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Was sind Personenregister und Zivilstandregister? 

Die Suche nach den eigenen Wurzeln beginnt üblicherweise mit dem Sammeln und Auswerten unterschiedlicher Informationen, die bei bekannten Familienmitgliedern und anderen Personen erfragt oder mittels verschiedener Dokumente und Aufzeichnungen in Erfahrung gebracht werden.

Zwei Auskunftsquellen, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden, sind das Personen- und das Zivilstandsregister.

Nun stellen sich jedoch die Fragen, was sich dahinter verbirgt und welche Ankünfte dort auf welche Weise angefordert werden können.

 

 

Hier die wichtigsten Infos und Tipps dazu:

 

Personenstandsregister 

Als Personenstandsregister werden die Geburts-, Heirats- und Todesurkunden bezeichnet, die von Standesämtern angefertigt wurden. Das im Deutschen Reich am 1. Januar 1876 erlassene Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung legte fest, dass die Führung dieser Urkunden fortan in einheitlicher Form zu erfolgen hatte.

Es gab zwar später immer wieder Gesetzesänderungen, allerdings waren diese nur sehr geringfügig. Das Recht, eine Auskunft zu verlangen und die Register einzusehen, haben jedoch nur bestimmte Personen.

Hierzu gehören zunächst diejenigen, die in den Registern eingetragen sind, sowie diejenigen, die in direkter Linie mit den eingetragenen Personen verwandt sind. Zudem können die Register eingesehen werden, wenn rechtliches Interesse besteht oder eine Person über eine Vollmacht der eingetragenen Person oder eines direkten Vorfahren oder Nachkommen der eingetragenen Person verfügt.

Prinzipiell gilt Familienforschung an sich dabei nicht als rechtliches Interesse, es sei denn, die Einsichtnahme dient beispielsweise der Verfolgung von Erbansprüchen. Erschwerend kommt hinzu, dass die landeseigenen Datenschutzgesetze bestimmen, in welcher Form Einsicht genommen werden kann.

Um eine Personenstandsurkunde zu beantragen, genügt ein formloser Brief an das zuständige Standesamt, in dem um die Zusendung der entsprechenden Urkunde in Kopie gebeten wird. Sind der Name und das Datum bekannt, erhält der Antragsteller die Urkunde meist nach etwa einem bis zwei Monaten samt Rechnung oder per Nachnahme auf dem Postweg.

Können keine konkreten Angaben gemacht werden, werden die Bestellungen in den meisten Fällen zurückgewiesen, da die Standesbeamten nicht dazu verpflichtet sind, nach möglicherweise passenden Urkunden zu suchen. 

 

Zivilstandsregister 

In einigen Gegenden Deutschlands wurden Geburts-, Heirats- und Todesurkunden schon vor der Einführung der Personenstandsregister geführt.

Allerdings gab es keine Vorschriften über eine einheitliche Führung. Diese Register werden als Zivilstandsregister bezeichnet und unterliegen keinen rechtlichen Einschränkungen im Hinblick auf die Einsichtnahme.

Allerdings wurden diese Register teilweise nur kurzzeitig geführt oder später andere Organe mit der Fortführung beauftragt, in Baden waren dies beispielsweise die Pfarrämter.

Heute können geführte Zivilstandsregister in den Landeshauptarchiven eingesehen werden, von größter Bedeutung sind hierbei die Landeshauptarchive Brühl, Koblenz und Saarbrücken.

 

Thema: Was sind Personenregister und Zivilstandregister? 

 
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