You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Evolution Stammbaum arrow Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil
Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil E-mail

Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 1. Teil

 

Für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung eine attraktive und hilfreiche Lösung. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Das versicherte Mitglied muss den jeweiligen Angehörigen dazu nur bei seiner Krankenkasse anmelden. Der Angehörige bekommt daraufhin seine eigene Krankenkassenkarte und kann alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Doch wann ist eine Familienversicherung überhaupt möglich? Wie hoch ist der Beitrag? Und wie geht es weiter, wenn die Familienversicherung endet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse!

 

Für wen ist eine Familienversicherung möglich?

Über die Familienversicherung kann der Ehegatte oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Kommt es zur Trennung, können beide Ehe- oder Lebenspartner in der Familienversicherung bleiben, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Das gilt auch für die Zeit, in der die Partner schon getrennt voneinander leben.

Kinder können in aller Regel bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein. Außerdem ist eine Familienversicherung für Stiefkinder und Enkel möglich, wenn das versicherte Mitglied überwiegend für ihren Unterhalt aufkommt. Auch Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten leben, können über ihn familienversichert werden.

Ist das Kind nicht erwerbstätig, weil es zum Beispiel noch zur Schule geht, verlängert sich die mögliche Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr. Bis zum 25. Lebensjahr kann die Familienversicherung bestehen bleiben, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Unterbricht das Kind die Berufsausbildung für den Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer, kann eine zusätzliche Verlängerung um weitere zwölf Monate erfolgen.

Kann sich ein Kind wegen einer Behinderung selbst nicht versorgen, gilt keine zeitliche Befristung. Vielmehr kann das Kind dann unbegrenzt lange familienversichert sein.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Familienversicherung erfüllt sein?

Die Familienversicherung ist für den Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder einer Familie vorgesehen. Zu den eben genannten Bedingungen, die sich auf die Familienkonstellation beziehen, kommen noch einige Voraussetzungen dazu, die der mitzuversichernde Familienangehörige erfüllen muss. Dabei gilt, dass der Partner oder das Kind

·seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben muss.

·keine andere Krankenversicherung haben darf, die eine Familienversicherung ausschließt. Es darf also zum Beispiel keine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder Rentner bestehen.

·selbst keine oder nur geringe Einnahmen erzielen darf. Im Jahr 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 505 Euro monatlich. Für Minijobber gelten andere Regelungen. Übt das Familienmitglied eine geringfügige Beschäftigung aus, muss sein jährliches Gesamteinkommen innerhalb der Minijob-Grenzen bleiben. Elterngeld wird in der Krankenversicherung nicht zu den Einnahmen gezählt.

·keiner hauptberuflichen Selbstständigkeit nachgeht.

·nicht auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit ist.

Die Aufnahme in die Familienversicherung ist außerdem für bestimmte Berufsgruppen ausgeschlossen. Dazu gehören Beamte, Richter, Geistliche und Soldaten.

 

Ist ein Wechsel von der freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung möglich?

Besteht eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sind alle anderen Voraussetzungen erfüllt, kann sie zugunsten einer Familienversicherung gekündigt werden. Die Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt in diesem Fall nicht. Ob die Familienversicherung ab dem Zeitpunkt der Kündigung oder mit dem Vorliegen der Voraussetzungen beginnt, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Nähere Angaben dazu stehen in der Satzung.

In der privaten Krankenversicherung existiert keine Familienversicherung. Hier braucht jedes Familienmitglied seinen eigenen Vertrag. Allerdings besteht die Möglichkeit, aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung zu wechseln, sofern die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.

Die private Krankenversicherung endet aber nicht automatisch. Stattdessen muss der Familienversicherte sie rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung kündigen. Verpasst er diese Frist, ist eine Kündigung immer nur zum Monatsende möglich. Dadurch bestehen dann für den jeweiligen Monat zwei Versicherungen, für die Beiträge bezahlt werden müssen. Außerdem ist der Familienversicherte verpflichtet, der privaten Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss der Grund für den Wechsel zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hervorgehen.

 

Wann kann ein Kind nicht familienversichert werden?

Eine besondere Situation ist gegeben, wenn ein Elternteil privat und der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. Eine beitragsfreie Familienversicherung des gemeinsamen Kindes ist in diesem Fall ausgeschlossen, wenn

·der privat versicherte Elternteil ein höheres Einkommen erzielt als der gesetzlich versicherte Elternteil und

·das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze beläuft sich im Jahr 2024 auf 5.775 Euro monatlich.

Ein Beispiel: Frau Müller ist als angestellte Arbeitnehmerin tätig. Sie verdient rund 2.500 Euro brutto monatlich und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Herr Müller arbeitet als Führungskraft. Er erzielt ein Einkommen, das deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Herr Müller ist Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Aufgrund des deutlichen höheren Einkommens von Herrn Müller kann das Kind des Ehepaares nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung von Frau Müller familienversichert werden. Stattdessen müssen die Müllers entweder eine private Krankenversicherung für ihr Kind abschließen oder ihr Kind als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Die Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in etwa genauso hoch oder minimal höher als eine private Krankenversicherung für Kinder. Der Ausschluss einer Familienversicherung setzt aber voraus, dass wirklich alle drei Bedingungen erfüllt sind. Würde die gesetzlich krankenversicherte Frau Müller zum Beispiel mehr verdienen als ihr Ehemann, könnten die Kinder familienversichert werden, obwohl Herr Müller privat krankenversichert ist.


Außerdem werden beide Elternteile nur dann gemeinsam betrachtet, wenn sie miteinander verheiratet sind oder eine gesetzliche Lebenspartnerschaft gegründet haben. Leben die Eltern hingegen in einer sogenannten wilden Ehe zusammen, können sie selbst entscheiden, ob ihr Kind privat oder gesetzlich krankenversichert sein soll.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Grundstrukturen molekularer Stammbaeume Grundstrukturen molekularer Stammbäume  Zunächst befasst sich die Molekularbiologie mit den Strukturen, Biosynthesen und Funktionen von DNA und RNA untereinander sowie im Zusammenhang mit Proteinen auf molekularer Ebene.  Im Hinblick auf Stammbäume spielt sie dabei insbesondere bei phylogenetischen und evolutionären Stammbäumen sowie bei der molekularen Stammbaumanalyse eine wichtige Rolle. Ganzen Artikel...

Anleitung - Stammbaum aus Aesten Anleitung für einen dekorativen Stammbaum aus Ästen  Familienforscher betreiben die Suche nach Vorfahren und Familienmitgliedern aus einem eher professionell-wissenschaftlichen Hintergrund heraus.  Ihre Absicht besteht vor allem in der Rekonstruktion der Verwandtschaftsverhältnisse, die dann auch entsprechend korrekt und genau erfasst und als Familienstammbaum oder Ahnentafel präsentiert werden.  Allerdings muss ein Familienstammbaum nicht immer nur einen wissenschaftlichen und damit ernsten Hintergrund haben, sondern kann schlichtweg auch als Möglichkeit dienen, die eigene Familie dekorativ darzustellen.     Ganzen Artikel...

Wie sollten Ahnenforscher Ihre Daten sammeln und speichern Wie sollten Ahnenforscher Ihre Daten sammeln und speichern, auf dem Papier oder dem PC? Bei der Familien- und Ahnenforschung ist es von großer Bedeutung, von Beginn an möglichst exakt zu arbeiten und die Forschungsergebnisse genau und sorgfältig zu erfassen. Zudem muss der Familienforscher lernen, dass seine Ergebnisse immer offen bleiben müssen und Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten nicht den Stellenwert von Tatsachen erhalten dürfen. Im Verlauf der Forschung können und werden nämlich immer wieder neue Dokumente und Informationen auftauchen, die die bisherigen Ergebnisse ergänzen oder in ein anderes Licht rücken. Nun stellt sich jedoch die Frage, wie Ahnenforscher ihre Daten am besten sammeln und speichern sollten.    Ganzen Artikel...

Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1 Alles Wichtige zur Änderung des Personenstands, Teil 1   Manchmal kann es notwendig werden, den Personenstand zu ändern. Denkbar ist das zum Beispiel dann, wenn ein neuer Lebensabschnitt beginnt oder die eigene Identität besser zum Ausdruck kommen soll. Doch welche Daten gehören überhaupt zum Personenstand? Wann können sie geändert werden und wie läuft eine Änderung ab? In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir alles Wichtige zur Änderung des Personenstands!  Ganzen Artikel...



Genealogische Zeichen und Symbole Die wichtigsten genealogischen Zeichen und Symbole Mit einem genealogischen Zeichen oder Symbol ist ein Bild gemeint, das in Form eines Buchstabens oder einer Zeichnung für eine Person oder ein bestimmtes Ereignis steht und im Wesentlichen eine platzsparende Darstellung von bestimmten Zusammenhängen ermöglichen soll. Zu den Symbolen, die am häufigsten verwendet werden, gehören die Symbole für das Geschlecht einer Person und die ersten abgedruckten Symbole dürften auf Bernhard Röse zurückgehen, der ein Quadrat für Männer und einen Kreis für Frauen verwendete.    Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 1. Teil Wer einem Kind vorübergehend eine Familie und ein zu Hause bieten oder d...
4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern
4 Umgangsmodelle bei getrennt lebenden Eltern Wenn eine Beziehung auseinandergeht, ist es oft schon für die Erwachsenen nicht ganz...
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil
5 Fragen zur Rückabwicklung einer Schenkung, 1. Teil Das Elternhaus, Geld, der kostbare Familienschmuck oder Unternehmensanteile: M...
Anleitung dekorativer Stammbaum
Anleitung für einen modernen und dekorativen Stammbaum Üblicherweise kennt man Stammbäume und Ahnentafeln als größ...
Aberglaube Brauchtum Kurioses rund ums Fegen
Aberglaube, Brauchtum und allerlei Kurioses rund ums Fegen Manche lassen sich in ihrem Handeln und Denken vom Aberglauben beeinflussen, manc...
Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil
Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil Es gibt regelmäßig hitzige Debatten darüber, ob eine frühe Fremdbet...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag