You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Stammbaum Daten arrow Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1
Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1 E-mail

Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 1

 

Eine Hochzeit oder auch eine Scheidung sind typische Gründe für den Wechsel des Nachnamens. Doch auch in anderen Fällen erlaubt der Gesetzgeber, den bisherigen Namen abzulegen und künftig einen anderen Nachnamen zu tragen. Vorausgesetzt, es gibt einen guten und nachvollziehbaren Grund für die Namensänderung.

So oder so geht ein Namenswechsel aber mit viel Papierkram einher. Denn nachdem der Antrag auf den neuen Namen bewilligt ist, müssen zahlreiche Stellen informiert werden. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Namensänderung. Und neben Infos stellen wir auch eine Vorlage für die Mitteilung über den Namenswechsel zur Verfügung. Los geht’s mit Teil 1!

 

Warum macht der Anlass für die Namensänderung einen Unterschied?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür einen wichtigen Grund. Allein der Umstand, dass ihm sein Name nicht gefällt oder er lieber einen anderen Name hätte, ist keine ausreichende Begründung. Vielmehr muss der Wunsch nach einem neuen Namen eine handfeste Ursache haben.

Dass es einen nachvollziehbaren Grund für die beabsichtigte Namensänderung geben muss, ist immer der Fall. Je nach Anlass unterscheidet der Gesetzgeber aber zwischen einer zivilrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

 

Zivilrechtliche Namensänderung

Ändert sich der Nachname aufgrund einer Eheschließung oder einer Scheidung, handelt es sich um eine zivilrechtliche Namensänderung.

Im Zuge der Heirat legen die Eheleute ihren künftigen Familiennamen fest. Das geschieht bei dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wird. Dabei kann jeder künftige Ehepartner für sich selbst entscheiden, ob er seinen Geburtsnamen behalten, den Nachnamen des Ehepartners annehmen oder einen Doppelnamen tragen möchte. Bei einem Doppelnamen kann er zudem die Reihenfolge von Geburts- und Ehename auswählen.

Doch auch wenn die Ehepartner unterschiedliche Nachnamen haben können, müssen sie sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Diesen Familiennamen bekommen später Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen. Doppelnamen sind bei Kindern nämlich nicht möglich.

Auf der anderen Seite muss sich ein Ehepartner nicht sofort entscheiden. Den Ehenamen kann er vielmehr auch später noch annehmen. Das geht sogar, wenn die Ehe schon seit vielen Jahren besteht. Fristen gibt es bei so einem Namenswechsel nämlich nicht.

Ähnlich unkompliziert ist eine Namensänderung nach einer Scheidung. Möchte der geschiedene Ehepartner den Ehenamen ablegen und seinen Geburtsnamen wieder annehmen, reicht eine kurze Erklärung aus. Auch dafür ist das Standesamt zuständig.

 

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Hat die gewünschte Namensänderung nichts mit einer Heirat oder Scheidung zu tun, liegt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung vor. Und hier gestaltet sich die Sache etwas komplizierter.

Die Namensänderung setzt dann nämlich einen handfesten, wichtigen und plausiblen Grund voraus. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn der Nachname anstößig oder lächerlich klingt. Auch Verwechslungsgefahr kann eine Namensänderung begründen. Möglich ist das zum einen bei den sogenannten Sammelnamen wie Müller, Meier oder Schmidt. Zum anderen kommt eine Änderung in Betracht, wenn der Nachname mit Straftätern oder historisch belasteten Ereignissen verknüpft wird.

Daneben ist eine Namensänderung denkbar, wenn der Name sehr schwer auszusprechen ist oder wegen seiner ungewöhnlichen Schreibweise ständig falsch geschrieben wird. Enthält der Nachname ein ß und befürchtet der Träger, dass ihm dadurch zum Beispiel im Ausland Nachteile entstehen könnten, kommt eine Änderung in ss in Betracht.

Außerdem kann sich der Wunsch nach einem Namenswechsel darin begründen, dass der Träger massiv unter seinem Namen leidet. Allerdings wird es hier meist nicht ausreichen, wenn der Träger eine entsprechende Erklärung abgibt. Stattdessen wird er in aller Regel ein psychologisches Gutachten vorlegen müssen, das die Belastung bestätigt.

 

Wie ist die Vorgehensweise bei einer Namensänderung?

Zuständiger Ansprechpartner für eine Namensänderung ist das Standesamt am eigenen Wohnort. Ein Wechsel des Namens wird zwar im Geburtenregister vermerkt. Und das Geburtenregister führt das Standesamt am Geburtsort. Doch das Standesamt am Wohnort, das die Namensänderung bearbeitet, leitet die Meldung ans Geburtenregister weiter.

Der Namensträger sollte sich vorab ans Standesamt wenden und einen Termin vereinbaren. Der Standesbeamte kann dann nicht nur entsprechend Zeit einplanen und die Änderung vorbereiten, sondern dem Träger auch mitteilen, welche Unterlagen dieser mitbringen muss. Meist sind das:

·         der Personalausweis oder Reisepass

·         die Meldebescheinigung über den Wohnsitz

·         ein Auszug aus dem Geburten- oder Eheregister

·         der Antrag auf die Namensänderung

Das Antragsformular bekommt der Träger vom Standesamt. Teilweise wird es ihm per Post zugeschickt, teilweise kann es auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung heruntergeladen werden.

Bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist außerdem eine Begründung notwendig. Dafür setzt der Träger ein Schreiben auf, in dem er schlüssig erläutert, warum er seinen Namen wechseln will. Diese Erklärung legt er dem Antrag bei.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Liegt der Antrag vollständig vor, muss das Standesamt prüfen, ob die Namensänderung wie gewünscht durchgeführt werden kann. Das kann innerhalb weniger Tage erledigt sein. Bei einer hohen Auslastung ist aber genauso gut möglich, dass der Träger bis zu eineinhalb Jahre auf einen Bescheid warten muss.

Lehnt das Standesamt den Antrag auf eine Namensänderung ab, kann der Träger innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Führt auch der Widerspruch nicht zum Erfolg, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

 

Wie teuer ist eine Namensänderung?

Kostenfrei ist eine Namensänderung nicht. Wie teuer es wird, lässt sich pauschal aber nicht beziffern. Denn die Gebühren, die das Standesamt berechnet, sind je nach Bundesland und Gemeinde verschieden. Außerdem hängt die Gebührenhöhe vom Aufwand ab.

Grundsätzlich kann das Standesamt maximal 255 Euro für eine Änderung des Vornamens und bis zu 1.022 Euro für einen Wechsel des Nachnamens in Rechnung stellen. Diese Höchstsätze werden aber praktisch nie verlangt. Sie wurden in erster Linie festgelegt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.


Zu den Gebühren vom Standesamt kommen dann noch Folgekosten dazu. Nach der Namensänderung muss der Träger nämlich verschiedene Dokumente korrigieren lassen oder frisch beantragen. Außerdem muss er Kopien anfertigen und Schreiben verschicken, um Vertragspartner und andere Stellen über den neuen Namen zu informieren. Unterm Strich kann so eine ordentliche Summe zusammenkommen.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit Die Rolle der Väter im Laufe der Zeit Ein Kind wirbelt den Alltag mächtig durcheinander. Alles ändert sich, vieles muss neu organisiert werden. Doch nicht nur die Frau muss sich in ihrer neuen Rolle als Mutter zurechtfinden. Auch den Mann stellt die Vaterrolle vor eine besondere Herausforderung. Allerdings hat sich die Rolle der Väter im Laufe der Zeit sehr verändert. War der Mann früher in erster Linie der Ernährer der Familie, wird vom modernen Mann heute fast schon erwartet, dass er sich aktiv ins Familienleben einbringt.   Ganzen Artikel...

Aberglaube Brauchtum Kurioses rund ums Fegen Aberglaube, Brauchtum und allerlei Kurioses rund ums Fegen Manche lassen sich in ihrem Handeln und Denken vom Aberglauben beeinflussen, manche finden die Regeln, Bräuche und Gepflogenheiten amüsant und schmunzeln darüber und manche halten den Aberglauben schlichtweg für esoterischen Unsinn. Insgesamt ist es jedoch schon erstaunlich, wie viele verschiedene Bräuche und Vorschriften es gibt.   Ganzen Artikel...

Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3 Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 3   Einige Kinder werden nach den Eltern oder den Großeltern benannt. Andere Kinder bekommen einen Namen, zu dem die Eltern einen besonderen Bezug haben. Manche Eltern lassen sich von Büchern, Filmen oder Promis inspirieren, andere Eltern orientieren sich an den Listen mit den beliebtesten Vornamen eines Jahres.  Ganzen Artikel...

Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus? Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus?   Wer ein Kind erzieht, bekommt dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich die Rente für diese Zeit. Bis vor wenigen Jahren wurde in diesem Zusammenhang flapsig von der Mütterrente gesprochen. Dabei gleicht diese Rente den Umstand aus, dass Eltern in der Zeit, in der sie ihre Kinder erziehen, weniger oder gar nicht arbeiten können. Damit schafft sie eine wichtige Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Nur: Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus? Wer bekommt die Zeiten angerechnet? Und was gilt es zu beachten? Wir geben Antworten!    Ganzen Artikel...



Stammbaum der am haeufigsten gezuechteten Hunderassen Stammbaum der am häufigsten gezüchteten Hunderassen Bei einem Rassehund sind der Stammbaum oder die Ahnentafel keineswegs nur eine nette und interessante Beigabe des Züchters, sondern vielmehr die wichtigsten Ausweispapiere des Hundes. In dem Stammbaum sind nämlich alle die Informationen enthalten, die der neue Hundebesitzer über seinen Hund benötigt und die ihm gleichzeitig garantieren, dass es sich tatsächlich um einen gesunden Rassehund handelt. In einem Stammbaum sind zunächst grundlegende Informationen wie beispielsweise die Rasse, das Geschlecht, die Farbe, der Name und der Wurftag erfasst. Zudem sind die Vorfahren des Welpen dargestellt und üblich dabei ist die Darstellung bis zu den Großeltern. Daneben gibt der Stammbaum Auskunft über den Gesundheitszustand des Hundes sowie besondere Qualitäten.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 3 Kündigt sich Nachwuchs an, ist die Freude groß. Doch zusammen mit der Vorfreude kommen...
Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen Wer erbt, hat die Wahl, ob er die Erbschaft annehmen möchte oder ob nicht. Und in einigen F&...
Stammbaumanalyse Uebungen
Stammbaumanalyse Übungen Die Stammbaumanalyse gehört zusammen mit der Zwillingsforschung, der Analyse von Karyogrammen und der pop...
Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil
Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil Es gibt regelmäßig hitzige Debatten darüber, ob eine frühe Fremdbet...
Irrtümer in der Geschichte der Menschheit
Große Irrtümer in der Geschichte der Menschheit richtiggestellt Die Menschheit hat viel geforscht und experimentiert. Dadurch ver...
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4
Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 4 Kündigt sich Nachwuchs an, stellt sich die Frage, wie das Kind heißen soll. Dabei gehe...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2024 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag