You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Stammbaum Wirbeltiere arrow 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 E-mail

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3

 

Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen auch Fragen auf. Wird die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlaufen? Geht bei der Geburt alles gut? Wie wird der neue Alltag sein? Wie schaffen wir den Spagat zwischen Familie und Beruf? All das sind Überlegungen, die den werdenden Eltern durch den Kopf gehen.

Dass viele bisher eingespielte Abläufe neu organisiert werden müssen, versteht sich von selbst. Aber zumindest was das Finanzielle betrifft, ist die junge Mama abgesichert. Steht sie vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, bekommt sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld.

Allerdings gibt es rund um das Mutterschaftsgeld unterschiedliche Regelungen. Um für Klarheit zu sorgen, beantworten wir in einer kleinen Beitragsreihe sieben Fragen zum Mutterschaftsgeld. Dabei haben wir zunächst erklärt, wann ein Anspruch auf die Geldleistung besteht. Anschließend haben wir erläutert, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt und wie es beantragt wird. Hier ist Teil 3!

 

4. Wie lange wird Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt das Mutterschaftsgeld für den Tag der Entbindung und während der Schutzfristen vor und nach der Geburt. § 3 MuSchG (Mutterschutzgesetz) regelt, dass eine Arbeitnehmerin in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und in den ersten Wochen danach nicht beschäftigt werden darf. Diesen Zeitraum deckt das Mutterschaftsgeld ab.

Erwartet die Mutter Zwillinge, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung und damit auch das Mutterschaftsgeld auf zwölf Wochen. Gleiches gilt, wenn das Kind zu früh oder mit einer Behinderung geboren wird. Im Fall einer Frühgeburt wird das Mutterschaftsgeld außerdem auch für die Tage bezahlt, die das Baby vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist zur Welt kam.

Arbeitet die Mutter während der Mutterschutzfristen, bekommt sie anstelle des Mutterschaftsgeldes ihr ganz normales Arbeitsentgelt. Macht sie in Teilzeit oder stundenweise weiter, reduziert sich ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend. Aus finanzieller Sicht macht es deshalb wenig Sinn, während der Schutzfristen arbeiten zu gehen.

 

5. Wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Gemäß § 3 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) wird das Mutterschaftsgeld in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund bekommt die Mutter für die Zeit, in der sie Mutterschaftsgeld bezieht, kein Elterngeld. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Mutter das Elterngeld erst beantragt, wenn die Mutterschutzfristen abgelaufen sind. Die Anrechnung wird trotzdem durchgeführt.

Anders sieht es beim verringerten Mutterschaftsgeld aus. Die bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Ob über den Antrag auf Mutterschaftsgeld schon entschieden wurde oder nicht, darf für die Auszahlung des Elterngeldes durch die Elterngeldstelle deshalb auch keine Rolle spielen.

 

6. Wie wird das Mutterschaftsgeld besteuert?

Weder das Mutterschaftsgeld noch der Zuschuss vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig. Allerdings unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb werden die Zahlungen bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die Einkommensteuer erhoben wird, berücksichtigt.

Ganz praktisch bedeutet das, dass das zu versteuernde Einkommen zwar durch das Mutterschaftsgeld oder den Arbeitgeberzuschuss nicht steigt. Aber der Steuersatz, der auf das gesamte Einkommen angewendet wird, erhöht sich durch die Zahlungen geringfügig.

In der Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht, bleibt sie beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert. Sie hat also weiterhin den vollen Versicherungsschutz, ohne dass sie vom Mutterschaftsgeld eigene Beiträge bezahlen muss. Etwas anderes gilt natürlich, wenn die Mutter andere Einkünfte hat, die beitragspflichtig sind.

 

7. Was ist der Mutterschaftslohn?

Es kann sein, dass die werdende Mutter aus medizinischen Gründen weit vor Beginn des Mutterschutzes oder über die Schutzfrist hinaus nicht arbeiten darf. Das ist zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft der Fall oder auch, wenn die Mutter durch die Berufstätigkeit erhöhten Risiken für eine Erkrankung ausgesetzt ist, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden könnte. Stellt der Arzt fest, dass die Mutter außerhalb der regulären Mutterschutzfristen pausieren muss, greift das sogenannte Beschäftigungsverbot.

Das Beschäftigungsverbot hat zur Folge, dass die Mutter von ihrem Arbeitgeber Mutterschaftslohn erhält. Die Regelungen dazu ergeben sich aus § 18 MuSchG.

Die Höhe des Mutterschaftslohns entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den letzten drei Kalendermonaten, die vor der Schwangerschaft abgerechnet wurden. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich wegen des Beschäftigungsverbots die Art der Anstellung oder der Vergütung ändert. Hat die Mutter den Job erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten, berechnet sich der Mutterschaftslohn aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses.


Auch wenn die Mutter während des Beschäftigungsverhältnisses keine Arbeitsleistung erbringt, wird der Mutterschaftslohn wie ein ganz normales Arbeitsentgelt behandelt. Deshalb werden davon sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos Die wichtigsten Infos zur Veröffentlichung von Kinderfotos Die Geburt eines Kindes, ein Treffen im Familienkreis, eine Geburtstagsfeier, Veranstaltungen im Kindergarten und in der Schule oder einfach nur so zwischendurch: Es gibt ständig Gelegenheiten, um Fotos vom Nachwuchs zu schießen.    Ganzen Artikel...

8 Einrichtungsfehler im Kinderzimmer - und wie es besser geht 8 Einrichtungsfehler im Kinderzimmer - und wie es besser geht   Die Kinder spielen überall und halten sich gerne in der ganzen Wohnung auf - außer im eigenen Kinderzimmer? Das kann natürlich daran liegen, dass die Kids nicht alleine, sondern lieber in der Nähe ihrer Eltern und Geschwister sein wollen. Doch genauso ist möglich, dass sich der Nachwuchs in den eigenen vier Wänden einfach nicht richtig wohlfühlt. Es gibt ein paar typische Einrichtungsfehler, die in vielen Kinderzimmern anzutreffen sind. Wir nennen acht solcher Fehler und zeigen, wie es besser geht.    Ganzen Artikel...

Checkliste: Die Grundausstattung für ein Baby Checkliste: Die Grundausstattung für ein Baby Wenn sich der erste eigene Nachwuchs ankündigt, haben Familie und Freunde viele Tipps und noch mehr gute Ratschläge parat. Allerdings hat jeder seine eigenen Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass jeder seinen eigenen Geschmack, seine eigenen Abläufe und seine eigenen Vorlieben hat.   Ganzen Artikel...

Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps Home-Office und Kinderbetreuung - 7 Tipps   Mehr Flexibilität, eigenständiges Arbeiten, keine Pendlerwege und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind vom Konzept, im Home-Office zu arbeiten, sehr angetan. Doch so einfach und vielversprechend, wie die Arbeit vom heimischen Büro aus auf den ersten Blick erscheint, ist es in der Praxis leider nicht. Vielmehr kann es zur echten Herausforderung werden, Home-Office und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.    Ganzen Artikel...



Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern Infos und Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern  Kirchenbücher können sehr hilfreiche Quellen für den Ahnenforscher sein. Die Aufzeichnungen der Standesämter sind zwar meist sehr akkurat geführt und die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden enthalten zahlreiche Informationen, die auf der Suche nach Vorfahren verwertet werden können. Allerdings sind die Standesämter in Deutschland erst seit 1875 für die Verwaltung der Personenstandsdaten zuständig. Daten aus der Zeit davor sind in den Kirchenbüchern der jeweiligen Orte erfasst.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Regeln zur Forschung im Archiv
Infos und Regeln zur Forschung im Archiv Im Zuge der Forschung nach Familienmitgliedern und Vorfahren gibt es viele Quellen, die wertvolle I...
Sünde Vergebung und Ablass in der katholischen Kirche
Sünde, Vergebung und Ablass in der katholischen Kirche Jeder leistet sich ab und an die eine oder andere Sünde. Doch im katholisch...
Haben es Einzelkinder leichter oder schwerer?
Haben es Einzelkinder leichter oder schwerer? Früher waren Einzelkinder eine seltene Ausnahme. Natürlich mag dies auch ein Stü...
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2 Gegenüber ihren Kindern sind Eltern grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet...
Tagebuch schreiben - 7 Tipps
Tagebuch schreiben - 7 Tipps Viele haben einmal Tagebuch geschrieben. Doch die meisten hören irgendwann damit auf. Dabei kann ein Tage...
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil Familien brauchen nicht nur Rahmenbedingungen, die ein glückliche...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2024 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag