindwesen wissen sollten,
erklärt der folgende Beitrag:
 
 

 

Was ist ein Pflegekind genau?

Bei einer Adoption gehen automatisch alle Rechte, inklusive Sorgerecht, auf die Eltern über. Adoptiveltern haben deshalb den gleichen Status wie leibliche Eltern. Im Unterschied dazu geht es bei einer Pflegschaft um die Unterstützung und Entlastung der leiblichen Eltern. Aus rechtlicher Sicht ist und bleibt das Pflegekind also das Kind der Herkunftsfamilie. Die Pflegeeltern bieten dem Pflegekind nur ersatzweise ein Zuhause. Wie lange ein Pflegekind bei seinen Pflegeeltern bleibt, entscheiden das Jugendamt und das Familiengericht. Gleiches gilt für die Aufgaben, die die Pflegeeltern übernehmen.

Haben die leiblichen Eltern nach wie vor das Sorgerecht für das Pflegekind, sind sie diejenigen, die alle grundlegenden Entscheidungen treffen können. So dürfen sie beispielsweise darüber bestimmen, welche Schule das Kind besuchen soll oder ob es mit seinen Pflegeeltern eine Auslandsreise unternehmen kann. Typische Alltagsentscheidungen hingegen treffen die Pflegeeltern. Wurde den leiblichen Eltern das Sorgerecht entzogen, verbleibt die Vormundschaft beim Jugendamt.

Die Pflegeeltern müssen sich dann also bei wichtigen Fragen und grundlegenden Entscheidungen nicht mit den leiblichen Eltern, sondern mit dem Jugendamt absprechen. In beiden Fällen ist es aber möglich, dass die Vormundschaft und damit das Sorgerecht auf ein oder auch auf beide Pflegeelternteile übertragen wird. Für die Übertragung der Vormundschaft ist das Familiengericht zuständig.

Ob eine entsprechende Einigung erzielt werden kann, hängt aber immer vom Einzelfall ab. Insgesamt stehen die Chancen auf eine Vormundschaft am besten, wenn das Kind schon seit mehreren Jahren und in Dauerpflege bei seinen Pflegeeltern lebt.   

 

Was ist die Aufgabe der Pflegeeltern?

Wenn leibliche Eltern vorübergehend oder gar nicht mehr in der Lage sind, ihr Kind zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen, können sie über das Jugendamt eine Pflegschaft beantragen. Andersherum kann das Jugendamt eingreifen und ein Kind aus seiner Herkunftsfamilie nehmen. Je nach Ausgangssituation wird die Pflegschaft dann als kurzfristige und zeitlich begrenzte Lösung oder als Dauerlösung ausgestaltet.

Für die Pflegeeltern bedeutet die Pflegschaft, dass sie einerseits Ersatzeltern für das Kind werden und ihm die Betreuung, die Versorgung, den Halt und die Geborgenheit geben, die es braucht. Andererseits werden sie als eine Art Dienstleister für das Jugendamt tätig und unterstützen das Jugendamt bei dessen Arbeit. Alles in allem ist eine Pflegschaft aber keine einfache Aufgabe.

Denn die Kinder kommen oft aus schwierigen Verhältnissen und die Kommunikation mit den leiblichen Eltern ist nicht immer leicht. Hinzu kommt, dass die Pflegeeltern lernen müssen, sich an den Gedanken zu gewöhnen, dass irgendwann der Tag kommen kann, an dem ihr Pflegekind zu seinen leiblichen Eltern zurückkehrt.

 

Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?

Damit die Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung gegeben ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

·         Vielerorts wird erwartet, dass für das Pflegekind ein eigenes, mindestens zehn Quadratmeter großes Zimmer vorhanden ist. Auf jeden Fall muss aber soviel Wohnraum gegeben sein, dass das Pflegekind seinen Bereich hat, in den es sich zurückziehen und in dem es sich entfalten kann.

·         Die Pflegeeltern sollten solide wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Sind die angehenden Pflegeeltern nicht miteinander verheiratet, sollten sie belegen können, dass sie die Kosten für das Pflegekind auch ohne das Einkommen des Partners aufbringen können.

·         Die angehenden Pflegeeltern müssen ein ärztliches Attest zu ihrem Gesundheitszustand und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 

·         Da die Pflegeeltern viele Entscheidungen nicht allein treffen können und zudem das Kindeswohl immer im Vordergrund steht, müssen die Pflegeeltern bereit sein, eng mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten. Außerdem müssen die Eltern belastbar sein und das Feingefühl zeigen, das Kind und seine Lebensgeschichte so zu akzeptieren, wie sie sind. Das Pflegschaftsrecht schreibt nicht vor, dass Pflegeeltern in einer Partnerschaft leben oder verheiratet sein müssen. Allerdings haben es Paare oft leichter. Leben in der Familie bereits eigene Kinder, muss das jüngste Kind mindestens zwei Jahre älter sein als das Pflegekind.  

 

Was ist das Pflegekindergeld?

Die Pflegeeltern bekommen dafür, dass sie ein Pflegekind betreuen und versorgen, ein sogenanntes Pflegekindergeld. Da sich das Pflegekindergeld aus verschiedenen Fördermitteln zusammensetzt, kann es je nach Wohnort etwas unterschiedlich ausfallen.

Als Grundpflegegeld bekommen die Eltern aber

·         487 Euro, wenn das Pflegekind zwischen 0 und 6 Jahre alt ist,

·         564 Euro bei einem 6- bis 12-jährigen Pflegekind und

·         648 Euro bei einem Pflegekind im Alter zwischen 12 und 18 Jahren.

Das Grundpflegegeld soll die Sachkosten decken. Zusätzlich dazu bekommen die Eltern 227 Euro für die Pflege- und Erziehungskosten. Anders als das nach Alter gestaffelte Grundpflegegeld beträgt der Beitrag für die Pflege- und Erziehungsleistung immer 227 Euro, unabhängig vom Alter des Pflegekindes. Weitere Leistungen für Versicherungen und die Altersvorsorge kann ein Pflegeelternteil erhalten. Außerdem können die Pflegeeltern bis zur Hälfte des Kindergeldes bekommen. Maßgeblich hierbei ist, ob das Pflegekind das älteste Kind in der Familie ist.  

 

Was bedeutet Bereitschaftspflege?

Bei der Bereitschaftspflege springen die Pflegeeltern kurzfristig als Eltern auf Zeit ein. Oft kommt das Jugendamt in Notfallsituationen auf die Bereitschaftspflegeeltern zu. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Alleinerziehender erkrankt oder eine Therapie macht, vor Gericht ein Sorgeverfahren läuft oder ein Kind solange in einer Pflegefamilie untergebracht werden muss, bis eine Pflege- oder Adoptivfamilie als Dauerlösung gefunden ist.

Da der Aufenthalt des Kindes meist nur wenige Wochen dauert, wird auch von einer Kurzzeitpflege gesprochen. Die Bereitschaftspflege kommt für Pflegeeltern in Frage, die bewusst nur als Zwischenstation und in Notsituationen aushelfen, sich aber nicht dauerhaft an ein Pflegekind binden möchten.    

 

Was ist mit Pflegeeltern, die ein Flüchtlingskind als Pflegekind aufnehmen möchten?

Für Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, wird vielerorts händeringend nach Pflegefamilien gesucht. Um die teils traumatisierten Kinder zu unterstützen, wird hier versucht, das Bewerbungsverfahren zu beschleunigen. Die Pflegeeltern bekommen die gleichen finanziellen Unterstützungen wie bei einer herkömmlichen Pflegschaft.

Zusätzlich dazu werden die Pflegeeltern und das Pflegekind aber von einem Amtsvormund unterstützt, unter anderem im Asylverfahren. Insgesamt ist die Begleitung etwas umfangreicher, denn Erlebnisse im Herkunftsland und während der Flucht, sprachliche Barrieren und kulturelle Unterschiede stellen die Pflegeeltern vor zusätzliche Herausforderungen.

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