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Infos rund um das Familienwappen 

Zunächst handelt es sich bei Wappen um bildliche, gleichbleibende Kennzeichen einer Körperschaft oder einer Familie. Dabei sind Wappen nicht nur dem Adel vorbehalten, das bedeutet, grundsätzlich kann jede Familie ein eigenes Wappen führen.

In den Anfängen wurden Wappen verwendet, um Ritter, die in Rüstungen kämpften, eindeutig erkennen und zuordnen zu können. Insofern mussten Wappen so gestaltet sein, dass sie auch aus größerer Distanz, und zwar konkret 200 Schritte, deutlich zu unterscheiden waren.

Durch diese Auflage entstanden heraldische Regeln betreffend Farbe und Gestaltung, die bis heute bei der Stiftung neuer Wappen eingehalten werden müssen. Hinzu kommt, dass Wappen an den Ausschließlichkeitsgrundsatz gebunden sind, was bedeutet, dass ein Familienwappen weder so gestaltet werden darf, dass es zu Verwechslungen mit staatlichen Hoheitszeichen kommen kann, noch so, dass es Rechte Dritter verletzt.

Wappenrollen und Wappenführung 

Neue Wappen, die die Grundregeln einhalten, können in Wappenrollen registriert werden, wobei hier nicht nur das Wappen selbst, sondern auch eine Beschreibung sowie der Zeitpunkt, an dem die Wappenführung begann, erfasst werden. Grundsätzlich sieht der Aufbau eines Wappens ein Unterwappen, bestehend aus dem Schild, und ein Oberwappen vor, das sich aus einem Helm, einer Helmdecke sowie der Helmzier zusammensetzt.

Von sogenannten redenden Wappen wird dann gesprochen, wenn der Familienname durch ein Symbol dargestellt wird, eine Familie namens Bär also beispielsweise ein Wappen führt, auf dessen Schild sich ein Bär befindet.

 

        Schild.

Bezüglich der Schildform gibt es mehrere Möglichkeiten, was sich dadurch erklärt, dass sich die Darstellungen im Verlauf der Zeit änderten. Während in hoheitlichen Wappen beispielsweise in aller Regel der Wappenschild verwendet wird, findet sich in Wappen aus der Spätgotik häufig der Halbrundschild.  

        Helm.

Die Heraldik verwendet den Topfhelm als älteste Helmform, den Kübelhelm, den Stechhelm sowie den Bügelhelm. Der Kübelhelm, der in der modernen Heraldik eher selten verwendet wird, findet sich in erster Linie in Wappen des Uradels aus dem 13. und 14. Jahrhundert und wird mit einem Dreiecksschild dargestellt.

Der Kübelhelm wurde einst bei Turnieren getragen, die mit Lanzen ausgetragen wurden und avancierte zum Helm in Wappen von bürgerlichen Familien. Der Bügelhelm, der auch als Spangenhelm bezeichnet wird, kam bei Kolbenturnieren zum Einsatz und gilt als Wappenhelm des Adels.

       

Die Helmdecke kann in unterschiedlichen Formen gestaltet werden. Während sie früher tatsächlich einen Zweck erfüllte, dient sie der Heraldik in erster Linie als künstlerisches Element. 

       

Das abschließende Element des Wappens ist die Helmzier, die auch als Crest oder Helmkleinod bezeichnet wird. Grundsätzlich wird hierbei zwischen einer Helmzier unterschieden, die in unbestimmter Form den Inhalt des Schildes wiederholt, und einer Zier, die rein der Ausschmückung des Helmes dient, beispielsweise in Form von Federn.

An Grundfarben sieht die Heraldik sechs Möglichkeiten vor, zu den Farben gehören dabei Rot, Blau, Schwarz und Grün. Gold und Silber gelten als Metalle und werden im Regelfall mit den Farben Gelb und Weiß dargestellt.

 

Thema: Infos über Familienwappen

 

 
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