You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Stammbaum Katzen arrow Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 2
Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 2 E-mail

Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 2

 

Der eigene Name ist Teil der Identität und der Lebensgeschichte. Er prägt und beeinflusst die eigene Wahrnehmung und die Wahrnehmung durch Dritte. Deshalb ist ein Name nicht bloß eine beliebige Bezeichnung, sondern hat einen hohen und wichtigen Stellenwert.

Im Normalfall begleitet einen der eigene Name ein Leben lang. Doch manchmal haben persönliche Gründe oder Veränderungen der äußeren Umstände zur Folge, dass jemand seinen bisherigen Namen ablegen möchte. In Deutschland regeln Gesetze, ob, wann und wie der Vorname oder der Nachname geändert werden kann.

In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir alles Wichtige rund um die Namensänderung zusammengestellt. Dabei haben wir in Teil 1 die rechtlichen Grundlagen und das allgemeine Verfahren bei einer Namensänderung erklärt. Außerdem haben wir familienrechtliche Namensänderungen beschrieben. Hier ist Teil 2!

 

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung

Eine familienrechtliche Namensänderung kann bei einer Änderung des familiären Status erfolgen. Eine Eheschließung, eine Scheidung oder die Aufnahme eines Pflege- oder Adoptivkindes sind typische Anlässe für einen Wechsel des Nachnamens.

Eine Namensänderung ist aber auch aus öffentlich-rechtlichen Gründen möglich. Denn jeder hat das Recht auf einen Namen, der seine Identität widerspiegelt und mit dem er sich gut fühlt. Bringt der Vor- oder Nachname die eigene Identität nicht zum Ausdruck oder fühlt sich jemand damit überhaupt nicht verbunden, ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich. Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und einige Schritte unternommen werden:

·Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung setzt einen triftigen Grund voraus. Die Begründung muss umfassend und nachvollziehbar sein.

·Für den Antrag ist die Stelle zuständig, die sich am Wohnort um behördliche Namensänderungen kümmert. Bei dieser Verwaltungsbehörde müssen die ausgefüllten Antragsformulare, die notwendigen Dokumente und eventuell Gutachten eingereicht werden.

·Das Verfahren kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern.

·Wird die Namensänderung offiziell genehmigt, müssen verschiedene Institutionen und Vertragspartner über den geänderten Namen informiert werden.

Der Prozess einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung kann komplex sein. Je nach Ausgangssituation ist es deshalb mitunter sinnvoll, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.

 

Mögliche Gründe für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung

Wie schon erwähnt, muss eine öffentlich-rechtliche Namensänderung schlüssig und nachvollziehbar begründet sein. Ein wichtiger Grund, der die Änderung des Namens rechtfertigt, kann zum Beispiel sein:

·starke Abneigung und persönlicher Leidensdruck wegen des Namens

·Anfeindungen, Belästigungen oder Diskriminierung aufgrund des Namens

·Name, der schwer auszusprechen oder zu schreiben ist

·keine Übereinstimmung zwischen dem Namen und der geschlechtlichen Identität

·religiöse oder kulturelle Gründe

Im Unterschied zum Vor- und Nachnamen ist ein Zweitname in aller Regel freiwillig. Wer seinen Zweitnahmen aus offiziellen Dokumenten entfernen möchte, kann beim Standesamt einen Antrag auf Streichung stellen. Solange die Streichung nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, sollte sie problemlos vonstattengehen.

 

Die Namensänderung aus psychischen Gründen

Durch Erfahrungen in der Vergangenheit oder infolge traumatischer Ereignisse kann der Name zu einer psychischen Belastung werden. Um Abstand von den negativen Erinnerungen zu gewinnen und ein neues Kapitel im Leben beginnen zu können, ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich.

In diesem Fall braucht der Antragsteller aber medizinische oder psychologische Nachweise. Dazu können ärztliche Berichte, psychologische Gutachten und ähnliche Unterlagen gehören. Am besten wendet sich der Antragsteller an einen Psychologen oder Psychiater. Ein Facharzt kann dabei helfen, die notwendigen Unterlagen zu erstellen. Die Belege für die psychologische Belastung reicht der Antragsteller dann zusammen mit den Antragsformularen und den sonstigen Dokumenten bei der Verwaltungsbehörde ein.

 

Die Namensänderung bei Transgender-Personen

Für Transgender-Personen sind sowohl die Änderung des Personenstands als auch die Namensänderung sehr wichtige und hochemotionale Schritte auf dem Weg zur Selbstakzeptanz und dem Ausdruck der eigenen Identität. Zuständig in diesem Fall ist in Deutschland normalerweise das Amtsgericht.

Zunächst stellt der Antragsteller einen Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung und legt darin seine Gründe für den Wechsel dar. Zusammen mit dem Antrag muss er Unterlagen wie psychologische Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen einreichen, die belegen, dass die Änderung notwendig ist. Das Gericht prüft daraufhin den Antrag. Wird er genehmigt, muss der Antragsteller den Namen und den Geschlechtseintrag in seinen Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

 

Die Kosten für eine Namensänderung

Die Gebühren für eine Namensänderung beim Standesamt, zum Beispiel nach einer Eheschließung oder Scheidung, sind je nach Bundesland verschieden. Sie bewegen sich in einem Rahmen zwischen 20 und 150 Euro.

Wird die Namensänderung bei Gericht beantragt, was im Fall von Transgender-Personen notwendig ist, werden Gerichtsgebühren fällig. Dazu kommen die Kosten für Gutachten und eventuell Beglaubigungen. Nicht zu vergessen sind außerdem die Kosten für neue Ausweisdokumente, die bei jeder Namensänderung entstehen.

Bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung richten sich die Kosten nach dem Aufwand des Verfahrens. Allerdings hat der Gesetzgeber Grenzen gesetzt. So darf die Änderung des Vornamens höchstens 225 Euro und die Änderung des Nachnamens höchstens 1.022 Euro kosten. Die Gebühren muss der Antragssteller aber auch dann anteilig bezahlen, wenn sein Antrag abgelehnt wird. Meist verlangen die Verwaltungsgebühren dabei zehn bis 50 Prozent der Gesamtgebühren.

 

Die Namensänderung bei ausländischen Staatsbürgern

Bei einer Namensänderung von ausländischen Staatsbürgern richtet sich das Verfahren nach den Umständen im Einzelfall und der Rechtslage im Herkunftsland.

·Namensänderung in Deutschland: Möchte ein ausländischer Staatsbürger eine Namensänderung in Deutschland beantragen, durchläuft er das gleiche Verfahren wie ein deutscher Staatsbürger. Je nach Art der Namensänderung wendet er sich also an das Standesamt, die Verwaltungsbehörde oder ein Gericht.

·Namensangleichung an das deutsche Recht: Es kann notwendig sein, den Namen anzugleichen, wenn der ursprüngliche Name die rechtlichen Namensstandards nicht erfüllt. So sind in Deutschland zum Beispiel ein Vorname und ein Nachname zwingend notwendig, während in einigen anderen Ländern nur ein Name üblich ist.

·Namensänderung nach Einbürgerung: Nach der Einbürgerung ist eine Namensänderung auf Wunsch möglich, zum Beispiel weil der Name für deutsche Ohren sehr ungewöhnlich klingt, schwer auszusprechen ist oder Buchstaben enthält, die es im deutschen Alphabet nicht gibt.

·Heirat im Ausland: Ist eine Hochzeit im Ausland mit anschließender Namensänderung geplant, kann eine Beurkundung der Namensänderung sowohl im Ausland als auch in Deutschland notwendig sein, damit der neue Name anerkannt wird.


Nähere Auskünfte kann das Standesamt, die örtliche Verwaltung oder auch die Ausländerbehörde erteilen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1 7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1   Kündigt sich Nachwuchs an, fahren die Gefühle Achterbahn. Auf der einen Seite ist die Vorfreude groß und die Eltern können es kaum erwarten, bis das Baby endlich da ist. Doch auf der anderen Seite machen sich Sorgen breit: Verläuft die Schwangerschaft ohne Komplikationen? Wie wird die Geburt? Ist das Kind gesund? Wie wird der neue Alltag sein? Wird es klappen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen? Zumindest was das Finanzielle angeht, müssen sich Mütter, die vor und während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis stehen, keine Sorgen machen. Als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten sie in der Zeit des Mutterschutzes nämlich Mutterschaftsgeld. Allerdings ist unterschiedlich geregelt, wer wann welchen Anspruch hat.  Ganzen Artikel...

Theorien zur Entstehung des Universums Die bekanntesten Theorien zur Entstehung des Universums Es gibt zwei Fragen, die die Menschen schon seit jeher beschäftigen. Zum einen ist dies die Frage nach dem Sinn des Lebens und zum anderen die Frage, wie das Universum und damit alles Sein entstanden ist. Das Zeitgefühl des Menschen basiert auf verhältnismäßig kurzen Zeitintervallen. So denkt ein Mensch an das, was vor zehn oder zwanzig Jahren geschehen ist, mehr oder weniger häufig und intensiv zurück, viele kleine Details geraten dabei auch in Vergessenheit. Das, was in zehn Jahren sein wird, ist schon etwas interessanter, auch wenn selbst dieser Zeitraum nur bedingt überblickt werden kann.    Ganzen Artikel...

Gene - interessante Fakten und Infos Gene - interessante Fakten und wissenswerte Infos Wer sich intensiver mit der Familien- und Ahnenforschung beschäftigt oder auch, wer sich als Züchter engagieren möchte, wird sich früher oder später auch mit den biologischen Aspekten in diesem Zusammenhang auseinandersetzen müssen. Ein wesentliches Stichwort dabei ist das Gen. Gene sind zunächst nichts anderes als Informationseinheiten, die darüber bestimmten, wie ein Lebewesen oder eine Pflanze aussieht und welche Eigenschaften vorhanden sind.   Ganzen Artikel...

Vorlage Stammbaum-Gliederung Vorlage einer Stammbaum-Gliederung Unter einem Stammbaum versteht man zunächst die graphische Darstellung der Entwicklungsgeschichte einer Person, eines anderen Lebewesens oder auch von anderen Thematiken anhand der Nachkommen.Im Gegensatz hierzu steht die Ahnentafel, die zwar ebenfalls die Entwicklungsgeschichte aufzeigt, jedoch die Bezugsperson in Relation zu ihren Vorfahren setzt.  Ganzen Artikel...



7 Fragen zum Patenamt, Teil II 7 Fragen zum Patenamt, Teil II   “Möchtest Du Pate unseres Kindes sein?” Diese Frage wird auch heute noch oft gestellt. Sei es, weil die Eltern religiös sind oder weil ihnen Traditionen am Herzen liegen. Für einige gehört die Taufe einfach irgendwie dazu. Andere hoffen, dass so ihre Chancen auf einen Kindergartenplatz in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft steigen. Derjenige, den die Eltern als Paten für ihr Kind ausgesucht haben, fühlt sich einerseits oft gerührt und geehrt. Andererseits kommt mitunter ein Gefühl von Unsicherheit auf. Denn nicht jedem ist klar, was es bedeutet, Patentante oder Patenonkel zu sein.  Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern
Spannende Selbstversuche von Forschern und Wissenschaftlern Viele Erkenntnisse aus der Forschung und Wissenschaft hätte es vielleicht...
Das Kind auf ein Geschwisterchen vorbereiten - Infos und Tipps
Das Kind auf ein Geschwisterchen vorbereiten - Infos und Tipps Kündigt sich Familienzuwachs an, spürt ein Kind, dass die Stimm...
Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern
Infos und Tipps zur Ahnenforschung mittels Kirchenbüchern Kirchenbücher können sehr hilfreiche Quellen für den Ahnenfor...
Der Entscheidungsbaum
Der Entscheidungsbaum Entscheidungsbäume, die auch als Klassifikationsbäume bezeichnet werden, zeigen aufeinanderfolgende Entschei...
Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest Bestehen Zweifel daran, ob ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist, kann ein Vate...
Was ist ein Erbenermittler?
Was ist ein Erbenermittler? Wenn eine Person verstirbt, wird der Nachlass gemäß Testament vererbt oder die gesetzliche Erbfolge t...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag