You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Menschen arrow Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2
Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2 E-mail

Namensänderung - Infos und Vorlage, Teil 2

 

Im Zuge einer Hochzeit oder Scheidung ist es kein Problem, den Nachnamen zu ändern. Etwas schwieriger wird die Sache, wenn es andere Ursachen hat, dass jemand seinen Namen ablegen und in Zukunft anders heißen will. Eine Namensänderung ist dann zwar möglich, setzt aber einen guten und nachvollziehbaren Grund voraus.

Unabhängig vom Grund bringt ein Namenswechsel jedoch immer jede Menge Papierkram mit sich. Denn der Antrag auf die Namensänderung ist nur der erste Schritt. Nachdem der Antrag bewilligt ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Schließlich gibt es zahlreiche Stellen, die über den neuen Namen informiert werden müssen.

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos zur Namensänderung zusammengestellt. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, was der Unterschied zwischen einer zivilrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist und wie der Namensträger vorgehen muss. Außerdem haben wir beantwortet, wie lange ein Namenswechsel dauert und welche Kosten dabei entstehen. Weiter geht’s nun mit Teil 2!

 

Wer muss über die Namensänderung informiert werden?

Mit dem neuen Namen werden einige Behördengänge notwendig. Andere Stellen können auf dem Postweg und teilweise auch über ein Online-Kontaktformular über die Namensänderung informiert werden.

Bevor sich der Namensträger an die Arbeit macht, sollte er aber erst einmal genug Kopien von der Heiratsurkunde, der Scheidungsurkunde oder der Urkunde über den Namenswechsel erstellen. Denn es reicht normalerweise nicht aus, den jeweiligen Stellen nur den neuen Namen mitzuteilen. Stattdessen ist auch die Vorlage der Urkunde in Kopie notwendig.

Ratsam ist außerdem, sich eine Briefvorlage vorzubereiten. Dadurch muss der Namensträger nicht jedes Mal ein neues Schreiben aufsetzen, sondern kann einfach die jeweilige Stelle in die Vorlage einsetzen. Wie so ein Musterbrief aussehen kann, zeigen wir am Ende dieses Beitrags. Doch zuerst gehen wir die Stellen durch, die Bescheid bekommen sollten.

 

Ämter und Behörden

Der erste Weg führt den Namensträger zum Einwohnermeldeamt. Dort muss er einen neuen Personalausweis beantragen. Braucht er zusätzlich dazu auch einen Reisepass, wird dafür ebenfalls ein Antrag notwendig.

Den Führerschein muss der Namensträger nicht umschreiben lassen. Er kann zwar eine neue Ausfertigung der Fahrerlaubnis mit dem geänderten Namen beantragen. Wenn die Identität durch den Personalausweis eindeutig belegt werden kann, kann der Führerschein aber auch so bleiben, wie er ist.

Trotzdem muss der Namensträger zur Zulassungsstelle. Nämlich dann, wenn ihm ein Fahrzeug gehört. In diesem Fall muss der neue Name in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Teil II (früher: Fahrzeugbrief) eingetragen werden.

Den Gang zum Finanzamt kann sich der Namensträger vorerst sparen. Von der Namensänderung erfährt das Finanzamt ohnehin spätestens bei der nächsten Steuererklärung. Hat der Namensträger öfter mit dem Finanzamt zu tun oder erwartet er in Kürze einen Steuerbescheid, spricht aber natürlich nichts gegen eine kurze Mitteilung.

Mit einer Heirat oder Scheidung ändert sich die Steuerklasse. Beantragt der Namensträger den Wechsel und den entsprechenden Vermerk auf seiner elektronischen Lohnsteuerkarte, kann er das Finanzamt bei dieser Gelegenheit natürlich auch gleich über den geänderten Namen informieren.

 

Banken und Versicherungen

Nach den Ämtern geht es mit den Finanzen weiter. Dabei sollte der Namensträger zunächst seine Hausbank kontaktieren und sich mit seinem neuen Namen als Inhaber des Girokontos eintragen lassen. Gleichzeitig muss er die Girocard (früher: EC-Karte) und eine Kreditkarte mit dem geänderten Namen beantragen.

Hat der Namensträger weitere Konten oder laufende Kredite bei anderen Banken, muss er dort die Namensänderung ebenfalls melden. Gleiches gilt bei einem Bausparvertrag mit einer Bausparkasse.

Als nächstes sind die Versicherungen an der Reihe. Hier teilt der Namensträger zum einen seiner Krankenkasse den neuen Namen mit. Zum anderen informiert er alle anderen Versicherungsgesellschaften, bei denen Verträge bestehen. Hat der Namensträger Kinder, für die er Kindergeld bekommt, sollte er zudem die Familienkasse nicht vergessen.

 

Arbeitgeber, Vermieter und weitere Vertragspartner

Der Arbeitgeber wird die Namensänderung zwar meist schon mitbekommen haben. Trotzdem sollte der Namensträger eine schriftliche Mitteilung für die Personalabteilung erstellen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Daten richtig umgeschrieben werden. Das ist vor allem mit Blick auf die Sozialversicherungen sehr wichtig.

Auch der Vermieter wird es begrüßen, wenn er über den Namenswechsel informiert wird. Außerdem sollte der Namensträger den Unternehmen und Einrichtungen Bescheid geben, mit denen Verträge laufen oder mit denen er regelmäßig zu tun hat. Dazu zählen:

·         Festnetz-, Internet- und Mobilfunkanbieter

·         Strom- und Gaslieferant

·         Rundfunkbeitragsservice (früher: GEZ)

·         Webseiten und Online-Bezahldienste

·         Vereine und Abos

·         Geschäftspartner und Kunden

Der Namensträger sollte aber auch daran denken, den Namen am Briefkasten zu ändern. Allerdings sollte er hier die Namen nicht gleich austauschen. Besser ist, wenn er den alten und den neuen Namen zwei, drei Monate lang stehen lässt. Sollte in der Anfangszeit noch Post eintrudeln, die auf den alten Namen adressiert ist, ist auf diese Weise sichergestellt, dass die Post auch ankommt.

 

Was gilt bei einer Namensänderung für die Kinder?

Gibt es Kinder, kann die Namensänderung auch für sie Konsequenzen haben. Maßgeblich ist dabei das Alter der Kinder. Die gesetzlichen Regelungen sind nämlich folgende:

·         Ein Kind, das jünger ist als fünf Jahre, erhält automatisch den neuen Nachnamen.

·         Ist das Kind zwischen fünf und 14 Jahre alt, bekommt es den neuen Namen nur auf Antrag. Dafür muss der Namensträger als gesetzlicher Vertreter eine sogenannte Anschlusserklärung vor dem Standesamt abgeben.

·         Ab dem 14. Lebensjahr muss ein Kind selbst vor dem Standesamt erklären, dass es die Namensänderung möchte. Der gesetzliche Vertreter muss diesem Antrag anschließend zustimmen.

Ändert sich auch der Nachname der Kinder, stehen weitere Behördengänge und Mitteilungen an. So muss der Namensträger unter anderem die Kinderausweise ändern lassen, die Kindergeldstelle informieren und laufende Verträge umschreiben lassen.

 

Vorlage für eine Mitteilung über die Namensänderung

Wie oben schon angekündigt, haben wir zum Schluss noch einen Musterbrief vorbereitet, mit dem der Namensträger über die erfolgte Namensänderung informieren kann.

 

 

Name

Kontaktdaten

 

Empfänger

Anschrift

 

Datum

 

Mitteilung über Namensänderung

Kundennummer/Kontonummer/Vertragsnummer: ____________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass sich (durch meine Heirat/Scheidung) mein Nachnahme geändert hat. Ab sofort trage ich den Namen …

 

Bitte korrigieren Sie Ihre Datenbestände und Unterlagen entsprechend. Als Nachweis über den erfolgten Namenswechsel liegt diesem Schreiben die Urkunde in Kopie bei.

 

Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift

Mehr Anleitungen, Tipps und Ratgeber:

 

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 2. Teil Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse, 2. Teil   In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden. Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt, können sie alle Leistungen nutzen, ohne eigene Beiträge bezahlen zu müssen. In der privaten Krankenversicherung gibt es das Modell der Familienversicherung nicht. Hier muss jeder Versicherte einen eigenen, kostenpflichtigen Vertrag abschließen. In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung in der Krankenkasse. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, für wen die Familienversicherung möglich ist und welche Bedingungen dafür gelten. Außerdem haben wir aufgezeigt, wann Kinder nicht familienversichert werden können. Hier ist der 2. Teil!    Ganzen Artikel...

Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 2. Teil Rituale im Familienalltag - Infos und Tipps, 2. Teil   Bräuche, Traditionen und routinierte Abläufe vermitteln Sicherheit und helfen dabei, sich im alltäglichen Leben zurechtzufinden. Sie sind wie ein unsichtbares Band, das verbindet und das Wir-Gefühl stärkt, weil es gewisse Riten in dieser Form eben nur in der eigenen Familie gibt. Schon für Erwachsene sind feste, wiederkehrende Abläufe wichtig. Für Kinder sind Rituale noch ein Stück wichtiger. Denn sie schaffen verlässliche Strukturen und bieten Orientierung. Kinder können sich darauf verlassen, dass sich bestimmte Dinge einfach nicht ändern, egal wie turbulent es zugeht.  Ganzen Artikel...

Tabelle und Tipps zum Hausbaum - Lebensbaum Tabelle, Infos und Tipps zum Hausbaum/Lebensbaum Bäume haben schon seit jeher eine tiefe, sinnbildliche Bedeutung. Viele Völker verehrten Bäume und sahen sie als heilige Stätten, die von Göttern oder Geistern bewohnt werden. Auch in der Bibel werden Bäume genannt, etwa der Baum des Lebens oder der Baum der Erkenntnis. Im Mittelalter wurde häufig das Bild eines dreiteiligen Baumes verwendet. So finden sich beispielsweise auf Türen und Toren von Burgen und Kirchen oder auf Grabeskreuzen zwei Bäume, die sich kreuzen und zu einem Baum werden.   Ganzen Artikel...

Die schwäbisch-alemannische Fasnet Die schwäbisch-alemannische Fasnet Den meisten ist der rheinische Karneval ein Begriff. Alljährlich am 11.11. um 11.11 Uhr wird die fünfte Jahreszeit eingeläutet und bis zum Aschermittwoch fröhlich und ausgelassen gefeiert. Bunte Umzüge mit Musik und liebevoll gestalteten Wagen ziehen durch die Straßen, begleitet von unzähligen Menschen in verschiedensten Kostümen.    Ganzen Artikel...



Vererbung von Blutgruppen und Rhesusfaktor Infos und Übersicht über die Vererbung von Blutgruppen und des Rhesusfaktors Die Eigenschaften der roten Blutkörperchen bestimmen das jeweils einzigartige Blutgruppenmuster eines Menschen. Eine sehr große Rolle spielen die Blutgruppen und deren Muster beispielsweise bei Bluttransfusionen, denn die wichtigsten Merkmale des Spender- und des Empfängerblutes müssen übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, könnte es zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen, die als Blutverklumpung bezeichnet werden. Blutverklumpung bedeutet, dass der Körper eine Abwehrreaktion gegen Spenderblut einer anderen Blutgruppe zeigt.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Mythen und Irrtuemer der Astronomie
Die größten Mythen und Irrtümer der Astronomie Viele führt die Suche nach den eigenen Wurzeln zumindest ein Stück...
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1
7 Fragen zum Mutterschaftsgeld, Teil 1 Kündigt sich Nachwuchs an, fahren die Gefühle Achterbahn. Auf der einen Seite ist die V...
Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können
Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Sehr viele Adoptierte hatten eine schöne und glückliche Kindheit. In ihren Ad...
Kinder in suchtbelasteten Familien
Kinder in suchtbelasteten Familien Die Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten, Glücksspiel und anderen Faktoren betrif...
Einige der skurrilsten Forschungsvorhaben
Einige der skurrilsten Forschungsvorhaben in der Übersicht Wenn von einem Wissenschaftler die Rede ist, haben viele einen Mann mit Bril...
Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an
Darauf kommt es bei der Suche nach vermissten Kindern an Seit 2003 ist der 25. Mai in Deutschland der Tag der vermissten Kinder. Er soll...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2025 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag