You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Tiere arrow Stammbaum Hunderassen arrow Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten
Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten E-mail

Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten 

Sagt ein Paar “Ja” zum Kind, aber “Nein” zur Ehe, ist das heutzutage eigentlich weder ungewöhnlich noch problematisch. Eigentlich deshalb, weil die Gesellschaft solche Lebensmodelle längst akzeptiert hat. Eltern, Großeltern und andere Verwandte sehen es zwar oft lieber, wenn ein Paar heiratet und die Kinder in den sogenannten geordneten Verhältnissen aufwachsen. Ein Muss ist der Trauschein aus Sicht der Gesellschaft aber eben nicht mehr.

 

 

Doch um auf das eigentlich zurückzukommen: Rechtlich sieht die Sache schon etwas anders aus. Unverheiratete Eltern müssen mehr Dinge beachten als verheiratete Eltern. Denn gesetzliche Regelungen zu den Rechten und den Pflichten gibt es in Deutschland (bisher) nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Wilde Ehen sind hingegen gesetzlich nicht ausdrücklich geschützt.

Und das hat nicht nur Auswirkungen auf die Absicherung des Partners, sondern betrifft auch den gemeinsamen Nachwuchs.

Wir erklären, was die Eltern wissen sollten,
wenn sie sich für eine Familiengründung ohne Trauschein entscheiden:

 

Die Elternschaft

Bekommt ein unverheiratetes Paar Nachwuchs, hat das Kind aus rechtlicher Sicht neben der Mutter nicht automatisch auch einen Vater. Die Mutter ist zweifelsfrei immer die Frau, die das Kind geboren hat. Das steht so in § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch damit das Kind rechtlich gesehen auch einen Vater hat, muss der Mann die Vaterschaft gemäß § 1592 BGB offiziell anerkennen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung ist das unverheiratete Paar in Sachen Elternschaft einem verheirateten Paar gleichgestellt.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann auf dem Standesamt, dem Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen. Beim Standes- und Jugendamt ist der Vorgang kostenfrei, beim Notar fallen Gebühren an. Möglich ist die Vaterschaftsanerkennung jederzeit, also schon vor oder kurz nach der Geburt des Kindes genauso wie irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist aber immer, dass die Mutter des Kindes zustimmt. Sind ein oder beide Elternteile noch nicht volljährig, müssen außerdem auch ihre gesetzlichen Vertreter einwilligen.

Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt, ist er nicht mehr nur der biologische, sondern auch der rechtliche Vater. Damit ist er sowohl was das Unterhaltsrecht als auch was das Erbrecht angeht mit seinem Nachwuchs verbunden.  

 

Das Sorgerecht

Durch die Anerkennung der Vaterschaft ist der Partner zunächst einmal nur der rechtliche Vater. Damit er auch in Sachen Erziehung mitbestimmen kann, müssen die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Nur dann teilen sich die Eltern das Sorgerecht. Gibt es die gemeinsame Sorgeerklärung nicht, steht das Sorgerecht ausschließlich der Mutter zu.

Den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht müssen die unverheirateten Eltern beim Jugendamt stellen. Das ist nach, aber auch schon vor der Geburt möglich. Und oft ist es die bessere Lösung, diese Angelegenheit noch während der Schwangerschaft zu erledigen. Denn den Termin müssen beide Elternteile wahrnehmen, was weniger stressig ist, solange das Baby noch nicht geboren ist. Stellen die Eltern den Antrag auf das Sorgerecht gemeinsam, wird das Jugendamt den Antrag in aller Regel bewilligen. Dem Vater wird das Sorgerecht nur dann verwehrt, wenn das Wohl des Kindes dadurch gefährdet wäre. Andersherum gibt es seit 2013 die Regelung, dass auch einem unverheirateten Vater das volle und alleinige Sorgerecht für sein Kind zugesprochen werden kann.

Zur Not selbst gegen den Willen der Mutter. Sollte sich das unverheiratete Paar trennen, hat das für das gemeinsame Sorgerecht für den Nachwuchs übrigens keine Folgen. Hier bleibt erst einmal alles beim Alten.  

 

Der Unterhalt und die Steuern

Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf Unterhalt. Ob die Eltern verheiratet sind, verheiratet waren oder nur in wilder Ehe zusammenleben, spielt dabei keine Rolle. Vorausgesetzt natürlich, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Im Unterschied dazu haben die Partner keine gegenseitigen Ansprüche. So etwas wie einen Ehegattenunterhalt gibt es bei unverheirateten Paaren nicht.

Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil den Job aufgegeben hat, um sich um das gemeinsame Kind zu kümmern. In diesem Fall hat der Partner, der das Kind hauptsächlich betreut, aber Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Er ähnelt dem Betreuungsunterhalt und deckt üblicherweise den Zeitraum ab vier Monaten vor der Geburt bis zu drei Jahren danach ab. Sofern es keine plausiblen Gründe für eine Verlängerung gibt, muss der Partner im Anschluss alleine über die Runden kommen.

Steuervorteile wie das Ehegattensplitting kann ein unverheiratetes Ehepaar nicht nutzen. Stattdessen wird die Einkommensteuer so berechnet wie bei Alleinstehenden. Und was viele nicht wissen: Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen und kümmert sich gemeinsam um den minderjährigen Nachwuchs, erfolgt die Einordnung in Steuerklasse 1. Die günstigere Steuerklasse 2 bleibt Alleinerziehenden, die nicht in einer Partnerschaft leben, vorbehalten.  

 

Die Rente und das Erbe

Durch die Mutter und die Anerkennung der Vaterschaft ist das Kind renten- und erbrechtlich abgesichert. Sollte den Eltern etwas zustoßen, hat es Anspruch auf eine Waisen- oder Halbwaisenrente. In der gesetzlichen Erbfolge ist der Nachwuchs Kindern von verheirateten Paaren gleichgestellt.

Bei den Partnern sieht es anders aus. Sie sind nämlich aus Sicht des Renten- und des Erbrechts Fremde. Einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben sie somit nicht. An dieser Stelle müssen die Partner deshalb privat vorsorgen.

In der gesetzlichen Erbfolge kommen erst die Kinder, dann Verwandte und erst zum Schluss der hinterbliebene Partner an die Reihe. Und während Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, bleiben bei unverheirateten Partnern nur 20.000 Euro des Erbvermögens steuerfrei. Dazu kommt, dass der Partner strenggenommen noch nicht einmal bei den Trauerfeierlichkeiten ein Mitspracherecht hat. Deshalb sind unverheiratete Paare gut beraten, wenn sie ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen.  

 

Die Adoption und der Kinderwunsch

In Deutschland können bislang nur verheiratete Paare ein Kind gemeinsam adoptieren. Lebt ein Paar ohne Trauschein zusammen, bleibt deshalb nur die Möglichkeit, dass einer der Partner ein Kind adoptiert. Da die Hürden bei einer Adoption sehr hoch sind und es Jahre dauern kann, bis es überhaupt mit einer Adoption klappt, schließen viele Jugendämter die Vermittlung eines Adoptivkindes an Einzelpersonen aber von vorneherein aus.

Möchte sich ein Paar den Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung erfüllen, ist ein Trauschein nicht notwendig. Und seit 2016 können grundsätzlich auch unverheiratete Paare finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Ob sich der Gesetzgeber an den Kosten beteiligt, hängt aber vom Bundesland ab, in dem das unverheiratete Paar wohnt. Denn das Bundesland muss mindestens die Hälfte der Förderungen übernehmen. Bisher haben Niedersachsen, Sachsen und Thüringen ihre Förderrichtlinien schon angepasst. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind aktuell dabei, ihre Kriterien zu überarbeiten.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps:

  • Gleichgeschlechtliche Ehe: die Rechte und Pflichten, 1. Teil
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 2
  • Hinterbliebenen-Renten: Wer bekommt was?, Teil 1
  • Wann es besser ist, ein Erbe auszuschlagen
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern, 2. Teil
  • 7 Tipps zur Gestaltung von Fotobüchern
  • Wie ist das eigentlich mit dem Pflichtteil beim Erben?
  • Thema: Familiengründung ohne Trauschein: Was die Eltern wissen sollten

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya Die spannendsten Infos zur Weltuntergangstheorie der Maya Der Maya-Kalender prophezeit, dass die Welt am 21. Dezember 2012 untergehen wird. An diesem Tag werden alle Planeten in einer Reihe stehen und die Kräfte, die durch diese Konstellation auf die Erde einwirken, werden alles, was von Menschenhand je geschaffen wurde, zerstören. Erdbeben, verheerende Fluten und Vulkanausbrüche werden zur Folge haben, dass es in 100, über die ganze Welt verteilten Orten nur wenige Überlebende geben wird.    Ganzen Artikel...

    An diesen Orten wird Atlantis vermutet Infos für Hobby-Forscher: an diesen Orten wird Atlantis vermutet Frühe Hochkulturen üben eine ganz besondere Faszination aus, denn sie führen zurück in längst vergangene Zeiten, werfen Fragen auf und bilden mitunter die Wurzeln unseres heutigen Wissens. Aber nicht alle Hochkulturen haben tatsächlich auch Spuren hinterlassen. Ein Beispiel hierfür ist Atlantis und gerade die Tatsache, dass es keinerlei Beweise für die Existenz zu geben scheint, macht das Phänomen noch spannender.    Ganzen Artikel...

    Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil Kita: Gut oder schlecht fürs Kind? 1. Teil   Es gibt regelmäßig hitzige Debatten darüber, ob eine frühe Fremdbetreuung Kleinkindern nützt oder schadet. Dabei sind sich die Mütter genauso uneins wie die Experten. Die Befürworter sind sich sicher, dass ein früher Besuch von Kinderkrippen und Kitas positiven Einfluss auf die Entwicklung der Kleinen hat. Die Kritiker hingegen befürchten nicht nur zu viel Stress, sondern auch, dass die Bindungsfähigkeit der Zwerge leiden könnte. Was also stimmt? Ist die Kita nun gut oder schlecht fürs Kind? In einem zweiteiligen Beitrag gehen wir dieser Frage nach!  Ganzen Artikel...

    Anleitung fuer ein Ortsfamilienbuch Anleitung zum Schreiben und Vermarkten von einem OrtsfamilienbuchGrundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten, wie ein Ortsfamilienbuch geschrieben und gestaltet werden kann. Insofern ist es durchaus sinnvoll, zunächst ein Archiv oder eine Bibliothek aufzusuchen und sich mithilfe der dortigen Sammlung einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen.  Ratsam ist außerdem, mit einer Art Probelauf zu beginnen.  Ganzen Artikel...



    Was ist ein Erbschein? Was ist ein Erbschein? Für den Erben kann der Erbschein zu einem sehr wichtigen Dokument werden. Denn das amtliche Zeugnis weist ihn als rechtmäßigen Erben aus und ermöglicht ihm damit, über den Nachlass zu verfügen. Doch auch für Familienforscher kann der Erbschein wertvolle Informationen bereithalten.   Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 2
    Liste: 40 zeitlose Kindernamen, Teil 2 Eine Emma kann wenige Tage alt sein, mitten im Leben stehen oder im betagten Alter ihren Lebensab...
    Anleitung fuer ein Ortsfamilienbuch
    Anleitung zum Schreiben und Vermarkten von einem OrtsfamilienbuchGrundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten,...
    Stammbaumanalyse Uebungen
    Stammbaumanalyse Übungen Die Stammbaumanalyse gehört zusammen mit der Zwillingsforschung, der Analyse von Karyogrammen und der pop...
    Infos rund um Urbarien
    Infos rund um Urbarien Nachdem sich Familien- und Ahnenforscher unterschiedlicher Quellen bedienen, um Informationen zu sammeln, könne...
    Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 1
    Alles Wichtige rund um die Namensänderung, Teil 1 Für die meisten Menschen ist der Name weit mehr als nur irgendeine Bezeichnu...
    Erscheinungen von Geistern und Dämonen
    Einige der schaurigsten Erscheinungen von Geistern und Dämonen Die meisten Menschen haben keine Geister oder Dämonen gesehen und i...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag