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Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal E-mail

Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal 

Früher war der Beruf des Dienstmädchens die häufigste Tätigkeit unter jungen Frauen. Wenn es sich der bürgerliche Haushalt um 1900 leisten konnte, beschäftigte er aber nicht nur ein Dienstmädchen, das für alle Arbeiten zuständig war. Stattdessen gönnte er sich weiteres Hauspersonal, das dann verschiedene Aufgaben zu erledigen hatte. 

Wer arbeitete als Dienstmädchen?

Vor allem in den ländlichen Regionen gab es kaum Arbeitsplätze für Mädchen und junge Frauen. Nur größere Höfe, die Angestellte beschäftigten, brauchten Mägde, doch von solchen Höfen gab es nicht allzu viele. Deshalb schickten die Eltern ihre Töchter in die Stadt. Sie erhofften sich davon, dass die Mädchen eine Stelle als Haushaltshilfe finden und so auch das Hauswirtschaften erlernen würden. Diese Fertigkeit würde ihnen zugutekommen, wenn sie später selbst Ehe- und Hausfrauen wären.

In den strengen Regeln, die der Beruf des Dienstmädchens mit sich brachte, sahen die Eltern durchaus einen Vorteil. Immerhin waren die Mädchen oft erst um die 15 Jahre alt und in einer fremden Stadt wären die Mädchen im Haushalt einer Familie besser behütet als beispielsweise in einer Fabrik. Allerdings genossen viele Mädchen keine Ausbildung und wurden noch nicht einmal richtig angelernt, sondern mussten selbst einen Weg finden, um ihre Aufgaben zu bewältigen.

Hinzu kam, dass die wenigsten Eltern damals Kontakte in der Stadt hatten. Also reisten die Mädchen mit dem Zug an und mussten alleine eine Anstellung in der fremden Umgebung suchen. Dies wiederum rief zwielichtige Vermittler auf den Plan, die Agenturen gründeten und den Mädchen Jobs als Kellnerinnen in Kneipen vermittelten. Diese Tätigkeit kam seinerzeit der Prostitution nahe. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, wurden die Bahnhofsmissionen ins Leben gerufen. Sie nahmen die Mädchen, die gerade angekommen waren, auf und boten ihnen ein erstes Obdach. 

 

Wo arbeiteten Dienstmädchen?

Um 1900 stellte nahezu jeder Haushalt, der es sich irgendwie leisten konnte, ein Dienstmädchen ein. In kleinbürgerlichen Haushalten gab es oft nur ein Dienstmädchen, das dann als Mädchen für alles zum Einsatz kam. Großbürgerliche Haushalte beschäftigten häufig mehr Hauspersonal.

Selbst Handwerkerfamilien nahmen sich die besser gestellten Haushalte zum Vorbild und leisteten sich ein Dienstmädchen, um nach außen hin zu vermitteln, dass es ihnen an nichts fehlte. Da das Geld aber oft knapp war, wurde eben an der Verpflegung und der Unterbringung des Hauspersonals gespart.

Gab es in einem Haushalt mehrere Hausangestellte, war das für ein Dienstmädchen Segen und Fluch zugleich. Segen deshalb, weil das Dienstmädchen dadurch nicht alleine in der fremden Familie war und Gesellschaft hatte. Fluch deshalb, weil es auch unter dem Hauspersonal Hierarchien gab und das Dienstmädchen ganz unten stand. 

 

Wie waren die Arbeitsbedingungen von Dienstmädchen?

Die Arbeit als Dienstmädchen war anstrengend und hart. Geregelte Arbeitszeiten gab es nicht. Das Dienstmädchen war morgens als Erste auf den Beinen und kümmerte sich darum, dass es in der Wohnung warm war und Wasser zur Verfügung stand.

Sie servierte die Mahlzeiten, räumte das Geschirr ab, putzte die Wohnung und erledigte die Einkäufe. Abends war sie die Letzte, die zu Bett ging, denn schlafen gehen konnte ein Dienstmädchen erst dann, wenn alle Arbeiten erledigt waren. An jedem zweiten Sonntag durfte das Dienstmädchen zwei Stunden lang unbeaufsichtigt das Haus verlassen.

Dies war im Prinzip so etwas wie ihr freier Tag und zugleich der einzige Ausgang, der ihr zustand. Als Lohn erhielt ein Dienstmädchen in erster Linie freie Kost und Logis. Dazu kam ein kleines Entgelt, das manchmal auch direkt an die Eltern ausgezahlt wurde.

Etwas für später ansparen, konnten die wenigsten Dienstmädchen. Die Verpflegung fiel zudem oft nicht sehr üppig aus und nicht jedes Dienstmädchen hatte eine eigene Kammer. Für die meisten von ihnen war die Tätigkeit aber nur eine Zwischenstation. Sobald sie heirateten, gründeten sie ihren eigenen Haushalt und wurden dann selbst zur Hausherrin.  

 

Was war das Gesindebuch?

Welche Rechte und Pflichten Hauspersonal hatte, war in den Gesindeordnungen der Länder geregelt. Dabei hatten alle Gesindeordnungen gemeinsam, dass die Dienstherren sehr viele Rechte hatten, während auf der Seite des Hauspersonals hauptsächlich Pflichten standen.

Wenn ein Haushalt das Arbeitsverhältnis beenden wollte, ließ sich praktisch immer ein Grund für eine sofortige Kündigung finden. Das Dienstmädchen hingegen musste eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Lief ein Dienstmädchen weg, war es Aufgabe der Polizei, das Dienstmädchen aufzuspüren und zurückzubringen. Die Gesindeordnungen sahen vor, dass ein Dienstmädchen ein Gesindebuch haben musste.

In diesem Buch trug die Hausherrin ein, wie lange das Dienstmädchen im Haushalt beschäftigt war. Außerdem verfasste sie ein kurzes Zeugnis, in dem sie die Leistungen des Dienstmädchens bewertete. Nur wenn ein Dienstmädchen ein Gesindebuch vorweisen konnte, durfte sie eingestellt werden. Umso schlimmer war es deshalb, wenn das Gesindebuch Lücken aufwies oder schlechte Zeugnisse enthielt, denn dies konnte das Aus für den weiteren Berufsweg bedeuten.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass viele Dienstmädchen auf einen Trick zurückgriffen:

Sie erklärten kurzerhand, ihr Gesindebuch verloren zu haben. Eine andere Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte Zeugnisse vorzugehen, hatten sie nämlich nicht.  

 

Welches Hauspersonal gab es neben den Dienstmädchen?

Vor allem großbürgerliche Haushalte und Haushalte in den oberen Gesellschaftsschichten beschäftigten meist mehrere Dienstboten. So kam neben dem Dienstmädchen, das in der Hierarchie ganz unten stand, noch folgendes Hauspersonal in Frage: 

·         Der Hausdiener war der Kammerdiener des Hausherrn. Ähnlich wie der Butler in Großbritannien kümmerte er sich um die Garderobe und die persönlichen Wünsche des Hausherrn. Daneben war er für den Empfang von Gästen und das Servieren der Speisen zuständig. Meistens war der Hausdiener außerdem der Chef des Hauspersonals. 

·         Die Mamsell war die leitende Hauswirtschafterin. Sie war die Ansprechpartnerin der Hausherren, wies dem übrigen Hauspersonal Aufgaben zu und koordinierte die Einkäufe und die Vorräte. Außerdem zahlte sie dem Hauspersonal die Löhne aus.

·         Das Stubenmädchen war für die Sauberkeit und die Ordnung in den Privaträumen der Hausherren verantwortlich. Meist war sie sehr adrett gekleidet und trug eine weiße Schürze und eine Haube, denn sie konnte den Hausherren jederzeit begegnen.

·         Die Köchin kümmerte sich um das leibliche Wohl der Hausherren. Sie bereitete die Mahlzeiten zu und war, was die Einkäufe und die Vorräte anging, die rechte Hand der Mamsell. Unterstützt wurde die Köchin vom Küchenmädchen, das für die niederen Arbeiten in der Küche zuständig war.

·         Der Knecht war im Prinzip das männliche Gegenstück zum Dienstmädchen. Sein Aufgabenbereich konnte von der Versorgung der Pferde über das Hacken von Holz und das Holen von Wasser bis hin zum Entleeren der Toiletteneimer reichen.

·         Der Kutscher hielt die Fortbewegungsmittel in Stand und brachte die Hausherren an die von ihnen gewünschten Orte. Als später Autos die Kutschen zunehmend ersetzten, trat der Chauffeur an die Stelle des Kutschers.   

·         Das Kindermädchen versorgte die kleinen Kinder der Herrschaften. Anfänglich stand das Kindermädchen genauso auf der untersten Hierarchiestufe wie das Dienstmädchen. Mit der Erkenntnis, dass die Kindheit eine sehr wichtige Rolle bei der Entwicklung eines Menschen spielt, stieg das Ansehen des Kindermädchens aber deutlich.

Daneben gab es in vielen wohlhabenden Haushalten eine Gouvernante und einen Hauslehrer. Sie beide hatten eine Sonderstellung. Die Gouvernante entstammte selbst der gehobenen Schicht und zählte sich selbst nicht zum Hauspersonal. Sie betreute die älteren Kinder der Familie und brachte ihnen Manieren und gutes Benehmen bei.

Mahlzeiten nahm sie zusammen mit den Hausherren ein. Der Hauslehrer verfügte über eine richtige Berufsausbildung, was ihn vom übrigen Hauspersonal unterschied. Er unterrichte die Kinder der Familie zu Hause. Mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht und dem Ausbau des Schulsystems verlor der Beruf des Hauslehrers aber zunehmend an Bedeutung.

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