You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Menschen arrow Genealogie Stammbaum arrow Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag
Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag E-mail

Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick 

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Familienförderung. Die Idee vom Kindergeld ist, Eltern und Alleinerziehende dabei zu unterstützen, die Lebenshaltungskosten für ihren Nachwuchs zu stemmen. Doch wer bekommt eigentlich Kindergeld? Wie hoch ist es? Wo wird es beantragt? Und wie lange wird es gewährt?

 

 

Hier die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag auf einen Blick!

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedes Kind, das im eigenen Haushalt lebt. Und dieser Anspruch entsteht bei der Geburt des Kindes und dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an. Unter bestimmten Umständen kann der Kindergeldbezug auch über den 18. Geburtstag hinaus verlängert werden. Dazu später mehr.

Das Kindergeld ist zwar für das Kind gedacht. Den Anspruch auf das Kindergeld hat aber nicht das Kind selbst. Stattdessen gibt es einen sogenannten Kindergeldberechtigten. Er hat Anspruch auf Kindergeld, und zwar wegen des Kindes.

Beim Kindergeldberechtigten handelt es sich meist um einen Elternteil, der das Kindergeld für sein leibliches Kind oder ein Adoptivkind bekommt. Aber auch wenn ein Pflegekind, ein Enkelkind oder ein Stiefkind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde, kann sich der Anspruch auf Kindergeld ergeben.  

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Es wird einkommensunabhängig bezahlt. Wie viel die Eltern verdienen, spielt also keine Rolle. Maßgeblich ist nur, wie viele Kinder im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben. Seit Januar 2017 beträgt das Kindergeld pro Monat

·         192 Euro für das erste und das zweite Kind,
·         198 Euro für das dritte Kind,
·         223 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Als erstes Kind gilt das älteste Kind im Haushalt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Fällt der Kinderanspruch für dieses Kind weg, rückt das zweitälteste Kind auf seine Stelle auf und wird dann zum ersten Kind.Ausbezahlt wird das Kindergeld monatlich, und zwar per Überweisung auf das Konto des Kindergeldberechtigten. 

 

Wie wird Kindergeld beantragt?

Zuständiger Ansprechpartner für Kindergeld ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für den Antrag müssen die Eltern Formulare ausfüllen. Die Formulare sind bei der Familienkasse erhältlich oder können hier heruntergeladen werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare schicken die Eltern dann zusammen mit der Geburtsbescheinigung an die für sie zuständige Familienkasse. Strenge Fristen müssen die Eltern bei ihrem Kindergeldantrag nicht einhalten.

Es ist also nicht notwendig, den Antrag sofort nach der Geburt des Kindes zu stellen. Stattdessen können die Eltern das Kindergeld auch später noch beantragen. Es wird nämlich bis zu vier Jahre rückwirkend ausbezahlt. Allerdings müssen sich die Eltern entscheiden, an wen das Kindergeld ausbezahlt werden soll. Denn anspruchsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Seit 2016 müssen auf dem Kindergeldantrag sowohl die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern als auch die des Kindes angegeben werden. Wenn die Eltern die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, leitet das Standesamt die Information über die Geburt in aller Regel an das zuständige Einwohnermeldeamt weiter.

Das Einwohnermeldeamt wiederum informiert das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses erstellt die Steuer-Identifikationsnummer für das Kind und schickt sie den Eltern automatisch zu. Die Eltern müssen die Steuer-Identifikationsnummer also nicht beantragen, sondern können die Post abwarten.    

 

Wie lange wird Kindergeld bezahlt?

Der Anspruch auf Kindergeld beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit dem 18. Geburtstag. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kindergeldbezug aber verlängert werden: 

Berufsausbildung

Absolviert das Kind seine erste Berufsausbildung, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis maximal zum 25. Geburtstag. Dabei werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die notwendig sind, um den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule kommt also genauso in Betracht wie eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Ausbildung oder ein Studium. Sobald das Kind die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, endet der Kindergeldanspruch.Außerdem fällt der Kindergeldanspruch weg, wenn das volljährige Kind arbeiten geht und dabei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Ausnahmen gelten allerdings dann, wenn die Tätigkeit

·         im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses stattfindet,
·         geringfügig im Sinne von § 8 oder § 8a des Vierten Sozialgesetzbuches ist,
·         nur vorübergehend und dabei höchstens für zwei Monate ausgeweitet wird und die durchschnittliche Arbeitszeit ansonsten im gesamten Kalenderjahr unter 20 Wochenstunden bleibt.  

 

Ohne Beschäftigung

Steht das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis und ist es bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet, verlängert sich der Kindergeldanspruch bis zum 21. Geburtstag.Eine Verlängerung bis zum 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind eine Berufsausbildung anfangen oder fortsetzen will, aber keinen Ausbildungsplatz findet. In diesem Fall muss allerdings nachgewiesen werden, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Außerdem kann Kindergeld in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten gezahlt werden. Eine Übergangszeit ist beispielsweise der Zeitraum zwischen dem letzten Schultag und dem Beginn der Berufsausbildung. 

 

Freiwilligendienst

Absolviert das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen ähnlichen, berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst, besteht in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt, wenn das Kind den freiwilligen Wehrdienst leistet. Je nach Ausgestaltung und Durchführung kann dieser aber als Berufsausbildung gewertet werden. 

 

Behinderung

Hat das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, kann der Kindergeldanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind einer Beschäftigung nachgeht. Maßgeblich für den Kindergeldanspruch ist, ob das Kind seinen Lebensbedarf selbst decken kann.

Solange das Kind seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Nettoeinkommen und/oder Leistungen Dritter wie Pflegegeld oder Zuschüssen bestreiten kann, wird Kindergeld bezahlt. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag bestand.  Haben die Eltern Kindergeld beantragt, läuft der Bezug bis zum 18. Lebensjahr automatisch. Es sei denn, die Familienverhältnisse ändern sich oder die Eltern beantragen eine Änderung. Ist das Kind volljährig geworden und besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen.

Mehr Tipps, Ratgeber, Anleitungen und Vorlagen:

  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
  • Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil
  • Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
  • Familienbaum basteln - 3 Ideen
  • Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
  • Was ist ein Erbschein?
  • 7 Behördengänge bei Nachwuchs
  • Thema: Die wichtigsten Infos zum Kindergeldantrag

     
    < Prev   Next >

    mehr Artikel

    Personen- und Zivilstandregister Was sind Personenregister und Zivilstandregister? Die Suche nach den eigenen Wurzeln beginnt üblicherweise mit dem Sammeln und Auswerten unterschiedlicher Informationen, die bei bekannten Familienmitgliedern und anderen Personen erfragt oder mittels verschiedener Dokumente und Aufzeichnungen in Erfahrung gebracht werden. Zwei Auskunftsquellen, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden, sind das Personen- und das Zivilstandsregister. Nun stellen sich jedoch die Fragen, was sich dahinter verbirgt und welche Ankünfte dort auf welche Weise angefordert werden können.   Ganzen Artikel...

    6 Anregungen für Familien-Aktivitäten im Winter 6 Anregungen für Familien-Aktivitäten im Winter   Natürlich wünschen sich die Kinder auch in den Winterferien ein unterhaltsames Programm. Doch für eine Urlaubsreise mit Skipass oder Snowboard-Kurs für die ganze Familie reicht das Budget nicht immer aus. Und selbst Besuche der örtlichen Eislaufbahn oder von winterlichen Märkten können schnell zum teuren Vergnügen werden. Doch es geht auch anders! Wir haben sechs Anregungen für Familien-Aktivitäten im Winter zusammengestellt, die viel Spaß machen und die Haushaltskasse schonen.   1. Idee: Schneefiguren bauen  Ganzen Artikel...

    Hilfreiche Mittel um das Wetter vorherzusagen Einige der hilfreichsten Mittel, um das Wetter vorherzusagen  Das Wetter ist nicht nur ein beliebtes Thema für einen unverfänglichen Smalltalk, sondern die Menschen sind schon seit jeher an Wettervorhersagen interessiert. Heute ist es dank Nachrichtensendungen und Internet vergleichsweise einfach, in Erfahrung zu bringen, wie die Prognosen für die nächsten Tage lauten. Allerdings stimmen die Vorhersagen nicht immer mit dem tatsächlichen Wetter überein.   Ganzen Artikel...

    Walpurgisnacht: Gab es die Flugsalben der Hexen wirklich? Walpurgisnacht: Gab es die Flugsalben der Hexen wirklich? Die Legende besagt, dass sich die Hexen in der Walpurgisnacht, das ist die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai, mit einer wundersamen Salbe eingeschmiert haben sollen. Diese Salbe trugen sie außerdem auch auf ihre Besen auf. Dann sprachen sie ein paar Zaubersprüche und schon konnten sie auf ihren Besen davonfliegen. Aber was ist dran an dem Mythos, dass Hexen auf Besen fliegen können?   Ganzen Artikel...



    Infos Familienwappen Infos rund um das Familienwappen Zunächst handelt es sich bei Wappen um bildliche, gleichbleibende Kennzeichen einer Körperschaft oder einer Familie. Dabei sind Wappen nicht nur dem Adel vorbehalten, das bedeutet, grundsätzlich kann jede Familie ein eigenes Wappen führen. In den Anfängen wurden Wappen verwendet, um Ritter, die in Rüstungen kämpften, eindeutig erkennen und zuordnen zu können. Insofern mussten Wappen so gestaltet sein, dass sie auch aus größerer Distanz, und zwar konkret 200 Schritte, deutlich zu unterscheiden waren.  Ganzen Artikel...

    Translation

    Themengebiete

    Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers
    Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Haustiers Ein Haustier ist ein Lebewesen, das einen respektvollen und verantwortungsbewusst...
    Die Vorteile des Singledaseins
    Die Vorteile des Singledaseins „Verliebt, verlobt, verheiratet“ gilt gemeinhin als das Ideal für ein glückliches u...
    Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an
    Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an Seit 2003 ist der 25. Mai in Deutschland der Tag der vermissten Kinder. Er soll...
    Was ist ein Ersttrimester-Screening und wie sinnvoll ist es?
    Was ist ein Ersttrimester-Screening und wie sinnvoll ist es? Beim Ersttrimester-Screening handelt es sich um eine pränatale Unters...
    Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil
    Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos, 2. Teil Pflegefamilien leisten eine wichtige und wertvolle Aufgabe. Denn sie bieten e...
    Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3
    Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unter...

    themesclub.com cms Joomla template
    Copyright © 2026 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
    design by themesclub.com
    themesclub logo
    Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag