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Die Geschichte der deutschen Flagge E-mail

Die Geschichte der deutschen Flagge 

Wenn Sportereignisse oder hochoffizielle Anlässe anstehen, wird heutzutage ganz selbstverständlich die schwarz-rot-goldene Bundesflagge geschwenkt. Dabei hat die deutsche Flagge eine durchaus bewegte Geschichte. So war sie keineswegs immer Schwarz-Rot-Gold. Seit 1871 das Deutsche Reich gegründet wurde, gab es in Deutschland nämlich drei offizielle Nationalflaggen.

 

 

Die Flagge des Kaiserreichs war Schwarz-Weiß-Rot, in der Weimarer Republik wurde eine Nationalflagge in Schwarz-Rot-Gold gehisst. Während des Nationalsozialismus war die deutsche Flagge dann wieder Schwarz-Weiß-Rot, wenngleich sie keine waagerechten Streifen, sondern ein schwarzes Hakenkreuz in einem weißen Kreis auf rotem Grund zeigte.

Seit 1949 besteht die deutsche Flagge aus den Farben Schwarz-Rot-Gold, angeordnet in waagerechten Streifen. Dies steht so auch in Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes. Wo die deutschen Bundesfarben ihren Ursprung haben, ist jedoch nicht eindeutig belegt. 

 

Der Lützowsche Freikorps und die Befreiungskriege

Es wird vermutet, dass der Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold auf die Uniformen des Lützowschen Freikorps zurückgeht. In den Befreiungskriegen 1813 gegen Napoleon formierten sich Freiwillige, um sich unter dem preußischen Major Ludwig Adolf Wilhelm von Lützow der Besatzung Deutschlands durch Frankreich zu widersetzen. Nun kamen die Freiwilligen, größtenteils Studenten, aber aus allen Teilen Deutschlands und brachten dementsprechend verschiedenste Uniformen und manchmal auch nur ihre Zivilkleidung mit.

Um eine annähernd einheitliche Bekleidung zu schaffen, mussten die Kleidungsstücke schwarz eingefärbt werden. Schwarz war nämlich die einzige Farbe, die alle anderen Farben überdeckte. Kragen, Schulterstücke, Ärmelaufschläge und andere Abzeichen wurden aus roten Stoffen angefertigt. Die rote Farbe war bereits beim preußischen Heer verbreitet gewesen und wurde von diesem übernommen.

Die Knöpfe an den Uniformen bestanden aus Messing und hatten folglich eine goldgelbe Farbe. Dadurch waren die Uniformen des Lützowschen Freikorps also tatsächlich Schwarz-Rot-Gold. Allerdings hatte dies eben zunächst rein praktische Gründe und nicht unbedingt eine symbolische Bedeutung.

Diese wurde den Farben erst im Nachhinein zuteil. So entstand während der Befreiungskriege folgendes Zitat: „Aus der Schwärze der Knechtschaft (schwarz) durch blutige Schlachten (rot) ans goldene Licht der Freiheit (gold).“     

 

Die Reichsfahne des Heiligen Römischen Reiches

Dass sich die Farbkombination Schwarz-Rot-Gold großer Beliebtheit erfreute, wird damit erklärt, dass diese Farben bereits in der Reichsfahne des Heiligen Römischen Reiches vorkamen. Diese Reichsfahne zeigte einen schwarzen Adler auf goldgelbem Grund. Der Schnabel und die Fänge des Adlers waren rot. Nationalfarben im eigentlichen Sinne gab es in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches jedoch nicht und als kaiserliche Farben wurden lediglich Schwarz und Gold verwendet.

Die rote Farbe in der Reichsfahne war vermutlich der damaligen Drucktechnik geschuldet. So wurde eine Fläche, die in Gold eingefärbt werden sollte, zunächst in Rot grundiert. Blätterte die goldene Farbe im Laufe der Zeit ab, wurde die rote Grundierung sichtbar.

Da dies vor allem an den Rändern und an den Übergängen zwischen zwei Farbflächen passierte, entwickelte sich wohl irgendwann eine Adlerfigur mit Fängen, Flügelspitzen und einem Schnabel in Rot. 

 

Das Hambacher Fest und die deutsche Ur-Fahne

1832 fand das Hambacher Fest statt. Bei dieser Protestveranstaltung, die sich gegen die restaurativen Bemühungen des Deutschen Bundes richtete, standen die Forderungen nach nationaler Einheit, Freiheit und Demokratie im Mittelpunkt. Als Symbol für das Streben nach diesen Werten wurden zahlreiche Trikoloren geschwungen.

Da sich die Farben Schwarz-Rot-Gold bis dahin vor allem in den studentischen Burschenschaften verbreitetet hatten, waren die gezeigten Flaggen aber noch mehrheitlich in der Reihenfolge Gold-Rot-Schwarz gehalten. Gleichzeitig fertigte der Kaufmann Johann Philipp Abresch die Hauptfahne des Hambacher Festes an. Diese Fahne zeigte die heute übliche Farbsortierung Schwarz-Rot-Gold und trug die Aufschrift „Deutschlands Wiedergeburt“.

Heute gilt die Fahne als die deutsche Ur-Fahne und ist im Museum im Hambacher Schloss im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße zu sehen.     

 

Schwarz-Rot-Gold wird zur deutschen Nationalflagge

1848 erklärte die Bundesversammlung in Frankfurt am Main, dass die Farben Schwarz-Rot-Gold die Farben des Deutschen Bundes sein sollten. In den darauffolgenden Jahren, die von Revolutionen und Unruhen geprägt waren, gewannen jedoch andere Farben und Symbole an Bedeutung. So sollte es bis zur Bildung der Weimarer Republik dauern, bis sich Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge Deutschlands durchsetzen konnte.

Auch dies hielt jedoch nicht allzu lange an. So erklärten die Nationalsozialisten nach ihrer Machtergreifung Schwarz-Weiß-Rot zur Nationalfahne des Deutschen Reiches und schafften gleichzeitig Schwarz-Rot-Gold als nationales Symbol ab. Bis 1935 wurde die neue Nationalfahne noch zusammen mit der Hakenkreuzfahne, die in den gleichen Farben gehalten und eigentlich die Parteifahne der NSDAP war, gehisst.

Ab 1935 wurde nur noch die Hakenkreuzfahne gezeigt. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde alle deutschen Hoheitssymbole aus der nationalsozialistischen Zeit offiziell aufgehoben. Als im Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet wurde, erklärte der Parlamentarische Rat auch die schwarz-rot-goldene Flagge wieder zur Nationalflagge. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Tradition von Schwarz-Rot-Gold für Einheit und Freiheit steht und die Idee von der persönlichen Freiheit zu den Grundlagen Deutschlands gehören soll.

In der DDR wurde ebenfalls die schwarz-rot-goldene Flagge zur Nationalflagge erklärt, später wurde sie hier jedoch um das Staatswappen, bestehend aus Hammer, Zirkel und Ährenkreuz, erweitert. Die Farbkombination aus Schwarz, Rot und Gold war bis zur Wiedervereinigung das einzige gemeinsame offizielle Symbol von BRD und DDR.

Die deutsche Flagge besteht laut Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes aus den drei Farben schwarz, rot und gold. Die Bundesdienstflagge zeigt zusätzlich noch den Bundesschild, einen goldenen Halbrundschild mit einem rot bewehrten, schwarzen Adler mit roter Zunge. Die Bundesdienstflagge darf jedoch ebenso wie der Bundesschild nur von den Bundesbehörden verwendet werden. Bürgern der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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